
    30.12.2018 Die Gültigkeit der Priesterweihe durch Bischof
          Georg Schmitz
    
    
    Die Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (sog.
    "Kinderficker-Sekte", Amtsgericht Berlin-Tiergarten) ist rettungslos
    vollkommen verzweifelt.
    
    Kein Wunder: Gegen die in über zwei Jahrzehnten in weit über tausend
    weitverbreiteten Publikationen bei "Kirche zum Mitreden" (KzM), nun
    bei pater-lingen.de sowie bei vielen gut besuchten Presseportalen,
    Netzwerken etc. konnte sie immer nur Lügen, Gewalt und eine
    Kombination aus beiden vorbringen. Eine Rechtfertigung für ihre
    Aussagen hat die V2-Sekte niemals geleistet, eine Widerlegung meiner
    Aussagen hat die V2-Sekte niemals geleistet - beides aus gegebener
    Unmöglichkeit.
    
    Schon massiv pathologische Züge bewies sie in mit ihrem Aufschrei
    bei Facebook gegen mich:
    
    »Sie sind ein Laie, weil Ihr "Weihevater" Georg Schmitz kein Bischof
    war!«
    
    Ich kommentierte dies: »Mit dieser - strafbaren - äußerst schweren
    Verleumdung geht die Gruppe von "Vatikanum 2" auch aktuell wieder
    gegen mich hausieren, womit sie zusätzlich zu ihrer Verlogenheit
    auch noch ihre Schizophrenie unanfechtbar bestätigt.
    Zur Erinnerung: Bischof Georg Schmitz war immer als gültiger Bischof
    anerkannt gewesen, u.z. sowohl in der "Sedisvakantisten"-Szene als
    auch in der V2-Gruppe. Doch nachdem er mich geweiht hatte, suchten
    die Antichristen nach einer Möglichkeit, mich auszuschalten. Der
    effektivste Rufmord: Man gibt einen Priester als bedeutungslosen
    Laien und v.a. als skrupellosen, gefährlichen Betrüger aus. Die
    plötzlichen Angriffe gegen Bischof Schmitz habe ich verschiedentlich
    kommentiert, z.B. bereits am 30.11.2000 (aktualisiert 08.10.2006)
    in:
    "Bistum Freiburg" gegen Bischof Schmitz - Die V2-Sekte schwelgt
    weiter im Chaos
    (Kirche zum Mitreden, 30.11.2000; aktualisiert 08.10.2006)«
    
    Die V2-Sekte legte nach:
    "Man könnte auch von einer Kuh die Hände aufgelegt bekommen. Beides
    ist ungültig."
    
    Das war alles. Über den Argumentationswert - sowohl der V2-Schrei
    als auch der nachfolgenden Ausführungen und Urkunden - möge bitte
    jeder selbst nachdenken. Natürlich kam seitens der V2-Sekte - oder
    sonst irgend jemandem - auch keinerlei Widerlegung des
    Falschgutachtens von Thomas Schüller.
    www.kommentar.tk
    Wobei Schüller ja überhaupt nicht die Weihe als "ungültig"
    bezeichnet. Ganz im Gegenteil: Laut "Gutachter" gilt ganz
    ausdrücklich: "Die Spendung [der Priesterweihe an den Angeklagten]
    war Herrn Schmitz in jedem Falle verboten."
    Zugegeben ist allerdings, dass laut Schüller auch gilt: "Über seine
    [des Angeklagten] gültige Taufe ist den Akten nichts zu entnehmen."
    N.b.: Der Angeklagte war 1967 in Gelsenkirchen-Buer, Pfarrkirche St.
    Mariä Himmelfahrt, getauft worden, war seit 1987
    V2-"Priesterkandidat" im "Bistum Essen" und bis 1995
    V2-"Priesterkandidat" im "Bistum Chur", wo er 1994 zum V2-"Lektor"
    beauftragt worden war. Das "Bistum Münster" schickte ihm wegen
    Umzugs nach Dorsten durch den "Stadtpfarrer" Ulrich Franke ein
    Begrüßungsschreiben, und das Amtsgericht
      Dorsten beurkundete 1995 den Austritt aus der V2-Sekte. Doch
    an all den unzähligen vollkommen unübersehbaren Fakten stört sich
    Schüller gar nicht - er insistiert härtnäckig: "Über seine [des
    Angeklagten] gültige Taufe ist den Akten nichts zu entnehmen. Und
    dasselbe Amtsgericht, dass meine Taufe (via Austritt) urkundlich
    bestätigt hat, zwingt mich gewaltsam zu glauben, dass über meine
    Urkunde "nichts zu entnehmen" sei!
    
