Pressemeldung 12.08.2009: Zur angeblichen
          Geisteskrankheit von Claus Plantiko
    
      Am 12.08.2009 benachrichtigte Claus Plantiko verschiedene
      Mitteilungsempfänger über den Fortgang seines Verfahrens nach
      Entzug seiner anwaltlichen Zulassung (Amtsgericht Koblenz, 2010 Js
      56233/06.31 Ds). Ein Thema dabei ist die bekannte Tatsache, dass
      Plantiko von zahlreichen sehr hochgestellten
      Justizpersönlichkeiten, darunter mehrere Richter vom
      Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, als "vermutlich
      geisteskrank" bezeichnet wurde. Außerdem gibt es zu Plantiko noch
      sieben Gutachten von Neuro- und Psychologen, Psychiatern und
      Fachärzten; diese wiederum konnten bei Plantiko kein Anzeichen
      einer Geisteskrankheit feststellen. Das führt zur Frage: Wenn die
      Richter sowieso gegen jedes Gutachten entscheiden können, und das
      obendrein in Gebieten, in denen sie gar keine Ausbildung haben -
      wozu wird dem Justizopfer dann überhaupt noch der sehr erhebliche
      Zeit- und Kostenaufwand für Fachgutachten aufgebürdet?
      Nun, dafür gibt es mehrere Gründe. Bereits die Vernichtung von
      Geld und ungleich viel kostbarerer Zeit des Opfers für diese
      Gutachten sind eigentlich schon Grund genug. Zudem kann es
      durchaus als demütigend empfunden werden, wenn man sich von einem
      Psycho-Gutachter begutachten lassen muss; die größte Demütigung
      besteht dann allerdings darin, dass sämtliche Fachgutachten eh
      einfach ignoriert werden. Die unbeugsame Stärke der BRD-Justiz
      findet hier ihren schönsten Ausdruck.
      Sicherlich, es gibt äußerst bekannte Psychiatrie-Kritiker, z.B.
      die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte
      e.V. (KVPM)". Die KVPM allerdings wurde von "Mitgliedern der
      Scientology Kirche" gegründet. Daraus folgt zwar nicht zwingend,
      dass jegliche Psychiatrie-Kritik falsch sein muss; aber es reicht
      trotzdem nicht aus, an die Stelle einer falschen Ideologie einfach
      eine andere falsche Ideologie zu setzen.
      Dreh- und Angelpunkt für die Diagnose bleiben objektive Normen,
      welche Handlungen naturwidrig, krankhaft sind. Und genau diese
      Normen werden in solchen Richterentscheidungen wie im Falle
      Plantikos ganz bewusst missachtet. "Geisteskrank", "paranoid",
      "persönlichkeitsgestört" usw. ist dann eben der, der nicht dem
      "Mainstream" folgt - wobei "Mainstream" noch nicht einmal das sein
      muss, was tatsächlich die breite, ungebildete und manipulierte
      Masse für richtig hält, sondern schlichtweg das, was vielleicht
      nur ein einziger Richter als "richtig" deklariert hat; es ist dann
      - im schlimmsten Sinne des Wortes - eine "herrschende Meinung", so
      wandelbar diese auch sein mag.
      Übrigens kann der Verf. das Schicksal Plantikos und anderer
      Justizopfer auch insofern nachvollziehen, als er selbst ähnliches
      erlebt hat. Der Verf. ist nämlich trotz zahlreicher
      "Verurteilungen" nicht bereit, auf seinen Titel
      "römisch-katholischer Priester" zu verzichten: Er hat beides
      unwiderlegbar bewiesen: 1. dass er römisch-katholisch ist
      (vollumfängliches Bekenntnis der römisch-katholischen
      Glaubenslehre; dementsprechend Ablehnung des sog. "Zweiten
      Vatikanischen Konzils" (V2) und überhaupt der V2-Gruppe); 2. dass
      er Priester ist (Weihe in einer gültigen Weihelinie (Sukzession)).
      Die Gegenseite wiederum, speziell die V2-Gruppe mitsamt ihren
      Helfern, verzichtet komplett darauf, diese Beweise zu entkräften
      oder gar zu widerlegen - ganz im Gegenteil: Die Gültigkeit der
      Priesterweihe ist auch seitens der V2-Gruppe endgültig anerkannt.
      Die Gegenseite kann sich also lediglich auf die bewiesenermaßen
      absolut falsche Behauptung stützen, die V2-Gruppe sei die
      katholische Kirche, und allein basierend auf dieser klaren
      Falschaussage wird die Katholizität des Verf. geleugnet. Um den
      Verf. trotzdem irgendwie ausmerzen zu können, versuchte
      "Amtsgericht Dorsten", den Verf. zu entmündigen, und bestellte
      dazu Mihail Kivi als Psycho-Gutachter. Kivi diagnostizierte
      allerdings nach langer "Untersuchung" des Verf., bei diesem
      "lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich
      machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung
      vorliegt." Das bewahrte den Verf. zwar immerhin vor jeglicher
      "Betreuung", aber trotz allem behauptete "Amtsgericht Dorsten"
      dann in vollendeter Schizophrenie endgültig, dass beim Verf. eine
      "paranoide Persönlichkeitsstörung" vorliegt. Soviel zur
      Vertrauenswürdigkeit der Psycho-Justiz.
      Es wäre allerdings falsch, vor dieser notorischen schizophrenen
      Willkür der BRD-Richter einfach zu kapitulieren; insofern ist auch
      Plantikos Kampf ums Recht zu begrüßen und ggf. zu unterstützen.