Pressemeldung 14.09.2015: Zum geplanten Gesetz für
          "Qualifikationsanforderungen für Sachverständige"
    
      "75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten
      in Deutschland sind mangelhaft." So meldete Frontal21 am
      08.09.2015.  Im dazugehörigen Filmbeitrag heißt es: "Teuer
      und mangelhaft - auf Grundlage solcher Gutachten werden in
      deutschen Gerichtssälen Tag für Tag Urteile gesprochen. Wer sich
      dagegen wehrt, muss mit einem zermürbenden Rechtsstreit rechnen.
      [...] Bundesjustizminister Heiko Maas verspricht Besserung. Sein
      Gesetzentwurf sieht vor, künftig soll genauer überprüft werden, ob
      Gutachter wirklich geeignet sind. Wie das geschehen soll, ist
      unklar."
      Zugegeben, überwältigend viele Gutachten sind bewiesenermaßen
      "stark mängelbehaftet" und "als Entscheidungsgrundlage für unsere
      Gerichte nicht geeignet" (O-Ton Prof. Werner Leitner,
      IB-Hochschule Berlin, im F21-Video). Aber so eifrig man auch über
      die erschütternde Menge erschütternder Falschgutachten lamentieren
      mag: Das eigentliche Problem wird damit eigentlich nur
      verschleiert. Denn objektiv liegt das Problem immer bei den
      Richtern. Im F21-Video befragt F21 den langjährigen
      Familienrichter und "Experten für Familienrecht" Jürgen Rudolph
      bzgl. eines Gesetzesentwurfs für "Qualifikationsanforderungen für
      Sachverständige". Aus dem Interview: "[Rudolph:] Es wird sich
      nicht viel ändern. Denn über die Qualifikation der Richter, die
      einfach erforderlich ist, sagt dieser Entwurf  ja gar nichts.
      Wir werden dieselben Sachverständigen wiedersehen. Und die Richter
      werden hineinschreiben: Ich halte ihn für geeignet. [F21:] Und ist
      damit dem Gesetz Genüge getan? [Rudolph:] Damit ist dem Gesetz
      Genüge getan."
      Nun, in Wahrheit ist dem Gesetz damit nicht nur nicht Genüge
      getan, sondern wird das Recht in schwerster Weise verletzt.
      Wenigstens in fast allen Fällen macht sich der Richter selbst der
      Rechtsbeugung strafbar, wenn er ein Falschgutachten als Beweis
      wertet. S. Strafgesetzbuch (StGB) § 339 Rechtsbeugung: "Ein
      Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher
      sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten
      oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig
      macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren
      bestraft." Der Bundesgerichtshof behauptet zwar, der Amtsträger
      müsse sich auch "bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz
      entfernt" haben. Das steht aber mit keiner Silbe im Gesetz und
      wäre also bereits deshalb eine objektiv gesetzwidrige und für die
      Rechtsprechung gegenstandslose Einschränkung. V.a. ist hat sich
      jeder Amtsträger objektiv bereits mit bloßer Leichtfertigkeit im
      Urteil "bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt".
      Denn schließlich steht bei jedem Urteil immer etwas auf dem Spiel,
      u.z. nicht nur ggf. auch die Wohlfahrt einer Person resp. einer
      Familie, sondern das Recht, die Rechtssicherheit und die
      Rechtsstaatlichkeit als solche: "Gutachterliche Fehlleistungen
      stören in empfindlicher Weise den Rechtsfrieden" (Prof. Dr. Peter
      W. Gaidzik, Universität Witten/Herdecke, 05.08.2014). Faktisch ist
      also bereits die Akzeptanz eines Falschgutachtens grundsätzlich
      eine Beugung des Rechts.
      Es gibt zwar gerichtliche Urteile z.Th. Gutachten, z.B. bzgl. der
      Sorgfaltspflicht (BGH, IVa ZR 20/82 v. 02.11.1983). Gutachten
      müssen immer nachvollziehbar und schlüssig begründet sein,
      andernfalls sind sie "objektiv wertlos" (VG Augsburg 10.02.82 - 4
      K80 A 914). Gutachten ohne nachvollziehbare und schlüssige
      Begründung haben als "unverwertbar" u.a. zur Folge, dass "kein
      Entschädigungsanspruch entsteht, weil die Leistung des Gutachters
      dem ihm erteilten Auftrag nicht entspricht" (LG Bremen 17.01.77
      7-3 O 1584/70). Aber solche Gerichtsurteile sind nur Anwendungen,
      die sich bereits zwingend aus der Natur der Sache ergeben. Denn
      egal in welchem Bereich: Wer nicht den erteilten Auftrag erfüllt,
      hier also ein echtes, d.h. schlüssiges Gutachten zu erstellen, der
      hat keinen Anspruch auf Bezahlung. Ganz im Gegenteil: Wer
      unsachgemäße Arbeit abliefert, muss dafür - egal in welchem
      Bereich - ggf. auch selbst dafür bezahlen. Eine Gutachterhaftung
      ist also nur eine ganz normale und ganz unverzichtbare Form der
      immer und überall bestehenden Arbeitshaftung.
