Nächtliche Ruhestörung beim Schützenfest in Dorsten
      Pressemitteilung 29.05.2024
    
    Diese Strafanzeige wurde an Staatsanwaltschaft Essen, Stadt Dorsten,
    mehrere Polizei-Dienststellen sowie an das Justizministerium NRW
    gefaxt. Jeder ist ganz herzlich eingeladen, sich auch tatkräftig
    gegen Ruhestörung und damit für den Frieden einzusetzen:
    *** Hiermit erstatten wir Strafanzeige mit Strafantrag
    gegen Unbekannt
    wegen des Verdachts auf alle in Betracht kommenden Tatbestände.
    Beim Schützenfest in Dorsten Feldmark I.+II. (24. – 26. Mai) wurde
    mehrfach in schwerer Weise gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur
    Nachtruhe verstoßen. Die Lärmbelästigungen lagen erheblich über dem
    zulässigen Wert, und sie dauerten deutlich länger als bis 1 Uhr
    morgens.
    Der Polizei-Notruf 110 wurde mehrfach informiert, die Polizei ist
    aber offensichtlich nicht wirksam dagegen vorgegangen. Stattdessen
    wurde sogar auf eine Ausnahmegenehmigung seitens des Ordnungsamtes
    verwiesen.
    Zunächst zur Rechtslage:
    a) von Internetseite "bussgeldkatalog" ("Lärmbelästigung durch
    Veranstaltungen: Gesetze und Urteile", Stand 5. Januar 2024):
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    Wie laut es im Einzelfall werden darf, hängt auch vom Zeitpunkt der
    Veranstaltung ab. Als Orientierung dienen folgende Richtwerte:
    tagsüber – außerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 70 Dezibel
    (Abkürzung: dB (A))
    tagsüber – innerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 65 dB (A)
    nachts: 55 dB (A)
    Zum Vergleich: Die Lautstärke eines normalen Gespräch liegt bei 40 –
    60 Dezibel
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    b) aus dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen
    und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz -
    LImschG -) für Nordrhein-Westfalen:
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    § 9 Schutz der Nachtruhe
    (1) Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die
    Nachtruhe zu stören geeignet sind.
    (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für [...]
    5. von den Gemeinden selbst oder durch Beauftragte bis zum 31. Juli
    2024 durchgeführte Großveranstaltungen, die in bis zu neun Nächten
    bis 1 Uhr des Folgetages ... stattfinden
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    Also ist zu ermitteln, wie häufig und für welche Fälle die Stadt
    Dorsten Ausnahmegenehmigungen erteilt, wie häufig und wie schwer
    gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde, und v. a. wie
    Stadt und Polizei gegen die Lärmenden vorgehen. Das betrifft sowohl
    die Reaktion auf den Notruf (Erscheinen vor Ort und Beendigung des
    Lärms) als auch die Bestrafung (Aufnahme der persönlichen Daten
    aller Anwesenden, Einleitung von Strafverfahren). Der guten Ordnung
    halber wird zudem hingewiesen auf den generellen Zustand der
    Gesellschaft. Konkret bzgl. Lärmbelästigung gab es schon mehrfach -
    erfolglos - Notrufe und Strafanzeigen. Wer jemandem den nächtlichen
    Schlaf raubt, der raubt ihm das tägliche Leben. Auch der o. g.
    Artikel von "bussgeldkatalog" enthält Kommentare über staatliches
    Versagen resp. Fehlverhalten; weitere Suchergebnisse sind weiter
    ernüchternd. Über die Stadt Dorsten informiert auch die
    Pressemeldung v. 04.02.2020: "Strafanzeige wegen Verdachts auf
    Diskriminierung". Wenn der Staat nicht Recht und Ordnung fordert und
    schützt, sondern Unordnung und Unrecht schützt und fördert, hat der
    Bürger das Recht und ggf. die Pflicht zu bestimmten Maßnahmen. Es
    wird Bezug genommen auf § 32 Strafgesetzbuch. ***