Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten“
      Eine Fallstudie zu Norbert Leygraf / "Landgericht Bonn",
        09.09.2004
      
      I. Einleitung
      Um die nachfolgenden Ausführungen, die als Stellungnahme zu einem
      "psychiatrischen Sachverständigen-Gutachten" seitens Norbert
      Leygraf gegen den Verfasser erforderlich geworden sind, in vollem
      Umfang würdigen zu können, wäre eine aufmerksame und vollständige
      Lektüre der Internet-Seite "Kirche zum Mitreden" (KzM) sehr
      empfehlenswert. Allerdings wurde diese Internet-Seite
      zwischenzeitlich gelöscht. Eine Privatperson bietet zwar derzeit
      noch eine Spiegelung unter der Adresse prhl.crosswinds.net an, der
      Fortbestand dieser Spiegelung kann aber nicht garantiert werden.
      Dort könnte man sich z.B. genauer informieren, was es mit dem
      Begriff "Übernazitum" auf sich hat: Bereits die Nazis propagierten
      eine neue "Erbsünden"-Lehre als verpflichtend, allerdings noch in
      expliziter Abgrenzung gegen die katholische Lehre. Ohne
      Erbsündenlehre keine Erlösungslehre, ergo auch kein Christentum!
      Die "Über-Nazis" hingegen, darunter die heutige "Bundesrepublik",
      propagieren zwar ebenfalls eine neue "Erbsünden"-Lehre, aber das
      tun sie ganz explizit unter dem Titel "katholisch", und sie dulden
      nicht, dass jemand sich katholisch nennt, der diese Irrlehre als
      unkatholisch zurückweist. Es handelt sich also auch in dieser
      Hinsicht um einen übersteigerten Nationalsozialismus. Die ganzen
      Einzelheiten, was an der "Theologie", d.h. der Idiotie der
      Post-Adolf-Ära zu beanstanden ist, was die Fehlleistungen des
      Staates sind etc., lassen sich eben nicht in zwei kurzen Wörtern
      umfassend darlegen und kommentieren.
      Wer sich mit den Grundlehren des Christentums vertraut machen
      will, dem sei zunächst der Katechismus der katholischen Lehre des
      hl. P. Pius X. (Petrus-Verlag, Kirchen/Sieg (2)1977) empfohlen.
      Die darin kurz und prägnant zusammengestellten Sätze zu Glaubens-
      und Sittenfragen kann dann jeder gewissenhaft mit dem vergleichen,
      was von einigen fälschlicherweise als "Christentum" verkauft wird.
      Wer unter Christentum nur Schunkellieder und Kaffeeklatsch
      versteht, wer nicht weiß, dass Christus gegeißelt und am Kreuz
      ermordet wurde, wer nicht weiß, dass in den zweitausend Jahren
      Christentum Millionen Christen auf bestialische Weise misshandelt
      und abgeschlachtet wurden, weil sie sich weigerten, dem
      katholischen Glauben abzuschwören, der wird nicht leicht
      nachvollziehen können, worum es hier geht.
      Zur Einstimmung hier ein kleiner Ausschnitt aus dem 2. Buch der
      Makkabäer (2 Makk 7,30-38). Es wird berichtet, wie sieben Brüder
      hintereinander und schließlich ihre Mutter von König Antiochus
      Epiphanes hingerichtet werden, weil sie sich weigern, Verrat gegen
      den Glauben an den wahren Gott zu begehen. Hier die Worte des
      jüngsten, als letzten und am grausamsten hingerichteten der Brüder
      an den König; wer bereits diese Worte für starken Tobak hält, den
      er kaum verträgt, wird mit den weiteren Ausführungen zum
      "Gutachten" vielleicht nicht ganz glücklich werden:
      "Worauf wartet ihr? Ich leiste dem Gebot des Königs keinen
      Gehorsam. Ich gehorche dem Gebot des Gesetzes, das durch Moses
      unsern Vätern gegeben ward. Du aber, der du alle Bosheit gegen die
      Hebräer ausfindig machst, entfliehest nimmermehr den Händen
      Gottes. Wir leiden ja um unserer eigenen Sünden willen. Ist aber
      der lebendige Herr zu unserer Strafe und Züchtigung auch für kurze
      Zeit erzürnt, so wendet Er doch Seinen Dienern Seine Huld wieder
      zu. Du aber, Verworfener und Ruchlosester aller Menschen! Überhebe
      dich nicht in eitlem Trotz und nichtigen Hoffnungen, indem du an
      Seine Diener Hand anlegst! Noch nicht bist du dem Strafgericht des
      allmächtigen und allsehenden Gottes entronnen. Unsere Brüder sind
      jetzt nach kurzer Marter der göttlichen Verheißung eines ewigen
      Lebens teilhaftig. Du aber erhältst durch Gottes Gericht den
      gerechten Lohn für deinen Übermut. Ich gebe, wie meine Brüder,
      Leib und Leben für die väterlichen Gesetze hin. Ich flehe dabei zu
      Gott, Er möge bald dem Volke gnädig sein und dich unter Qualen und
      Peinen zum Bekenntnis nötigen, daß Er allein Gott ist. So möge
      dann bei mir und meinen Brüdern zum Stillstand kommen des
      Allerhöchsten Zorn, der sich mit Recht über unser Volk ergossen
      hat!"
