[Fax vom 08.08.2016 an Justizministerium NRW, Justizministerium BRD,
      Landgericht Essen, Amtsgericht Essen, Staatsanwaltschaft Essen
      etc. pp.]
      
          Entmündigungsverfahren gegen "Staatsanwalt" / "Richter auf
          Probe" Rudolf Jakubowski, "Staatsanwaltschaft Essen"
      Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob Rudolf Jakubowski
      sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
      Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und ob
      er überhaupt geschäftsfähig ist. Es wird in diesem Zusammenhang
      ausführliche Auskunft zu den persönlichen Lebensverhältnissen von
      Rudolf Jakubowski eingefordert. Begründung: Rudolf Jakubowski ist
      mehrfach in Erscheinung getreten bei dem nun schon viele Jahre
      dauernden Versuch der BRD in zahlreichen "Zivilprozessen" und
      "Strafprozessen", die römisch-katholische Kirche einzuschüchtern
      resp. auszurotten. Bekanntlich gilt: "Man muss Gott mehr gehorchen
      als den Menschen" (Apostelgeschichte 5,29; cf. z.B. Papst Leo
      XIII., Enzyklika "Immortale Dei", 1885; Papst Pius XI., Enzyklika
      "Iniquis afflictisque", 1926). Der Glaubensabfall, und sei er auch
      von einem Staat / Gericht befohlen, hat den Verlust der
      kirchlichen Mitgliedschaft zur Folge. Speziell zwingt die BRD alle
      Insassen dazu, einer gerichtsnotorisch unanfechtbar radikal
      skrupellos verlogenen, dezidiert antichristlichen Sekte den Titel
      "katholische Kirche" zuzubilligen und damit das Dogma von der
      Heiligkeit der Kirche zu leugnen, wodurch man Häretiker und somit
      kein Mitglied der Kirche ist, strafbar gem. § 6 VStGB.
      Grundsätzlich basieren alle derartigen BRD-Terrormaßnahmen auf dem
      Wahn, dass das Geschöpf über dem Schöpfer steht. S. explizit das
      "Urteil" gegen mich seitens "Amtsgericht Dorsten", Strafprozess
      Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11: "Beim Angeklagten fällt schwer
      eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass
      er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher
      einzuschätzen ist, als weltliche gesetzliche Bestimmungen." Damit
      stempelt die BRD jeden Katholiken (cf. die o.g. päpstlichen
      Enzykliken) und überhaupt jeden denkenden Menschen (cf. die
      naturrechtliche Unterordnung des Geschöpfs unter den Schöpfer) zum
      Geisteskranken ab und erklärt: Jedes moralisch richtige Handeln
      ist "Unrecht", wenn es der Willkür der Mächtigen dieser Welt nicht
      gefällt. Das ist schwerste Volksverhetzung! Fairerweise ist
      zuzugeben, dass die BRD und die Gruppe des sog. "Zweiten
      Vatikanischen Konzils" (V2) mehrfach versucht haben, mich zum
      Geisteskranken abzustempeln, allerdings erst nach meiner
      Konversion zum Katholizismus: Vorher war ich in der V2-Sekte
      (gültig) getauft und (wohl ungültig) "gefirmt" worden, besuchte
      V2-Kindergärten und eine V2-"Klosterschule"
        (Abitur 1,6), war V2-"Messdiener", war in V2-Arbeitskreisen
      tätig sowie jahrelang
       V2-"Priesterkandidat". Sogar noch nach
      dem Studium dankte mir der Churer "Regens"
        schriftlich "für so vieles, was Sie der Seminargemeinschaft (mir
        inkl.) gegeben haben: Orgel, Klavier & Gitarre! Kraftraum
        & Turnhalle (Vorturner!), Anregungen, Mitarbeit, Mittragen,
        Pfortendienst, ... Gebet. u.s.w.". Aber i.J. 2004, d.h. neun
      Jahre nach meiner Konversion, gab es plötzlich
      Psychiatrisierungs-Versuche, die erst  i.J. 2005 allesamt
      unanfechtbar endgültig als völlig haltlos und absurd anerkannt
      wurden, u.z. von demselben "Amtsgericht Dorsten": "Nach dem
      überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr. Kivi vom
      14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische
      Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine
      geistige oder seelische Behinderung" (4 XVII L 152).
