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  • Die Gültigkeit der Priesterweihe durch Bischof Georg Schmitz

    Priesterweihe von Pater
      Rolf Lingen durch Bischof Georg Schmitz

    30.12.2018 Die Gültigkeit der Priesterweihe durch Bischof Georg Schmitz


    Die Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (sog. "Kinderficker-Sekte", Amtsgericht Berlin-Tiergarten) ist rettungslos vollkommen verzweifelt.

    Kein Wunder: Gegen die in über zwei Jahrzehnten in weit über tausend weitverbreiteten Publikationen bei "Kirche zum Mitreden" (KzM), nun bei pater-lingen.de sowie bei vielen gut besuchten Presseportalen, Netzwerken etc. konnte sie immer nur Lügen, Gewalt und eine Kombination aus beiden vorbringen. Eine Rechtfertigung für ihre Aussagen hat die V2-Sekte niemals geleistet, eine Widerlegung meiner Aussagen hat die V2-Sekte niemals geleistet - beides aus gegebener Unmöglichkeit.

    Schon massiv pathologische Züge bewies sie in mit ihrem Aufschrei bei Facebook gegen mich:

    »Sie sind ein Laie, weil Ihr "Weihevater" Georg Schmitz kein Bischof war!«

    Ich kommentierte dies: »Mit dieser - strafbaren - äußerst schweren Verleumdung geht die Gruppe von "Vatikanum 2" auch aktuell wieder gegen mich hausieren, womit sie zusätzlich zu ihrer Verlogenheit auch noch ihre Schizophrenie unanfechtbar bestätigt.
    Zur Erinnerung: Bischof Georg Schmitz war immer als gültiger Bischof anerkannt gewesen, u.z. sowohl in der "Sedisvakantisten"-Szene als auch in der V2-Gruppe. Doch nachdem er mich geweiht hatte, suchten die Antichristen nach einer Möglichkeit, mich auszuschalten. Der effektivste Rufmord: Man gibt einen Priester als bedeutungslosen Laien und v.a. als skrupellosen, gefährlichen Betrüger aus. Die plötzlichen Angriffe gegen Bischof Schmitz habe ich verschiedentlich kommentiert, z.B. bereits am 30.11.2000 (aktualisiert 08.10.2006) in:
    "Bistum Freiburg" gegen Bischof Schmitz - Die V2-Sekte schwelgt weiter im Chaos
    (Kirche zum Mitreden, 30.11.2000; aktualisiert 08.10.2006)«

    Die V2-Sekte legte nach:
    "Man könnte auch von einer Kuh die Hände aufgelegt bekommen. Beides ist ungültig."

    Das war alles. Über den Argumentationswert - sowohl der V2-Schrei als auch der nachfolgenden Ausführungen und Urkunden - möge bitte jeder selbst nachdenken. Natürlich kam seitens der V2-Sekte - oder sonst irgend jemandem - auch keinerlei Widerlegung des Falschgutachtens von Thomas Schüller.
    www.kommentar.tk
    Wobei Schüller ja überhaupt nicht die Weihe als "ungültig" bezeichnet. Ganz im Gegenteil: Laut "Gutachter" gilt ganz ausdrücklich: "Die Spendung [der Priesterweihe an den Angeklagten] war Herrn Schmitz in jedem Falle verboten."
    Zugegeben ist allerdings, dass laut Schüller auch gilt: "Über seine [des Angeklagten] gültige Taufe ist den Akten nichts zu entnehmen." N.b.: Der Angeklagte war 1967 in Gelsenkirchen-Buer, Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt, getauft worden, war seit 1987 V2-"Priesterkandidat" im "Bistum Essen" und bis 1995 V2-"Priesterkandidat" im "Bistum Chur", wo er 1994 zum V2-"Lektor" beauftragt worden war. Das "Bistum Münster" schickte ihm wegen Umzugs nach Dorsten durch den "Stadtpfarrer" Ulrich Franke ein Begrüßungsschreiben, und das Amtsgericht Dorsten beurkundete 1995 den Austritt aus der V2-Sekte. Doch an all den unzähligen vollkommen unübersehbaren Fakten stört sich Schüller gar nicht - er insistiert härtnäckig: "Über seine [des Angeklagten] gültige Taufe ist den Akten nichts zu entnehmen. Und dasselbe Amtsgericht, dass meine Taufe (via Austritt) urkundlich bestätigt hat, zwingt mich gewaltsam zu glauben, dass über meine Urkunde "nichts zu entnehmen" sei!