      Die Kirche verehrt die Sieben Makkabäischen Brüder als Märtyrer
      (Festtag: 1. August).
      
      II. Verheißungen im Neuen Testament
      Es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass Christen für ihren Glauben
      vernichtet werden. Das geschieht sowohl durch "einfache"
      Gefängnisstrafe als auch durch Diffamierung von Christen, die zu
      "Geisteskranken" erklärt werden. Christus selbst sagt (Mt 11):
      "Johannes trat auf: Er aß nicht und trank nicht; da hieß es: Er
      ist vom Teufel besessen. Der Menschensohn trat auf, ißt und
      trinkt, da heißt es: Seht den Schlemmer und Trinker, den Freund
      der Zöllner und Sünder". Nach der Rede vom guten Hirten sagten
      viele Juden über Christus (Joh 10,21): "Er ist vom Teufel besessen
      und von Sinnen. Was hört ihr auf ihn."  Als am Pfingstfest
      die Apostel in fremden Sprachen redeten, spotteten einige Zuhörer
      (Apg 2): "Sie sind voll süßen Weines", und Petrus erklärt: "Diese
      da sind nicht trunken, wie ihr wähnt." Nach der Verteidigungsrede
      des Paulus vor Agrippa rief Festus (Apg 26): "Du bist von Sinnen,
      Paulus. Das viele Wissen bringt dich um den gesunden Verstand",
      worauf Paulus entgegnete: "Ich bin nicht von Sinnen."
      Johannes, Christus, Petrus und Paulus wurden auf Anordnung der
      staatlichen Obrigkeit ermordet.
      Es ist kein endgültig sicheres Indiz dafür, dass man sich im
      Unrecht befindet, wenn man vom Staat verfolgt wird, cf. Papst Leo
      XIII., Apostolisches Schreiben "Annum ingressi sumus", 19.03.1902:
      "Der Hort für Wahrheit und Gerechtigkeit, die heilige Kirche
      Christi, mußte zu allen Zeiten Anfeindungen und Verfolgungen
      erdulden. Schon durch den Zweck, zu dem sie gestiftet, und infolge
      der Aufgabe, welche sie von ihrem Stifter erhalten hatte, nämlich
      in der Welt das Reich Gottes fest zu gründen und zu verbreiten und
      die Herzen der Menschen von der Liebe zu den vergänglichen Dingen
      zu den ewigen zu erheben, stieß sie notwendig mit der verdorbenen
      und gesunkenen menschlichen Natur zusammen. Sie sah, wie alle
      Leidenschaften sich ihr heftig und feindselig entgegenstellten,
      weil sie nicht unterließ, zu deren Bekämpfung aufzufordern. Dies
      wird auch keinen Christen wundernehmen, da diese Verfolgungen von
      unserem Herrn und Meister uns zur Warnung vorausgesagt worden sind
      und Wir wissen, daß sie fortdauern werden, solange die Welt steht.
      Was sagte er denn zu seinen Jüngern, als er sie aussandte, seine
      Lehre allen Völkern zu verkünden: Sie werden euch verfolgen, von
      allen werdet ihr gehaßt und gering geschätzt werden um meines
      Namens willen, vor Könige und Statthalter wird man euch stellen,
      ihr werdet vor die Gerichte gezogen und zu den höchsten Strafen
      verurteilt werden, sie werden euch Schlimmes antun, ja euch töten.
      Und um sie für diese Heimsuchungen zu stärken, wies er auf sein
      eigenes Beispiel hin: 'Wenn euch die Welt haßt, so wisset, daß sie
      mich vor Euch gehaßt hat.' (Joh. 15,18) Das ist der uns hienieden
      versprochene Lohn."
