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  • Petition zu Kirchenrechtler Thomas Schüller

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    Aktualisierung 09.01.2020:
    Anlässlich des aktuellen Strafverfahrens kann jeder an das "Bistum Münster"(Domplatz 27, 48143 Münster) schreiben und die Antwort mir mitteilen:
    Die Gruppe von "Vatikanum 2" hat im Strafprozess Amtsgericht Dorsten - 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 - gegen Pater Lingen u.a. öffentlich erklärt: a) Pater Lingen hat anscheinend nie "Vatikanum-2-Theologie" studiert, b) "Vatikanum 2" hat (mindestens) ein Dogma verkündet. Hingegen Pater Lingen a) veröffentlicht oft ein "Diplom katholische Theologie", das ihm die V2-Gruppe selbst ausgestellt hat, und b) zitiert oft zahlreiche Texte, dass V2 kein einziges Dogma verkündet hat. Seine ausführliche Widerlegung des "Falschgutachtens von Thomas Schüller", an vielen Stellen publiziert seit Juni 2014, ist sogar nach weit über fünf Jahren vollkommen unwiderlegt und unbeanstandet geblieben.
    Einer von beiden - Pater Lingen oder V2-Gruppe - muss also radikal verlogen sein.
    Zur Klärung fordere ich zunächst als erstes Auskunft, a) ob das V2-Diplom von Pater Lingen wirklich eine Fälschung ist, b) welches Dogma auf "Vatikanum 2" verkündet wurde, c) warum die V2-Gruppe hartnäckig zum "Falschgutachten"-Text von Pater Lingen schweigt.
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    pdf-Datei: Falschgutachten von "Kirchenrechtler" Thomas Schüller, Universität Münster - Zeilenkommentar für die Gerichtsverhandlung im Strafprozess gegen die katholische Kirche -

    Video v. 13.05.2018
    Taufe und Diplom im Gutachten

    Petition für Strafverfahren gegen Kirchenrechtler Thomas Schüller

    Bei change.org wurde am 16.12.2015 eine Petition für die Einführung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Deutschland eingerichtet. Der Wortlaut:

    Petition für Strafverfahren gegen Kirchenrechtler Thomas Schüller
    Der völlig desaströse Zustand der BRD-Justiz (falsche Anklagen durch Staatsanwaltschaften, falsche Gutachten durch Sachverständige, falsche Urteile durch Richter usw. usf.) wird oft thematisiert. Allerdings geht es in diesbzgl. Foren, Blogs, Zeitungsartikeln, Fernsehbeiträgen etc. oft nur um Privatanliegen von Privatpersonen, und v.a. ist es oft nicht nachvollziehbar, inwiefern resp. ob überhaupt den sog. "Justizopfern" Unrecht geschehen ist.
    Das hiermit angestrebte Strafverfahren gegen Thomas Schüller, sog. "Professor für katholisches Kirchenrecht" an der Universität Münster, ist aber von allgemeinem notwendigem Interesse bei gleichzeitiger sofortiger unweigerlicher klarer Erkennbarkeit des Unrechts. Schüller ist u.a. bekannt für seine Aktivitäten gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst, den er öffentlich als "unfähig, uneinsichtig und offensichtlich krank" titulierte und gegen den er ein strafrechtliches Vorgehen seitens der weltlichen Behörden befürwortete (Frankfurter Rundschau, 09.10.2013). Schüller ist also sehr direkt.
    Hier geht es um Schüllers Aktivitäten in einem Strafverfahren gegen den Verf.: Die Staatsanwaltschaft Essen (SE) hatte den Verf. des Missbrauchs von Titeln angeklagt. Die Anklageschrift nennt lauter Internetadressen von Publikationen, in denen der Verf. als Kurz-Biographie geschrieben hatte: »Rolf Hermann Lingen, geb. 1967 in Recklinghausen, begann nach Abitur 1986 (1,6) und Bundeswehr 1987 (Obergefreiter) das Studium "katholische Theologie für das Priesteramt" in Bochum. 1995 machte er das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" in Chur.«
    Die SE erklärte kurzerhand ohne jegliche vernünftige Begründung die Selbstdarstellungen des Verf. für falsch und v.a. strafbar. Zur Erläuterung: Der Verf. leistet Aufklärungsarbeit über die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2; vulgo "katholische Kirche"). Zahlreiche hohe V2-Funktionäre, z.B. Jorge Bergoglio (vulgo "Papst Franziskus I."), Karl Lehmann und Reinhard Marx, sind Mitglieder im "Rotary Club"; dieser ist gem. bischöflicher Erklärung (Palencia 1928) "eine neue satanische Organisation, der Freimaurerei nahestehend, abscheulich und verdorben". Katholischen Klerikern ist eine Rotary-Mitgliedschaft verboten (Heiliges Offizium, 1952). Ebenfalls Rotarier sind Angela Merkel, Hans-Jürgen Papier, Andreas Voßkuhle, Roman Herzog und Horst Köhler. Verständlich also, dass V2-Gruppe, Justiz und Politik wie verrückt gegen den Verf. wüten. Dieser radikal verlogene Strafprozess wegen "Missbrauchs von Titeln" mit erwarteter lebenslänglicher Strafe resp. Psychiatrisierung wegen "Ungehorsams" sollte dem Verf. nach bereits zahlreichen früheren Verurteilungen, auch zu Gefängnis, nun endgültig das Genick brechen sowie generell ein Exempel gegen die römisch-katholische Kirche statuieren.
    Als "Gutachter" gegen den Verf. wurde also Thomas Schüller bestellt, und tatsächlich: Im "Gutachten" behauptet Schüller gegen den Verf.: "Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er die gemäß can. 1032 § 1 erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die Studien nicht geleistet hat." Klar ist: Durch diese Diplomleugnung wird der Verf. als theologisch inkompetent hingestellt. Und überhaupt erscheint damit der sog. "Sedisvakantismus" generell als bloße schwärmerische Phantasterei exaltierter Versager, die zu faul, zu dumm, zu etc. pp. sind, um sich wenigstens einmal mit V2-"Theologie" zu beschäftigen, und die sich ggf. obendrein noch erdreisten, einen erfundenen Titel "Diplom katholische Theologie", sogar mit dem Prädikat "sehr gut", als Glaubwürdigkeitsbeweis zu missbrauchen.
    Jeder denkende Mensch erkennt allerdings unverzüglich unweigerlich unmissverständlich, dass der Schüller-Text kein Gutachten ist, sondern eine hemmungslose Orgie absurdester verleumderischer Lügen. Ein ausführlicher Kommentar (via kommentar.tk [Lokale pdf-Datei hier]) blieb n.b. vollkommen unwiderlegt und v.a. unwidersprochen. Und sogar im Hauptverhandlungsprotokoll ist festgehalten: Der Verf. hat gegenüber dem Gericht in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft anhand zahlreicher Dokumente - inkl. Diplom! - mehrere von Schüllers Lügen unanfechtbar widerlegt. Deshalb befahl das Gericht dem Verf. nachdrücklich, Schüllers manifestes Falschgutachten rückhaltlos als "richtiges Gutachten" und v.a. die Oberhoheit des Staates über die Kirche anzuerkennen. Also im Klartext lautet der gerichtliche Befehl an den Verf.: "Du sollst lügen!" Aber das göttliche Gesetz (achtes Gebot) lautet bekanntlich: "Du sollst nicht lügen!". Cf. Papst Leo XIII., Enzyklika "Sapientiae christianae, 1890: "Es ist nämlich ein Frevel, Gottes Gebot um der Menschen willen zu übertreten; es ist verboten, die Gesetze Jesu Christi zu mißachten, um der Obrigkeit zu folgen, oder die Rechte der Kirche zu verletzen unter