    Die Welt will betrogen werden - und die V2-Sekte als treues Kind des
    Vaters der Lüge liefert genau das, was die Welt will. Für alle
    anderen hier nochmals der KzM-Text:
    
    ######################
    
      "Bistum Freiburg" gegen Bischof Schmitz
      - Die V2-Sekte schwelgt weiter im Chaos -
      (Kirche zum Mitreden, 30.11.2000; aktualisiert 08.10.2006)
    
    
    In "König der Lügner" hatten wir über unsere Weihelinie geschrieben:
    "Im Falle des Priesters und späteren Bischofs Thiesen, an dem die
    "Einsichtigen" mit Vorliebe herumkritisieren, wurde einerseits 1926
    die Weihe als "Weihe durch einen schismatischen Bischof" anerkannt.
    Andererseits gewährte der Apostolische Stuhl 1942 Thiesen die
    Dispens vom Zölibat. Nach HJ spricht das aber nicht für die
    Gültigkeit der Weihen. Sollte das vorkonziliare Rom etwa so boshaft
    gewesen sein, einen Laien über seinen Laienstatus zu täuschen, daß
    sogar eine Dispens von einem gar nicht vorhandenen Verbot (u.z. dem
    Verbot der Laienehe) erlassen wird?"
    Die V2-Sekte hält sich bekanntlich nicht an Tatsachen auf, sondern
    unterwirft alles ihrem Belieben. In welchen Wahn sich die V2-Sekte
    dabei hineinsteigert, zeigt u.a. ihre Hü-Hott-Nummer bzgl. unserer
    Weihelinie. Josef "der böse Sepp" Spindelböck war von uns gebeten
    worden, beim "Bistum Freiburg" eine Bestätigung einzuholen, dass
    unsere Weihelinie von der V2-Sekte anerkannt wird - Sepp glaubt uns
    ja grundsätzlich gar nichts -, und uns den Briefwechsel
    zuzuschicken. Sepp, offenkundig in panischer Angst, er könnte mit
    der Wahrheit konfrontiert werden, lachte sich einen anonymen
    "Fachmann" an, der ihm die alte Leier von Heller, um den es ja u.a.
    in dem KdL-Text geht, brav wiederholte. Wir sind jedenfalls zu der
    Überzeugung gelangt, dass Sepp in dieser Sache niemals nach Freiburg
    geschrieben hat: Am 20. November 2000 schickten wir wegen Sepps
    Schweigen ein Fax an das Ordinariat der V2-Sekte Freiburg, Fax:
    (0761) 2188-599: "Schicken Sie mir unverzüglich den vollständigen
    Briefwechsel per Post zu, den Sie mit Josef Spindelböck bzgl.
    Bischof Schmitz resp. bzgl. meiner Person geführt haben. Die Ihnen
    dabei entstehenden Kosten werde ich in keiner Weise ersetzen." Nach
    über einer Woche ist noch immer keine Reaktion bei uns eingetroffen.
    Was haben die Freiburger denn zu verbergen?
    
    Antworten geben z.B. die Briefe, die von V2-Stellen an unseren
    Weihevater Bischof Schmitz geschrieben wurden, ferner ein Dokument
    aus der größten V2-Außendienststelle, dem Levebre-Lager, zudem die
    bezeugte mündliche Auskunft eines V2-Genossen. Hier die Texte in
    chronologischer Reihenfolge; nähere Auskunft erteilen anscheinend
    unter gar keinen Umständen sämtliche V2-Behörden. Übrigens wurden
    einige Texte auch bei der Polizei vorgelegt, als der deutsche Staat
    mal wieder einen seiner immer wieder scheiternden Versuche
    unternahm, uns durch seine gesetzeswidrigen Kampagnen zum Abschwören
    vom katholischen Glauben zu zwingen (letzter Text in diesem
    Zusammenhang: Schuldig im Sinne der Anklage (4)).
    