    Die Welt will betrogen werden - und die V2-Sekte als treues Kind des Vaters der Lüge liefert genau das, was die Welt will. Für alle anderen hier nochmals der KzM-Text:

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    "Bistum Freiburg" gegen Bischof Schmitz
    - Die V2-Sekte schwelgt weiter im Chaos -
    (Kirche zum Mitreden, 30.11.2000; aktualisiert 08.10.2006)

    In "König der Lügner" hatten wir über unsere Weihelinie geschrieben: "Im Falle des Priesters und späteren Bischofs Thiesen, an dem die "Einsichtigen" mit Vorliebe herumkritisieren, wurde einerseits 1926 die Weihe als "Weihe durch einen schismatischen Bischof" anerkannt. Andererseits gewährte der Apostolische Stuhl 1942 Thiesen die Dispens vom Zölibat. Nach HJ spricht das aber nicht für die Gültigkeit der Weihen. Sollte das vorkonziliare Rom etwa so boshaft gewesen sein, einen Laien über seinen Laienstatus zu täuschen, daß sogar eine Dispens von einem gar nicht vorhandenen Verbot (u.z. dem Verbot der Laienehe) erlassen wird?"
    Die V2-Sekte hält sich bekanntlich nicht an Tatsachen auf, sondern unterwirft alles ihrem Belieben. In welchen Wahn sich die V2-Sekte dabei hineinsteigert, zeigt u.a. ihre Hü-Hott-Nummer bzgl. unserer Weihelinie. Josef "der böse Sepp" Spindelböck war von uns gebeten worden, beim "Bistum Freiburg" eine Bestätigung einzuholen, dass unsere Weihelinie von der V2-Sekte anerkannt wird - Sepp glaubt uns ja grundsätzlich gar nichts -, und uns den Briefwechsel zuzuschicken. Sepp, offenkundig in panischer Angst, er könnte mit der Wahrheit konfrontiert werden, lachte sich einen anonymen "Fachmann" an, der ihm die alte Leier von Heller, um den es ja u.a. in dem KdL-Text geht, brav wiederholte. Wir sind jedenfalls zu der Überzeugung gelangt, dass Sepp in dieser Sache niemals nach Freiburg geschrieben hat: Am 20. November 2000 schickten wir wegen Sepps Schweigen ein Fax an das Ordinariat der V2-Sekte Freiburg, Fax: (0761) 2188-599: "Schicken Sie mir unverzüglich den vollständigen Briefwechsel per Post zu, den Sie mit Josef Spindelböck bzgl. Bischof Schmitz resp. bzgl. meiner Person geführt haben. Die Ihnen dabei entstehenden Kosten werde ich in keiner Weise ersetzen." Nach über einer Woche ist noch immer keine Reaktion bei uns eingetroffen. Was haben die Freiburger denn zu verbergen?

    Antworten geben z.B. die Briefe, die von V2-Stellen an unseren Weihevater Bischof Schmitz geschrieben wurden, ferner ein Dokument aus der größten V2-Außendienststelle, dem Levebre-Lager, zudem die bezeugte mündliche Auskunft eines V2-Genossen. Hier die Texte in chronologischer Reihenfolge; nähere Auskunft erteilen anscheinend unter gar keinen Umständen sämtliche V2-Behörden. Übrigens wurden einige Texte auch bei der Polizei vorgelegt, als der deutsche Staat mal wieder einen seiner immer wieder scheiternden Versuche unternahm, uns durch seine gesetzeswidrigen Kampagnen zum Abschwören vom katholischen Glauben zu zwingen (letzter Text in diesem Zusammenhang: Schuldig im Sinne der Anklage (4)).

