
    
    Faktencheck zu Volksverpetzer und Trustpilot
      Pressemeldung 19.04.2023
    
    Die Internetseite Volksverpetzer behauptet über sich: "Als
    Anti-Fake-News-Blog versuchen wir, die tolle Arbeit anderer
    Faktencheck-Projekte mit kreativen Aktionen, Witz, Satire und ebenso
    ausführlichen Recherchen zu ergänzen." Am 14.03.2023 habe ich dazu
    bei Trustpilot eine Bewertung (80x "hilfreich") veröffentlicht:
    »"Zweites Vatikanisches Konzil" Die "Vatikanum-2"-Gruppe wird von
    "Volksverpetzer" als katholische Kirche ausgegeben (tag
    "katholisch"). Aber die V2-Gruppe ist nicht die katholische Kirche,
    sondern eine häretische Gemeinschaft. Das ist auch unanfechtbar
    gerichtsnotorisch, cf. Bundesverfassungsgericht zu Landgericht Hanau
    (2 S 231/79 – Hochschule Sankt Georgen) und Amtsgericht Dorsten (7
    Ls-29 Js 74/08-43/11 – Falschgutachten Thomas Schüller).«
    Trustpilot drohte, diese Review zu löschen, weil VP glaube, "dass
    sie nicht auf einer wirklichen Erfahrung beruht." Das VP-Profil ist
    derzeit nicht offen für Reviews, somit kann auch derzeit noch nicht
    der Zusatz eingetragen werden: »Aktualisierung v. 19.04.2023 für
    Pressemeldung: Wie der obige Text klar zeigt, handelt es sich um
    eine wirkliche Erfahrung, i. e. um die sachliche Prüfung und
    argumentative Widerlegung einer von VP öffentlich verbreiteten
    Falschaussage. Trustpilot erklärt ausdrücklich, dass auch eine
    Korrespondenz per Mail reicht als "wirkliche Erfahrung", d. h. ich
    müsste beweisen, dass ich eine Mail an VP geschrieben habe. Also
    habe ich am 18.04.2023 eine Mail an VP und einen entsprechenden
    Screenshot als Beweis an Trustpilot geschickt: VP sollte mir
    wenigstens eine URL nennen, um die "katholisch"-Behauptung zu
    begründen. VP hat die gesetzte Frist von einem Tag fruchtlos
    verstreichen lassen. Damit ist die Korrespondenz vollständig
    abgeschlossen. Trustpilot kann diese Bewertung nicht mehr begründet
    löschen. S. PM "Faktencheck zu Volksverpetzer und Trustpilot"«.
    In der Review - ebenso wie in der Mail an VP - wird auf das
    Falschgutachten von Thomas Schüller verwiesen. Die Bundesrepublik
    Deutschland (Selbstdarstellung der BRD im Grundgesetz: "Im
    Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott") ist radikal
    antichristlich von A wie Abtreibungserlaubnis über K wie
    Kruzifixverbot bis Z wie Zwangszivilehe. Dementsprechend segnete das
    Bundesverfassungsgericht auch den Konkordatsbruch 1957 ab, ganz
    gestützt auf das Argument: Die Bundesländer gehören nicht zum
    Bundesgebiet. Eine fast perfekte Argumentation; einziger
    Schwachpunkt: Die Bundesländer gehören zum Bundesgebiet. Klaus
    Mörsdorf kommentiert: "Die von dem Gericht unterstellte 'Dreiteilung
    des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam Glieder eines
    imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den Bundesstaat zu einem
    schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge'".
    Ganz in dieser Tradition standen zahlreiche Zivilprozesse und
    Strafprozesse, die von der "Vatikanum-2"-Gruppe und der BRD gegen
    mich geführt wurden. In einem Strafprozess (Strafmaß: zwei bis vier
    Jahre Gefängnis ohne Bewährung) stützte sich das Gericht ganz auf
    ein sog. Gutachten von Thomas Schüller. Dieses Gutachten war ganz
    falsch, was in einem Zeilenkommentar, der leicht zu finden ist und
    dessen Link an VP geschickt wurde, unwiderlegt bewiesen ist. Das
    Gericht verlangte von mir, mich ganz diesem Gutachten zu
    unterwerfen, und verbot mir jede Kritik am Gutachten. Ich missachte
    die gerichtliche Anordnung permanent ganz und gar: Z. B. erwähne und
    zeige ich immer wieder mein V2-Diplom (von dem ich laut Schüller
