• Gesund und fit im Alter / Beleidigung - Hate Speech
  • Faktencheck zu Volksverpetzer und Trustpilot

    Faktencheck zu Volksverpetzer
      und Trustpilot

    Faktencheck zu Volksverpetzer und Trustpilot
    Pressemeldung 19.04.2023


    Die Internetseite Volksverpetzer behauptet über sich: "Als Anti-Fake-News-Blog versuchen wir, die tolle Arbeit anderer Faktencheck-Projekte mit kreativen Aktionen, Witz, Satire und ebenso ausführlichen Recherchen zu ergänzen." Am 14.03.2023 habe ich dazu bei Trustpilot eine Bewertung (80x "hilfreich") veröffentlicht: »"Zweites Vatikanisches Konzil" Die "Vatikanum-2"-Gruppe wird von "Volksverpetzer" als katholische Kirche ausgegeben (tag "katholisch"). Aber die V2-Gruppe ist nicht die katholische Kirche, sondern eine häretische Gemeinschaft. Das ist auch unanfechtbar gerichtsnotorisch, cf. Bundesverfassungsgericht zu Landgericht Hanau (2 S 231/79 – Hochschule Sankt Georgen) und Amtsgericht Dorsten (7 Ls-29 Js 74/08-43/11 – Falschgutachten Thomas Schüller).«
    Trustpilot drohte, diese Review zu löschen, weil VP glaube, "dass sie nicht auf einer wirklichen Erfahrung beruht." Das VP-Profil ist derzeit nicht offen für Reviews, somit kann auch derzeit noch nicht der Zusatz eingetragen werden: »Aktualisierung v. 19.04.2023 für Pressemeldung: Wie der obige Text klar zeigt, handelt es sich um eine wirkliche Erfahrung, i. e. um die sachliche Prüfung und argumentative Widerlegung einer von VP öffentlich verbreiteten Falschaussage. Trustpilot erklärt ausdrücklich, dass auch eine Korrespondenz per Mail reicht als "wirkliche Erfahrung", d. h. ich müsste beweisen, dass ich eine Mail an VP geschrieben habe. Also habe ich am 18.04.2023 eine Mail an VP und einen entsprechenden Screenshot als Beweis an Trustpilot geschickt: VP sollte mir wenigstens eine URL nennen, um die "katholisch"-Behauptung zu begründen. VP hat die gesetzte Frist von einem Tag fruchtlos verstreichen lassen. Damit ist die Korrespondenz vollständig abgeschlossen. Trustpilot kann diese Bewertung nicht mehr begründet löschen. S. PM "Faktencheck zu Volksverpetzer und Trustpilot"«.
    In der Review - ebenso wie in der Mail an VP - wird auf das Falschgutachten von Thomas Schüller verwiesen. Die Bundesrepublik Deutschland (Selbstdarstellung der BRD im Grundgesetz: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott") ist radikal antichristlich von A wie Abtreibungserlaubnis über K wie Kruzifixverbot bis Z wie Zwangszivilehe. Dementsprechend segnete das Bundesverfassungsgericht auch den Konkordatsbruch 1957 ab, ganz gestützt auf das Argument: Die Bundesländer gehören nicht zum Bundesgebiet. Eine fast perfekte Argumentation; einziger Schwachpunkt: Die Bundesländer gehören zum Bundesgebiet. Klaus Mörsdorf kommentiert: "Die von dem Gericht unterstellte 'Dreiteilung des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam Glieder eines imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge'".
    Ganz in dieser Tradition standen zahlreiche Zivilprozesse und Strafprozesse, die von der "Vatikanum-2"-Gruppe und der BRD gegen mich geführt wurden. In einem Strafprozess (Strafmaß: zwei bis vier Jahre Gefängnis ohne Bewährung) stützte sich das Gericht ganz auf ein sog. Gutachten von Thomas Schüller. Dieses Gutachten war ganz falsch, was in einem Zeilenkommentar, der leicht zu finden ist und dessen Link an VP geschickt wurde, unwiderlegt bewiesen ist. Das Gericht verlangte von mir, mich ganz diesem Gutachten zu unterwerfen, und verbot mir jede Kritik am Gutachten. Ich missachte die gerichtliche Anordnung permanent ganz und gar: Z. B. erwähne und zeige ich immer wieder mein V2-Diplom (von dem ich laut Schüller annehmen muss, dass ich es gar nicht habe), und eben: Meinen Zeilenkommentar gegen Schüller sowie entsprechende Videos verbreite ich nach wie vor. Ein immer wieder von mir vorgebrachter, auch im Zeilenkommentar anklingender Aspekt: Politik und Justiz stützen ihre Lüge, dass die V2-Gruppe die katholische Kirche sei, darauf, dass die V2-Gruppe eben die katholische Kirche sei. Das zeugt nicht gerade von argumentativ sauberer Logik (cf. oben Mörsdorf zum Konkordatsbruch), aber es wird sogar exorbitant widersprüchlich durch die in der VP-Review erwähnte und im Zeilenkommentar ausführlich behandelte Entscheidung des BverfG, nicht gegen das Urteil des Landgerichts Hanau zur Hochschule Sankt Georgen vorzugehen. Im Klartext: Die V2-Gruppe ist eine häretische Gemeinschaft, ergo ist sie nicht die Kirche, denn sie besitzt ganz ausdrücklich nicht die Merkmale, die gemäß Dogma wesentlich zur Kirche gehören, i. e. einig, heilig, katholisch und apostolisch. Die gesamte V2-Gruppe verweist immer wieder nur auf diese - unanfechtbar falsche - Behauptung der BRD, dass die V2-Gruppe trotzdem die Kirche sei. Und um sogar das noch zu toppen, propagiert Schüller die groteske Lüge, dass V2 ein Dogma verkündet habe. Dieses V2-Dogma selbst wird von Schüller aber nirgends genannt, und auch verschiedene V2-Stellen haben auf diesbzgl. Anfrage nicht geantwortet; außerdem wird die Existenz eines V2-Dogmas von sonstigen V2-"Theologen", darunter Karl Rahner und Joseph Ratzinger, ausdrücklich bestritten. Schüller hat damit einen triumphalen Sieg errungen: Er - und in Konsequenz jeder andere - darf straffrei Rufmord an mir begehen durch die Verleumdung als "Häretiker". Und auch der im Gefolge Schüllers von der BRD betriebene Rufmord, mein V2-Diplom sei eine Fälschung, sowie die ganzen anderen ungeheuerlichen Schüller-Lügen bleiben straffrei. Also die BRD hat nur ein Gutachten, welches sich selbst wiederum nur auf die BRD stützt, um eine absurde Lüge zu stützen.
    Und die Faktenchecker? Mit dem "katholisch"-Fall von VP ist angesichts der absoluten Tragweite, i. e. ewiges Heil oder ewige Verdammnis, die Rolle und die Bedeutung von Faktenchecks prinzipiell klar. Über die Qualität anderer Faktenchecks gibt es z. B. bei Telegram reichlich Informationen. Exemplarisch: Correctiv verbreitet (13.12.2019): "Nein, Zellen von menschlichen Föten und Affen oder Glyphosat sind keine Inhaltsstoffe von Impfungen. Anders als in einem Artikel behauptet, sind Zellen von abgetriebenen Föten und Affen oder Glyphosat nicht Inhaltsstoffe von Impfungen. Es ist richtig, dass Spuren der drei Stoffe darin vorkommen können – in sehr geringen Mengen, die nicht schädlich sind." Also: Diese Zellen sind zwar in Impfstoffen enthalten, sie sind aber keine Inhaltsstoffe. Warum nicht wenigstens auf die Impfstoffe schreiben und bei jeder Impfung den Hinweis sowohl mündlich wie schriftlich geben: "Kann Spuren abgetriebener Kinder enthalten"?
    Manche Debatte mag je nach Thema schwer nachvollziehbar sein. Aber mit dem sowohl offenkundigen als auch unfehlbaren Thema katholische Kirche hat jeder einen unanfechtbaren Hebel, um Lügen von Gutachtern und Faktencheckern auszuhebeln. Tatsächlich kommt das Thema "katholisch" öfters bei Faktencheckern vor, namentlich beim Thema Impfstoffe und Embryonen. Eine sachliche Diskussion zur katholischen Kirche würde zur Freiheit von Angst, Lüge und Terror führen: Die Wahrheit wird euch befreien. Solange aber Gutachter und Faktenchecker als Stütze für antichristliche Herrscher dienen, solange sich antichristliche Herrscher auf lügende Gutachter und Faktenchecker stützen, herrscht weiterhin die Lüge.