    Katholisches Pfarramt Heilig Kreuz
    773 Villingen, den 17. Oktober 1973
    Hochstraße 34 . Telefon (07721) 54372
    An den Hochwürdigsten Herrn Bischof
    der alt-röm. kath. Kirche
    Herrn P. Georg Schmitz
    Sehr geehrter Hochwürdigster Herr Bischof,
    am Sonntag 28. Oktober 1973 wird unser neues Gotteshaus vom Hochwürdigsten Herrn Erzbischof Dr. Hermann Schaufele feierlich konsekriert. Die Weihe beginnt um 9.00 Uhr und wird mit einem Pontifikalamt abgeschlossen. Nach der kirchlichen Feier findet im Gemeindesaal ein Empfang statt. Wir erlauben uns, Sie zu diesen Feierlichkeiten und zum daran anschließenden Mittagessen im Hotel Diegner herzlich einzuladen. Lassen Sie uns bitte mit beiliegender Karte wissen, ob wir Sie zu den Feierlichkeiten und zum Mittagessen erwarten dürfen.
    Mit freundlichem Gruß
    Der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Hans Henft (?)
    Der Pfarrer

    Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
    78 Freiburg i. Brsg., Herrenstrasse 35
    Hl. Abend 1974
    Sehr geehrter Herr Bischof!
    Mit dem herzlichen Dank für Ihr freundliches Gedenken zu den Festtagen verbinde ich den Wunsch, daß der Segen und der Friede der hl. Nacht Ihr bischöfliches Wirken begleiten und fruchtbar machen mögen. Auch in diesem Verlagen bin ich mit Ihnen eins: Es möchten unsere beiden religiösen Gemeinschaften noch mehr den Weg zueinander finden. Ich nehme teil an Ihren Sorgen und Freuden und bin in der Liebe Christi mit Ihnen verbunden. Aus dieser Verbundenheit sende ich Ihnen gerne den bischöflichen Segen. Ihr Mitbruder + Karl Gnädinger [Anm. PRHL: Dieser Brief ist handgeschrieben; für die direkte Lektüre und ggf. Korrektur unserer Transkription haben wir den Brief gescannt (76 KB).]

    Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
    Freiburg i. Brsg., den 2.April 1975
    Hochwürden Herrn Weihbischof P. Georg Schmitz
    Sehr geehrter Herr Weihbischof,
    für Ihre Zeilen zum Osterfest danke ich Ihnen aufrichtig. Auch ich bin darüber sehr befriedigt, daß Sie die Erlaubnis zur Zelebration in einer katholischen Kapelle im Stadtzentrun erhalten haben. Nun haben Sie Ihre Wohnung an den Stadtrand von Villingen verlegt. Ich hoffe, daß das keine Erschwernis Ihrer pastoralen Aufgaben für Ihre St.Gebhard-Gemeinde bedeutet. Das Anliegen einer immer größeren Einheit zwischen Ihrer Glaubensgemeinschaft und unserer Kirche geht immer mit mir. Ich will auch in Zukunft versuchen, was in meinen Kräften möglich ist, um dieses Ziel inner besser verwirklichen zu helfen. Möge die Freude und der Friede unseres auferstanden Herrn Sie und Ihre Gemeinde begleiten.
    Herzliche Grüße
    Ihr ergebener Karl Gnädinger, Weihbischof

