Corona-Testpflicht in der Zahnarztpraxis - Pressemeldung
      01.12.2021
      
      An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL)
      sowie an zahlreiche staatliche Stellen von Politik und Justiz geht
      heute, 01.12.2021, folgender Offener Brief von Zahnärztin Dr. med.
      dent. Esther Lingen, 46282 Dorsten:
      
      Ich fordere die sofortige Einstellung aller sog.
      "Corona-Maßnahmen". Insbesondere fordere ich konkret die sofortige
      Aufhebung des gegen mich verhängten faktischen Berufsverbots. Ich
      will sofort meine Arbeit wieder aufnehmen. Ich kann und werde
      keine "Vertretung" organisieren, weil mir das Arbeiten verboten
      wird. Ich will nichts "ruhen" lassen und beteilige mich auch nicht
      an derlei Entstellungen der Wahrheit. Weitere rechtliche Schritte
      gegen die KZVWL wegen aller in Betracht kommenden Delikte,
      insbesondere Schadensersatzforderungen wegen Verdienstausfalls
      sowie strafrechtlich Nötigung (wie Notdienstzuteilung trotz
      Berufsverbots) und ganz allgemein Beteiligung an der sog.
      "Corona-Pandemie", werden geprüft.
      Begründung: Die KZVWL verkündet im "Infobrief-Direkt" v.
      23.11.2021: "Zutritt zu Zahnarztpraxen - Arbeitgeber, Beschäftigte
      und Besucher dürfen diese nur betreten, wenn sie getestet sind und
      einen entsprechenden, offiziellen Testnachweis mit sich führen.
      ... Ein Betreten der Praxis ohne Test ist nur zulässig, um
      unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Testangebot oder
      Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen." Also bereits für das
      Betreten meiner eigenen Praxis droht eine hohe Geldstrafe. Und
      würde ich irgendjemanden behandeln, drohen mir Prozesse und
      Verurteilungen wegen schwerster Straftaten wie Körperverletzung.
      Und obendrein drohen Forderungen wie Schadensersatz und
      Schmerzensgeld.
      Dies ist Zwang zu einer mir moralisch unmöglichen Handlung, dem
      sog. "Corona-Test". Die sog. "Corona-Pandemie" wurde bereits von
      Anfang an öffentlich als "Falldemie" (Casedemic) bezeichnet.
      Niemals während dieser "Pandemie", jedenfalls vor der sog.
      "Corona-Impfung", gab es auffällige Zahlen von
      Atemwegs-Erkrankungen oder -Todesfällen. Niemals gab es
      ungewöhnliche Belastungen der Krankenhäuser. Stattdessen gab es
      nur "Fallzahlen" von einem angeblichen Killervirus Corona und
      "Covid-19", woran anscheinend die jährliche Grippe verstorben ist.
      Die sog. "Corona-Totenscheine" und die sog. "Intensivbetten-Lüge"
      fanden sogar den Weg in den Mainstream. Offen wurde sogar von Jens
      Spahn himself die Realität der sog. "falsch-positiven" PCR-Tests
      zugegeben. Trotzdem wurden ausnahmslos alle "Positiv Getestete" -
      somit erklärtermaßen lügnerisch - als "Infizierte" gezählt. Statt
      Gesunden gab es nur noch "Asysmptomatisch Kranke". Der
      Corman-Drosten Review Report ist nur ein Beispiel von vielen, was
      wissenschaftlich von diesem Test-Ritual zu halten ist. Kurz:
      "Kein Test, keine Pandemie."
      Darüber hinaus ist der Test auch noch gefährliche
      Körperverletzung, s. z. B. Berichte über Austritt von Hirnwasser.
      Allgemein: Prof. Dr. Werner Bergholz, "Gefährdungsanalyse
      Durchführung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests".
      Der Ethikkodex für Zahnärzte in der Europäischen Union (Council of
      European Dentists (CED)) von 1965, aktuelle Fassung 2007,
      formuliert als Zweck und Leitsätze des Zahnarzberufs:
      - zum Wohlergehen der Gesellschaft beizutragen,
      - berufliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Berufsgeheimnis,
      Integrität, Ehrlichkeit zu gewährleisten,
      - die Würde, Autonomie und Wahlmöglichkeiten des Patienten zu
      respektieren.