      Nach christlicher Lehre ist es kein unumstößlicher Beweis für die
      Richtigkeit einer Aussage, wenn sie von vielen / einflussreichen
      Personen vertreten oder wenigstens geduldet wird, cf. Mt 5,1-12:
      "Selig, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen, denn
      ihrer ist das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn euch die Menschen
      schmähen und verfolgen und verleumderisch alles Böse gegen euch
      reden um Meinetwillen: freuet euch und frohlocket; denn euer Lohn
      ist groß im Himmel."
      Dieser Umstand wird sich auch bis zum Ende der Zeiten nicht
      wesentlich verbessern, cf. Offb 13:
      "Da sah ich aus dem Meer ein Tier aufsteigen. Das hatte zehn
      Hörner und sieben Köpfe. Auf seinen Hörnern trug es zehn Kronen
      und auf seinen Köpfen gotteslästerliche Namen. Das Tier, das ich
      sah, glich einem Panther. Seine Tatzen waren wie die eines Bären,
      sein Maul wie ein Löwenmaul. Ihm gab der Drache seine Macht,
      seinen Thron und große Gewalt. Einen von seinen Köpfen sah ich wie
      zu Tode verwundet. Aber seine Todeswunde heilte wieder. Die ganze
      Welt folgte dem Tiere voll Verwunderung und betete den Drachen an,
      weil er dem Tiere die Gewalt übertragen hatte. Sie betete das Tier
      an und sagte: 'Wer ist dem Tiere gleich, und wer vermag mit ihm zu
      streiten?' Es ward ihm ein Maul gegeben, das hochtrabende und
      gotteslästerliche Reden führte, und es ward ihm erlaubt,
      zweiundvierzig Monate lang so zu schalten. Es öffnete sein Maul,
      um Gott zu lästern und seinen Namen, seine Wohnung und die
      Bewohner des Himmels zu lästern. Auch ward ihm gestattet, mit den
      Heiligen Krieg zu führen und sie zu besiegen. Ja, es ward ihm
      Macht über alle Geschlechter, Stämme, Sprachen und Völker
      verliehen. Alle Erdenbewohner werden es anbeten, deren Namen seit
      Anbeginn der Welt nicht geschrieben stehen im Lebensbuche des
      Lammes, das geopfert ist. [...] Noch ein anderes Tier sah ich aus
      dem Festland aufsteigen. Es hatte zwei Hörner wie ein Widder und
      redete wie ein Drache. Es übt die ganze Gewalt des ersten Tieres
      unter dessen Augen aus und bringt die Erde und ihre Bewohner dazu,
      das erste Tier anzubeten, dessen Todeswunde geheilt ward. Es wirkt
      große Wunderzeichen, sogar Feuer läßt es vor den Augen der
      Menschen vom Himmel auf die Erde fallen. Durch die Zeichen, die es
      vor dem Tiere wirken durfte, verführt es die Bewohner der Erde.
      [...] Alle, groß und klein, reich und arm, frei und unfrei,
      brachte es dazu, auf ihrer rechten Hand oder an ihrer Stirne ein
      Zeichen zu tragen. Keiner sollte kaufen oder verkaufen dürfen, der
      nicht das Zeichen trug: den Namen des Tieres oder den Zahlenwert
      seines Namens. Hier braucht es Weisheit. Wer Verstand hat,
      berechne den Zahlenwert des Tieres; es ist die Zahl für einen
      Menschen. Die Zahl ist sechshundertsechsundsechzig."
      
      III. Psycho-Ideologie und Kirche
      Von den schon in der Bibel angekündigten Diffamierungen, der
      Christ sei "besessen", "von Sinnen" etc., ist es kein besonders
      weiter Weg mehr zu "psychiatrischen Urteilen", der Christ sei
      "geistesgestört", "wahnsinnig", "prozessunfähig" etc. Die Kirche
      steht übrigens der Psycho-Ideologie äußerst kritisch gegenüber,
      cf. Wendelin Rauch (Hg.), Lexikon des katholischen Lebens,
      Freiburg 1952:
      (478 (aus: Art. Heilende Führung))
      "Die große Gefahr der Seelenheilkunde ist der 'profane (weltl.)
      Raum'. Die Psychotherapie setzt, soll sie wirksam sein, unbedingte
      Offenheit voraus. Das bedeutet aber, daß der Hilfesuchende
      keinerlei Hemmung für die Mitteilung auch noch so peinlicher
      Erinnerungen gelten lassen darf. Die Macht, die dem Therapeuten
      mit zunehmender Preisgabe des Heilungsuchenden erwächst, bedeutet
      eine Gefahr. Viele Therapeuten befleißigen sich vornehmer
      Zurückhaltung in Bezug auf Gewissensbindungen od. welt-anschaul.