    Erzbischöfl. Pfarramt Welschingen, Landkreis Konstanz, Tel. 07733 / 484
    Welschingen, den 29.1.77
    Sehr geehrter, lieber Mitbruder!
    Mit Aufmerksamkeit lese ich immer Ihre Gemeindebriefe... besonders den letzten. Sie wollen Ihren gewiß nicht schlechten Zivilberuf aufgeben, um sich ganz Ihrer geistlichen Tätigkeit zu widmen. Als Grund geben Sie Ihren angegriffenen Gesundheitszustand an. Ich kann das gut verstehen. Doch welche Probleme kommen nun auf Sie zu? Sollten Sie nicht aus der Situation den Willen und den Weg Gottes erkennen... und doch "in unsere Reihen eintreten" in der Weise, wie es Ihnen von Freiburg angedeutet wurde. Sie wären dann von den finanziellen Problemen befreit und könnten Ihre Fähigkeiten einem großeren Kreis von Menschen zukommen lassen. Daß wir heute jeden Priester nötig brauche, bedarf keines Kommentars. Prälat Gabel von Freiburg hat mir gesagt, daß Sie eventuelle in der r.-kath. Kirche als Seelsorger in einem Krankenhaus eingesetzt werden könnnten. Bitte überlegen Sie sich alles einmal gut. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich hier wieder einmal besuchen wollten. Auch wenn Sie sich anders entshcheiden sollten, brauchen Sie keinen Bogen um Welschingen zu machen. Melden Sie sich bitte zuvor an. Übrigens ein Herr Theissen fungiert jetzt als "Gemeindepriester" in Würzburg bei den Altkatholiken. Bischof Brinkhues hat diesem jedoch die Prieterweihe ein zweites Mal gespendet. Mit den besten Wünschen grüße ich Sie und Frau R. herzlich, Ihr Robert B...

    Erzbischöfliches Ordinariat
    D-7800 Freiburg i. Br., den 9. Aug. 1977
    Herrenstraße 35
    Fernruf (0761) 21 88-1
    Herrn Weihbischot P. Georg Schmitz B.C.
    Sehr geehrter Herr Weihbischof,
    bei der Durchsicht der Korrespondenz des verstorbenen Herrn Erzbischofs fand ich den Glückwunsch, den Sie ihm zu seinem 70. Geburtstag übermittelt hatten. Der Herr Erzbischof hatte ihn zur Seite gelegt, um Ihnen für Ihren aufmerksamen Gruß selbst zu danken. Eine zweimalige längere Erkrankung und die dadurch noch drängender gewordenen anderen Verpflichtungen seines Amtes haben ihn daran gehindert, dies noch vor seinem unerwarteten Heimgang zu tun. Als langjähriger Sekretär des Verstorbenen darf ich mir erlauben, Ihnen stellvertretend für Ihre guten Wünsche und für alle äußeren Zeichen der Verbundenheit ein sehr herzliches Wort des Dankes zu sagen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr W. Zwingmann, Ordinariatsrat

    Das Domkapitel
    64FULDA,den 12. Oktober 1977
    Az.: 005-01
    Herrn Weihbischof
    P. Georg Schmitz B.C.
    Sehr geehrter Herr Weihbischof!
    Dankend bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 8. Oktober 1977. Nachdem die Bauarbeiten im Dom abgeschlossen sind, besteht die Möglichkeit, wie in den vergangenen Jahren am Samstag, dem 29. Oktober 1977, um 10.00 Uhr, am Grabaltar des hl. Bonifatius eine heilige Messe zu feiern. Durchschrift dieses Briefes erhält der Herr Domküster. Mit freundlicher Begrüßung
    Domdechant

    Bestätigung der Rückkehr zur Einheit der katholischen Kirche von Bischof Georg Schmitz
    Nach knapp zwei Jahren des Gedankenaustausches und verschiedener Begegnungen zwischen Herrn Abbe Franz Schmidberger, Regens des Priesterseminars der Priesterbruderschaft St. Pius X im deutschen Sprachraua, wohnhaft in Weissbad (Kanton Appenzell) in der Schweiz und Bischof Georg Schmitz, wohnhaft in Villingen in Deutschland, mit dem Gutheißen S.E., Mgr. Marcel Lefebvre, Generaloberer der Priesterbruderschaft St.Pius X, schien nichts mehr dagegen zu sprechen, daß Bischof Schmitz abschwört und so zur Einheit der katholischen Kirche zurückkehrt. So haben wir - ich selbst und die Herrn Abbes Franz Schmidberger und Denis Roch - uns am Montag, den 6.Februar 1978, zum Wohnsitz von Bischof Schmitz in Villingen, Wöschhalde 59, begeben, und um 12 Uhr mittags habe ich die Abschwörung von Bischof Schmitz gemäß der vom Hl.Offizium vorgeschriebenen Form vom 4.Dezember 1946 entgegengenommen, die erwähnten Herrn Abbes waren Zeugen. Bischof Schmitz hat versprochen, sein Bischofsamt bis auf eine etwaige andere Anweisung hin nicht auszuüben, und nur Ring und Pektoralkreuz zu tragen. Außerdem hat er versprochen, das römische Messbuch nach dem hl.Plus V beizubehalten und die Konsekrationsworte in lateinischer Sprache zu sprechen. Sobald die Beziehungen mit Rom wieder normal sind, wird der Fall dem Hl. Stuhl unterbreitet. In diesem Glauben haben wir diese Bestätigung ausgestellt und unterzeichnet, indem wir Gott, Unserem Herrn Jesus Christus und der Allerseligsten Jungfrau Maria von Herzen danken. Ausgestellt in Ecône am 24.Februar 1978 dem Fest des hl.Apostels Mathias
    Marcel Lefebvre, Franz Schmidberger, Denis Roch