    Aktualisierung 20.04.2023: Trustpilot hat die Review gelöscht!

    Das Reichskonkordat von Adolf Hitler
    Daniel Jonah Goldhagen, Die katholische Kirche und der Holocaust, München 2004, 213:
    "Mit dem Konkordat erklärte die Kirche selbst sich zur offiziellen Komplizin vieler Verbrechen des Regimes."

    Konrad Algermissen, Kirchengeschichte, Celle (2)1956, 518:
    "[Das Reichskonkordat] hätte die Grundlage für einen wahrhaften Frieden zwischen Kirche und Staat bilden können, wie ihn Pius XI. ersehnte. Aber es zeigte sich, wie recht der Papst mit seiner grundsätzlichen Beurteilung des extremen Nationalismus hatte. Denn kaum war das Konkordat geschlossen und hatte der Hitlerregierung ein Renommee in den Augen der Welt gegeben, da setzte schon der maßlose Kampf dieser Regierung gegen die Kirche ein, der volle zwölf Jahre, bis zum Untergang des Naziregimes dauerte. Die katholische Vereine und Zeitungen wurden unterdrückt. Ein gemeiner Verleumdungsfeldzug gegen die Kirche wurde inszeniert ... Priester und führende Laien wurden verfolgt, in ihrer Arbeit, ihrem Ansehen, ihrer Stellung, ihrem Fortkommen geschädigt, zum Teil in Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern interniert. Im Laufe der sich ständig steigernden Verfolgung wurden auch Klöster und caritative Anstalten geschlossen und Priester wie kirchentreue Laien hingerichtet."

    Klaus Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 70:
    "Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957 ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten. In diesem Ja und Nein zeigt sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils. [...] In den Ausführungen über die Bundestreue (III) kommt das Gericht abschließend zu der Feststellung, daß rechtliche Folgen aus einem den Bundesstaat verpflichtenden völkerrechtlichen Vertrag für die Gliedstaaten ausschließlich nach Maßgabe des Verfassungsrechtes entstehen. Das Gericht mißachtet dabei die anerkannte Lehre, daß sich kein Staat auf seine Verfassung berufen kann, um sich der Bindungen eines gültigen völkerrechtlichen Vertrages zu entledigen, wobei es keinen Unterschied zwischen übernommenen und überkommenen Bindungen geben kann. Die von dem Gericht unterstellte 'Dreiteilung des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam Glieder eines imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge', der nach innen nicht die Erfüllung der nach außen übernommenen Pflichten zu gewährleisten vermag. Das Gericht hat diese Zwiespältigkeit bewußt in Kauf genommen und den Ländern die verfassungsrechtliche Freiheit zum Konkordatsbruch eingeräumt. Es ist damit über das Verhältnis von Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage geschaffen, weil das Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner rechtlichen Grundlage erschüttert ist."