30.12.2018 Die Gültigkeit der Priesterweihe durch Bischof
Georg Schmitz
Die Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (sog.
"Kinderficker-Sekte", Amtsgericht Berlin-Tiergarten) ist rettungslos
vollkommen verzweifelt.
Kein Wunder: Gegen die in über zwei Jahrzehnten in weit über tausend
weitverbreiteten Publikationen bei "Kirche zum Mitreden" (KzM), nun
bei pater-lingen.de sowie bei vielen gut besuchten Presseportalen,
Netzwerken etc. konnte sie immer nur Lügen, Gewalt und eine
Kombination aus beiden vorbringen. Eine Rechtfertigung für ihre
Aussagen hat die V2-Sekte niemals geleistet, eine Widerlegung meiner
Aussagen hat die V2-Sekte niemals geleistet - beides aus gegebener
Unmöglichkeit.
Schon massiv pathologische Züge bewies sie in mit ihrem Aufschrei
bei Facebook gegen mich:
»Sie sind ein Laie, weil Ihr "Weihevater" Georg Schmitz kein Bischof
war!«
Ich kommentierte dies: »Mit dieser - strafbaren - äußerst schweren
Verleumdung geht die Gruppe von "Vatikanum 2" auch aktuell wieder
gegen mich hausieren, womit sie zusätzlich zu ihrer Verlogenheit
auch noch ihre Schizophrenie unanfechtbar bestätigt.
Zur Erinnerung: Bischof Georg Schmitz war immer als gültiger Bischof
anerkannt gewesen, u.z. sowohl in der "Sedisvakantisten"-Szene als
auch in der V2-Gruppe. Doch nachdem er mich geweiht hatte, suchten
die Antichristen nach einer Möglichkeit, mich auszuschalten. Der
effektivste Rufmord: Man gibt einen Priester als bedeutungslosen
Laien und v.a. als skrupellosen, gefährlichen Betrüger aus. Die
plötzlichen Angriffe gegen Bischof Schmitz habe ich verschiedentlich
kommentiert, z.B. bereits am 30.11.2000 (aktualisiert 08.10.2006)
in:
"Bistum Freiburg" gegen Bischof Schmitz - Die V2-Sekte schwelgt
weiter im Chaos
(Kirche zum Mitreden, 30.11.2000; aktualisiert 08.10.2006)«
Die V2-Sekte legte nach:
"Man könnte auch von einer Kuh die Hände aufgelegt bekommen. Beides
ist ungültig."
Das war alles. Über den Argumentationswert - sowohl der V2-Schrei
als auch der nachfolgenden Ausführungen und Urkunden - möge bitte
jeder selbst nachdenken. Natürlich kam seitens der V2-Sekte - oder
sonst irgend jemandem - auch keinerlei Widerlegung des
Falschgutachtens von Thomas Schüller.
www.kommentar.tk
Wobei Schüller ja überhaupt nicht die Weihe als "ungültig"
bezeichnet. Ganz im Gegenteil: Laut "Gutachter" gilt ganz
ausdrücklich: "Die Spendung [der Priesterweihe an den Angeklagten]
war Herrn Schmitz in jedem Falle verboten."
Zugegeben ist allerdings, dass laut Schüller auch gilt: "Über seine
[des Angeklagten] gültige Taufe ist den Akten nichts zu entnehmen."
N.b.: Der Angeklagte war 1967 in Gelsenkirchen-Buer, Pfarrkirche St.
Mariä Himmelfahrt, getauft worden, war seit 1987
V2-"Priesterkandidat" im "Bistum Essen" und bis 1995
V2-"Priesterkandidat" im "Bistum Chur", wo er 1994 zum V2-"Lektor"
beauftragt worden war. Das "Bistum Münster" schickte ihm wegen
Umzugs nach Dorsten durch den "Stadtpfarrer" Ulrich Franke ein
Begrüßungsschreiben, und das Amtsgericht
Dorsten beurkundete 1995 den Austritt aus der V2-Sekte. Doch
an all den unzähligen vollkommen unübersehbaren Fakten stört sich
Schüller gar nicht - er insistiert härtnäckig: "Über seine [des
Angeklagten] gültige Taufe ist den Akten nichts zu entnehmen. Und
dasselbe Amtsgericht, dass meine Taufe (via Austritt) urkundlich
bestätigt hat, zwingt mich gewaltsam zu glauben, dass über meine
Urkunde "nichts zu entnehmen" sei!