    annehmen muss, dass ich es gar nicht habe), und eben: Meinen
    Zeilenkommentar gegen Schüller sowie entsprechende Videos verbreite
    ich nach wie vor. Ein immer wieder von mir vorgebrachter, auch im
    Zeilenkommentar anklingender Aspekt: Politik und Justiz stützen ihre
    Lüge, dass die V2-Gruppe die katholische Kirche sei, darauf, dass
    die V2-Gruppe eben die katholische Kirche sei. Das zeugt nicht
    gerade von argumentativ sauberer Logik (cf. oben Mörsdorf zum
    Konkordatsbruch), aber es wird sogar exorbitant widersprüchlich
    durch die in der VP-Review erwähnte und im Zeilenkommentar
    ausführlich behandelte Entscheidung des BverfG, nicht gegen das
    Urteil des Landgerichts Hanau zur Hochschule Sankt Georgen
    vorzugehen. Im Klartext: Die V2-Gruppe ist eine häretische
    Gemeinschaft, ergo ist sie nicht die Kirche, denn sie besitzt ganz
    ausdrücklich nicht die Merkmale, die gemäß Dogma wesentlich zur
    Kirche gehören, i. e. einig, heilig, katholisch und apostolisch. Die
    gesamte V2-Gruppe verweist immer wieder nur auf diese - unanfechtbar
    falsche - Behauptung der BRD, dass die V2-Gruppe trotzdem die Kirche
    sei. Und um sogar das noch zu toppen, propagiert Schüller die
    groteske Lüge, dass V2 ein Dogma verkündet habe. Dieses V2-Dogma
    selbst wird von Schüller aber nirgends genannt, und auch
    verschiedene V2-Stellen haben auf diesbzgl. Anfrage nicht
    geantwortet; außerdem wird die Existenz eines V2-Dogmas von
    sonstigen V2-"Theologen", darunter Karl Rahner und Joseph Ratzinger,
    ausdrücklich bestritten. Schüller hat damit einen triumphalen Sieg
    errungen: Er - und in Konsequenz jeder andere - darf straffrei
    Rufmord an mir begehen durch die Verleumdung als "Häretiker". Und
    auch der im Gefolge Schüllers von der BRD betriebene Rufmord, mein
    V2-Diplom sei eine Fälschung, sowie die ganzen anderen
    ungeheuerlichen Schüller-Lügen bleiben straffrei. Also die BRD hat
    nur ein Gutachten, welches sich selbst wiederum nur auf die BRD
    stützt, um eine absurde Lüge zu stützen.
    Und die Faktenchecker? Mit dem "katholisch"-Fall von VP ist
    angesichts der absoluten Tragweite, i. e. ewiges Heil oder ewige
    Verdammnis, die Rolle und die Bedeutung von Faktenchecks prinzipiell
    klar. Über die Qualität anderer Faktenchecks gibt es z. B. bei
    Telegram reichlich Informationen. Exemplarisch: Correctiv verbreitet
    (13.12.2019): "Nein, Zellen von menschlichen Föten und Affen oder
    Glyphosat sind keine Inhaltsstoffe von Impfungen. Anders als in
    einem Artikel behauptet, sind Zellen von abgetriebenen Föten und
    Affen oder Glyphosat nicht Inhaltsstoffe von Impfungen. Es ist
    richtig, dass Spuren der drei Stoffe darin vorkommen können – in
    sehr geringen Mengen, die nicht schädlich sind." Also: Diese Zellen
    sind zwar in Impfstoffen enthalten, sie sind aber keine
    Inhaltsstoffe. Warum nicht wenigstens auf die Impfstoffe schreiben
    und bei jeder Impfung den Hinweis sowohl mündlich wie schriftlich
    geben: "Kann Spuren abgetriebener Kinder enthalten"?
    Manche Debatte mag je nach Thema schwer nachvollziehbar sein. Aber
    mit dem sowohl offenkundigen als auch unfehlbaren Thema katholische
    Kirche hat jeder einen unanfechtbaren Hebel, um Lügen von Gutachtern
    und Faktencheckern auszuhebeln. Tatsächlich kommt das Thema
    "katholisch" öfters bei Faktencheckern vor, namentlich beim Thema
    Impfstoffe und Embryonen. Eine sachliche Diskussion zur katholischen
    Kirche würde zur Freiheit von Angst, Lüge und Terror führen: Die
    Wahrheit wird euch befreien. Solange aber Gutachter und
    Faktenchecker als Stütze für antichristliche Herrscher dienen,
    solange sich antichristliche Herrscher auf lügende Gutachter und
    Faktenchecker stützen, herrscht weiterhin die Lüge.
    