    Bei einer Zusammenkunft in Bad Säckingen am 5.10.85 erzählte Dr. Kurrus, Vorsitzender der Bewegung für Papst und Kirche, von einem Dies (Priesterkonferenz), in der Weihbischof Gnädinger über die Person von Pater Georg erklärte: "Was wollen Sie, meine Herren, der Mann ist gültig geweiht." Auf nochnalige telefonische Nachfrage am lo.4.1986 wiederholte Dr. Kurrus seine Aussage und präzisierte sie: 1.) Weibbischof Gnädinger war vom Erzbischof von Freiburg mit der Untersuchung des Falles betraut worden. Sein Ergebnis: Pater Georg ist zum Bischof geweiht worden. Das sei vollkommen einwandfrei. 2.) Anläßlich einer Firmung in Villingen erklärte auf Anfrage Weihbischof Gnädinger den dortigen Stadtpfarrer: "Da ist nichts zu machen. Der Mann ist gültig geweiht."
    Spaichingen, den l0.4.1986
    J.u.L. S., Obertudienräte

    Dr. h.c. Karl Gnädinger, Weihbischof in Freiburg
    7800 Freiburg, den 12.August 1989
    An Tridentinisches Meßzentrum St. Gebhard
    Verehrter, lieber Herr Bischof,
    am 15. August, dem Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel, können Sie auf 25 Jahre priesterlichen Wirkens zurückschauen und das Silberne Priesterjubiläum feiern. Ich beglückwünsche Sie dazu von Herzen und nehme an Ihrem Festtag freudigen Anteil. Sie dürfen an diesem Tag sicher die Dankbarkeit vieler Menschen erfahren, denen Sie als "Knecht Jesu Christi" in Treue gedient haben. In einer kleinen Glaubensgemeinschaft ist die Verbundenheit unter den Gliedern der Gemeinde umso größer und tiefer. An Ihrem Festtag bitte ich Christus, unseren Herrn, daß er Sie noch lange im Dienst für sein Reich erhalte und Ihnen die Kraft zu einer täglich neuen Hingabe schenken möge. Ich danke Ihnen auch für die regelmäßige Zusendung Ihres Gemeindebriefes und lege zum Ausgleich für das aufgewendete Porto 100,-- DM bei. Ich wünsche Ihnen einen frohen Festtag und grüße Sie herzlich
    Ihr Karl Gnädinger, Weihbischof