Die Welt will betrogen werden - und die V2-Sekte als treues Kind des
Vaters der Lüge liefert genau das, was die Welt will. Für alle
anderen hier nochmals der KzM-Text:
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"Bistum Freiburg" gegen Bischof Schmitz
- Die V2-Sekte schwelgt weiter im Chaos -
(Kirche zum Mitreden, 30.11.2000; aktualisiert 08.10.2006)
In "König der Lügner" hatten wir über unsere Weihelinie geschrieben:
"Im Falle des Priesters und späteren Bischofs Thiesen, an dem die
"Einsichtigen" mit Vorliebe herumkritisieren, wurde einerseits 1926
die Weihe als "Weihe durch einen schismatischen Bischof" anerkannt.
Andererseits gewährte der Apostolische Stuhl 1942 Thiesen die
Dispens vom Zölibat. Nach HJ spricht das aber nicht für die
Gültigkeit der Weihen. Sollte das vorkonziliare Rom etwa so boshaft
gewesen sein, einen Laien über seinen Laienstatus zu täuschen, daß
sogar eine Dispens von einem gar nicht vorhandenen Verbot (u.z. dem
Verbot der Laienehe) erlassen wird?"
Die V2-Sekte hält sich bekanntlich nicht an Tatsachen auf, sondern
unterwirft alles ihrem Belieben. In welchen Wahn sich die V2-Sekte
dabei hineinsteigert, zeigt u.a. ihre Hü-Hott-Nummer bzgl. unserer
Weihelinie. Josef "der böse Sepp" Spindelböck war von uns gebeten
worden, beim "Bistum Freiburg" eine Bestätigung einzuholen, dass
unsere Weihelinie von der V2-Sekte anerkannt wird - Sepp glaubt uns
ja grundsätzlich gar nichts -, und uns den Briefwechsel
zuzuschicken. Sepp, offenkundig in panischer Angst, er könnte mit
der Wahrheit konfrontiert werden, lachte sich einen anonymen
"Fachmann" an, der ihm die alte Leier von Heller, um den es ja u.a.
in dem KdL-Text geht, brav wiederholte. Wir sind jedenfalls zu der
Überzeugung gelangt, dass Sepp in dieser Sache niemals nach Freiburg
geschrieben hat: Am 20. November 2000 schickten wir wegen Sepps
Schweigen ein Fax an das Ordinariat der V2-Sekte Freiburg, Fax:
(0761) 2188-599: "Schicken Sie mir unverzüglich den vollständigen
Briefwechsel per Post zu, den Sie mit Josef Spindelböck bzgl.
Bischof Schmitz resp. bzgl. meiner Person geführt haben. Die Ihnen
dabei entstehenden Kosten werde ich in keiner Weise ersetzen." Nach
über einer Woche ist noch immer keine Reaktion bei uns eingetroffen.
Was haben die Freiburger denn zu verbergen?
Antworten geben z.B. die Briefe, die von V2-Stellen an unseren
Weihevater Bischof Schmitz geschrieben wurden, ferner ein Dokument
aus der größten V2-Außendienststelle, dem Levebre-Lager, zudem die
bezeugte mündliche Auskunft eines V2-Genossen. Hier die Texte in
chronologischer Reihenfolge; nähere Auskunft erteilen anscheinend
unter gar keinen Umständen sämtliche V2-Behörden. Übrigens wurden
einige Texte auch bei der Polizei vorgelegt, als der deutsche Staat
mal wieder einen seiner immer wieder scheiternden Versuche
unternahm, uns durch seine gesetzeswidrigen Kampagnen zum Abschwören
vom katholischen Glauben zu zwingen (letzter Text in diesem
Zusammenhang: Schuldig im Sinne der Anklage (4)).
