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Aktualisierung 09.01.2020:
Anlässlich des aktuellen Strafverfahrens kann jeder an das "Bistum
Münster"(Domplatz 27, 48143 Münster) schreiben und die Antwort mir
mitteilen:
Die Gruppe von "Vatikanum 2" hat im Strafprozess Amtsgericht
Dorsten - 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 - gegen Pater Lingen u.a.
öffentlich erklärt: a) Pater Lingen hat anscheinend nie
"Vatikanum-2-Theologie" studiert, b) "Vatikanum 2" hat
(mindestens) ein Dogma verkündet. Hingegen Pater Lingen a)
veröffentlicht oft ein "Diplom katholische Theologie", das ihm die
V2-Gruppe selbst ausgestellt hat, und b) zitiert oft zahlreiche
Texte, dass V2 kein einziges Dogma verkündet hat. Seine
ausführliche Widerlegung des "Falschgutachtens von Thomas
Schüller", an vielen Stellen publiziert seit Juni 2014, ist sogar
nach weit über fünf Jahren vollkommen unwiderlegt und
unbeanstandet geblieben.
Einer von beiden - Pater Lingen oder V2-Gruppe - muss also radikal
verlogen sein.
Zur Klärung fordere ich zunächst als erstes Auskunft, a) ob das
V2-Diplom von Pater Lingen wirklich eine Fälschung ist, b) welches
Dogma auf "Vatikanum 2" verkündet wurde, c) warum die V2-Gruppe
hartnäckig zum "Falschgutachten"-Text von Pater Lingen schweigt.
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Video v. 13.05.2018
Taufe und Diplom im Gutachten
Petition für Strafverfahren gegen Kirchenrechtler Thomas
Schüller
Bei change.org wurde am 16.12.2015 eine Petition für die
Einführung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Deutschland
eingerichtet. Der Wortlaut:
Petition für Strafverfahren gegen Kirchenrechtler Thomas Schüller
Der völlig desaströse Zustand der BRD-Justiz (falsche Anklagen
durch Staatsanwaltschaften, falsche Gutachten durch
Sachverständige, falsche Urteile durch Richter usw. usf.) wird oft
thematisiert. Allerdings geht es in diesbzgl. Foren, Blogs,
Zeitungsartikeln, Fernsehbeiträgen etc. oft nur um Privatanliegen
von Privatpersonen, und v.a. ist es oft nicht nachvollziehbar,
inwiefern resp. ob überhaupt den sog. "Justizopfern" Unrecht
geschehen ist.
Das hiermit angestrebte Strafverfahren gegen Thomas Schüller, sog.
"Professor für katholisches Kirchenrecht" an der Universität
Münster, ist aber von allgemeinem notwendigem Interesse bei
gleichzeitiger sofortiger unweigerlicher klarer Erkennbarkeit des
Unrechts. Schüller ist u.a. bekannt für seine Aktivitäten gegen
Franz-Peter Tebartz-van Elst, den er öffentlich als "unfähig,
uneinsichtig und offensichtlich krank" titulierte und gegen den er
ein strafrechtliches Vorgehen seitens der weltlichen Behörden
befürwortete (Frankfurter Rundschau, 09.10.2013). Schüller ist
also sehr direkt.
Hier geht es um Schüllers Aktivitäten in einem Strafverfahren
gegen den Verf.: Die Staatsanwaltschaft Essen (SE) hatte den Verf.
des Missbrauchs von Titeln angeklagt. Die Anklageschrift nennt
lauter Internetadressen von Publikationen, in denen der Verf. als
Kurz-Biographie geschrieben hatte: »Rolf Hermann Lingen, geb. 1967
in Recklinghausen, begann nach Abitur 1986 (1,6) und Bundeswehr
1987 (Obergefreiter) das Studium "katholische Theologie für das
Priesteramt" in Bochum. 1995 machte er das "Diplom katholische
Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" in Chur.«
Die SE erklärte kurzerhand ohne jegliche vernünftige Begründung
die Selbstdarstellungen des Verf. für falsch und v.a. strafbar.
