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    Nächtliche Ruhestörung beim Schützenfest in Dorsten
    Pressemitteilung 29.05.2024

    Diese Strafanzeige wurde an Staatsanwaltschaft Essen, Stadt Dorsten, mehrere Polizei-Dienststellen sowie an das Justizministerium NRW gefaxt. Jeder ist ganz herzlich eingeladen, sich auch tatkräftig gegen Ruhestörung und damit für den Frieden einzusetzen:
    *** Hiermit erstatten wir Strafanzeige mit Strafantrag
    gegen Unbekannt
    wegen des Verdachts auf alle in Betracht kommenden Tatbestände.
    Beim Schützenfest in Dorsten Feldmark I.+II. (24. – 26. Mai) wurde mehrfach in schwerer Weise gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Nachtruhe verstoßen. Die Lärmbelästigungen lagen erheblich über dem zulässigen Wert, und sie dauerten deutlich länger als bis 1 Uhr morgens.
    Der Polizei-Notruf 110 wurde mehrfach informiert, die Polizei ist aber offensichtlich nicht wirksam dagegen vorgegangen. Stattdessen wurde sogar auf eine Ausnahmegenehmigung seitens des Ordnungsamtes verwiesen.
    Zunächst zur Rechtslage:
    a) von Internetseite "bussgeldkatalog" ("Lärmbelästigung durch Veranstaltungen: Gesetze und Urteile", Stand 5. Januar 2024):
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    Wie laut es im Einzelfall werden darf, hängt auch vom Zeitpunkt der Veranstaltung ab. Als Orientierung dienen folgende Richtwerte:
    tagsüber – außerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 70 Dezibel (Abkürzung: dB (A))
    tagsüber – innerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 65 dB (A)
    nachts: 55 dB (A)
    Zum Vergleich: Die Lautstärke eines normalen Gespräch liegt bei 40 – 60 Dezibel
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    b) aus dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -) für Nordrhein-Westfalen:
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    § 9 Schutz der Nachtruhe
    (1) Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
    (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für [...]
    5. von den Gemeinden selbst oder durch Beauftragte bis zum 31. Juli 2024 durchgeführte Großveranstaltungen, die in bis zu neun Nächten bis 1 Uhr des Folgetages ... stattfinden
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    Also ist zu ermitteln, wie häufig und für welche Fälle die Stadt Dorsten Ausnahmegenehmigungen erteilt, wie häufig und wie schwer gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde, und v. a. wie Stadt und Polizei gegen die Lärmenden vorgehen. Das betrifft sowohl die Reaktion auf den Notruf (Erscheinen vor Ort und Beendigung des Lärms) als auch die Bestrafung (Aufnahme der persönlichen Daten aller Anwesenden, Einleitung von Strafverfahren). Der guten Ordnung halber wird zudem hingewiesen auf den generellen Zustand der Gesellschaft. Konkret bzgl. Lärmbelästigung gab es schon mehrfach - erfolglos - Notrufe und Strafanzeigen. Wer jemandem den nächtlichen Schlaf raubt, der raubt ihm das tägliche Leben. Auch der o. g. Artikel von "bussgeldkatalog" enthält Kommentare über staatliches Versagen resp. Fehlverhalten; weitere Suchergebnisse sind weiter ernüchternd. Über die Stadt Dorsten informiert auch die Pressemeldung v. 04.02.2020: "Strafanzeige wegen Verdachts auf Diskriminierung". Wenn der Staat nicht Recht und Ordnung fordert und schützt, sondern Unordnung und Unrecht schützt und fördert, hat der Bürger das Recht und ggf. die Pflicht zu bestimmten Maßnahmen. Es wird Bezug genommen auf § 32 Strafgesetzbuch. ***