Katholisches Pfarramt Heilig Kreuz
773 Villingen, den 17. Oktober 1973
Hochstraße 34 . Telefon (07721) 54372
An den Hochwürdigsten Herrn Bischof
der alt-röm. kath. Kirche
Herrn P. Georg Schmitz
Sehr geehrter Hochwürdigster Herr Bischof,
am Sonntag 28. Oktober 1973 wird unser neues Gotteshaus vom
Hochwürdigsten Herrn Erzbischof Dr. Hermann Schaufele feierlich
konsekriert. Die Weihe beginnt um 9.00 Uhr und wird mit einem
Pontifikalamt abgeschlossen. Nach der kirchlichen Feier findet im
Gemeindesaal ein Empfang statt. Wir erlauben uns, Sie zu diesen
Feierlichkeiten und zum daran anschließenden Mittagessen im Hotel
Diegner herzlich einzuladen. Lassen Sie uns bitte mit beiliegender
Karte wissen, ob wir Sie zu den Feierlichkeiten und zum Mittagessen
erwarten dürfen.
Mit freundlichem Gruß
Der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Hans Henft (?)
Der Pfarrer
Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
78 Freiburg i. Brsg., Herrenstrasse 35
Hl. Abend 1974
Sehr geehrter Herr Bischof!
Mit dem herzlichen Dank für Ihr freundliches Gedenken zu den
Festtagen verbinde ich den Wunsch, daß der Segen und der Friede der
hl. Nacht Ihr bischöfliches Wirken begleiten und fruchtbar machen
mögen. Auch in diesem Verlagen bin ich mit Ihnen eins: Es möchten
unsere beiden religiösen Gemeinschaften noch mehr den Weg zueinander
finden. Ich nehme teil an Ihren Sorgen und Freuden und bin in der
Liebe Christi mit Ihnen verbunden. Aus dieser Verbundenheit sende
ich Ihnen gerne den bischöflichen Segen. Ihr Mitbruder + Karl
Gnädinger [Anm. PRHL: Dieser Brief ist handgeschrieben; für die
direkte Lektüre und ggf. Korrektur unserer Transkription haben wir
den Brief gescannt (76 KB).]
Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
Freiburg i. Brsg., den 2.April 1975
Hochwürden Herrn Weihbischof P. Georg Schmitz
Sehr geehrter Herr Weihbischof,
für Ihre Zeilen zum Osterfest danke ich Ihnen aufrichtig. Auch ich
bin darüber sehr befriedigt, daß Sie die Erlaubnis zur Zelebration
in einer katholischen Kapelle im Stadtzentrun erhalten haben. Nun
haben Sie Ihre Wohnung an den Stadtrand von Villingen verlegt. Ich
hoffe, daß das keine Erschwernis Ihrer pastoralen Aufgaben für Ihre
St.Gebhard-Gemeinde bedeutet. Das Anliegen einer immer größeren
Einheit zwischen Ihrer Glaubensgemeinschaft und unserer Kirche geht
immer mit mir. Ich will auch in Zukunft versuchen, was in meinen
Kräften möglich ist, um dieses Ziel inner besser verwirklichen zu
helfen. Möge die Freude und der Friede unseres auferstanden Herrn
Sie und Ihre Gemeinde begleiten.
Herzliche Grüße
Ihr ergebener Karl Gnädinger, Weihbischof
Erzbischöfl. Pfarramt Welschingen, Landkreis Konstanz, Tel. 07733 /
484
Welschingen, den 29.1.77
Sehr geehrter, lieber Mitbruder!
Mit Aufmerksamkeit lese ich immer Ihre Gemeindebriefe... besonders
den letzten. Sie wollen Ihren gewiß nicht schlechten Zivilberuf
aufgeben, um sich ganz Ihrer geistlichen Tätigkeit zu widmen. Als
Grund geben Sie Ihren angegriffenen Gesundheitszustand an. Ich kann
das gut verstehen. Doch welche Probleme kommen nun auf Sie zu?