      Glauben ihrer Pfleglinge. Das ist anzuerkennen, kann aber nicht
      darüber hinwegtäuschen, daß die Seelenheilkunde ein zwiespältiges
      Ding ist: ihrem Wesen u. ihrer Betätigung nach nähert sie sich der
      Beichte u. Seelenführung; sie entbehrt jedoch des sakramentalen
      Schutzes (Beichtgeheimnis) u. oft der unbedingten Wahrheiten u.
      Werte. Eine volle u. dauernde Heilung kann die neurotisch gestörte
      u. leidende Seele nur finden, wenn der Psychotherapeut (bewußt od.
      unabsichtlich) seinen Kranken auf den Weg zur heilenden relig.
      Wahrheit u. Gnade führt."
      (998 (aus: Art. Psychologie))
      "Es entspricht einer heute weit verbreiteten seelischen
      Unsicherheit, einem Mangel an persönl. Selbstverständnis, daß
      viele Menschen auf der Suche nach seelischem Halt begierig nach
      der P. greifen, die dann auch zur vielbesprochenen Modewiss.
      geworden ist. Tatsächlich vermögen psycholog. Erkenntnisverfahren
      in der Hand des Fachmannes, aber nur in dieser, manche persönl. u.
      mitmenschl. Schwierigkeiten aufzuhellen u. der Klärung u.
      vernünftigen Verarbeitung entgegenzuführen. Die endgültige, echte
      Lösung von inneren Schwierigkeiten, die Bewältigung u. Meisterung
      des Lebens u. seiner Aufgaben gelingt allerdings allein im
      lebendigen Bezug zu Werten, welche dem Dasein einen Sinn geben,
      letztlich in der relig. Bindung an den persönl. Gott. Es besteht
      heute da u. dort die Gefahr, daß P. als Weltanschauung od. gar als
      Glaubensersatz betrachtet wird. Die psycholog. Auffassungen des
      Katholiken sind umgekehrt ihrerseits geprägt durch seine in den
      relig. Glauben mündende Metaphysik, insb. durch sein christl. Bild
      vom Menschen. Der kath. Psychologe wird gerade dort, wo er helfend
      u. heilend tätig ist (als Heilpädagoge, Psychotherapeut,
      Psychagoge), die Arbeit des Seelsorgers vorbereiten u.
      unterstützen können."
      Ferner: Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg (1)1954,
      1036:
      "Ein psychotherapeutischer Heilpfuscher kann schweren Schaden
      anrichten. Ist die psychoanalytische Methode von ihrem
      pansexualistisch-materialistischen Ursprung her an sich schon
      belastet, so wird die sittlich religiöse Gefahr einer Behandlung
      furchterregend, wenn der Psychotherapeut selber auf dem
      weltanschaulichen Boden von S. Freud steht."
      Festzuhalten ist: Für die geistige Gesundheit spielt die religiöse
      Wahrheit eine entscheidende Rolle. Wer permanent gegen die
      Wahrheit rebelliert, und sei es auch die Wahrheit in den
      kirchlichen Lehren, fügt seiner Seele Schaden zu; als
      "Psychotherapeut" ist so ein Mensch schlichtweg inakzeptabel.
      
      IV. Notizen zu Norbert Leygraf
      Norbert Leygraf (No) ist der dritte und letzte "Sachverständige",
      den das "Landgericht Bonn" (Bo) gegen den Verf. loshetzte; die
      ersten beiden wurden nacheinander wieder "entpflichtet", bevor sie
      ein "Gutachten" erstellt hatten - das mag als weiteres Symptom der
      hochchaotischen Zustände in der deutschen "Justiz" erklärt werden.
      Für alle "Sachverständige" galt mit Blick auf die kirchlichen
      Urteile als unverzichtbare Bedingung, dass sie sich als
      einwandfrei katholisch legitimierten. Zu diesem Zweck wurden ihnen
      allen einige Fragen vorgelegt, hier die ersten fünf:
      "1. Wird bei der Erbsünde etwas vererbt?
      2. Ist die Auferstehung Christi ein historisches Ereignis?
      3. Sind akatholische Gemeinschaften Wege des Heiles?
      4. Beten Christen und Muslime denselben Gott an?
      5. Können Dogmen durchaus einseitig, oberflächlich,
      rechthaberisch, dumm und voreilig sein?"
