Nächtliche Ruhestörung beim Schützenfest in Dorsten
Pressemitteilung 29.05.2024
Diese Strafanzeige wurde an Staatsanwaltschaft Essen, Stadt Dorsten,
mehrere Polizei-Dienststellen sowie an das Justizministerium NRW
gefaxt. Jeder ist ganz herzlich eingeladen, sich auch tatkräftig
gegen Ruhestörung und damit für den Frieden einzusetzen:
*** Hiermit erstatten wir Strafanzeige mit Strafantrag
gegen Unbekannt
wegen des Verdachts auf alle in Betracht kommenden Tatbestände.
Beim Schützenfest in Dorsten Feldmark I.+II. (24. – 26. Mai) wurde
mehrfach in schwerer Weise gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur
Nachtruhe verstoßen. Die Lärmbelästigungen lagen erheblich über dem
zulässigen Wert, und sie dauerten deutlich länger als bis 1 Uhr
morgens.
Der Polizei-Notruf 110 wurde mehrfach informiert, die Polizei ist
aber offensichtlich nicht wirksam dagegen vorgegangen. Stattdessen
wurde sogar auf eine Ausnahmegenehmigung seitens des Ordnungsamtes
verwiesen.
Zunächst zur Rechtslage:
a) von Internetseite "bussgeldkatalog" ("Lärmbelästigung durch
Veranstaltungen: Gesetze und Urteile", Stand 5. Januar 2024):
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Wie laut es im Einzelfall werden darf, hängt auch vom Zeitpunkt der
Veranstaltung ab. Als Orientierung dienen folgende Richtwerte:
tagsüber – außerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 70 Dezibel
(Abkürzung: dB (A))
tagsüber – innerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 65 dB (A)
nachts: 55 dB (A)
Zum Vergleich: Die Lautstärke eines normalen Gespräch liegt bei 40 –
60 Dezibel
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b) aus dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen
und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz -
LImschG -) für Nordrhein-Westfalen:
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§ 9 Schutz der Nachtruhe
(1) Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die
Nachtruhe zu stören geeignet sind.
(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für [...]
5. von den Gemeinden selbst oder durch Beauftragte bis zum 31. Juli
2024 durchgeführte Großveranstaltungen, die in bis zu neun Nächten
bis 1 Uhr des Folgetages ... stattfinden
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Also ist zu ermitteln, wie häufig und für welche Fälle die Stadt
Dorsten Ausnahmegenehmigungen erteilt, wie häufig und wie schwer
gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde, und v. a. wie
Stadt und Polizei gegen die Lärmenden vorgehen. Das betrifft sowohl
die Reaktion auf den Notruf (Erscheinen vor Ort und Beendigung des
Lärms) als auch die Bestrafung (Aufnahme der persönlichen Daten
aller Anwesenden, Einleitung von Strafverfahren). Der guten Ordnung
halber wird zudem hingewiesen auf den generellen Zustand der
Gesellschaft. Konkret bzgl. Lärmbelästigung gab es schon mehrfach -
erfolglos - Notrufe und Strafanzeigen. Wer jemandem den nächtlichen
Schlaf raubt, der raubt ihm das tägliche Leben. Auch der o. g.
Artikel von "bussgeldkatalog" enthält Kommentare über staatliches
Versagen resp. Fehlverhalten; weitere Suchergebnisse sind weiter
ernüchternd. Über die Stadt Dorsten informiert auch die
Pressemeldung v. 04.02.2020: "Strafanzeige wegen Verdachts auf
Diskriminierung". Wenn der Staat nicht Recht und Ordnung fordert und
schützt, sondern Unordnung und Unrecht schützt und fördert, hat der
Bürger das Recht und ggf. die Pflicht zu bestimmten Maßnahmen. Es
wird Bezug genommen auf § 32 Strafgesetzbuch. ***