Pressemeldung 07.10.2018: Kirche, Papst und Todesstrafe
    
    "Darf ein Rechtsstaat töten? Nein, sagt der Papst und korrigiert
    eine verfehlte Wahrheit" (nzz.ch, 28.9.2018). "Während in Europa
    relativ einvernehmlich davon gesprochen wird, dass die Todesstrafe
    nicht zum rechtsstaatlichen Repertoire von Strafen gehört, ist sie
    in Staaten, die sich als rechtsstaatlich verstehen, wie
    beispielsweise in Japan, gängige Praxis" (idw-online.de,
    04.10.2018), "Man darf einem Staat nicht das Recht geben, zu töten“
    (Urs M. Fiechtner, Amnesty International, schwaebische.de,
    05.10.2018).
    Zunächst: Die Kirche lehrt tatsächlich das Recht und die Pflicht zur
    Todesstrafe. Cf. Anton Koch, Lehrbuch der Moraltheologie. Freiburg
    1905, § 137, 496-502: "Die ethisch-rechtliche Zulässigkeit der
    Todesstrafe ist unbedingt gegeben. ... Die Todesstrafe ist somit wie
    der Krieg eine Notwehr im großen gegen Bedrohung der Gesellschaft
    durch äußere Feinde, ebenso eine Notwehr im großen gegen Gefährdung
    im inneren durch verderbliche Elemente innerhalb des Gemeinwesens
    selbst."
    Cf. Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg 1954, 969-971:
    "Auf Grund der angeführten Stellen der Heiligen Schrift und der
    gesamten christlichen Überlieferung geht es durchaus nicht an, dem
    Staat das Recht zur Verhängung der Todesstrafe abzusprechen. ... Die
    allzu milde Strafpraxis gegenüber dem Verbrecher ist Grausamkeit
    gegen den Unschuldigen, dem man den wirksamen Schutz nimmt." Für die
    lehramtlichen Schreiben bis zum Tod des bislang letzten Papstes
    (Pius XII., gest. 1958) cf. Hirtenbrief der Deutschen
    Bischofskonferenz "über die zehn Gebote als Lebensgesetz der
    Völker", geschrieben und öffentlich von den Kanzeln verlesen 1943:
    "Tötung ist in sich schlecht, auch wenn sie angeblich im Interesse
    des Gemeinwohls verübt würde: An schuld- und wehrlosen
    Geistesschwachen und -kranken, an unheilbar Siechen und tödlich
    Verletzten, an erblich Belasteten und lebensuntüchtigen
    Neugeborenen, an unschuldigen Geiseln und entwaffneten Kriegs- oder
    Strafgefangenen, an Menschen fremder Rassen und Abstammung. Auch die
    Obrigkeit kann und darf nur wirklich todeswürdige Verbrechen mit dem
    Tode bestrafen“ Cf. Katholischer Katechismus für die Bistümer
    Deutschlands, Freiburg 1955: "Liebe Kinder! Euer Bischof, den Gott
    als Lehrer der Wahrheit aufgestellt hat, gibt euch dieses Buch in
    die Hand. In ihm findet ihr die Lehre, die unsere heilige
    katholische Kirche im Auftrage Gottes in der ganzen Welt verkündet.
    ... Christus hat uns vor allem das Gebot der Liebe ins Herz gelegt.
    ... Die Obrigkeit darf schwere Verbrechen mit dem Tode bestrafen"
    (3.192.235).
    Warum hat nun Jorge Bergoglio, als sog. "Papst Franziskus" das
    sichtbare Oberhaupt der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
    Konzils" (V2), diese Lehre geändert? Viele Gründe kommen dafür in
    Betracht. Bereits die bloße Änderung der klaren und beständigen
    kirchlichen Lehre ist für die V2-Gruppe schon ein "Gewinn", insofern
    das Chaos weiter geschürt wird. Zudem ist zu fragen, ob es
    vielleicht auch "schwere Verbrechen" gibt in Jorges sog.
