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      Aktualisierung 09.01.2020:
      Anlässlich des aktuellen Strafverfahrens kann jeder an das "Bistum
      Münster"(Domplatz 27, 48143 Münster) schreiben und die Antwort mir
      mitteilen:
      Die Gruppe von "Vatikanum 2" hat im Strafprozess Amtsgericht
      Dorsten - 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 - gegen Pater Lingen u.a.
      öffentlich erklärt: a) Pater Lingen hat anscheinend nie
      "Vatikanum-2-Theologie" studiert, b) "Vatikanum 2" hat
      (mindestens) ein Dogma verkündet. Hingegen Pater Lingen a)
      veröffentlicht oft ein "Diplom katholische Theologie", das ihm die
      V2-Gruppe selbst ausgestellt hat, und b) zitiert oft zahlreiche
      Texte, dass V2 kein einziges Dogma verkündet hat. Seine
      ausführliche Widerlegung des "Falschgutachtens von Thomas
      Schüller", an vielen Stellen publiziert seit Juni 2014, ist sogar
      nach weit über fünf Jahren vollkommen unwiderlegt und
      unbeanstandet geblieben.
      Einer von beiden - Pater Lingen oder V2-Gruppe - muss also radikal
      verlogen sein.
      Zur Klärung fordere ich zunächst als erstes Auskunft, a) ob das
      V2-Diplom von Pater Lingen wirklich eine Fälschung ist, b) welches
      Dogma auf "Vatikanum 2" verkündet wurde, c) warum die V2-Gruppe
      hartnäckig zum "Falschgutachten"-Text von Pater Lingen schweigt.
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Video v. 13.05.2018
      Taufe und Diplom im Gutachten
      
    
Petition für Strafverfahren gegen Kirchenrechtler Thomas
          Schüller
    
Bei change.org wurde am 16.12.2015 eine Petition für die
      Einführung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Deutschland
      eingerichtet. Der Wortlaut:
      
      Petition für Strafverfahren gegen Kirchenrechtler Thomas Schüller
      Der völlig desaströse Zustand der BRD-Justiz (falsche Anklagen
      durch Staatsanwaltschaften, falsche Gutachten durch
      Sachverständige, falsche Urteile durch Richter usw. usf.) wird oft
      thematisiert. Allerdings geht es in diesbzgl. Foren, Blogs,
      Zeitungsartikeln, Fernsehbeiträgen etc. oft nur um Privatanliegen
      von Privatpersonen, und v.a. ist es oft nicht nachvollziehbar,
      inwiefern resp. ob überhaupt den sog. "Justizopfern" Unrecht
      geschehen ist.
      Das hiermit angestrebte Strafverfahren gegen Thomas Schüller, sog.
      "Professor für katholisches Kirchenrecht" an der Universität
      Münster, ist aber von allgemeinem notwendigem Interesse bei
      gleichzeitiger sofortiger unweigerlicher klarer Erkennbarkeit des
      Unrechts. Schüller ist u.a. bekannt für seine Aktivitäten gegen
      Franz-Peter Tebartz-van Elst, den er öffentlich als "unfähig,
      uneinsichtig und offensichtlich krank" titulierte und gegen den er
      ein strafrechtliches Vorgehen seitens der weltlichen Behörden
      befürwortete (Frankfurter Rundschau, 09.10.2013). Schüller ist
      also sehr direkt.
      Hier geht es um Schüllers Aktivitäten in einem Strafverfahren
      gegen den Verf.: Die Staatsanwaltschaft Essen (SE) hatte den Verf.
      des Missbrauchs von Titeln angeklagt. Die Anklageschrift nennt
      lauter Internetadressen von Publikationen, in denen der Verf. als
      Kurz-Biographie geschrieben hatte: »Rolf Hermann Lingen, geb. 1967
      in Recklinghausen, begann nach Abitur 1986 (1,6) und Bundeswehr
      1987 (Obergefreiter) das Studium "katholische Theologie für das
      Priesteramt" in Bochum. 1995 machte er das "Diplom katholische
      Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" in Chur.«
      Die SE erklärte kurzerhand ohne jegliche vernünftige Begründung
      die Selbstdarstellungen des Verf. für falsch und v.a. strafbar.