Sollten Sie nicht aus der Situation den Willen und den Weg Gottes
erkennen... und doch "in unsere Reihen eintreten" in der Weise, wie
es Ihnen von Freiburg angedeutet wurde. Sie wären dann von den
finanziellen Problemen befreit und könnten Ihre Fähigkeiten einem
großeren Kreis von Menschen zukommen lassen. Daß wir heute jeden
Priester nötig brauche, bedarf keines Kommentars. Prälat Gabel von
Freiburg hat mir gesagt, daß Sie eventuelle in der r.-kath. Kirche
als Seelsorger in einem Krankenhaus eingesetzt werden könnnten.
Bitte überlegen Sie sich alles einmal gut. Ich würde mich freuen,
wenn Sie mich hier wieder einmal besuchen wollten. Auch wenn Sie
sich anders entshcheiden sollten, brauchen Sie keinen Bogen um
Welschingen zu machen. Melden Sie sich bitte zuvor an. Übrigens ein
Herr Theissen fungiert jetzt als "Gemeindepriester" in Würzburg bei
den Altkatholiken. Bischof Brinkhues hat diesem jedoch die
Prieterweihe ein zweites Mal gespendet. Mit den besten Wünschen
grüße ich Sie und Frau R. herzlich, Ihr Robert B...
Erzbischöfliches Ordinariat
D-7800 Freiburg i. Br., den 9. Aug. 1977
Herrenstraße 35
Fernruf (0761) 21 88-1
Herrn Weihbischot P. Georg Schmitz B.C.
Sehr geehrter Herr Weihbischof,
bei der Durchsicht der Korrespondenz des verstorbenen Herrn
Erzbischofs fand ich den Glückwunsch, den Sie ihm zu seinem 70.
Geburtstag übermittelt hatten. Der Herr Erzbischof hatte ihn zur
Seite gelegt, um Ihnen für Ihren aufmerksamen Gruß selbst zu danken.
Eine zweimalige längere Erkrankung und die dadurch noch drängender
gewordenen anderen Verpflichtungen seines Amtes haben ihn daran
gehindert, dies noch vor seinem unerwarteten Heimgang zu tun. Als
langjähriger Sekretär des Verstorbenen darf ich mir erlauben, Ihnen
stellvertretend für Ihre guten Wünsche und für alle äußeren Zeichen
der Verbundenheit ein sehr herzliches Wort des Dankes zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr W. Zwingmann, Ordinariatsrat
Das Domkapitel
64FULDA,den 12. Oktober 1977
Az.: 005-01
Herrn Weihbischof
P. Georg Schmitz B.C.
Sehr geehrter Herr Weihbischof!
Dankend bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 8. Oktober
1977. Nachdem die Bauarbeiten im Dom abgeschlossen sind, besteht die
Möglichkeit, wie in den vergangenen Jahren am Samstag, dem 29.
Oktober 1977, um 10.00 Uhr, am Grabaltar des hl. Bonifatius eine
heilige Messe zu feiern. Durchschrift dieses Briefes erhält der Herr
Domküster. Mit freundlicher Begrüßung
Domdechant
Bestätigung der Rückkehr zur Einheit der katholischen Kirche von
Bischof Georg Schmitz
Nach knapp zwei Jahren des Gedankenaustausches und verschiedener
Begegnungen zwischen Herrn Abbe Franz Schmidberger, Regens des
Priesterseminars der Priesterbruderschaft St. Pius X im deutschen
Sprachraua, wohnhaft in Weissbad (Kanton Appenzell) in der Schweiz
und Bischof Georg Schmitz, wohnhaft in Villingen in Deutschland, mit
dem Gutheißen S.E., Mgr. Marcel Lefebvre, Generaloberer der
Priesterbruderschaft St.Pius X, schien nichts mehr dagegen zu
sprechen, daß Bischof Schmitz abschwört und so zur Einheit der
katholischen Kirche zurückkehrt. So haben wir - ich selbst und die
Herrn Abbes Franz Schmidberger und Denis Roch - uns am Montag, den
6.Februar 1978, zum Wohnsitz von Bischof Schmitz in Villingen,
Wöschhalde 59, begeben, und um 12 Uhr mittags habe ich die
Abschwörung von Bischof Schmitz gemäß der vom Hl.Offizium
vorgeschriebenen Form vom 4.Dezember 1946 entgegengenommen, die
erwähnten Herrn Abbes waren Zeugen. Bischof Schmitz hat versprochen,
sein Bischofsamt bis auf eine etwaige andere Anweisung hin nicht
auszuüben, und nur Ring und Pektoralkreuz zu tragen. Außerdem hat er
versprochen, das römische Messbuch nach dem hl.Plus V beizubehalten
und die Konsekrationsworte in lateinischer Sprache zu sprechen.