    Aktualisierung 20.04.2023: Trustpilot hat die
        Review gelöscht!
    
    Das Reichskonkordat von Adolf Hitler
    Daniel Jonah Goldhagen, Die katholische Kirche und der Holocaust,
    München 2004, 213:
    "Mit dem Konkordat erklärte die Kirche selbst sich zur offiziellen
    Komplizin vieler Verbrechen des Regimes."
    
    Konrad Algermissen, Kirchengeschichte, Celle (2)1956, 518:
    "[Das Reichskonkordat] hätte die Grundlage für einen wahrhaften
    Frieden zwischen Kirche und Staat bilden können, wie ihn Pius XI.
    ersehnte. Aber es zeigte sich, wie recht der Papst mit seiner
    grundsätzlichen Beurteilung des extremen Nationalismus hatte. Denn
    kaum war das Konkordat geschlossen und hatte der Hitlerregierung ein
    Renommee in den Augen der Welt gegeben, da setzte schon der maßlose
    Kampf dieser Regierung gegen die Kirche ein, der volle zwölf Jahre,
    bis zum Untergang des Naziregimes dauerte. Die katholische Vereine
    und Zeitungen wurden unterdrückt. Ein gemeiner Verleumdungsfeldzug
    gegen die Kirche wurde inszeniert ... Priester und führende Laien
    wurden verfolgt, in ihrer Arbeit, ihrem Ansehen, ihrer Stellung,
    ihrem Fortkommen geschädigt, zum Teil in Gefängnissen, Zuchthäusern
    und Konzentrationslagern interniert. Im Laufe der sich ständig
    steigernden Verfolgung wurden auch Klöster und caritative Anstalten
    geschlossen und Priester wie kirchentreue Laien hingerichtet."
    
    Klaus Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München
    (10)1959, 70:
    "Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene
    Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957
    ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK
    anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK
    aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts
    keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei
    ihrer Schulgesetzgebung zu beachten. In diesem Ja und Nein zeigt
    sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils. [...] In den
    Ausführungen über die Bundestreue (III) kommt das Gericht
    abschließend zu der Feststellung, daß rechtliche Folgen aus einem
    den Bundesstaat verpflichtenden völkerrechtlichen Vertrag für die
    Gliedstaaten ausschließlich nach Maßgabe des Verfassungsrechtes
    entstehen. Das Gericht mißachtet dabei die anerkannte Lehre, daß
    sich kein Staat auf seine Verfassung berufen kann, um sich der
    Bindungen eines gültigen völkerrechtlichen Vertrages zu entledigen,
    wobei es keinen Unterschied zwischen übernommenen und überkommenen
    Bindungen geben kann. Die von dem Gericht unterstellte 'Dreiteilung
    des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam Glieder eines
    imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den Bundesstaat zu einem
    schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge', der nach innen
    nicht die Erfüllung der nach außen übernommenen Pflichten zu
    gewährleisten vermag. Das Gericht hat diese Zwiespältigkeit bewußt
    in Kauf genommen und den Ländern die verfassungsrechtliche Freiheit
    zum Konkordatsbruch eingeräumt. Es ist damit über das Verhältnis von
    Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage geschaffen, weil das
    Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner rechtlichen Grundlage
    erschüttert ist."