      Zur Erläuterung: Der Verf. leistet Aufklärungsarbeit über die
      Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2; vulgo
      "katholische Kirche"). Zahlreiche hohe V2-Funktionäre, z.B. Jorge
      Bergoglio (vulgo "Papst Franziskus I."), Karl Lehmann und Reinhard
      Marx, sind Mitglieder im "Rotary Club"; dieser ist gem.
      bischöflicher Erklärung (Palencia 1928) "eine neue satanische
      Organisation, der Freimaurerei nahestehend, abscheulich und
      verdorben". Katholischen Klerikern ist eine Rotary-Mitgliedschaft
      verboten (Heiliges Offizium, 1952). Ebenfalls Rotarier sind Angela
      Merkel, Hans-Jürgen Papier, Andreas Voßkuhle, Roman Herzog und
      Horst Köhler. Verständlich also, dass V2-Gruppe, Justiz und
      Politik wie verrückt gegen den Verf. wüten. Dieser radikal
      verlogene Strafprozess wegen "Missbrauchs von Titeln" mit
      erwarteter lebenslänglicher Strafe resp. Psychiatrisierung wegen
      "Ungehorsams" sollte dem Verf. nach bereits zahlreichen früheren
      Verurteilungen, auch zu Gefängnis, nun endgültig das Genick
      brechen sowie generell ein Exempel gegen die römisch-katholische
      Kirche statuieren.
      Als "Gutachter" gegen den Verf. wurde also Thomas Schüller
      bestellt, und tatsächlich: Im "Gutachten" behauptet Schüller gegen
      den Verf.: "Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er die gemäß can. 1032
      § 1 erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben.
      Hierzu ist nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der
      Angeklagte die Studien nicht geleistet hat." Klar ist: Durch diese
      Diplomleugnung wird der Verf. als theologisch inkompetent
      hingestellt. Und überhaupt erscheint damit der sog.
      "Sedisvakantismus" generell als bloße schwärmerische Phantasterei
      exaltierter Versager, die zu faul, zu dumm, zu etc. pp. sind, um
      sich wenigstens einmal mit V2-"Theologie" zu beschäftigen, und die
      sich ggf. obendrein noch erdreisten, einen erfundenen Titel
      "Diplom katholische Theologie", sogar mit dem Prädikat "sehr gut",
      als Glaubwürdigkeitsbeweis zu missbrauchen.
      Jeder denkende Mensch erkennt allerdings unverzüglich unweigerlich
      unmissverständlich, dass der Schüller-Text kein Gutachten ist,
      sondern eine hemmungslose Orgie absurdester verleumderischer
      Lügen. Ein ausführlicher Kommentar (via kommentar.tk [Lokale pdf-Datei hier])
      blieb n.b. vollkommen unwiderlegt und v.a. unwidersprochen. Und
      sogar im Hauptverhandlungsprotokoll ist festgehalten: Der Verf.
      hat gegenüber dem Gericht in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft
      anhand zahlreicher Dokumente - inkl. Diplom! - mehrere von
      Schüllers Lügen unanfechtbar widerlegt. Deshalb befahl das Gericht
      dem Verf. nachdrücklich, Schüllers manifestes Falschgutachten
      rückhaltlos als "richtiges Gutachten" und v.a. die Oberhoheit des
      Staates über die Kirche anzuerkennen. Also im Klartext lautet der
      gerichtliche Befehl an den Verf.: "Du sollst lügen!" Aber das
      göttliche Gesetz (achtes Gebot) lautet bekanntlich: "Du sollst
      nicht lügen!". Cf. Papst Leo XIII., Enzyklika "Sapientiae
      christianae, 1890: "Es ist nämlich ein Frevel, Gottes Gebot um der
      Menschen willen zu übertreten; es ist verboten, die Gesetze Jesu
      Christi zu mißachten, um der Obrigkeit zu folgen, oder die Rechte
      der Kirche zu verletzen unter dem Vorwande, das Recht des Staates
      zu wahren. [...] Es gibt keinen besseren Bürger weder im Krieg
      noch im Frieden, als der pflichttreue Christ es ist; demnach muß
      er alles erdulden, ja selbst den Tod, als die Sache Gottes oder
      der Kirche preisgeben. [...] Nur das ist ein wahres Gesetz,
      welches als vernünftiger Befehl von der rechtmäßigen Gewalt zum
      allgemeinen Wohle erlassen ist. Nur jene ist eine wahre und
      rechtmäßige Gewalt, welche von Gott, dem höchsten Fürsten und
      Herrn aller stammt; er allein kann einem Menschen Macht über einen
      Menschen verleihen." Weil der Verf. dementsprechend trotz aller
      gerichtlicher Drohungen keinerlei Bereitschaft aufbrachte, dem
      gerichtlichen Befehl zur Lüge zu gehorchen, erklärte das Gericht
      den Verf. für "schuldunfähig". Vorerst verzichtete es dabei zwar
      auf weitere Strafmaßnahmen / Zwangseinweisung, drohte aber dem
      Verf. nachdrücklich, dass er trotzdem jederzeit für seine
      Missachtung naturrechtswidriger Befehle sehr schwer bestraft
      werden könne. O-Ton Urteil: "Beim Angeklagten fällt schwer eine
      Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er
      grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher
      einzuschätzen ist, als weltliche gesetzliche Bestimmungen." Cf.
      das Schreiben der SE v. 12.11.2014 an den Verf.: "Nach dem
      rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts
      Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie
      im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer
      Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen."