      Bereits das Beteiligen an der Testpflicht, aber natürlich auch
      Diskriminierung durch sonstige "Corona-Maßnahmen" wie 3G, ist eine
      eklatante Verletzung dieser elementarsten Prinzipien. Aber statt
      dem Ethikkodex zu folgen, hat sich die KZV-WL im gesamten Zeitraum
      an der Panik-Pandemie maßgeblich beteiligt. Aktuell (29.11.2021)
      verkündet sie: »"Die zahnärztliche Kollegenschaft in
      Nordrhein-Westfalen ist bereit, die Corona-Impfkampagne aktiv zu
      unterstützen: "Wir teilen die hohe Besorgnis von Herrn Prof.
      Wieler zur aktuellen Corona-Lage und auch seinen Appell zu einer
      schnellen Durchführung von Booster-Impfungen“, erklären Dr. Ralf
      Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, und Jost
      Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe"
      ("Zahnärzte in Nordrhein-Westfalen wollen Impfkampagne
      unterstützen"). Und bzgl. der "Tests" schreibt die KZBV
      (26.11.2021), "dass im Falle ggf. fortbestehender
      Testverpflichtungen eine Sanktionierung unseres Erachtens nicht
      erfolgen und der Praxisbetrieb fortgeführt werden kann, wenn
      aufgrund eingetretener Lieferengpässe kein Testmaterial zur
      Verfügung steht."
      Bekanntlich hat auch die Justiz bislang nahezu vollkommen das
      Corona-Regime unterstützt. Politik, Justiz und Verbände stehen
      zusammen. Einen neuen Tiefpunkt setzte das
      Bundesverfassungsgerichts mit dem Beschluss v. 19.11.2021 zu
      "Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und
      Kontaktbeschränkungen". Was also, wenn irgendein weltliches
      Gericht solche "Corona-Maßnahmen" wie Testpflicht, 3G / 2G / 1G /
      Zwangsimpfung usw. für "Recht" "erkennen" würde? Als Christin
      bekenne ich mich zur beständigen, unantastbaren Lehre der
      katholischen Kirche:
      1. Papst Leo XIII., Enzyklika "Diuturnum illud": »Nur einen Grund
      haben die Menschen, nicht zu gehorchen, wenn nämlich etwas von
      ihnen gefordert werden sollte, was dem natürlichen oder göttlichen
      Gesetz offenbar widerspricht; denn nichts von allem, wodurch das
      Naturgesetz oder der Wille Gottes verletzt wird, ist zu gebieten
      oder zu tun erlaubt. Sollte daher einer in die Lage kommen, dass
      er sich gezwungen sieht, eines von beiden zu wählen, nämlich
      entweder Gottes oder des Staatsoberhauptes Gebote zu verletzen,
      dann hat er Christus zu gehorchen, der gebietet, "dem Kaiser zu
      geben, was des Kaisers ist, Gott aber, was Gottes ist", und nach
      dem Beispiel des Apostels mutig zu antworten: "Man muss Gott mehr
      gehorchen als den Menschen". Auch gibt es keinen Grund, jene, die
      so handeln, wegen Verweigerung des Gehorsams anzuklagen; denn wenn
      der Wille der Staatsoberhäupter Gottes Willen und Gesetzen
      widerspricht, dann überschreiten sie ihre Machtbefugnis und
      verletzen die Gerechtigkeit; dann kann eben ihre Autorität keine
      Anwendung finden, denn wo keine Gerechtigkeit, da keine
      Autorität.«
      2. Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge": »Menschliche
      Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen,
      kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine
      äußere Machtentfaltung sanieren kann. Mit diesem Maßstab muß auch
      der Grundsatz: "Recht ist, was dem Volke nützt" gemessen werden,
      wenn man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes nie dem wahren
      Wohle des Volkes zu dienen vermag. Indes hat schon das alte
      Heidentum erkannt, daß der Satz, um völlig richtig zu sein,
      eigentlich umgekehrt werden und lauten muß: "Nie ist etwas
      nützlich, wenn es nicht gleichzeitig sittlich gut ist. Und nicht
      weil nützlich, ist es sittlich gut, sondern weil sittlich gut, ist
      es auch nützlich" (Cicero de officiis 3, 30.). Von dieser
      Sittenregel losgelöst würde jener Grundsatz im zwischenstaatlichen
      Leben den ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen
      bedeuten.«
      
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      Strafanzeige zur Corona-Testpflicht - Pressemeldung 06.12.2021
      
      Bei Staatsanwaltschaft Essen wurde heute, 06.12.2021, durch diese
      Pressmeldung folgende Strafanzeige erstattet seitens Zahnärztin
      Dr. Esther Lingen gegen Unbekannt wegen Verdachts auf alle in
      Betracht kommenden Gründe:
      
      Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) schreibt in der
      Pressemitteilung vom 25.11.2021: "Die Zahnärzte laufen Sturm gegen
      eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), nach der laut
      § 28b IfSG auch Zahnarztpraxen verpflichtet werden, jeden Tag
      sämtliche Beschäftigte einer Praxis, auch Geimpfte, sowie
      sämtliche Besucher (nicht Patienten) testen und parallel
      umfangreichste Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen
      müssen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,-€
      geahndet werden. Die oberste Vertretung aller sechzigtausend
      Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, die
      Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
      (KZBV) forderte den Gesetzgeber gestern in einer einstimmigen
      Resolution auf, diese Regelung für Zahnarztpraxen sofort
      auszusetzen."
