Nächtliche Ruhestörung und Körperverletzung
      Pressemitteilung 12.05.2025
    
    Kürzlich wurde folgender Text verschickt an Justizministerium,
    Polizei, Ordnungsamt und Staatsanwaltschaft:
    Anzeige: Am [.] wurde in [.] um 22.03 die Polizei gerufen wegen
    einer Feier in der Nachbarschaft mit lauter Musik. Um 22.15 traf die
    Polizei ein, und einige Minuten später wurde es zunächst deutlich
    leiser. Einige weitere Minuten später, kurz nachdem die Polizisten
    weggefahren waren, wurde die Musik wieder auf den früheren lauten
    Pegel hochgestellt, und es gab um 22.28 Uhr noch einen Anruf bei der
    Polizei. Zum Thema Ruhestörung: Cf. "Ruhestörung durch laute Musik:
    Was darf die Polizei vor Ort machen?", 15.03.2025, Redaktion
    JuraForum, bzgl. Störung der Nachtruhe lt. § 9 Abs. 1 LImSchG NRW:
    "Hiernach sind von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die
    Nachtruhe zu stören geeignet sind. Nachtruhe bedeutet, dass der
    Nachbar in diesem Zeitraum die Musik nur so laut stellen darf, dass
    sie im Prinzip nur in der eigenen Wohnung wahrgenommen wird. ...
    Hier muss mit der Verhängung einer Geldbuße gerechnet werden, die
    etwa in Nordrhein-Westfalen bis zu 5.000 Euro betragen kann." Cf.
    "Lärmbelästigung: Diese Sanktionen drohen", 11. Februar 2025, Dr.
    Philipp Hammerich auf Bußgeldkatalog 2025: "Gerichtliche
    Entscheidungen haben eine Lautstärke von 30 bis 40 dB als
    ruhestörend anerkannt. Dies sind jedoch nur Richtwerte – auch leiser
    Krach kann aufgrund seiner Beschaffenheit als besonders störend
    gelten und dementsprechend eine Anzeige aufgrund einer
    Lärmbelästigung durch den Nachbarn rechtfertigen." Cf. "Was tun bei
    Ruhestörung durch Nachbarn? Wo und wann kann man diese melden?",
    28.10.2024, Lexikon juraforum: "Werktags ist in erster Linie das
    Ordnungsamt für eine Lärmanzeige zuständig, da dies grds. eine reine
    Ordnungswidrigkeit darstellt. Außerhalb der Geschäftszeiten und am
    Wochenende kann man die Polizei kontaktieren. Ansonsten werden die
    Beamten des Ordnungsamtes einschreiten. ... Bleibt der Lärmpegel
    nach Einschreiten der Polizei weiterhin unverändert und wird die
    Polizei vermehrt gerufen, können die Beamten die Lärmquelle,
    beispielsweise die Musikanlage / Stereoanlage, im Haus
    beschlagnahmen." Insofern ist von der Polizei, die wegen Ruhestörung
    gerufen wird, immer zu erwarten, dass sie einen Schallmesser bei
    sich führt. Dezibelmesser-Apps gibt es für Smartphones, allerdings
    um Unklarheiten zu vermeiden, sollte die Polizei zuerst selbst vor
    Ort messen. Zudem sollte die Polizei immer auf die Möglichkeit der
    Anzeige hinweisen. Eine Geldbuße ist in jedem einzelnen Fall
    notwendig, wenn man wirklich gegen Lärmbelästigung vorgehen will.
    Ebenso ist auch die Ausschöpfung des Höchstbetrags von 5.000 Euro
    notwendig. Besonders lächerlich wäre es, wenn sowohl ein geringerer
    Betrag als auch nur ein einziger Betrag eingefordert würde, z. B.
    von dem Veranstalter ein Bußgeld von 500 Euro. Wenn 25 Personen
    gefeiert haben, dann zahlt wohl jeder gerne 20 Euro, lacht herzlich
    und fühlt sich bestärkt, nächstens wieder die Nachtruhe zu stören.