Sobald die Beziehungen mit Rom wieder normal sind, wird der Fall dem
Hl. Stuhl unterbreitet. In diesem Glauben haben wir diese
Bestätigung ausgestellt und unterzeichnet, indem wir Gott, Unserem
Herrn Jesus Christus und der Allerseligsten Jungfrau Maria von
Herzen danken. Ausgestellt in Ecône am 24.Februar 1978 dem Fest des
hl.Apostels Mathias
Marcel Lefebvre, Franz Schmidberger, Denis Roch
Bei einer Zusammenkunft in Bad Säckingen am 5.10.85 erzählte Dr.
Kurrus, Vorsitzender der Bewegung für Papst und Kirche, von einem
Dies (Priesterkonferenz), in der Weihbischof Gnädinger über die
Person von Pater Georg erklärte: "Was wollen Sie, meine Herren, der
Mann ist gültig geweiht." Auf nochnalige telefonische Nachfrage am
lo.4.1986 wiederholte Dr. Kurrus seine Aussage und präzisierte sie:
1.) Weibbischof Gnädinger war vom Erzbischof von Freiburg mit der
Untersuchung des Falles betraut worden. Sein Ergebnis: Pater Georg
ist zum Bischof geweiht worden. Das sei vollkommen einwandfrei. 2.)
Anläßlich einer Firmung in Villingen erklärte auf Anfrage
Weihbischof Gnädinger den dortigen Stadtpfarrer: "Da ist nichts zu
machen. Der Mann ist gültig geweiht."
Spaichingen, den l0.4.1986
J.u.L. S., Obertudienräte
Dr. h.c. Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
7800 Freiburg, den 12.August 1989
An Tridentinisches Meßzentrum St. Gebhard
Verehrter, lieber Herr Bischof,
am 15. August, dem Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel,
können Sie auf 25 Jahre priesterlichen Wirkens zurückschauen und das
Silberne Priesterjubiläum feiern. Ich beglückwünsche Sie dazu von
Herzen und nehme an Ihrem Festtag freudigen Anteil. Sie dürfen an
diesem Tag sicher die Dankbarkeit vieler Menschen erfahren, denen
Sie als "Knecht Jesu Christi" in Treue gedient haben. In einer
kleinen Glaubensgemeinschaft ist die Verbundenheit unter den
Gliedern der Gemeinde umso größer und tiefer. An Ihrem Festtag bitte
ich Christus, unseren Herrn, daß er Sie noch lange im Dienst für
sein Reich erhalte und Ihnen die Kraft zu einer täglich neuen
Hingabe schenken möge. Ich danke Ihnen auch für die regelmäßige
Zusendung Ihres Gemeindebriefes und lege zum Ausgleich für das
aufgewendete Porto 100,-- DM bei. Ich wünsche Ihnen einen frohen
Festtag und grüße Sie herzlich
Ihr Karl Gnädinger, Weihbischof
Man könnte nun die Schriften im einzelnen analysieren, es soll hier
aber genügen, auf zwei Punkte hinzuweisen:
1. Das heutige Rotzlöffel-Gehabe, mit dem die V2-Sekte, u.a.
vertreten durch die berüchtigte Sozietät Redeker, uns gegenüber
auftritt, ist eine Weiterentwicklung im Vergleich zu dem noch recht
freundlichen Ton, dessen sich die V2-Sektierer gegenüber unserem
Weihevater damals befleißigt haben. Präventiv weisen wir die
Unterstellung zurück, Bischof Schmitz habe gar nichts über uns
gewusst, als er uns weihte, und / oder verurteile unseren Kampf
gegen das Reich des Satans. Hier Ausschnitte aus Briefen, die
Bischof Schmitz a) an Heller und b) an uns geschrieben hat.
a) an Heller 26.09.1996: "Es ist zutreffend, daß ich Hw. L. am 2.