      Allgemein zu 2G s. Timm Homann, Chef der Modekette Ernsting’s
      Family (im Mainstream): »Die Maßnahmen der Politik gegenüber dem
      Handel sind reine Symbolpolitik und haben keinerlei Sachbezug ...
      Die Politik sorgt in Willkür und ohne fachliche Fundierung dafür,
      dass einige Unternehmen reicher werden und andere an Substanz und
      Perspektive verlieren." Die "Corona-Politik" sei
      "unverhältnismäßig, ungesetzlich, undemokratisch".
      Offensichtlich spricht nichts für und alles gegen die
      "Corona-Maßnahmen" wie das Test-Ritual. Eine strafrechtliche
      Überprüfung ist erforderlich u. a. hinsichtlich Rechtsbeugung,
      Nötigung und Körperverletzung.
      Weil ich mich an der Testpflicht nicht beteiligen kann, ist gegen
      mich also ein Berufsverbot ausgesprochen, was bereits hinsichtlich
      Nötigung zu überprüfen ist. Dies gilt zusätzlich, falls mir
      zusätzlich zum Berufsverbot irgendwelche weiteren Auflagen gemacht
      werden (z. B. dass ich für für eine "Vertretung" sorgen soll).
      Jeder Tag des Berufsverbotes bedeutet eine massive
      Geschäftsschädigung für mich und ist höchst existenzbedrohend. Ein
      sofortiger uneingeschränkter Widerruf aller "Corona-Maßnahmen" ist
      absolut zwingend erforderlich. Sofern "Corona-Maßnahmen" in sich
      Straftaten darstellen, sind sowohl Durchsetzung als auch Befolgung
      ohnehin strafbar.
      In der Sache hatte ich bereits am 01.12.2021 an zahlreiche Stellen
      einen offenen Brief (s. meine aktuelle Homepage) geschickt,
      darunter an Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
      (KZVWL), Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte.
      Für Weiteres zum PCR-Test s. meinen offenen Brief.
      S. auch das Video (auch auf meiner aktuellen Homepage) des Arztes
      Dr. med. Andrew Kaufman, dass PCR Tests "das wichtigste Instrument
      sind, mit dem künstliche Fälle einer Krankheit geschaffen werden,
      die gesunde Menschen darstellen. Und die Anzahl der Fälle, die
      durch diesen bedeutungslosen Test bei gesunden Menschen gefunden
      werden, ist der Hauptgrund, den die Regierung benutzt, um uns
      lahmzulegen und unsere Freiheit wegzunehmen. Und wenn Sie sich,
      aus welchem Grund auch immer, diesem Test unterziehen, treiben Sie
      diese Tyrannei voran."
      S. auch Astrid Stuckelberger: "Eine Pandemie der Lügen" (Archiv:
      https://perma.cc/9C4L-AY63 / Google Translate): "Es gibt viele
      Lügen und Betrügereien in der Wissenschaft und in den Systemen.
      Der PCR-Test ist ein Beispiel, der Arzt kann ihn nicht
      diagnostisch verwenden. Ärzte werden bezahlt, um zu behaupten,
      dass Todesfälle auf Covid zurückzuführen sind, basierend auf einer
      PCR, die nicht funktioniert. Dies geschieht sehr oft ohne
      Autopsie. Sie sagen, der Tod sei auf Covid zurückzuführen, auch
      wenn dies nicht der Fall ist."