    Katholisches Pfarramt Heilig Kreuz
    773 Villingen, den 17. Oktober 1973
    Hochstraße 34 . Telefon (07721) 54372
    An den Hochwürdigsten Herrn Bischof
    der alt-röm. kath. Kirche
    Herrn P. Georg Schmitz
    Sehr geehrter Hochwürdigster Herr Bischof,
    am Sonntag 28. Oktober 1973 wird unser neues Gotteshaus vom
    Hochwürdigsten Herrn Erzbischof Dr. Hermann Schaufele feierlich
    konsekriert. Die Weihe beginnt um 9.00 Uhr und wird mit einem
    Pontifikalamt abgeschlossen. Nach der kirchlichen Feier findet im
    Gemeindesaal ein Empfang statt. Wir erlauben uns, Sie zu diesen
    Feierlichkeiten und zum daran anschließenden Mittagessen im Hotel
    Diegner herzlich einzuladen. Lassen Sie uns bitte mit beiliegender
    Karte wissen, ob wir Sie zu den Feierlichkeiten und zum Mittagessen
    erwarten dürfen.
    Mit freundlichem Gruß
    Der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Hans Henft (?)
    Der Pfarrer
    
    Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
    78 Freiburg i. Brsg., Herrenstrasse 35
    Hl. Abend 1974
    Sehr geehrter Herr Bischof!
    Mit dem herzlichen Dank für Ihr freundliches Gedenken zu den
    Festtagen verbinde ich den Wunsch, daß der Segen und der Friede der
    hl. Nacht Ihr bischöfliches Wirken begleiten und fruchtbar machen
    mögen. Auch in diesem Verlagen bin ich mit Ihnen eins: Es möchten
    unsere beiden religiösen Gemeinschaften noch mehr den Weg zueinander
    finden. Ich nehme teil an Ihren Sorgen und Freuden und bin in der
    Liebe Christi mit Ihnen verbunden. Aus dieser Verbundenheit sende
    ich Ihnen gerne den bischöflichen Segen. Ihr Mitbruder + Karl
    Gnädinger [Anm. PRHL: Dieser Brief ist handgeschrieben; für die
    direkte Lektüre und ggf. Korrektur unserer Transkription haben wir
    den Brief gescannt (76 KB).]
    
    Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
    Freiburg i. Brsg., den 2.April 1975
    Hochwürden Herrn Weihbischof P. Georg Schmitz
    Sehr geehrter Herr Weihbischof,
    für Ihre Zeilen zum Osterfest danke ich Ihnen aufrichtig. Auch ich
    bin darüber sehr befriedigt, daß Sie die Erlaubnis zur Zelebration
    in einer katholischen Kapelle im Stadtzentrun erhalten haben. Nun
    haben Sie Ihre Wohnung an den Stadtrand von Villingen verlegt. Ich
    hoffe, daß das keine Erschwernis Ihrer pastoralen Aufgaben für Ihre
    St.Gebhard-Gemeinde bedeutet. Das Anliegen einer immer größeren
    Einheit zwischen Ihrer Glaubensgemeinschaft und unserer Kirche geht
    immer mit mir. Ich will auch in Zukunft versuchen, was in meinen
    Kräften möglich ist, um dieses Ziel inner besser verwirklichen zu
    helfen. Möge die Freude und der Friede unseres auferstanden Herrn
    Sie und Ihre Gemeinde begleiten.
    Herzliche Grüße
    Ihr ergebener Karl Gnädinger, Weihbischof
    