Zur Erläuterung: Der Verf. leistet Aufklärungsarbeit über die
Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2; vulgo
"katholische Kirche"). Zahlreiche hohe V2-Funktionäre, z.B. Jorge
Bergoglio (vulgo "Papst Franziskus I."), Karl Lehmann und Reinhard
Marx, sind Mitglieder im "Rotary Club"; dieser ist gem.
bischöflicher Erklärung (Palencia 1928) "eine neue satanische
Organisation, der Freimaurerei nahestehend, abscheulich und
verdorben". Katholischen Klerikern ist eine Rotary-Mitgliedschaft
verboten (Heiliges Offizium, 1952). Ebenfalls Rotarier sind Angela
Merkel, Hans-Jürgen Papier, Andreas Voßkuhle, Roman Herzog und
Horst Köhler. Verständlich also, dass V2-Gruppe, Justiz und
Politik wie verrückt gegen den Verf. wüten. Dieser radikal
verlogene Strafprozess wegen "Missbrauchs von Titeln" mit
erwarteter lebenslänglicher Strafe resp. Psychiatrisierung wegen
"Ungehorsams" sollte dem Verf. nach bereits zahlreichen früheren
Verurteilungen, auch zu Gefängnis, nun endgültig das Genick
brechen sowie generell ein Exempel gegen die römisch-katholische
Kirche statuieren.
Als "Gutachter" gegen den Verf. wurde also Thomas Schüller
bestellt, und tatsächlich: Im "Gutachten" behauptet Schüller gegen
den Verf.: "Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er die gemäß can. 1032
§ 1 erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben.
Hierzu ist nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der
Angeklagte die Studien nicht geleistet hat." Klar ist: Durch diese
Diplomleugnung wird der Verf. als theologisch inkompetent
hingestellt. Und überhaupt erscheint damit der sog.
"Sedisvakantismus" generell als bloße schwärmerische Phantasterei
exaltierter Versager, die zu faul, zu dumm, zu etc. pp. sind, um
sich wenigstens einmal mit V2-"Theologie" zu beschäftigen, und die
sich ggf. obendrein noch erdreisten, einen erfundenen Titel
"Diplom katholische Theologie", sogar mit dem Prädikat "sehr gut",
als Glaubwürdigkeitsbeweis zu missbrauchen.
Jeder denkende Mensch erkennt allerdings unverzüglich unweigerlich
unmissverständlich, dass der Schüller-Text kein Gutachten ist,
sondern eine hemmungslose Orgie absurdester verleumderischer
Lügen. Ein ausführlicher Kommentar (via kommentar.tk [Lokale pdf-Datei hier])
blieb n.b. vollkommen unwiderlegt und v.a. unwidersprochen. Und
sogar im Hauptverhandlungsprotokoll ist festgehalten: Der Verf.
hat gegenüber dem Gericht in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft
anhand zahlreicher Dokumente - inkl. Diplom! - mehrere von
Schüllers Lügen unanfechtbar widerlegt. Deshalb befahl das Gericht
dem Verf. nachdrücklich, Schüllers manifestes Falschgutachten
rückhaltlos als "richtiges Gutachten" und v.a. die Oberhoheit des
Staates über die Kirche anzuerkennen. Also im Klartext lautet der
gerichtliche Befehl an den Verf.: "Du sollst lügen!" Aber das
göttliche Gesetz (achtes Gebot) lautet bekanntlich: "Du sollst
nicht lügen!". Cf. Papst Leo XIII., Enzyklika "Sapientiae
christianae, 1890: "Es ist nämlich ein Frevel, Gottes Gebot um der
Menschen willen zu übertreten; es ist verboten, die Gesetze Jesu
Christi zu mißachten, um der Obrigkeit zu folgen, oder die Rechte
der Kirche zu verletzen unter dem Vorwande, das Recht des Staates
zu wahren. [...] Es gibt keinen besseren Bürger weder im Krieg
noch im Frieden, als der pflichttreue Christ es ist; demnach muß
er alles erdulden, ja selbst den Tod, als die Sache Gottes oder
der Kirche preisgeben. [...] Nur das ist ein wahres Gesetz,
welches als vernünftiger Befehl von der rechtmäßigen Gewalt zum
allgemeinen Wohle erlassen ist. Nur jene ist eine wahre und
rechtmäßige Gewalt, welche von Gott, dem höchsten Fürsten und
Herrn aller stammt; er allein kann einem Menschen Macht über einen
Menschen verleihen." Weil der Verf. dementsprechend trotz aller
gerichtlicher Drohungen keinerlei Bereitschaft aufbrachte, dem
gerichtlichen Befehl zur Lüge zu gehorchen, erklärte das Gericht
den Verf. für "schuldunfähig". Vorerst verzichtete es dabei zwar
auf weitere Strafmaßnahmen / Zwangseinweisung, drohte aber dem
Verf. nachdrücklich, dass er trotzdem jederzeit für seine
Missachtung naturrechtswidriger Befehle sehr schwer bestraft
werden könne. O-Ton Urteil: "Beim Angeklagten fällt schwer eine
Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er
grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher
einzuschätzen ist, als weltliche gesetzliche Bestimmungen." Cf.
das Schreiben der SE v. 12.11.2014 an den Verf.: "Nach dem
rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts
Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie
im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer
Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen."
