26.02.2017: Pressemeldung: Petition zur Verbesserung des
          zahnärztlichen Notdienstes gescheitert
      Die Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen Notdienstes -
      zahnschmerzen.tk - v. 17.03.2016 ist gescheitert.
      Ziel der Petition war es, "dass der zahnärztliche Notdienst auch
      in Nordrhein-Westfalen auf bestimmte Zeiten eingeschränkt wird und
      insbesondere nach Mitternacht keine Notdienstpflicht mehr für
      Zahnärzte besteht." Bereits ein Blick in andere Länder resp.
      Bundesländer - wo es eben keinen solchen Notdienst gibt - beweist
      unanfechtbar: "Es besteht objektiv ohnehin keine Notwendigkeit für
      einen Zwangsnotdienst, und oft genug sind die
      Handlungsmöglichkeiten im Notdienst stark eingeschränkt"
      (Petitionstext). Zudem: Noch nicht einmal Augenärzte haben einen
      24/7-Notdienst, und Augen sind unanfechtbar viel wertvoller als
      Zähne.
      Während insofern nichts wirklich für eine Pflicht zum
      24/7-Notdienst spricht, spricht immerhin sehr vieles klar dagegen.
      Dies wird bereits im Petitionstext selbst an einigen Beispielen
      klar dargelegt und zudem von zahlreichen Petitions-Unterzeichnern
      bekräftigt und ergänzt. Es gibt nicht nur die - gerade für die
      Patienten oft sehr enttäuschenden - eingeschränkten
      Behandlungsmöglichkeiten, sondern v.a. auch die drohenden Gefahren
      für Zahnärzte, wenn sie nachts ohne Schutz fremde Menschen in eine
      ansonsten leere Praxis (wo sich oft Geld und auch Gold sowie
      Narkotika etc. befinden) lassen müssen.
      Dieser Notdienst-Missstand in NRW hatte schon bei mehreren
      Betroffenen zu unterschiedlichen Schwierigkeiten geführt. Es war
      also längst überfällig, dass auch in NRW ordentliche Regelungen
      eingeführt würden.
      Das "Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
      des Landes Nordrhein-Westfalen MGEPA" hat nun zur Petition eine
      ablehnende Stellungnahme verfasst, und der Landtag NRW -
      Petitionsausschuss - hat das Petitionsanliegen mit Verweis auf das
      MGEPA-Schreiben abgeschmettert.
      
      Zur Argumentation des MGEPA-Schreibens zum 24/7-Notdienst für
      Zahnärzte:
      1. "Eine zeitliche Beschränkung (etwa auf die Zeit bis
      Mitternacht), wie von der Petentin gewünscht, ist nach den
      rechtlichen Grundlagen nicht vorgesehen und damit nicht zulässig."
      Nun, genau darum geht es ja: Die "rechtlichen Grundlagen" sind
      nicht nur nicht nützlich, sondern oft sogar direkt schädlich,
      weshalb ja eine Korrektur des gegenwärtigen Missstandes
      erforderlich ist.
      2. "ln einem Beschluss vom 20.06.2016 hat das Landessozialgericht
      NRW die uneingeschränkte Verpflichtung zur Durchführung des
      Notdienstes unabhängig davon bejaht, ob der zum Notdienst
      eingeteilte Zahnarzt bzw. die Zahnärztin subjektiv eine
      Gefährdungssituation geltend macht. Der Beschluss bestätigt noch
      einmal, dass der Notdienst zu den gesamten sprechstundenfreien
      Zeiten sichergestellt werden muss und von den Zahnärztinnen und
      Zahnärzten durchzuführen ist. Losgelöst davon sehen auch die
      zahnärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften die von der
      Petentin genannten Probleme. Wie der Stellungnahme der ZÄK NO zu
      entnehmen ist, haben Umfragen bestätigt, dass ein großer Teil der
      Zahnärzteschaft die fehlende Sicherheit insbesondere während des
      nächtlichen Notdienstes bestätigt."
      Natürlich ist die Gefahr unanfechtbar nicht nur rein subjektiv.
      Wie auch immer: Für den 24/7-Notdienst besteht bestätigterweise
      "fehlende Sicherheit". Der Zahnarzt und ggf. seine Angestellten
      begeben sich in Gefahr, d.h. sie verzichten nicht nur auf die
      notwendige Nachtruhe und setzen sich nicht nur subjektiv Stress /
      Angst aus, sondern werden - wie verschiedentlich bestätigt - im
      Notdienst objektiv Opfer einer völlig unzureichenden
      Schutzstruktur.
      Nun fragt sich wirklich unausweichlich mit aller Dringlichkeit:
      Warum denn überhaupt ein 24/7-Notdienst?
      3. "Zugleich betont aber auch die Zahnärztekammer, dass in jedem
      Fall weiterhin eine Notfallversorgung zu den sprechstundenfreien
      Zeiten innerhalb einer zumutbaren Entfernung gewährleistet bleiben
      muss."
      Das ist also die "Erklärung": Es "muss" so sein. Punkt. Schluss.
      Ende der Stellungnahme.
      Während sogar Augenärzte in NRW ab Mitternacht frei haben, während
      Zahnärzte in anderen Ländern und in anderen Bundesländern ab
      Mitternacht frei haben: In NRW "muss" rund um die Uhr ein Zahnarzt
      erreichbar sein - obwohl er n.b. im Notdienst viele Behandlungen
      gar nicht durchführen muss, kann oder gar darf. M.a.W. oft
      genug kommt ein Patient nur dafür nachts zum Zahnarzt, um zu
      erfahren, dass er am nächsten Morgen in die reguläre Sprechstunde
      kommen soll. Insbesondere könnten z.B. Eltern etwas enttäuscht
      sein, wenn sie nachts in der Zahnarztpraxis erfahren, dass ihr
      schreiendes Kind gar nicht die gewünschte resp. erforderliche
      Narkose-Behandlung bekommen kann und insofern schlichtweg rein gar
      nichts übrigbleibt, als auf die regulären Arbeitszeiten für einen
      Anästhesisten zu warten.
      Zugegeben: Es ist bedauerlich, dass hier eine Chance vertan wurde,
      den zahnärztlichen Notdienst NRW auf eine ordentliche Grundlage zu
      stellen. Ungleich bedauerlicher ist aber grundsätzlich die Art und
      Weise, wie resp. mit welcher Argumentation seitens der Politik
      Anliegen von Bürgern behandelt werden.