      Wichtig: Schüller schreibt nicht als "Privatmann", sondern mit dem
      Absender "Katholisch-Theologische Fakultät", d.h. als hochrangiger
      Repräsentant der V2-Gruppe. Und die vollkommene Richtigkeit
      uneingeschränkt aller Aussagen des Schüller-Textes wurde - bis vor
      kurzem - von der ganzen Autorität der gesamten V2-Gruppe ex
      silentio ausdrücklich vollumfänglich bestätigt. Die zahlreichen
      Schreiben des Verf. an zahlreiche V2-Stellen bzgl. der absurden
      Verlogenheit des "Gutachtens" blieben in der Sache bislang alle
      komplett unbeantwortet; normalerweise erfolgte darauf einfach gar
      keine Reaktion. Und mittlerweile ist der Schüller-Text auch
      unanfechtbar endgültig rechtskräftig für absolut unantastbar
      erklärt worden (Bundesverfassungsgericht AR 1670/15, 15.06.2015).
      Allerdings am 09.12.2015 schrieb plötzlich Martin Rohrer, sog.
      "Regens des Priesterseminars St. Luzi in Chur", an den Verf.:
      "Unser Archivar hat im Archiv nachgeschaut: Ihr Diplom ist als
      Kopie dort abgelegt und ist somit echt. Es gibt auch Unterlagen,
      dass sie bei uns ihr Studium abgeschlossen haben. Bei uns hat aber
      unseres Wissens nie jemand nachgefragt von der BRD Behörde."
      Rohrers Schreiben mag zwar nur dazu dienen, dass sich die
      V2-Gruppe herauslügt, sie hätte sich ja hinreichend für den Verf.
      eingesetzt, obwohl in Wahrheit erst Jahre nach der Verurteilung
      und auch nur in einer Mail an den Verf. und v.a. ohne sonst etwas
      gegen das gigantische Unrecht zu unternehmen. Wie auch immer:
      Dieses Rohrer-Bekenntnis macht nun absolut unbestreitbar ein
      umfangreiches Strafverfahren gegen Schüller zwingend erforderlich.
      Verleumdung eines römisch-katholischen Priesters, Volksverhetzung
      gegen die katholische Kirche, Falschbehauptungen als Gutachter in
      einem Strafprozess beim Schöffengericht - das sind nur einige
      wenige der zu überprüfenden Anklagepunkte.
      Dass zu dem Strafverfahren zunächst eine Petition erfolgt, liegt
      u.a. daran, dass die Justiz sich bislang und bis einschließlich
      Bundesverfassungsgericht immer auf die Seite Schüllers gestellt
      hatte und sich dementsprechend weigerte, Schüllers Lügenorgie
      ordentlich zu würdigen.
      Objektiv ist jeder von diesem Unrecht aus Justiz, Politik und
      V2-Gruppe direkt und unmittelbar betroffen und sollte hier seine
      Stimme erheben.
      Es geht ganz elementar um die Beendigung zahlreicher gravierender
      Missstände, v.a.:
      Die V2-Gruppe gibt sich als "katholische Kirche" aus, obwohl sie
      offenkundig nicht "die Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim
      3,15) ist, sondern eine Propagandagruppe der Neuen Weltordnung;
      cf. den "Novus Ordo Missae": An die Stelle des Sakraments tritt
      ein gotteslästerliches Spektakel.
      Grundsätzlich darf niemand der V2-Gruppe etwas glauben, was sie
      nicht nachvollziehbar beweist! Aber es gibt noch allgemeinere
      Misstände, z.B.:
      Staatsanwälte dürfen ungestraft mit verlogenen Anklageschriften
      gegen notorisch Unschuldige vorgehen.
      Gutachter dürfen ungestraft in Gerichtsprozessen nach Lust und
      Laune lügen und notorisch Unschuldige zu Straftätern erklären.
      Richter dürfen ungestraft, nur gestützt auf absurde Lügen und
      manifeste Irrlehren, notorisch Unschuldige verurteilen resp. für
      geisteskrank erklären.
      Politiker dürfen ungestraft eine notorisch nichtkatholische
      Gemeinschaft wie die V2-Gruppe zur katholischen Kirche erklären.
      Politiker dürfen gigantische Summen aus "Kirchensteuer"-Geldern
      sowie sogar aus allgemeinen Steuergeldern zugunsten der V2-Gruppe
      veruntreuen.
      Politiker, Staatsanwälte und Richter dürfen ungestraft das
      katholische Glaubensbekenntnis unterdrücken und bestrafen.
      "Die deutsche Justiz ruiniert häufig Leben" (Max Steller,
      Professor emer. für forensische Psychologie). Schluss damit!