dem Vorwande, das Recht des Staates zu wahren. [...] Es gibt keinen besseren Bürger weder im Krieg noch im Frieden, als der pflichttreue Christ es ist; demnach muß er alles erdulden, ja selbst den Tod, als die Sache Gottes oder der Kirche preisgeben. [...] Nur das ist ein wahres Gesetz, welches als vernünftiger Befehl von der rechtmäßigen Gewalt zum allgemeinen Wohle erlassen ist. Nur jene ist eine wahre und rechtmäßige Gewalt, welche von Gott, dem höchsten Fürsten und Herrn aller stammt; er allein kann einem Menschen Macht über einen Menschen verleihen." Weil der Verf. dementsprechend trotz aller gerichtlicher Drohungen keinerlei Bereitschaft aufbrachte, dem gerichtlichen Befehl zur Lüge zu gehorchen, erklärte das Gericht den Verf. für "schuldunfähig". Vorerst verzichtete es dabei zwar auf weitere Strafmaßnahmen / Zwangseinweisung, drohte aber dem Verf. nachdrücklich, dass er trotzdem jederzeit für seine Missachtung naturrechtswidriger Befehle sehr schwer bestraft werden könne. O-Ton Urteil: "Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche gesetzliche Bestimmungen." Cf. das Schreiben der SE v. 12.11.2014 an den Verf.: "Nach dem rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen."
    Wichtig: Schüller schreibt nicht als "Privatmann", sondern mit dem Absender "Katholisch-Theologische Fakultät", d.h. als hochrangiger Repräsentant der V2-Gruppe. Und die vollkommene Richtigkeit uneingeschränkt aller Aussagen des Schüller-Textes wurde - bis vor kurzem - von der ganzen Autorität der gesamten V2-Gruppe ex silentio ausdrücklich vollumfänglich bestätigt. Die zahlreichen Schreiben des Verf. an zahlreiche V2-Stellen bzgl. der absurden Verlogenheit des "Gutachtens" blieben in der Sache bislang alle komplett unbeantwortet; normalerweise erfolgte darauf einfach gar keine Reaktion. Und mittlerweile ist der Schüller-Text auch unanfechtbar endgültig rechtskräftig für absolut unantastbar erklärt worden (Bundesverfassungsgericht AR 1670/15, 15.06.2015).
    Allerdings am 09.12.2015 schrieb plötzlich Martin Rohrer, sog. "Regens des Priesterseminars St. Luzi in Chur", an den Verf.:
    "Unser Archivar hat im Archiv nachgeschaut: Ihr Diplom ist als Kopie dort abgelegt und ist somit echt. Es gibt auch Unterlagen, dass sie bei uns ihr Studium abgeschlossen haben. Bei uns hat aber unseres Wissens nie jemand nachgefragt von der BRD Behörde."
    Rohrers Schreiben mag zwar nur dazu dienen, dass sich die V2-Gruppe herauslügt, sie hätte sich ja hinreichend für den Verf. eingesetzt, obwohl in Wahrheit erst Jahre nach der Verurteilung und auch nur in einer Mail an den Verf. und v.a. ohne sonst etwas gegen das gigantische Unrecht zu unternehmen. Wie auch immer: Dieses Rohrer-Bekenntnis macht nun absolut unbestreitbar ein umfangreiches Strafverfahren gegen Schüller zwingend erforderlich. Verleumdung eines römisch-katholischen Priesters, Volksverhetzung gegen die katholische Kirche, Falschbehauptungen als Gutachter in einem Strafprozess beim Schöffengericht - das sind nur einige wenige der zu überprüfenden Anklagepunkte.
    Dass zu dem Strafverfahren zunächst eine Petition erfolgt, liegt u.a. daran, dass die Justiz sich bislang und bis einschließlich Bundesverfassungsgericht immer auf die Seite Schüllers gestellt hatte und sich dementsprechend weigerte, Schüllers Lügenorgie ordentlich zu würdigen.
    Objektiv ist jeder von diesem Unrecht aus Justiz, Politik und V2-Gruppe direkt und unmittelbar betroffen und sollte hier seine Stimme erheben.
    Es geht ganz elementar um die Beendigung zahlreicher gravierender Missstände, v.a.:
    Die V2-Gruppe gibt sich als "katholische Kirche" aus, obwohl sie offenkundig nicht "die Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim 3,15) ist, sondern eine Propagandagruppe der Neuen Weltordnung; cf. den "Novus Ordo Missae": An die Stelle des Sakraments tritt ein gotteslästerliches Spektakel.
    Grundsätzlich darf niemand der V2-Gruppe etwas glauben, was sie nicht nachvollziehbar beweist! Aber es gibt noch allgemeinere Misstände, z.B.:
    Staatsanwälte dürfen ungestraft mit verlogenen Anklageschriften gegen notorisch Unschuldige vorgehen.
    Gutachter dürfen ungestraft in Gerichtsprozessen nach Lust und Laune lügen und notorisch Unschuldige zu Straftätern erklären.
    Richter dürfen ungestraft, nur gestützt auf absurde Lügen und manifeste Irrlehren, notorisch Unschuldige verurteilen resp. für geisteskrank erklären.
    Politiker dürfen ungestraft eine notorisch nichtkatholische Gemeinschaft wie die V2-Gruppe zur katholischen Kirche erklären.
    Politiker dürfen gigantische Summen aus "Kirchensteuer"-Geldern sowie sogar aus allgemeinen Steuergeldern zugunsten der V2-Gruppe veruntreuen.
    Politiker, Staatsanwälte und Richter dürfen ungestraft das katholische Glaubensbekenntnis unterdrücken und bestrafen.
    "Die deutsche Justiz ruiniert häufig Leben" (Max Steller, Professor emer. für forensische Psychologie). Schluss damit!