Wichtig: Schüller schreibt nicht als "Privatmann", sondern mit dem
Absender "Katholisch-Theologische Fakultät", d.h. als hochrangiger
Repräsentant der V2-Gruppe. Und die vollkommene Richtigkeit
uneingeschränkt aller Aussagen des Schüller-Textes wurde - bis vor
kurzem - von der ganzen Autorität der gesamten V2-Gruppe ex
silentio ausdrücklich vollumfänglich bestätigt. Die zahlreichen
Schreiben des Verf. an zahlreiche V2-Stellen bzgl. der absurden
Verlogenheit des "Gutachtens" blieben in der Sache bislang alle
komplett unbeantwortet; normalerweise erfolgte darauf einfach gar
keine Reaktion. Und mittlerweile ist der Schüller-Text auch
unanfechtbar endgültig rechtskräftig für absolut unantastbar
erklärt worden (Bundesverfassungsgericht AR 1670/15, 15.06.2015).
Allerdings am 09.12.2015 schrieb plötzlich Martin Rohrer, sog.
"Regens des Priesterseminars St. Luzi in Chur", an den Verf.:
"Unser Archivar hat im Archiv nachgeschaut: Ihr Diplom ist als
Kopie dort abgelegt und ist somit echt. Es gibt auch Unterlagen,
dass sie bei uns ihr Studium abgeschlossen haben. Bei uns hat aber
unseres Wissens nie jemand nachgefragt von der BRD Behörde."
Rohrers Schreiben mag zwar nur dazu dienen, dass sich die
V2-Gruppe herauslügt, sie hätte sich ja hinreichend für den Verf.
eingesetzt, obwohl in Wahrheit erst Jahre nach der Verurteilung
und auch nur in einer Mail an den Verf. und v.a. ohne sonst etwas
gegen das gigantische Unrecht zu unternehmen. Wie auch immer:
Dieses Rohrer-Bekenntnis macht nun absolut unbestreitbar ein
umfangreiches Strafverfahren gegen Schüller zwingend erforderlich.
Verleumdung eines römisch-katholischen Priesters, Volksverhetzung
gegen die katholische Kirche, Falschbehauptungen als Gutachter in
einem Strafprozess beim Schöffengericht - das sind nur einige
wenige der zu überprüfenden Anklagepunkte.
Dass zu dem Strafverfahren zunächst eine Petition erfolgt, liegt
u.a. daran, dass die Justiz sich bislang und bis einschließlich
Bundesverfassungsgericht immer auf die Seite Schüllers gestellt
hatte und sich dementsprechend weigerte, Schüllers Lügenorgie
ordentlich zu würdigen.
Objektiv ist jeder von diesem Unrecht aus Justiz, Politik und
V2-Gruppe direkt und unmittelbar betroffen und sollte hier seine
Stimme erheben.
Es geht ganz elementar um die Beendigung zahlreicher gravierender
Missstände, v.a.:
Die V2-Gruppe gibt sich als "katholische Kirche" aus, obwohl sie
offenkundig nicht "die Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim
3,15) ist, sondern eine Propagandagruppe der Neuen Weltordnung;
cf. den "Novus Ordo Missae": An die Stelle des Sakraments tritt
ein gotteslästerliches Spektakel.
Grundsätzlich darf niemand der V2-Gruppe etwas glauben, was sie
nicht nachvollziehbar beweist! Aber es gibt noch allgemeinere
Misstände, z.B.:
Staatsanwälte dürfen ungestraft mit verlogenen Anklageschriften
gegen notorisch Unschuldige vorgehen.
Gutachter dürfen ungestraft in Gerichtsprozessen nach Lust und
Laune lügen und notorisch Unschuldige zu Straftätern erklären.
Richter dürfen ungestraft, nur gestützt auf absurde Lügen und
manifeste Irrlehren, notorisch Unschuldige verurteilen resp. für
geisteskrank erklären.
Politiker dürfen ungestraft eine notorisch nichtkatholische
Gemeinschaft wie die V2-Gruppe zur katholischen Kirche erklären.
Politiker dürfen gigantische Summen aus "Kirchensteuer"-Geldern
sowie sogar aus allgemeinen Steuergeldern zugunsten der V2-Gruppe
veruntreuen.
Politiker, Staatsanwälte und Richter dürfen ungestraft das
katholische Glaubensbekenntnis unterdrücken und bestrafen.
"Die deutsche Justiz ruiniert häufig Leben" (Max Steller,
Professor emer. für forensische Psychologie). Schluss damit!