      S. auch "Chefarzt gegen Corona-Regeln", insuedthueringen.de
      24.11.: "Mitten in der vierten Corona-Welle und der Debatte um
      eine Impfpflicht fordern Dutzende Mediziner aus dem Raum
      Hildburghausen/Coburg das Ende aller staatlichen Corona-Regeln und
      den Verzicht auf alle Test- und Impfnachweise. Zu den
      Unterzeichnern einer Erklärung von rund 50 Ärzten und
      Gesundheitsbeschäftigten gehört auch der Chefarzt der
      Altersmedizin am Klinikum in Hildburghausen."
      Das Grundgesetz der BRD beginnt mit den Worten: "Im Bewußtsein
      seiner Verantwortung vor Gott". Sogar Sozialdemokrat und vormals
      Rechtspositivist Gustav Radbruch änderte nach dem
      Nationalsozialismus seine Meinung um zur "Radbruchformel".
      Entscheidend bleibt für jeden der in meinem offenen Brief zitierte
      Grundsatz: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen."
      
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      Strafverfahren zur Corona-Testpflicht ohne Aktenzeichen -
      Pressemeldung 13.12.2021
      
      Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots
      (Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen
      mit: Es wird dringende Eile angemahnt. Meine gesamte
      gesellschaftliche Existenz ist in höchstem Maße bedroht; das
      Berufsverbot muss *SOFORT* vollständig aufgehoben werden. Einige
      zwischenzeitliche Ereignisse.
      1. An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL),
      Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte wurde ein
      Fax geschickt: »Im "Infobrief" der " Zahnärztekammer
      Westfalen-Lippe" v. 10.12.2021 heißt es: "Auf allen politischen
      Ebenen fordern wir daher, die Zahnärzteschaft und ihre
      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie ausreichend
      immunisiert sind, gänzlich aus dem Fokus der Bestimmung zu
      nehmen". Was ist "ausreichend immunisiert"? Frist zur Vorlage der
      schriftlichen Begründung ist der 13.12.2021 - 10:00 Uhr a.m.« Alle
      Stellen haben diese Frist fruchtlos verstrichen lassen.
      2. Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich berichtet auf seinem
      Telegram-Kanal (ReinerFuellmich/636): »Der britische Arzt
      (Allgemeinmediziner) Sam White hat seine Praxis aufgegeben, weil
      er seinen hippokratischen Eid, "nicht zu schaden", nicht mit den
      Covid-Behandlungsmaßnahmen des NHS, einschließlich der Verwendung
      experimenteller, nicht getesteter "Impfstoffe", vereinbaren
      konnte.  Nachdem er seine Praxis verlassen und seine
      pandemischen Ansichten in den sozialen Medien gepostet hatte,
      wurde er von der Ärztekammer (General Medical Council) zensiert
      und erhielt eine gerichtliche Anordnung, keine weiteren Beiträge
      zu irgendeinem Aspekt von Covid zu veröffentlichen.  Er hat
      nun ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof des
      Vereinigten Königreichs gewonnen und alle gegen ihn verhängten
      Beschränkungen wurden sofort aufgehoben.«
      3. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat ein Musterschreiben für eine
      Klage bzgl. Testpflicht am Arbeitsplatz verfasst. Verwiesen wird
      u. a. auf die Gefährdungsanalyse durch die mögliche Toxizität von
      Covid-19-Schnelltests und PCR-Tests bezogen im Gutachten von Prof.
      Dr. Werner Bergholz von November 2021. Aus der Musterklage v.
      09.12.2021:  »Die zusammenfassende Darstellung des
      Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen
      des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte
      Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der
      vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im
      Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen
      unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte
      Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen
      Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre
      Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit
      strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen
      Konsequenzen rechnen muss.«
      4. KRiStA - Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten nennt "10
      Gründe gegen die Impfpflicht" (Archiv: perma.cc/3Q4D-5H69): "Die
      COVID-19-Impfung schützt ausweislich der offiziellen Angaben der
      Zulassungsbehörde EMA nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus
      SARS-COV-2. ... Laut einer Harvard-Studie, die 68 Länder und 2947
      Bezirke in den USA untersucht hat, gibt es keinen Zusammenhang
      zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote. Im Gegenteil: Die
      Studie stellte sogar eine leichte Tendenz fest, dass mit
      zunehmender Impfquote auch die Infektionszahlen steigen. ...
