05.03.2019 Predigt 10.03.2019 (1. Fastensonntag) -
          Stufenleiter der Zärtlichkeit und Sexualität
      
    
    Predigt 10.03.2019 (1. Fastensonntag) - Stufenleiter der
    Zärtlichkeit und Sexualität
    Pater Rolf Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083,
    www.pater-lingen.de, 05.03.2019
    "Wir erweisen uns in allen Stücken als Diener Gottes ... in Fasten,
    durch Keuschheit" (2 Kor 6,1-10). Das schreibt Paulus. Dagegen
    behauptet eine international tätige Firma eines sog. "Zweiten
    Vatikanischen Konzils" (V2) in ihrem Buch "Katholischer
    Erwachsenen-Katechismus. Leben aus dem Glauben" von 1995 (S. 361):
    "Im Vorraum der vollen sexuellen Gemeinschaft gibt es ein breites
    Spektrum sexueller, das heißt aus der geschlechtlichen Bestimmtheit
    des ganzen Menschen erwachsender Beziehungen unterschiedlicher
    Intensität und Ausdrucksformen, auch eine Stufenleiter der
    Zärtlichkeit. Diese Beziehungen können als gut und richtig gelten,
    solange sie Ausdruck der Vorläufigkeit sind und nicht intensiver
    gestaltet werden, als es dem Grad der zwischen den Partnern
    bestehenden personalen Bindung und der daraus resultierenden
    Vertrautheit entspricht. Volle geschlechtliche Beziehungen freilich
    haben ihren Ort in der Ehe. Auch Praktiken, bei denen im
    gegenseitigen Einvernehmen [die Triebbefriedigung] gesucht, aber nur
    der letzte leibliche Kontakt nicht vollzogen wird, gehören nicht in
    den vorehelichen Raum."
    Die Katechismus-Autoren Walter Kasper, Karl Lehmann und Leo
    Scheffczyk zitieren hier einen Text einer sog. "Gemeinsamen Synode
    der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" von 1971 bis 1975,
    kurz "Würzburger Synode". Die Firma ist insbesondere dafür bekannt,
    dass dort zwar offiziell das Zölibat gilt, also das Versprechen der
    Ehelosigkeit um des Himmelreichs willen, aber dass dieses
    Versprechen von vielen Mitgliedern kritisiert und sogar gebrochen
    wird. Und unzählige Fälle von Kindesmissbrauch haben der Firma
    Bezeichnungen eingebracht wie Kinderschänder-Sekte. Manche
    behaupten, der Eheverzicht um des Himmelreichs willen sei ein Grund
    für die Missbrauchsfälle. Aber den Zölibat gibt es ja auch in der
    katholischen Kirche, während es dort eben nicht viele
    Missbrauchsfälle gibt. In Wahrheit ist die mittlerweile
    sprichwörtliche sexuelle Verwahrlosung dieser Firma nur ein Ausdruck
    ihres antichristlichen Wesens.
    Wirklich antichristlich ist die Behauptung, dass bereits vor der Ehe
    "ein breites Spektrum sexueller Beziehungen unterschiedlicher
    Intensität und Ausdrucksformen" "gut und richtig" sein kann, und
    dass bereits vor der Ehe eine "Stufenleiter der Zärtlichkeit" "gut
    und richtig" sein kann. Denn der sexuelle Umgang ist auf
    Fortpflanzung hingeordnet, und dementsprechend kann es eine
    Stufenleiter der Zärtlichkeit nur innerhalb der Ehe geben. Die
    katholische Moraltheologie ist ganz klar: "Erlaubt ist den
    Brautleuten an sich nicht mehr, als auch den übrigen Leuten erlaubt
    ist" (Jone). Zwar können ehrbare Umarmungen und ehrbare Küsse
    außerhalb der Ehe manchmal erlaubt sein. Aber bereits intensive
    Küsse außerhalb der Ehe müssen grundsätzlich als Todsünden gewertet
    werden, erst recht jede weitergehende Handlung. Und so wie es
    grundsätzlich Todsünde ist, intime Körperbereiche ohne gerechten
    Grund, z.B. als Arzt oder Krankenpfleger, zu betrachten, so gilt
    dies selbstverständlich auch bei allen Unverheirateten. Der
    katholische Katechismus lehrt (1948; S. 194f): "Die Tugend der
    Keuschheit besteht in dem ernsten und dauernden Streben, den
    Geschlechtstrieb in der von Gott gewollten Ordnung zu halten. Nur in
    der Ehe darf der Geschlechtstrieb seine Erfüllung finden; hier hat
    er seine heilige Aufgabe im Dienste des göttlichen Schöpfungsplans
    ... Vor der Ehe und außer der Ehe ist Enthaltsamkeit und vollkommene
    Beherrschung des Geschlechtstriebes strenge, von Gott auferlegte
    Pflicht." Und "Praktiken, bei denen [die Triebbefriedigung] gesucht,
    aber nur der letzte leibliche Kontakt nicht vollzogen wird", sind an
    sich Todsünde - auch innerhalb der Ehe. Denn weil der
    Geschlechtstrieb seine heilige Aufgabe im Dienste des göttlichen
    Schöpfungsplans hat, sind Handlungen in sich schlecht, die den
    natürlichen Vollzug und die natürlichen Folgen verhindern.