    Man könnte nun die Schriften im einzelnen analysieren, es soll hier aber genügen, auf zwei Punkte hinzuweisen:
    1. Das heutige Rotzlöffel-Gehabe, mit dem die V2-Sekte, u.a. vertreten durch die berüchtigte Sozietät Redeker, uns gegenüber auftritt, ist eine Weiterentwicklung im Vergleich zu dem noch recht freundlichen Ton, dessen sich die V2-Sektierer gegenüber unserem Weihevater damals befleißigt haben. Präventiv weisen wir die Unterstellung zurück, Bischof Schmitz habe gar nichts über uns gewusst, als er uns weihte, und / oder verurteile unseren Kampf gegen das Reich des Satans. Hier Ausschnitte aus Briefen, die Bischof Schmitz a) an Heller und b) an uns geschrieben hat.
    a) an Heller 26.09.1996: "Es ist zutreffend, daß ich Hw. L. am 2. März ds. J. zum Priester weihte. Dies geschah auf Bitten des damaligen Regens des Priesterseminars "Hl. Blut", München, Hw. Herrn James. Hw. L. wies ausgezeichnete Referenzen vor. Die Abschlußprüfung an der Theol. Hochschule Chur bestand Hw. L. mit der Note "sehr gut". Sowohl in der "Andreas"-Gemeinde Karlsruhe als auch in "St. Gebhard" zu Schwenningen hinterließ dieser Herr einen vorzüglichen Eindruck."
    b) an uns 17.10.1996: "Ihre Schrift "Der Begriff röm.-kath." zeigt einen analytischen Verstand. Empfangen Sie meinen Glückwunsch!"
    2. Es gereicht Bischof Schmitz sehr zur Ehre, dass er den Sirenenrufen aus der V2-Sekte nicht erlegen ist und es vorgezogen hat, lieber in sehr bescheidenen Verhältnissen zu leben, als sich zur Marionette von Wojtylas Laienspielschar zu machen.

    Thomas Floren aus der Indultszene hatte an uns bzgl. unserer Weihelinie geschrieben: "Nach dem Grundsatz 'in dubio pro reo' gehe ich davon aus, dass Ihre Priesterweihe gültig ist, solange nicht das Gegenteil eindeutig bewiesen ist." Das ist eine durch und durch antikatholische Haltung, denn die Kirche verlangt, dass eine moralische Gewissheit bzgl. der Gültigkeit eines Sakramentes angestrebt wird. Ist die Gültigkeit eines Sakramentes nicht sicher, z.B. weil der Spender notwendig ein Priester sein muss, dann darf man grundsätzlich NICHT das Sakrament empfangen. Diese - auch von Floren gepredigte - absolut unzulässige Oberflächlichkeit bzgl. der Frage des ewigen Heiles ist leider, leider im "Traditionalismus" sehr verbreitet, s. z.B. Willkommen im Club.

    Nachdem nun einmal mehr exemplarisch dargelegt worden ist, was für ein Chaotenhaufen die V2-Sekte ist, die sich mit ihren eigenen Entscheidungen auch noch ganz nach Lust und Laune selbst widerspricht, wollen wir noch kurz auf einen Artikel bzgl. der - bekanntlich ungültigen - "Bischofsweihe" in der V2-Linie hinweisen. Der Artikel "Theologische Erwägungen zum neuen Ritus der Bischofsweihe", aus dem wir hier einen Abschnitt zitieren, stammt von dem 1982 verstorbenen V2-"Benediktiner" Athanasius Kröger.