      Ausweislich des Lageberichts des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom
      25.11.2021 waren 56 % der über 60-jährigen hospitalisierten
      COVID-19-Patienten doppelt geimpft. Die Gesundheitsbehörde Wales
      wies zum 9.11.2021 aus, dass 83,6 % der hospitalisierten
      COVID-19-Patienten doppelt geimpft waren. ... Laut dem
      epidemiologischen Bulletin der WHO vom Oktober 2020 beträgt die
      Infektionssterblichkeit von SARS-CoV-2 im Schnitt 0,23 %. Die
      Infektionssterblichkeit von 0,23 % entspricht der einer
      mittelschweren Grippe (Influenza). In den Vorjahren wurde während
      der Grippewelle keine Impfpflicht für erforderlich gehalten,
      sodass sich die Frage stellt, warum jetzt aber wegen COVID-19 eine
      Impfpflicht erforderlich sein soll, obwohl die
      Infektionssterblichkeit im Bereich einer mittelschweren Grippe
      liegt."
      In den nunmehr zwei Jahren dieser angeblichen "Pandemie" wurde
      nichts, aber auch gar nichts bewiesen, was irgendeine
      "Corona-Maßnahme" irgendwie rechtfertigen würde, angefangen mit
      irgendeiner Bedrohung, also einer besonderen Häufigkeit und
      Schwere von Atemwegserkrankungen. Ganz im Gegenteil: Immer
      absurdere "Schutzmaßnahmen" wurden erzwungen, ohne jede
      vernünftige Begründung und sogar gegen längst bekannte klare
      Studien (z. B. Masken). Eine vollständige juristische Überprüfung
      ist zwingend dringend erforderlich.
      S. auch: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, Das Robert
      Koch-Instituts im Nationalsozialismus, auf der RKI-Seite (Archiv:
      perma.cc/9H2U-XY5T): "Es waren nicht nur Einzelne, die
      abscheuliche Menschenversuche zum Beispiel mit Impfstoffen
      durchgeführt haben, vor allem an Patienten und KZ-Häftlingen. ...
      Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung
      der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner
      Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein
      solches Verhalten toleriert oder gar fordert."
    
    
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      Strafverfahren zur Corona-Testpflicht weiterhin ohne Aktenzeichen
      - Pressemeldung 20.12.2021
    Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots
      (Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen
      mit: Die Existenzgrundlage für meine Zahnarztpraxis ist zerstört.
      Die Justiz hat trotz mehrfacher Schreiben die dringend notwendige
      Hilfeleistung gegen das Berufsverbot unterlassen. Damit bin ich
      nun in die Arbeitslosigkeit gezwungen worden und muss meine
      Zulassung als Zahnärztin zurückgeben. Es ist eine Lüge, positive
      PCR-Tests mit Infektionen gleichzusetzen. Es ist eine Lüge,
      Impfungen mit Immunisierungen gleichzusetzen. Immer mehr Menschen
      bewerten die sog. Corona-Maßnahmen als schwerste Straftaten.
      Die verbotenen Impf-Inhaltsstoffe ALC-0315 und ALC-0159 erzwingen
      unbedingt dringend Strafverfahren.
      1. Daniel Futschik, OTL, Offener Brief an Inspekteur
      Sanitätsdienst BW, 13.12.2021: "Aus meiner Sicht ist der Befehl
      zum Impfen rechtswidrig und unverbindlich, da er gegen geltendes
      Menschen- und Völkerrecht, gegen §17a Absatz 4 Soldatengesetz, §
      31 Soldatengesetz verstößt und gemäß §89 Strafgesetzbuch eine
      Straftat darstellt, welche die Truppe einem nicht abschätzbaren
      Risiko bezüglich Ihrer Einsatzfähigkeit aussetzt."
      2. Anwältin Gabriele Curschmann-Käsinger, Brief an BW-Offiziere,
      18.12.2021: »Im Moment werden die Soldaten aufgefordert, sich
      gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Soldaten die
      sich weigern werden bestraft. Das ist ein Verbrechen nach
      jeglichem Recht, egal ob deutsch, europäisch, international oder
      Menschenrecht. Diese angebliche Impfung ist ein Menschenversuch,
      der nach dem Nürnberger Codex verboten ist. Ich fordere Sie auf,
      als Oberste Leitung der Bundeswehr, sich schützend vor die Ihnen
      untergebenen Soldaten zu stellen. Bewahren Sie sich und Ihre
      Soldaten davor, an einem unethischen, ja teuflischen
      Menschenversuch teilzunehmen.«
      3. Anwälte für Aufklärung e.V. 16.12.2021: Strafanzeige 107/2021
      wg Verbrechen gegen die Menschlichkeit/ Nötigung, Beschuldigte:
      Schmalz, Anne-Kathrin, stellv. Geschäftsführerin St.