März ds. J. zum Priester weihte. Dies geschah auf Bitten des
damaligen Regens des Priesterseminars "Hl. Blut", München, Hw. Herrn
James. Hw. L. wies ausgezeichnete Referenzen vor. Die
Abschlußprüfung an der Theol. Hochschule Chur bestand Hw. L. mit der
Note "sehr gut". Sowohl in der "Andreas"-Gemeinde Karlsruhe als auch
in "St. Gebhard" zu Schwenningen hinterließ dieser Herr einen
vorzüglichen Eindruck."
b) an uns 17.10.1996: "Ihre Schrift "Der Begriff röm.-kath." zeigt
einen analytischen Verstand. Empfangen Sie meinen Glückwunsch!"
2. Es gereicht Bischof Schmitz sehr zur Ehre, dass er den
Sirenenrufen aus der V2-Sekte nicht erlegen ist und es vorgezogen
hat, lieber in sehr bescheidenen Verhältnissen zu leben, als sich
zur Marionette von Wojtylas Laienspielschar zu machen.
Thomas Floren aus der Indultszene hatte an uns bzgl. unserer
Weihelinie geschrieben: "Nach dem Grundsatz 'in dubio pro reo' gehe
ich davon aus, dass Ihre Priesterweihe gültig ist, solange nicht das
Gegenteil eindeutig bewiesen ist." Das ist eine durch und durch
antikatholische Haltung, denn die Kirche verlangt, dass eine
moralische Gewissheit bzgl. der Gültigkeit eines Sakramentes
angestrebt wird. Ist die Gültigkeit eines Sakramentes nicht sicher,
z.B. weil der Spender notwendig ein Priester sein muss, dann darf
man grundsätzlich NICHT das Sakrament empfangen. Diese - auch von
Floren gepredigte - absolut unzulässige Oberflächlichkeit bzgl. der
Frage des ewigen Heiles ist leider, leider im "Traditionalismus"
sehr verbreitet, s. z.B. Willkommen im Club.
Nachdem nun einmal mehr exemplarisch dargelegt worden ist, was für
ein Chaotenhaufen die V2-Sekte ist, die sich mit ihren eigenen
Entscheidungen auch noch ganz nach Lust und Laune selbst
widerspricht, wollen wir noch kurz auf einen Artikel bzgl. der - bekanntlich ungültigen -
"Bischofsweihe" in der V2-Linie hinweisen. Der Artikel
"Theologische Erwägungen zum neuen Ritus der Bischofsweihe", aus dem
wir hier einen Abschnitt zitieren, stammt von dem 1982 verstorbenen
V2-"Benediktiner" Athanasius Kröger.
"Was nun die Bischofsweihe angeht, so haben wir zum Glück ein
historisches Beispiel, das einiges zur Lösung beitragen kann. Es ist
die Erklärung Leos XIII. zur Frage der Gültigkeit der anglikanischen
Weihen: "Nun aber bezeichnen die Wörter, die von den Anglikanern bis
in die jüngste Zeit allgemein als eigentliche Form (forma propria)
zur Priesterweihe verwendet wurden, nämlich ,Empfange den Heiligen
Geist', überhaupt nicht mit Bestimmtheit (minime sane significant
definite) die Priesterweihe oder die Gnade und Vollmacht des
Priestertums, die hauptsächlich eine Vollmacht zur Wandlung und
Opferung (potestatem consecrandi et offerendi) des wahren Leibes und
Blutes des Herrn ist, nämlich zu dem Opfer, das keine bloße
Erinnerung an das am Kreuz vollzogene Opfer ist. Diese Form (=
gesprochene Weiheformel) ist allerdings später mit folgenden Wörtern
verlängert worden: '... zum Amt und zur Aufgabe eines Priesters' (ad
officium et opus presbyteri). Aber dies beweist gerade, daß die
Anglikaner selbst bemerkt haben, daß ihre erste Form mangelhaft und
zur Sache ungeeignet war" (DS 3316). Bei der Bischofsweihe lautet
die Hinzufügung zu "Empfange den Heiligen Geist": "... zum Amt und
zur Aufgabe eines Bischofs" (DS 3317). Leo XIII. stellt also fest,