    "Was nun die Bischofsweihe angeht, so haben wir zum Glück ein historisches Beispiel, das einiges zur Lösung beitragen kann. Es ist die Erklärung Leos XIII. zur Frage der Gültigkeit der anglikanischen Weihen: "Nun aber bezeichnen die Wörter, die von den Anglikanern bis in die jüngste Zeit allgemein als eigentliche Form (forma propria) zur Priesterweihe verwendet wurden, nämlich ,Empfange den Heiligen Geist', überhaupt nicht mit Bestimmtheit (minime sane significant definite) die Priesterweihe oder die Gnade und Vollmacht des Priestertums, die hauptsächlich eine Vollmacht zur Wandlung und Opferung (potestatem consecrandi et offerendi) des wahren Leibes und Blutes des Herrn ist, nämlich zu dem Opfer, das keine bloße Erinnerung an das am Kreuz vollzogene Opfer ist. Diese Form (= gesprochene Weiheformel) ist allerdings später mit folgenden Wörtern verlängert worden: '... zum Amt und zur Aufgabe eines Priesters' (ad officium et opus presbyteri). Aber dies beweist gerade, daß die Anglikaner selbst bemerkt haben, daß ihre erste Form mangelhaft und zur Sache ungeeignet war" (DS 3316). Bei der Bischofsweihe lautet die Hinzufügung zu "Empfange den Heiligen Geist": "... zum Amt und zur Aufgabe eines Bischofs" (DS 3317). Leo XIII. stellt also fest, daß der Satz ,Empfange den Heiligen Geist' unzureichend ist, daß damit allein keine Weihe zum Priester oder Bischof bewirkt werden kann. Man ist geneigt, dies sofort auf die neue Bischofsweihe anzuwenden, sofern nämlich wirklich feststeht, daß mit dem "Spiritus principalis" die dritte göttliche Person gemeint ist. Dann wäre es Leo XIII. selbst, der die neue Formel schon im voraus verurteilt hätte. Er argumentiert sehr einfach, es fehle in dieser verstümmelten forma die fest umrissene Bezeichnung (definita significatio). Die anglikanischen Weiheformeln wären als solche wahrscheinlich gültig gewesen, wenn man die späteren Hinzufügungen von vorneherein gehabt hätte. Denn darin liegt die "fest umrissene Bezeichnung". Aber bei den Anglikanern fehlte außerdem die richtige Absicht, jemanden zum Priester oder Bischof im katholischen Sinn zu weihen (vgl. DS 3317 b, ed. 34 S.831). Was die Bischöfe angeht, so spricht Leo XIII. von einem "Priestertum vorrangigen Grades (praecellenti gradu sacerdotium), das allerdings sowohl gemäß der Stimme der heiligen Väter als auch gemäß dem Brauch in unserem Rituale Hohespriestertum, Fülle des heiligen Dienstes (summum sacerdotium, sacri ministerii summa) genannt wird" (DS 3317; vgl. für diese Ausdrücke das Vat. II, LG 21, 2). Von diesen drei Kennzeichen wäre jedes für sich eine "fest umrissene Bezeichnung". In der neuen Weiheformel - im engeren Sinn - ist jedoch keines davon enthalten. Pius XII. hat für die "forma sacramenti" dieselben Forderungen aufgestellt, und zwar noch präziser. Er spricht von den "Wirkungen", die durch die Weihen hervorgerufen werden, und die darum angegeben werden müssen (significare debent). Man findet die Wirkungen in allen Riten ausreichend bezeichnet, "durch die Auflegung der Hände und durch Wörter, die die Handauflegung näherhin bestimmen" (verbis eam determinantibus, DS 3858). "Die Form aber - und sie ist auf die gleiche Weise (wie die Materie = Handauflegung) eine einzige - sind die Wörter, die die Anwendung dieser Materie bestimmen (verba applicationem huius materiae determinatia), und wodurch eindeutig die sakramentalen Wirkungen bezeichnet werden (quibus univoce significantur effectus sacramentales), nämlich die Weihegewalt und die Gnade des Heiligen Geistes, so wie sie von der Kirche aufgefaßt werden und im Gebrauch sind" (DS 3859). Die gesprochenen Wörter der Weiheformel müssen also gemäß Leo XIII. enthalten eine "definita significatio" und gemäß Pius XII. "verba determinatia" oder eine "univoca significatio". Deutsch: Wörter, die sinngebend oder sinnbestimmend für die Handauflegung sind, die eindeutig auf die sakramentalen Wirkungen hinweisen. Der neue Ordo 1968 bietet darum eine bisher nicht gekannte Schwierigkeit Denn der Bischof, der die Weihe erteilt, tut genau das, was die Kirche (zur Zeit) tut, was die Kirche ihm vorschreibt. Die begleitenden Riten lassen sowieso keinen Zweifel zu, daß hier eine Bischofsweihe beabsichtigt ist: von der Handauflegung angefangen über die Salbung des Kopfes mit Chrisam bis zur Übergabe des Ringes, der Mitra und des Stabes. Und dennoch ist deswegen nicht alles in Ordnung. Wegen des Textes kommt man nicht daran vorbei zu sagen, daß die Kirche selbst etwas Unklares und nicht einwandfrei Sinnbestimmendes vorgeschrieben hat. Das ist eine noch nie dagewesene Situation!"