    Erzbischöfl. Pfarramt Welschingen, Landkreis Konstanz, Tel. 07733 /
    484
    Welschingen, den 29.1.77
    Sehr geehrter, lieber Mitbruder!
    Mit Aufmerksamkeit lese ich immer Ihre Gemeindebriefe... besonders
    den letzten. Sie wollen Ihren gewiß nicht schlechten Zivilberuf
    aufgeben, um sich ganz Ihrer geistlichen Tätigkeit zu widmen. Als
    Grund geben Sie Ihren angegriffenen Gesundheitszustand an. Ich kann
    das gut verstehen. Doch welche Probleme kommen nun auf Sie zu?
    Sollten Sie nicht aus der Situation den Willen und den Weg Gottes
    erkennen... und doch "in unsere Reihen eintreten" in der Weise, wie
    es Ihnen von Freiburg angedeutet wurde. Sie wären dann von den
    finanziellen Problemen befreit und könnten Ihre Fähigkeiten einem
    großeren Kreis von Menschen zukommen lassen. Daß wir heute jeden
    Priester nötig brauche, bedarf keines Kommentars. Prälat Gabel von
    Freiburg hat mir gesagt, daß Sie eventuelle in der r.-kath. Kirche
    als Seelsorger in einem Krankenhaus eingesetzt werden könnnten.
    Bitte überlegen Sie sich alles einmal gut. Ich würde mich freuen,
    wenn Sie mich hier wieder einmal besuchen wollten. Auch wenn Sie
    sich anders entshcheiden sollten, brauchen Sie keinen Bogen um
    Welschingen zu machen. Melden Sie sich bitte zuvor an. Übrigens ein
    Herr Theissen fungiert jetzt als "Gemeindepriester" in Würzburg bei
    den Altkatholiken. Bischof Brinkhues hat diesem jedoch die
    Prieterweihe ein zweites Mal gespendet. Mit den besten Wünschen
    grüße ich Sie und Frau R. herzlich, Ihr Robert B...
    
    Erzbischöfliches Ordinariat
    D-7800 Freiburg i. Br., den 9. Aug. 1977
    Herrenstraße 35
    Fernruf (0761) 21 88-1
    Herrn Weihbischot P. Georg Schmitz B.C.
    Sehr geehrter Herr Weihbischof,
    bei der Durchsicht der Korrespondenz des verstorbenen Herrn
    Erzbischofs fand ich den Glückwunsch, den Sie ihm zu seinem 70.
    Geburtstag übermittelt hatten. Der Herr Erzbischof hatte ihn zur
    Seite gelegt, um Ihnen für Ihren aufmerksamen Gruß selbst zu danken.
    Eine zweimalige längere Erkrankung und die dadurch noch drängender
    gewordenen anderen Verpflichtungen seines Amtes haben ihn daran
    gehindert, dies noch vor seinem unerwarteten Heimgang zu tun. Als
    langjähriger Sekretär des Verstorbenen darf ich mir erlauben, Ihnen
    stellvertretend für Ihre guten Wünsche und für alle äußeren Zeichen
    der Verbundenheit ein sehr herzliches Wort des Dankes zu sagen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr W. Zwingmann, Ordinariatsrat
    
    Das Domkapitel
    64FULDA,den 12. Oktober 1977
    Az.: 005-01
    Herrn Weihbischof
    P. Georg Schmitz B.C.
    Sehr geehrter Herr Weihbischof!
    Dankend bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 8. Oktober
    1977. Nachdem die Bauarbeiten im Dom abgeschlossen sind, besteht die
    Möglichkeit, wie in den vergangenen Jahren am Samstag, dem 29.
    Oktober 1977, um 10.00 Uhr, am Grabaltar des hl. Bonifatius eine
    heilige Messe zu feiern. Durchschrift dieses Briefes erhält der Herr
    Domküster. Mit freundlicher Begrüßung
    Domdechant
    
    Bestätigung der Rückkehr zur Einheit der katholischen Kirche von
    Bischof Georg Schmitz
    Nach knapp zwei Jahren des Gedankenaustausches und verschiedener
    Begegnungen zwischen Herrn Abbe Franz Schmidberger, Regens des
    Priesterseminars der Priesterbruderschaft St. Pius X im deutschen
    Sprachraua, wohnhaft in Weissbad (Kanton Appenzell) in der Schweiz
    und Bischof Georg Schmitz, wohnhaft in Villingen in Deutschland, mit
    dem Gutheißen S.E., Mgr. Marcel Lefebvre, Generaloberer der
    Priesterbruderschaft St.Pius X, schien nichts mehr dagegen zu
    sprechen, daß Bischof Schmitz abschwört und so zur Einheit der
    katholischen Kirche zurückkehrt. So haben wir - ich selbst und die
    Herrn Abbes Franz Schmidberger und Denis Roch - uns am Montag, den
    6.Februar 1978, zum Wohnsitz von Bischof Schmitz in Villingen,
    Wöschhalde 59, begeben, und um 12 Uhr mittags habe ich die
    Abschwörung von Bischof Schmitz gemäß der vom Hl.Offizium
    vorgeschriebenen Form vom 4.Dezember 1946 entgegengenommen, die
    erwähnten Herrn Abbes waren Zeugen. Bischof Schmitz hat versprochen,
    sein Bischofsamt bis auf eine etwaige andere Anweisung hin nicht
    auszuüben, und nur Ring und Pektoralkreuz zu tragen. Außerdem hat er
    versprochen, das römische Messbuch nach dem hl.Plus V beizubehalten
    und die Konsekrationsworte in lateinischer Sprache zu sprechen.
    Sobald die Beziehungen mit Rom wieder normal sind, wird der Fall dem
    Hl. Stuhl unterbreitet. In diesem Glauben haben wir diese
    Bestätigung ausgestellt und unterzeichnet, indem wir Gott, Unserem
    Herrn Jesus Christus und der Allerseligsten Jungfrau Maria von
    Herzen danken. Ausgestellt in Ecône am 24.Februar 1978 dem Fest des
    hl.Apostels Mathias
    Marcel Lefebvre, Franz Schmidberger, Denis Roch
    