daß der Satz ,Empfange den Heiligen Geist' unzureichend ist, daß
damit allein keine Weihe zum Priester oder Bischof bewirkt werden
kann. Man ist geneigt, dies sofort auf die neue Bischofsweihe
anzuwenden, sofern nämlich wirklich feststeht, daß mit dem "Spiritus
principalis" die dritte göttliche Person gemeint ist. Dann wäre es
Leo XIII. selbst, der die neue Formel schon im voraus verurteilt
hätte. Er argumentiert sehr einfach, es fehle in dieser
verstümmelten forma die fest umrissene Bezeichnung (definita
significatio). Die anglikanischen Weiheformeln wären als solche
wahrscheinlich gültig gewesen, wenn man die späteren Hinzufügungen
von vorneherein gehabt hätte. Denn darin liegt die "fest umrissene
Bezeichnung". Aber bei den Anglikanern fehlte außerdem die richtige
Absicht, jemanden zum Priester oder Bischof im katholischen Sinn zu
weihen (vgl. DS 3317 b, ed. 34 S.831). Was die Bischöfe angeht, so
spricht Leo XIII. von einem "Priestertum vorrangigen Grades
(praecellenti gradu sacerdotium), das allerdings sowohl gemäß der
Stimme der heiligen Väter als auch gemäß dem Brauch in unserem
Rituale Hohespriestertum, Fülle des heiligen Dienstes (summum
sacerdotium, sacri ministerii summa) genannt wird" (DS 3317; vgl.
für diese Ausdrücke das Vat. II, LG 21, 2). Von diesen drei
Kennzeichen wäre jedes für sich eine "fest umrissene Bezeichnung".
In der neuen Weiheformel - im engeren Sinn - ist jedoch keines davon
enthalten. Pius XII. hat für die "forma sacramenti" dieselben
Forderungen aufgestellt, und zwar noch präziser. Er spricht von den
"Wirkungen", die durch die Weihen hervorgerufen werden, und die
darum angegeben werden müssen (significare debent). Man findet die
Wirkungen in allen Riten ausreichend bezeichnet, "durch die
Auflegung der Hände und durch Wörter, die die Handauflegung näherhin
bestimmen" (verbis eam determinantibus, DS 3858). "Die Form aber -
und sie ist auf die gleiche Weise (wie die Materie = Handauflegung)
eine einzige - sind die Wörter, die die Anwendung dieser Materie
bestimmen (verba applicationem huius materiae determinatia), und
wodurch eindeutig die sakramentalen Wirkungen bezeichnet werden
(quibus univoce significantur effectus sacramentales), nämlich die
Weihegewalt und die Gnade des Heiligen Geistes, so wie sie von der
Kirche aufgefaßt werden und im Gebrauch sind" (DS 3859). Die
gesprochenen Wörter der Weiheformel müssen also gemäß Leo XIII.
enthalten eine "definita significatio" und gemäß Pius XII. "verba
determinatia" oder eine "univoca significatio". Deutsch: Wörter, die
sinngebend oder sinnbestimmend für die Handauflegung sind, die
eindeutig auf die sakramentalen Wirkungen hinweisen. Der neue Ordo
1968 bietet darum eine bisher nicht gekannte Schwierigkeit Denn der
Bischof, der die Weihe erteilt, tut genau das, was die Kirche (zur
Zeit) tut, was die Kirche ihm vorschreibt. Die begleitenden Riten
lassen sowieso keinen Zweifel zu, daß hier eine Bischofsweihe
beabsichtigt ist: von der Handauflegung angefangen über die Salbung
des Kopfes mit Chrisam bis zur Übergabe des Ringes, der Mitra und
des Stabes. Und dennoch ist deswegen nicht alles in Ordnung. Wegen
des Textes kommt man nicht daran vorbei zu sagen, daß die Kirche
selbst etwas Unklares und nicht einwandfrei Sinnbestimmendes
vorgeschrieben hat. Das ist eine noch nie dagewesene Situation!"