      Wie diese Arbeitshaftung konkret in der BRD aussieht, beschreibt
      F21 so: Ein Gutachter hatte "fast 13.000 Euro abgerechnet [...]
      Und das, obwohl das Gutachten so erhebliche Mängel hatte, dass das
      Gericht es bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigte." Die
      13.000 Euro hat der Gutachter aber trotzdem bekommen, u.z. bezahlt
      vom Steuerzahler!
      Falschgutachten sind unter dem Aspekt der gerichtlichen
      Falschaussage zu bewerten (§ 153 StGB / § 154 StGB). Das gilt
      insbesondere für Gutachten in Strafverfahren, wenigstens
      hinsichtlich falscher Verdächtigung (StGB § 164) und Beteiligung
      an der Verfolgung Unschuldiger (StGB § 344). Und wie sieht das
      konkret in der BRD aus? Hier gibt es glücklicherweise einen Fall,
      der durch zahlreiche Texte und Videos im Internet ausführlich
      dokumentiert, weit verbreitet sowie jedem jederzeit zugänglich und
      auch bereits tausendfach rezipiert worden ist. Der Täter ist der
      sog. "Professor für katholisches
        Kirchenrecht" Thomas Schüller, Repräsentant der Gruppe des
      sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2; vulgo "katholische
      Kirche"). Schüller behauptete im gerichtlichen Gutachten in einem
      großen öffentlichen Strafprozess, der Verf. sei ein "Häretiker" -
      eine der schwersten nur möglichen Anschuldigungen überhaupt. Im
      umfangreichen Gutachten wird dieser ungeheuerliche Vorwurf aber
      mit keiner einzigen Silbe (zwingend selbstverständlich mit dem
      Zitat einer Häresie!) begründet. Damit ist das Gutachten per se
      bereits "objektiv wertlos" und "unverwertbar". Das ist jedem,
      somit auch dem Gericht sofort unübersehbar eindeutig zwingend
      erkenntlich. Die Sache ging dann bis zum Bundesverfassungsgericht
      (Aktenzeichen AR 1670/15). Endgültig rechtskräftig hat die BRD
      sich dann zum "Rechtsgrundsatz" bekannt: "Zur Erhaltung der
      wissenschaftlichen Freiheit ist es notwendig, dass Verfasser vor
      Expertisen sich nicht der Gefahr ausgesetzt sehen dürfen, mit
      Abwehrklagen konfrontiert zu werden (so auch Loitz, BB 2000,
      2006)." Also während jeder Zeuge für eine Falschaussage ggf.
      äußerst schwer bestraft werden muss und sogar in der BRD manchmal
      auch tatsächlich wird, dürfen gerichtliche Gutachter "sich nicht
      der Gefahr ausgesetzt sehen", für ihre Behauptungen zur
      Verantwortung gezogen zu werden. Auch interessant: Weder der
      Gutachter noch die von ihm vertretene übermächtig erscheinende
      V2-Gruppe mit ihren Bergen von Reichtümern und ihrer Armada von
      Anwälten hat die Löschung der zahlreichen weitverbreiteten
      Publikationen über Schüllers Falschgutachten durchgesetzt, ja
      anscheinend noch nicht einmal versucht. Bis heute hat sie auch
      keinen "Beweis" nachgereicht, dass der Verf. ein "Häretiker" ist.
      Schüller steht mit der gesamten V2-Gruppe nach wie vor als absolut
      unglaubwürdig in der Öffentlichkeit - trotzdem wurde in all den
      Monaten und Jahren anscheinend rein gar nichts gegen diese ganzen
      Publikationen unternommen. Dieses überwältigende Nichtstun ist
      sogar noch überwältigender, wenn man bedenkt, dass die V2-Gruppe
      früher u.a. erfolgreich eine Verurteilung des Verf. zu Gefängnis
      erwirkt hatte. Sein "Verbrechen": Der Verf. hatte an die sofort
      jedermann als wahr nachprüfbare (s. archive.org) absolut
      unverfängliche Tatsache erwähnt, dass ihm früher die Domain
      katholisch.de gehört hatte.
      Kurz: Das eigentliche Elend sind nicht die Gutachten, sondern die
      Richter. Sie versagen sowohl generell bei Urteilsbegründungen als
      auch speziell bei Bestrafung von Rechtsbeugung durch unzureichende
      Urteilsbegründungen. Es mag also stimmen, dass sich auch durch ein
      Gesetz für "Qualifikationsanforderungen für Sachverständige"
      nichts bessern wird. Aber so ein Gesetz ist sowieso nicht
      notwendig. Man müsste stattdessen einfach die bereits bestehenden
      Gesetze anwenden, auch auf Richter und Gutachter.