    Bei einer Zusammenkunft in Bad Säckingen am 5.10.85 erzählte Dr.
    Kurrus, Vorsitzender der Bewegung für Papst und Kirche, von einem
    Dies (Priesterkonferenz), in der Weihbischof Gnädinger über die
    Person von Pater Georg erklärte: "Was wollen Sie, meine Herren, der
    Mann ist gültig geweiht." Auf nochnalige telefonische Nachfrage am
    lo.4.1986 wiederholte Dr. Kurrus seine Aussage und präzisierte sie:
    1.) Weibbischof Gnädinger war vom Erzbischof von Freiburg mit der
    Untersuchung des Falles betraut worden. Sein Ergebnis: Pater Georg
    ist zum Bischof geweiht worden. Das sei vollkommen einwandfrei. 2.)
    Anläßlich einer Firmung in Villingen erklärte auf Anfrage
    Weihbischof Gnädinger den dortigen Stadtpfarrer: "Da ist nichts zu
    machen. Der Mann ist gültig geweiht."
    Spaichingen, den l0.4.1986
    J.u.L. S., Obertudienräte
    
    Dr. h.c. Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
    7800 Freiburg, den 12.August 1989
    An Tridentinisches Meßzentrum St. Gebhard
    Verehrter, lieber Herr Bischof,
    am 15. August, dem Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel,
    können Sie auf 25 Jahre priesterlichen Wirkens zurückschauen und das
    Silberne Priesterjubiläum feiern. Ich beglückwünsche Sie dazu von
    Herzen und nehme an Ihrem Festtag freudigen Anteil. Sie dürfen an
    diesem Tag sicher die Dankbarkeit vieler Menschen erfahren, denen
    Sie als "Knecht Jesu Christi" in Treue gedient haben. In einer
    kleinen Glaubensgemeinschaft ist die Verbundenheit unter den
    Gliedern der Gemeinde umso größer und tiefer. An Ihrem Festtag bitte
    ich Christus, unseren Herrn, daß er Sie noch lange im Dienst für
    sein Reich erhalte und Ihnen die Kraft zu einer täglich neuen
    Hingabe schenken möge. Ich danke Ihnen auch für die regelmäßige
    Zusendung Ihres Gemeindebriefes und lege zum Ausgleich für das
    aufgewendete Porto 100,-- DM bei. Ich wünsche Ihnen einen frohen
    Festtag und grüße Sie herzlich
    Ihr Karl Gnädinger, Weihbischof
    