      Josefskrankenhaus Heidelberg: "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu
      müssen, sehr geehrte Frau Schmalz, dass wir von verschiedenen
      Seiten aufgefordert worden sind, Ihr Verhalten gegenüber Dritten
      zu dokumentieren, da Sie sich persönlich besonders hervorgetan
      haben, unzulässigen Druck auf die Belegschaft des St.
      Josefkrankenhauses auszuüben, um diese indirekt zu einer Impfung
      zu zwingen. ... Ihr Verhalten verstößt unserer Meinung nach gegen
      § 7 Abs. 1 Ziff 10. VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
      § 240 StGB Nötigung."
      4. Anwälte für Aufklärung 17.12.2021: Strafanzeige 108/2021 wg
      gemeinschaftlicher Körperverletzung, Beschuldigter: Dr. Uwe
      Hassepaß u. a: "Die politisch Verantwortlichen hätten keine
      Möglichkeit, ihre politische Agenda durchzusetzen, wenn es nicht
      eine Vielzahl von Mitläufern und Handlanger gäbe, die
      unreflektiert den Anweisungen folgten und die rechtswidrigen
      Maßnahmen mit einem gewissen Autoritätsgehorsam
      (Milgram-Experiment) umsetzten... Rein informativ möchten wir Sie
      auch noch darauf aufmerksam machen, dass im Moment eine Klage
      wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Strafgerichtshof
      in Den Haag vorbereitet wird."
      5. Ärzte stehen auf, Offener Brief v. 13.12.2021 - Geringer Nutzen
      und noch unklare Risiken durch die COVIDImpfungen: »Aktuelle
      Studien zeigen, dass sich weder die Viruslast noch die Anzahl der
      Personen, an welche die Infektion weitergegeben wird, zwischen
      Geimpften und Ungeimpften unterscheiden [10] [11]. Geimpfte sind
      demnach genauso ansteckend wie Ungeimpfte und können gleichermaßen
      zur Verbreitung der Erkrankung beitragen. ... Wir fordern daher -
      den sofortigen Stopp der Ausgrenzung und Einschränkung von
      ungeimpften Kindern und Jugendlichen an der sozialen Teilhabe -
      den sofortigen Stopp der einseitigen und die möglichen Schäden
      verharmlosenden Impfinformation, sowie ein Ende der Nötigung der
      Bevölkerung zur Impfung - das sofortige Ende der Diskriminierung
      von Ungeimpften und der Ungleichbehandlung von Geimpften und
      Ungeimpften im öffentlichen Leben, am Arbeitsplatz und in Schulen
      sowie Kitas - eine Rückkehr der politischen und medizinischen
      Entscheidungsträger zu (wissenschaftlicher) Neutralität, weg von
      der bislang geführten lobbykonformen Panikpolitik, die sowohl
      gezielt wissenschaftliche Tatsachen ignoriert als auch die
      freiheitlich-demokratischen Grundwerte mit Füßen tritt.«
      6. Manifest für eine freie Impfentscheidung im Gesundheitswesen:
      »Die Gründe, warum wir uns für eine freie Entscheidung einsetzen,
      sind zusätzlich zum bestehenden Recht so mannigfaltig, dass sie
      hier gar nicht alle Platz finden würden. Es ist aber
      unbestreitbar, dass die uns versprochenen Vorteile der Impfung,
      bei vermeintlich völliger Sicherheit und Nebenwirkungsfreiheit,
      nicht gegeben sind. ... Es gab schon immer Infektionskrankheiten
      in unserem Arbeitsalltag und wir haben gelernt, professionell
      damit umzugehen. Nie haben wir unsere Patienten und Kollegen
      anders behandelt, weil sie eine Infektionskrankheit hatten.«
      7. KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n. e. V.,
      "Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht
      gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt", 17.12.2021: »Mit einer
      Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen.«