    Wenn aber jemand, der mit seiner Frau und seinen zwei kleinen
    Kindern bei der Feier anwesend war, nun 20.000 Euro bezahlen muss,
    dann wird er vielleicht etwas nachdenklich. Zum Thema
    Körperverletzung: Im o.g. Artikel von Lexikon juraforum steht
    ferner: "Insbesondere Lärm, der durch den Flug-, Straßen- und
    Schienenverkehr verursacht wird, kann das Wohlbefinden der Menschen
    in Deutschland auf verschiedene Weise negativ beeinflussen. Nach
    Angaben des Umweltbundesamtes beeinträchtigt dieser Verkehrslärm
    besonders den Schlaf in der Form: die Struktur des Schlafes
    verändert sich, Betroffene wachen öfter auf, die Produktion von
    Stresshormonen steigt. Dies erhöht jedoch die Risikofaktoren,
    insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen." Cf. "Dauerhafter Lärm
    ist Körperverletzung", 29.04.2014, welt: »"Lärm kann Bluthochdruck
    verursachen und in der Folge Herzinfarkte und Schlaganfälle
    auslösen“, ergänzt Thomas Myck, Leiter des Fachgebiets Lärmminderung
    beim Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau. Er schätzt schon einen
    Dauerpegel, der so laut ist wie eine normale Unterhaltung, als
    problematisch ein. Auch wenn die Beschallung nicht zwangsläufig zu
    körperlichen Erkrankungen führen muss, kann sie auch der Psyche
    zusetzen: Konzentrationsprobleme, Gereiztheit und Nervosität können
    die Folge sein. Ob die Geräusche krank machen, hängt auch davon ab,
    wie Betroffene diese bewerten. "Laute Musik von meinem ungeliebten
    Nachbarn lässt den Blutdruck sicher höher steigen als die eigene
    Musik", erklärt Myck.« Bei frag-einen-anwalt gibt es auch eine
    Antwort zur Anfrage bzgl. "Körperverletzung durch Lärm" v. 23. Juli
    2024. Praktisch immer bedeutet nächtliche Ruhestörung beim Lärmopfer
    Schlafberaubung. Cf. "Warum Schlafmangel unterschätzt wird", AOK,
    21.12.2023: "Während wir schlafen, laufen unbemerkt viele wichtige
    Prozesse im Körper ab. Zum Beispiel finden im Gehirn notwendige
    Reinigungsarbeiten statt. Wachstumshormone werden ausgeschüttet, die
    für die Regeneration und das Wachstum von Knochen, Muskeln und
    Organen wichtig sind, und die Immunabwehr arbeitet verstärkt. Kommt
    es jedoch zu einer Störung des Nachtschlafs, ob in Dauer oder
    Qualität, können die für unsere Erholung wichtigen Prozesse und
    Regulationen nicht reibungslos ablaufen. Die Folgen davon spüren wir
    bereits am nächsten Morgen. Häufigere Störungen können sich auf den
    gesamten Körper auswirken und schwerwiegende Auswirkungen haben. ...
    Schlafmangel wirkt sich ähnlich wie Alkohol oder sogar stärker auf
    die Fahrtauglichkeit aus. Es gibt Hinweise darauf, dass bei einem
    Viertel aller schweren und tödlichen Autounfälle Müdigkeit eine
    Rolle gespielt hat. Außerdem ist das Unfallrisiko allgemein erhöht."
    Völlig absurd und gefährlich erscheint die Empfehlung, man sollte
    zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Muss / darf man nachts
    aus dem Bett steigen, sich anziehen, sich in dunkler Nacht nach
    draußen begeben und sich alleine mit einer ordnungswidrig lärmenden
    Horde von Rauchenden und Betrunkenen über das
    Landes-Immissionsschutzgesetz und über die absolute Notwendigkeit
    von Nachtschlaf streiten? Und soll man dieses Ritual an jedem
    Wochenende wiederholen, wenn mal wieder irgendjemand in
    wahrnehmbarer Umgebung feiert? Quasi als "Running Gag" für die
    lärmende Nachbarschaft? Cf. unsere Anzeige v. 30.06.2022: "Das
    anscheinend einzige, was [.] aus den ganzen Vorfällen gelernt haben,
    ist, dass sie unbekümmert Lärm produzieren können. Offenkundig fühlt
    sich Familie [.] nur in ihrem Treiben bestärkt. Das kann und darf
    nicht so weitergehen." Cf. unsere Anzeige v. 29.05.2024: "Wenn der
    Staat nicht Recht und Ordnung fordert und schützt, sondern Unordnung
    und Unrecht schützt und fördert, hat der Bürger das Recht und ggf.
    die Pflicht zu bestimmten Maßnahmen. Es wird Bezug genommen auf § 32
    Strafgesetzbuch."
    Wer Straflosigkeit bei nächtlicher Ruhestörung / Schlafberaubung
    toleriert, toleriert damit Existenz und Ausbreitung von
    Rücksichtslosigkeit, Verwahrlosung sowie extrem gefährliche
    Eskalation.