    Man könnte nun die Schriften im einzelnen analysieren, es soll hier
    aber genügen, auf zwei Punkte hinzuweisen:
    1. Das heutige Rotzlöffel-Gehabe, mit dem die V2-Sekte, u.a.
    vertreten durch die berüchtigte Sozietät Redeker, uns gegenüber
    auftritt, ist eine Weiterentwicklung im Vergleich zu dem noch recht
    freundlichen Ton, dessen sich die V2-Sektierer gegenüber unserem
    Weihevater damals befleißigt haben. Präventiv weisen wir die
    Unterstellung zurück, Bischof Schmitz habe gar nichts über uns
    gewusst, als er uns weihte, und / oder verurteile unseren Kampf
    gegen das Reich des Satans. Hier Ausschnitte aus Briefen, die
    Bischof Schmitz a) an Heller und b) an uns geschrieben hat.
    a) an Heller 26.09.1996: "Es ist zutreffend, daß ich Hw. L. am 2.
    März ds. J. zum Priester weihte. Dies geschah auf Bitten des
    damaligen Regens des Priesterseminars "Hl. Blut", München, Hw. Herrn
    James. Hw. L. wies ausgezeichnete Referenzen vor. Die
    Abschlußprüfung an der Theol. Hochschule Chur bestand Hw. L. mit der
    Note "sehr gut". Sowohl in der "Andreas"-Gemeinde Karlsruhe als auch
    in "St. Gebhard" zu Schwenningen hinterließ dieser Herr einen
    vorzüglichen Eindruck."
    b) an uns 17.10.1996: "Ihre Schrift "Der Begriff röm.-kath." zeigt
    einen analytischen Verstand. Empfangen Sie meinen Glückwunsch!"
    2. Es gereicht Bischof Schmitz sehr zur Ehre, dass er den
    Sirenenrufen aus der V2-Sekte nicht erlegen ist und es vorgezogen
    hat, lieber in sehr bescheidenen Verhältnissen zu leben, als sich
    zur Marionette von Wojtylas Laienspielschar zu machen.
    
    Thomas Floren aus der Indultszene hatte an uns bzgl. unserer
    Weihelinie geschrieben: "Nach dem Grundsatz 'in dubio pro reo' gehe
    ich davon aus, dass Ihre Priesterweihe gültig ist, solange nicht das
    Gegenteil eindeutig bewiesen ist." Das ist eine durch und durch
    antikatholische Haltung, denn die Kirche verlangt, dass eine
    moralische Gewissheit bzgl. der Gültigkeit eines Sakramentes
    angestrebt wird. Ist die Gültigkeit eines Sakramentes nicht sicher,
    z.B. weil der Spender notwendig ein Priester sein muss, dann darf
    man grundsätzlich NICHT das Sakrament empfangen. Diese - auch von
    Floren gepredigte - absolut unzulässige Oberflächlichkeit bzgl. der
    Frage des ewigen Heiles ist leider, leider im "Traditionalismus"
    sehr verbreitet, s. z.B. Willkommen im Club.
    
    Nachdem nun einmal mehr exemplarisch dargelegt worden ist, was für
    ein Chaotenhaufen die V2-Sekte ist, die sich mit ihren eigenen
    Entscheidungen auch noch ganz nach Lust und Laune selbst
    widerspricht, wollen wir noch kurz auf einen Artikel bzgl. der - bekanntlich ungültigen -
      "Bischofsweihe" in der V2-Linie hinweisen. Der Artikel
    "Theologische Erwägungen zum neuen Ritus der Bischofsweihe", aus dem
    wir hier einen Abschnitt zitieren, stammt von dem 1982 verstorbenen
    V2-"Benediktiner" Athanasius Kröger.
    