      Dementsprechend erklärte das AG Dorsten i.J. 2007 unanfechtbar
      endgültig rechtskräftig, dass ich bei Verwendung einer
      "Amtsbezeichnung der Kirchen" absolut uneingeschränkt voll
      schuldfähig bin (23 Cs 20 Js 141/07 - 124/07). Die BRD handelt
      also absolut rettungslos schizophren, indem sie mich ganz nach
      Lust und Laune mal für voll / eingeschränkt / nicht schuldfähig
      erklärt. Auch in dem o.g. Strafprozess bediente sich die BRD - so
      wie *immer* - lauter absurder Lügen. Speziell das gerichtsnotorische Falschgutachten von
        Pseudo-Kirchenrechtler Thomas Schüller wurde von mir in
      vielen - unbeanstandeten! - Publikationen gewürdigt. Wie bereits
      aus der Anklageschrift klar hervorgeht (s. die d.g. Publikationen
      mit meiner Biographie), habe ich in Chur das
        "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut"
      erhalten. Dementsprechend lügt Schüller unanfechtbar, wenn er mich
      als einen für die V2-Sekte völlig Unbekannten hinstellt und
      konkret zu meinem V2-"Diplom" erklärt: "Gemäß can. 1050 CIC n. 1
      müsste er (Pater Lingen) die gemäß can. 1032 § 1 erforderliche
      fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist nichts
      ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die
      Studien nicht geleistet hat." Obwohl ich - wie im Protokoll
      nachzulesen - Schüllers zahlreiche absurden Falschaussagen durch
      Vorlage zahlreicher Dokumente komplett rettungslos widerlegt habe,
      beharrte der "Richter" Wolfhart Timm hartnäckig auf seiner Lüge,
      dass Schüllers Verleumdungsorgie ein "richtiges Gutachten" sei,
      das ich nicht zurückweisen dürfe und dem ich mich völlig
      unterwerfen müsse. Schüller - und durch Zustimmung die BRD - haben
      sich insbesondere eines äußerst schweren Verbrechens schuldig
      gemacht, indem sie mich zudem als Häretiker verleumden. Dieses
      Verbrechen kann und darf ich nicht hinnehmen, weil es hier um das
      Seelenheil jedes Menschen geht: Hat - wie Schüller resp. BRD
      behaupten - V2 ein Dogma verkündet, ja oder nein? Zur Klärung
      dieser Frage blieb nur noch die Zivilklage. Dazu erklärte das
      Landgericht Münster dann unanfechtbar endgültig rechtskräftig,
      dass selbst die verlogensten und verbrecherischsten Falschaussagen
      seitens gerichtlicher Gutachter durch die Meinungsfreiheit und die
      Freiheit der Forschung geschützt seien (LG Münster, Az. 012 O
      407/14). Damit verpflichtet mich die BRD unanfechtbar, a) V2 als
      Dogma und b) mein "Diplom" als Fälschung zu bezeichnen. Um aber
      weiterhin zu dokumentieren, dass ich mich dem BRD-Wahn niemals
      unterwerfe, habe ich eine Strafanzeige gegen mich selbst erstattet
      wegen a) falscher Behauptung eines "Diploms" und b) Verbreitung
      eines gefälschten "Diploms". Dazu behauptet Jakubowski: "Nach dem
      rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts
      Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie
      im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer
      Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen"
      ("Staatsanwaltschaft Essen", 29 Js 835/14). In Wahrheit steht aber
      im Urteil ausdrücklich: Pater Lingen "studierte später in eiriem
      Priesterseminar in Chur in der Schweiz, wo er 1995 das Diplom mit
      dem Prädikat sehr gut erwarb". Liegt also bei Jakubowski
      schwerster Realitätsverlust vor? Zur Klärung dieser Frage wurde
      Jakubowski von meinem Anwalt aufgefordert: "1. Legen Sie Beweise
      vor, daß Sie a) von der Theologischen Hochschule Chur b) von der
      Regierung Graubünden jeweils eine ausdrückliche Bestätigung
      erhalten haben, daß das von Pater Lingen verbreitete Diplom eine
      Fälschung ist. 2. Legen Sie Beweise vor, daß das Amtsgericht
      Dorsten Pater Lingen "im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung
      theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig"
      bezeichnet hat." Darauf Jakubowskis Schreiben an meinen Anwalt
      (bekanntlich ein Mann!): "Aktenzeichen: LiH 15-10-24-2 - Sehr
      geehrte Frau, sehr geehrter Herr, die von Ihnen angesprochenen
      Fragen betreffen ein Verfahren, das längst abgeschlossen und
      weggelegt ist. Es sind keine sachlichen Gründe dafür ersichtlich,
      Ihnen (erneut) nachzugehen." Also Jakubowski muss nur etwas
      "weglegen", und schon hat niemand mehr irgendein Recht auf
      Gerechtigkeit! Kann der Wahnsinn noch gesteigert werden?
      Jakubowskis zahlreiche massiven Verfehlungen deuten bereits
      einzeln für sich, erst recht aber angesichts der überwältigen
      Fülle und maßlosen Hartnäckigkeit auf massive
      Persönlichkeitsstörungen hin. Deshalb ist nun das
      Betreuungsverfahren gegen ihn dringend erforderlich. Über das
      Verfahren werde ich großzügig publizieren. Werden gegen Jakubowski
      nicht sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen, bedeutet das,
      dass die gesamte Politik (cf. "Staatsanwalt") sowie die gesamte
      Justiz (cf. "Richter") das Verhalten Jakubowski sowie letztlich
      den zugrundeliegenden o.g. Maximen des antichristlichen,
      realitätsresistenten Größenwahns sich zu eigen macht. Die bekannte
      allgemeine Empörung gegen die BRD-Politiker / -Richter dürfte
      damit noch verstärkt werden. Auch damit bedroht die BRD aktiv und
      massiv die öffentliche Ordnung.