    Sicher, Krögers richtiger Ansatz bleibt eben nur ein Ansatz, dennoch: Krögers Ansatz wurde aufgrund gegebener Unmöglichkeit nie als unberechtigt zurückgewiesen, d.h. selbst in den "eigenen Reihen" wird die Gültigkeit der V2-"Sakramente" wenigstens angezweifelt, was aber bereits notwendig zur Folge hat, dass es grundsätzlich verboten ist, bei jemandem mit "Novus-Ordo-Weihe" die "Messe" (auch im katholischen Ritus!) zu besuchen oder das "Beichtsakrament" (auch im katholischen Ritus!) zu empfangen.
    Insofern gibt es offensichtlich nichts mehr, was die V2-Mannschaft noch zu ihrer Entschuldigung vorbringen kann. Diese tobende Laienspielschar mit "Sepp", "Claus" etc. hat nur eine Möglichkeit, der Gerechtigkeit Folge zu leisten: Sie muss sich zur römisch-katholischen Kirche bekehren.
    Aktualisierung 08.10.2006

    Bei kreuz.net (s. http://www.kreuz.net/reader.936.html) behauptet jemand unter dem Pseudonym "Stefan68" u.a. folgendes:
    1. "Ich selbst habe im Auftrag kirchlicher Kreise zur Person Lingen Nachforschungen angestellt. Herr Lingen behauptet auf seinen Internetseiten dass er von einem G. Schmitz zum Priester geweiht wurde. Diesen Schmitz gibt es tatsächlich und er lebt in Villingen. G. Schmitz hat eine gültige Priesterweihe auch im Sinne der röm.-kath. Kirche, ist aber nicht Mitglied der Kirche. Ich konnte mit Herrn Schmitz persönlich reden, und er gab zu, als Bischof aufgetreten zu sein, aber nie eine gültige Weihe erhalten zu haben. Die Klärung, ob ein Herr Lingen Priester ist, erübrigt sich damit."
    2. "Was für einen Sinn hat es auf eine Weihelinie einzugehen? Stellen sie sich vor, ich würde behaupten, Ratzinger hätte mich im Jahr X am Ort Y zum Priester geweiht, Ratzinger selbst, behauptet aber es ist nicht so und Zeugen für meine Weihe gibt es auch keine… Rein theoretisch könnte jeder solche Behauptungen aufstellen, und ich hätte den lieben langen Tag nichts anderes zu tun als auf irgendwelche Weihelinie einzugehen. Für mich ist diese sinnlose Diskussion damit bendet. Da aber viele auf einen Herrn Lingen hereinfallen, weise ich von Zeit zu Zeit mal wieder darauf hin, um was für einen Menschen, der nichts als beleidigen kann, es sich hier handelt."
    Ggf. wird dazu noch ein eigener Text veröffentlicht; hier vorerst als Beweise, dass Schmitz durchaus die Weihe zugegeben hat und dass es dafür Zeugen gab, sowohl ein Photo von der Weihehandlung (mit dem Ministranten gab es auch Jahre nach der Weihe noch Briefwechsel) sowie die Weiheurkunde.

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    30.12.2018 Kommentar von Dr. Esther Lingen:
    Ganz klar: Die Anhänger von V2 ertragen es nicht, daran erinnert zu werden, dass sie im letzten nur der Hölle entgegeneilen. Ihr irdischer Anführer Jorge ist ein - im Übrigen ausgesprochen dämlicher - Rotarier, dieser zum Bersten vollgefressene Marx ist auch nur eine Peinlichkeit, die zum Fremdschämen Anlass gibt, aber dennoch ein Schurke, ein Betrüger, ein Irrer, ein Laie, das ist mein Bruder! Ja, das hättet Ihr sabbernden, geifernden, gewaltbereiten Satansanhänger wohl in der Tat gern. Ich habe es restlos satt, mitanzusehen, wir Ihr meinen Bruder mit Jauche bewerft, schließlich ist das ja alles, womit Ihr aufwarten könnt. Ich vertraue fest darauf, dass Ihr alle beim Jüngsten Gericht bekommen werdet, was Ihr Euch hochverdient habt!