    "Was nun die Bischofsweihe angeht, so haben wir zum Glück ein
    historisches Beispiel, das einiges zur Lösung beitragen kann. Es ist
    die Erklärung Leos XIII. zur Frage der Gültigkeit der anglikanischen
    Weihen: "Nun aber bezeichnen die Wörter, die von den Anglikanern bis
    in die jüngste Zeit allgemein als eigentliche Form (forma propria)
    zur Priesterweihe verwendet wurden, nämlich ,Empfange den Heiligen
    Geist', überhaupt nicht mit Bestimmtheit (minime sane significant
    definite) die Priesterweihe oder die Gnade und Vollmacht des
    Priestertums, die hauptsächlich eine Vollmacht zur Wandlung und
    Opferung (potestatem consecrandi et offerendi) des wahren Leibes und
    Blutes des Herrn ist, nämlich zu dem Opfer, das keine bloße
    Erinnerung an das am Kreuz vollzogene Opfer ist. Diese Form (=
    gesprochene Weiheformel) ist allerdings später mit folgenden Wörtern
    verlängert worden: '... zum Amt und zur Aufgabe eines Priesters' (ad
    officium et opus presbyteri). Aber dies beweist gerade, daß die
    Anglikaner selbst bemerkt haben, daß ihre erste Form mangelhaft und
    zur Sache ungeeignet war" (DS 3316). Bei der Bischofsweihe lautet
    die Hinzufügung zu "Empfange den Heiligen Geist": "... zum Amt und
    zur Aufgabe eines Bischofs" (DS 3317). Leo XIII. stellt also fest,
    daß der Satz ,Empfange den Heiligen Geist' unzureichend ist, daß
    damit allein keine Weihe zum Priester oder Bischof bewirkt werden
    kann. Man ist geneigt, dies sofort auf die neue Bischofsweihe
    anzuwenden, sofern nämlich wirklich feststeht, daß mit dem "Spiritus
    principalis" die dritte göttliche Person gemeint ist. Dann wäre es
    Leo XIII. selbst, der die neue Formel schon im voraus verurteilt
    hätte. Er argumentiert sehr einfach, es fehle in dieser
    verstümmelten forma die fest umrissene Bezeichnung (definita
    significatio). Die anglikanischen Weiheformeln wären als solche
    wahrscheinlich gültig gewesen, wenn man die späteren Hinzufügungen
    von vorneherein gehabt hätte. Denn darin liegt die "fest umrissene
    Bezeichnung". Aber bei den Anglikanern fehlte außerdem die richtige
    Absicht, jemanden zum Priester oder Bischof im katholischen Sinn zu
    weihen (vgl. DS 3317 b, ed. 34 S.831). Was die Bischöfe angeht, so
    spricht Leo XIII. von einem "Priestertum vorrangigen Grades
    (praecellenti gradu sacerdotium), das allerdings sowohl gemäß der
    Stimme der heiligen Väter als auch gemäß dem Brauch in unserem
    Rituale Hohespriestertum, Fülle des heiligen Dienstes (summum
    sacerdotium, sacri ministerii summa) genannt wird" (DS 3317; vgl.
    für diese Ausdrücke das Vat. II, LG 21, 2). Von diesen drei
    Kennzeichen wäre jedes für sich eine "fest umrissene Bezeichnung".
    In der neuen Weiheformel - im engeren Sinn - ist jedoch keines davon
    enthalten. Pius XII. hat für die "forma sacramenti" dieselben
    Forderungen aufgestellt, und zwar noch präziser. Er spricht von den
    "Wirkungen", die durch die Weihen hervorgerufen werden, und die
    darum angegeben werden müssen (significare debent). Man findet die
    Wirkungen in allen Riten ausreichend bezeichnet, "durch die
    Auflegung der Hände und durch Wörter, die die Handauflegung näherhin
    bestimmen" (verbis eam determinantibus, DS 3858). "Die Form aber -
    und sie ist auf die gleiche Weise (wie die Materie = Handauflegung)
    eine einzige - sind die Wörter, die die Anwendung dieser Materie
    bestimmen (verba applicationem huius materiae determinatia), und
    wodurch eindeutig die sakramentalen Wirkungen bezeichnet werden
    (quibus univoce significantur effectus sacramentales), nämlich die
    Weihegewalt und die Gnade des Heiligen Geistes, so wie sie von der
    Kirche aufgefaßt werden und im Gebrauch sind" (DS 3859). Die
    gesprochenen Wörter der Weiheformel müssen also gemäß Leo XIII.
    enthalten eine "definita significatio" und gemäß Pius XII. "verba
    determinatia" oder eine "univoca significatio". Deutsch: Wörter, die
    sinngebend oder sinnbestimmend für die Handauflegung sind, die
    eindeutig auf die sakramentalen Wirkungen hinweisen. Der neue Ordo
    1968 bietet darum eine bisher nicht gekannte Schwierigkeit Denn der
    Bischof, der die Weihe erteilt, tut genau das, was die Kirche (zur
    Zeit) tut, was die Kirche ihm vorschreibt. Die begleitenden Riten
    lassen sowieso keinen Zweifel zu, daß hier eine Bischofsweihe
    beabsichtigt ist: von der Handauflegung angefangen über die Salbung
    des Kopfes mit Chrisam bis zur Übergabe des Ringes, der Mitra und
    des Stabes. Und dennoch ist deswegen nicht alles in Ordnung. Wegen
    des Textes kommt man nicht daran vorbei zu sagen, daß die Kirche
    selbst etwas Unklares und nicht einwandfrei Sinnbestimmendes
    vorgeschrieben hat. Das ist eine noch nie dagewesene Situation!"
    