Sicher, Krögers richtiger Ansatz bleibt eben nur ein Ansatz,
dennoch: Krögers Ansatz wurde aufgrund gegebener Unmöglichkeit nie
als unberechtigt zurückgewiesen, d.h. selbst in den "eigenen Reihen"
wird die Gültigkeit der V2-"Sakramente" wenigstens angezweifelt, was
aber bereits notwendig zur Folge hat, dass es grundsätzlich verboten
ist, bei jemandem mit "Novus-Ordo-Weihe" die "Messe" (auch im
katholischen Ritus!) zu besuchen oder das "Beichtsakrament" (auch im
katholischen Ritus!) zu empfangen.
Insofern gibt es offensichtlich nichts mehr, was die V2-Mannschaft
noch zu ihrer Entschuldigung vorbringen kann. Diese tobende
Laienspielschar mit "Sepp", "Claus" etc. hat nur eine Möglichkeit,
der Gerechtigkeit Folge zu leisten: Sie muss sich zur
römisch-katholischen Kirche bekehren.
Aktualisierung 08.10.2006
Bei kreuz.net (s. http://www.kreuz.net/reader.936.html) behauptet
jemand unter dem Pseudonym "Stefan68" u.a. folgendes:
1. "Ich selbst habe im Auftrag kirchlicher Kreise zur Person Lingen
Nachforschungen angestellt. Herr Lingen behauptet auf seinen
Internetseiten dass er von einem G. Schmitz zum Priester geweiht
wurde. Diesen Schmitz gibt es tatsächlich und er lebt in Villingen.
G. Schmitz hat eine gültige Priesterweihe auch im Sinne der
röm.-kath. Kirche, ist aber nicht Mitglied der Kirche. Ich konnte
mit Herrn Schmitz persönlich reden, und er gab zu, als Bischof
aufgetreten zu sein, aber nie eine gültige Weihe erhalten zu haben.
Die Klärung, ob ein Herr Lingen Priester ist, erübrigt sich damit."
2. "Was für einen Sinn hat es auf eine Weihelinie einzugehen?
Stellen sie sich vor, ich würde behaupten, Ratzinger hätte mich im
Jahr X am Ort Y zum Priester geweiht, Ratzinger selbst, behauptet
aber es ist nicht so und Zeugen für meine Weihe gibt es auch keine…
Rein theoretisch könnte jeder solche Behauptungen aufstellen, und
ich hätte den lieben langen Tag nichts anderes zu tun als auf
irgendwelche Weihelinie einzugehen. Für mich ist diese sinnlose
Diskussion damit bendet. Da aber viele auf einen Herrn Lingen
hereinfallen, weise ich von Zeit zu Zeit mal wieder darauf hin, um
was für einen Menschen, der nichts als beleidigen kann, es sich hier
handelt."
Ggf. wird dazu noch ein eigener Text veröffentlicht; hier vorerst
als Beweise, dass Schmitz durchaus die Weihe zugegeben hat und dass
es dafür Zeugen gab, sowohl ein Photo von der
Weihehandlung (mit dem Ministranten gab es auch Jahre nach der
Weihe noch Briefwechsel) sowie die
Weiheurkunde.
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30.12.2018 Kommentar von Dr. Esther Lingen:
Ganz klar: Die Anhänger von V2 ertragen es nicht, daran erinnert zu
werden, dass sie im letzten nur der Hölle entgegeneilen. Ihr
irdischer Anführer Jorge ist ein - im Übrigen ausgesprochen
dämlicher - Rotarier, dieser zum Bersten vollgefressene Marx ist
auch nur eine Peinlichkeit, die zum Fremdschämen Anlass gibt, aber
dennoch ein Schurke, ein Betrüger, ein Irrer, ein Laie, das ist mein
Bruder! Ja, das hättet Ihr sabbernden, geifernden, gewaltbereiten
Satansanhänger wohl in der Tat gern. Ich habe es restlos satt,
mitanzusehen, wir Ihr meinen Bruder mit Jauche bewerft, schließlich
ist das ja alles, womit Ihr aufwarten könnt. Ich vertraue fest
darauf, dass Ihr alle beim Jüngsten Gericht bekommen werdet, was Ihr
Euch hochverdient habt!