    Man könnte einwenden: Es gehört notwendig zu jeder Sünde, dass man
    die klare Erkenntnis der Sündhaftigkeit hat. Und heute meint doch
    praktisch jeder, namentlich auch mit Verweis auf diese Firmentexte,
    dass bei der Sexualität außerhalb der Ehe nahezu alles "gut und
    richtig" sei, wenn es "im gegenseitigen Einvernehmen" geschieht. Und
    die meisten halten doch, wenn überhaupt, nur den vorehelichen
    Geschlechtsverkehr für verboten. Aber auch hier gilt der Grundsatz:
    Jeder erkennt aus seiner Vernunft die Notwendigkeit, sein Gewissen
    zu bilden. Bei ordentlicher Wissensbildung und Gewissensbildung kann
    niemand diese Firma für eine moralische Autorität halten, sondern
    muss sie als eine Quelle der Irreführung ablehnen. Zudem muss jeder
    bereits sehr früh sehr klar erkennen, dass nur im geschützten
    Bereich der Ehe "der Geschlechtstrieb seine Erfüllung finden" kann.
    Seien wir doch ehrlich: Jeder will doch Treue. Jeder will doch durch
    den Ehevertrag klar dokumentiert sowohl das "Du und nur du für mich"
    als auch das "Ich und nur ich für dich" - und zwar "bis dass der Tod
    uns scheidet". Erst recht muss jedem Christen klar sein, dass die
    Ausdrucksformen des körperlichen Begehrens ganz ausschließlich nur
    innerhalb der Ehe ihren Platz haben können. Im wahren Christentum
    ist die Ehe ein Sakrament. Paulus nennt die christliche Ehe ein
    Abbild der gnadenvollen Verbindung Christi mit seiner Kirche (Eph
    5,22f). Und auch hier gilt, dass immer die richtige Ordnung gewahrt
    bleiben muss. Die zwischenmenschliche Liebe ist nur dann richtig
    geordnet, wenn sie besteht in Einklang mit der göttlichen Ordnung,
    d.h. in vollkommener Unterordnung unter das göttliche Gesetz, in
    vollkommener Unterwerfung unter den göttlichen Willen. Selbst wenn
    das körperliche Verlangen nach einer Person noch so stark sein mag:
    Niemals kann es erlaubt sein, gegen das göttliche Gebot zu handeln.
    Niemals darf man etwas Geschaffenes mehr lieben als den Schöpfer.
    Seien wir uns auch besonders hinsichtlich des Geschlechtstriebs
    immer bewusst: Die Seele der Liebe ist die Liebe der Seele. Wer
    einen Menschen wirklich liebt, der will dessen Seelenheil. Er
    wünscht dem geliebten Menschen immer von ganzem Herzen wahren
    Frieden und wahres Glück. Er betet für den geliebten Menschen. Und
    wenn die Liebenden nicht miteinander verheiratet sind, dann beweisen
    sie auch dadurch ihre Liebe, dass sie jeden Umgang, der über das
    ehrbare Maß hinausgeht, immer unterlassen.
    Und wenn man den teuflischen Verführungen zur vorehelichen
    "Stufenleiter der Zärtlichkeiten" gefolgt ist? Wenn man Todsünden
    gegen die Reinheit begangen hat, weil man in schwerer Weise seine
    äußerst strenge Pflicht verletzt hat, sein Gewissen richtig zu
    bilden? Auch hier gilt der Grundsatz: Man muss sich bemühen, sofort
    die vollkommene Reue, die Liebesreue zu erwecken, um den Gnadenstand
    wiederzuerlangen. Das schließt notwendig den Vorsatz ein, gültig das
    Beichtsakrament zu empfangen. Diese Beichte muss man bei sich
    bietender Gelegenheit ablegen. Lieben wir also Gott aus ganzem
    Herzen, aus ganzer Seele und mit all unseren Kräften, damit wir
    dereinst teilhaben an der ewigen Freude des Himmels. Amen.
    
    05.03.2019 Kommentar von Dr. Esther Lingen
    Was die V2-Sekte da an pseudo-katholischem Gefasel im so genannten
    Erwachsenen-Katechismus säuselnd verzapft, schlägt wirklich allen
    nur erdenklichen Fässern den Boden aus! Nicht zum Aushalten! Wer
    diesem Verein auch nur ein Wort noch ernsthaft abkauft, ist wirklich
    selber schuld!