    Sicher, Krögers richtiger Ansatz bleibt eben nur ein Ansatz,
    dennoch: Krögers Ansatz wurde aufgrund gegebener Unmöglichkeit nie
    als unberechtigt zurückgewiesen, d.h. selbst in den "eigenen Reihen"
    wird die Gültigkeit der V2-"Sakramente" wenigstens angezweifelt, was
    aber bereits notwendig zur Folge hat, dass es grundsätzlich verboten
    ist, bei jemandem mit "Novus-Ordo-Weihe" die "Messe" (auch im
    katholischen Ritus!) zu besuchen oder das "Beichtsakrament" (auch im
    katholischen Ritus!) zu empfangen.
    Insofern gibt es offensichtlich nichts mehr, was die V2-Mannschaft
    noch zu ihrer Entschuldigung vorbringen kann. Diese tobende
    Laienspielschar mit "Sepp", "Claus" etc. hat nur eine Möglichkeit,
    der Gerechtigkeit Folge zu leisten: Sie muss sich zur
    römisch-katholischen Kirche bekehren.
    Aktualisierung 08.10.2006
    
    Bei kreuz.net (s. http://www.kreuz.net/reader.936.html) behauptet
    jemand unter dem Pseudonym "Stefan68" u.a. folgendes:
    1. "Ich selbst habe im Auftrag kirchlicher Kreise zur Person Lingen
    Nachforschungen angestellt. Herr Lingen behauptet auf seinen
    Internetseiten dass er von einem G. Schmitz zum Priester geweiht
    wurde. Diesen Schmitz gibt es tatsächlich und er lebt in Villingen.
    G. Schmitz hat eine gültige Priesterweihe auch im Sinne der
    röm.-kath. Kirche, ist aber nicht Mitglied der Kirche. Ich konnte
    mit Herrn Schmitz persönlich reden, und er gab zu, als Bischof
    aufgetreten zu sein, aber nie eine gültige Weihe erhalten zu haben.
    Die Klärung, ob ein Herr Lingen Priester ist, erübrigt sich damit."
    2. "Was für einen Sinn hat es auf eine Weihelinie einzugehen?
    Stellen sie sich vor, ich würde behaupten, Ratzinger hätte mich im
    Jahr X am Ort Y zum Priester geweiht, Ratzinger selbst, behauptet
    aber es ist nicht so und Zeugen für meine Weihe gibt es auch keine…
    Rein theoretisch könnte jeder solche Behauptungen aufstellen, und
    ich hätte den lieben langen Tag nichts anderes zu tun als auf
    irgendwelche Weihelinie einzugehen. Für mich ist diese sinnlose
    Diskussion damit bendet. Da aber viele auf einen Herrn Lingen
    hereinfallen, weise ich von Zeit zu Zeit mal wieder darauf hin, um
    was für einen Menschen, der nichts als beleidigen kann, es sich hier
    handelt."
    Ggf. wird dazu noch ein eigener Text veröffentlicht; hier vorerst
    als Beweise, dass Schmitz durchaus die Weihe zugegeben hat und dass
    es dafür Zeugen gab, sowohl ein Photo von der
      Weihehandlung (mit dem Ministranten gab es auch Jahre nach der
    Weihe noch Briefwechsel) sowie die
      Weiheurkunde. 
    
    ######################
    
    30.12.2018 Kommentar von Dr. Esther Lingen:
    Ganz klar: Die Anhänger von V2 ertragen es nicht, daran erinnert zu
    werden, dass sie im letzten nur der Hölle entgegeneilen. Ihr
    irdischer Anführer Jorge ist ein - im Übrigen ausgesprochen
    dämlicher - Rotarier, dieser zum Bersten vollgefressene Marx ist
    auch nur eine Peinlichkeit, die zum Fremdschämen Anlass gibt, aber
    dennoch ein Schurke, ein Betrüger, ein Irrer, ein Laie, das ist mein
    Bruder! Ja, das hättet Ihr sabbernden, geifernden, gewaltbereiten
    Satansanhänger wohl in der Tat gern. Ich habe es restlos satt,
    mitanzusehen, wir Ihr meinen Bruder mit Jauche bewerft, schließlich
    ist das ja alles, womit Ihr aufwarten könnt. Ich vertraue fest
    darauf, dass Ihr alle beim Jüngsten Gericht bekommen werdet, was Ihr
    Euch hochverdient habt!