    "Kinderficker-Sekte" (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Und stimmt
    eigentlich die Behauptung, dass Organisationen wie Amnesty
    International oder überhaupt die Mehrheit der Bevölkerung dem Staat
    das Tötungsrecht abspricht? Tatsache ist, dass Amnesty International
    und große Teile der Bevölkerung ein "Recht", ja "Menschenrecht" auf
    Abtreibung behaupten, und jedes Jahr werden über 50.000.000.(fünfzig
    Millionen) Kinder im Mutterleib getötet. S. dazu Bernhard van Acken,
    Konvertiten-Katechismus, Paderborn (16) 1962, 320: "Besonders schwer
    sündhaft ist der Kindermord, die Tötung ungeborener Kinder
    (Abortus). Die Vernichtung des keimenden Lebens ist und bleibt ein
    Mord., d.h. die vorbedachte und freigewollte Tötung eines
    unschuldigen Menschen." Das ist gem. Weltbevölkerung die "Achtung
    vor dem Leben".
    Und: Gibt es - z.B. auch in Deutschland - "verderbliche Elemente
    innerhalb des Gemeinwesens selbst"? Gibt es in der BRD
    Vergewaltiger, Komaschläger, "Ehrenmörder"? Wenn ja: Wie werden
    solche Fälle bestraft? Ist die Sicherheit der Bevölkerung
    gewährleistet? Und wie wird die Bevölkerung geschützt vor solchen
    Elementen, die die GEZ nicht bezahlen?
    Also: Durch unzureichende / ungerechte Justiz werden die Schwachen
    immer mehr zum Spielball der Mächtigen. Die katholische Kirche hat
    sich dementsprechend u.a. auch klar gegen die Freimaurer
    ausgesprochen (Leo XII., Humanum genus). Der u.a. von einem
    Freimaurer gegründete "Rotary Club" wurde kirchlicherseits
    verurteilt als "eine neue satanische Organisation ist, der
    Freimaurerei nahestehend, abscheulich und verdorben" (spanische
    Bischöfe, 1928), und jedem katholischen Kleriker ist eine
    Rotary-Mitgliedschaft ausdrücklich verboten. Jorge Bergoglio ist
    Rotarier - ebenso wie "Kardinal" Reinhard Marx und viele andere
    hochrangige V2-Funktionäre. Exemplarisch s. rotary.org v.
    30.04.2016: "Auf Einladung von Papst Franziskus nahmen am 30. April
    2016 rund 9.000 Mitglieder von Rotary aus aller Welt an einer
    Audienz des Papstes aus Anlass des Heiligen Jahres auf dem
    Petersplatz teil. Zum Ende der Audienz traf Papst Franziskus eine
    Delegation von Rotary, geleitet von Rotary Präsident K.R. Ravindran.
    Der Papst betonte die Wichtigkeit von Polio-Impfungen und bittet
    Rotary, nicht nachzulassen. Papst Franziskus folgte dem Vorbild
    seiner Vorgänger Paul VI und Johannes Paul II, die vor ihm bereits
    Rotary dazu aufgefordert hatten, sich für eine friedvollere und
    mitfühlendere Welt einzusetzen."
    Verbrecherschutz, Impfschutz, Klimaschutz usw. usf. - Jorges
    umfangreiche Aktivitäten für "Schutzmaßnahmen" sind überwältigend.
    Allerdings ein Schutz fehlt auffällig: Bereits bei der
    Eröffnungsansprache zu "Vatikanum 2" erklärte Roncalli als sog.
    "Papst Johannes XXIII.", dass die Kirche nicht mehr verurteilen
    solle, also dass die Gläubigen nicht mehr vor Irrlehren und somit
    vor dem Verderben geschützt werden sollen. Tatsächlich ist die
    V2-Gruppe  unanfechtbar notorisch nicht die katholische Kirche,
    sondern eine häretische Gemeinschaft, cf. Bundesverfassungsgericht
    zu Landgericht Hanau / Hochschule Sankt Georgen. In der katholischen
    Kirche sind für Häretiker schwerste Strafen bestimmt. Hingegen die
    V2-Gruppe ist eine Gruppe von Häretikern, und sie belegt Katholiken
    mit schwersten Strafen. Die o.g. "Grausamkeit gegen den
    Unschuldigen" ist die "friedvollere und mitfühlendere Welt" der
    V2-Gruppe.
    Und genau diese Tatsache muss bei jeder Diskussion an allererster
    Stelle betont werden und durchgängig präsent sein: Die unbestreitbar
    falschen und schädigenden Aktivitäten der V2-Gruppe dürfen nicht der
    Kirche angelastet werden. Dann, und nur dann kann eine sachliche
    Diskussion ge-lingen über das, was die V2-Gruppe über
    Verbrecherschutz, Impfschutz, Klimaschutz etc. sagt und was
    stattdessen die Kirche zu diesen Themen lehrt.