      Die Notwendigkeit dieser Fragen wird noch deutlicher, wenn man
      connis Credo (s.u.) kennt. Darauf reagierte NoBo (die Gruppe
      bestehend aus No und Bo) überhaupt nicht; auch im "Gutachten" wird
      mit keiner Silbe darauf eingegangen.
      Ferner kündigte No telephonisch einen "Hausbesuch" beim Verf. an;
      diesen Hausbesuch machte er dann doch nicht, er meldete sich noch
      nicht einmal ab, und auch im "Gutachten" wird mit keiner Silbe
      darauf eingegangen. Derlei leere Ankündigungen lassen nicht auf
      Charakterfestigkeit schließen.
      Immerhin wurde im Telephonat in Bezug auf den Verf. der
      Pater-Titel gebraucht, während dieser Titel in allen sonstigen
      Schreiben, darunter auch im "Gutachten", trotzig unterschlagen
      wird. Derlei sprunghafte Wechsel in den Umgangsformen lassen
      ebenfalls nicht auf Charakterfestigkeit schließen; die fast
      durchgängige ordinäre Pöbelei der laikalen Anrede gegenüber einem
      katholischen Priester, ja das hartnäckige Ignorieren der
      priesterlichen Würde lassen ebenfalls nicht auf eine katholische
      Grundhaltung schließen.
      No ist recht bekannt geworden durch den Fall Manfred Radtke: Dem
      mehrfach verurteilten Straftäter Radtke war "Freigang" erlaubt
      worden, den dieser für einen Fluchtversuch nutzte. Genehmigt hatte
      diese genutzte Gelegenheit für einen Fluchtversuch (Trommelwirbel
      mit Tusch): No. So hat No die Sicherheitszustände in der
      "Bundesrepublik" und die Debatte darüber maßgeblich beeinflusst,
      was ihm einige Schlagzeilen einbrachte.
      Den größten Zuwachs am Bekanntheitsgrad dürfte sich No durch die
      Affäre um den berühmten Hochstapler Gert Postel erarbeitet haben:
      Postel, ein gelernter Postbote, gab sich erfolgreich als
      Psychiater aus. In seinem Buch "Doktorspiele" legt er voll Spott
      und Hohn dar, wie er die Scheinheiligkeit der "Psychiatrie"
      entlarvt hat. Sein überzeugend begründetes Fazit: "Wer die
      psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden
      Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen
      stecken!" Auch No kommt bei Postel nicht besonders gut weg. In der
      "Süddeutschen Zeitung" (5./6. Januar 2002) gibt es eine Rezension
      der "Doktorspiele" mitsamt Leseprobe:
      "Die zentralen Passagen seines Buchs gestalten sich als ein höchst
      unterhaltsamer Ringkampf darum, wer hier wen begutachten darf:
      Postel das Schreckenspaar Leygraf/Nowara oder aber umgekehrt. 'Als
      die beiden das erste Mal bei mir im Leipziger Knast zur
      Exploration erschienen, wollte ich die Situation ein wenig
      auflockern, indem ich darauf hinwies, dass ich in demselben
      Besprechungsraum noch vor einem Jahr selbst Probanden für eines
      meiner psychiatrischen Gutachten exploriert habe. (War es ja auch
      tatsächlich.) Die beiden verzogen keine Miene. Eisiges Schweigen
      schlug mir entgegen. Dann, nach einem langen Intervall, beide im
      Chor: Sie haben nicht exploriert. Was Sie gefertigt haben, sind
      keine psychiatrischen Gutachten!' Dabei, setzt Postel hinzu, habe
      er nichts getan als mittels eines Handbuchs, das er in der
      Anstaltsbibliothek gefunden hatte, genau nach Leygrafs Schema
      vorzugehen; allerdings sei ihm dieses damals schon etwas blöde
      vorgekommen. Die beiden bescheinigten Postel schließlich eine
      schwere narzisstische Störung, während er seinerseits jene
      diagnostische "Extraklasse" vermisst, auf die er bei diesen
      Koryphäen Anspruch hätte."
      In der Tat wird No bisweilen (sinngemäß) als "Koryphäe"
      hingestellt; wie berechtigt diese Einschätzung ist, lässt sich
      auch anhand des "Gutachtens" befürchten.
      Ansonsten hört man von No nicht so besonders viel. Beachtung
      verdient die Meldung in der "tageszeitung" (taz Nr. 6909 vom
      20.11.2002, Seite 4): "Der renommierte Gerichtspsychiater Norbert
      Leygraf hat einmal gesagt: 'Man muss mindestens zehn Menschen
      unnötig einsperren, um auch einen wirklich gefährlichen
      festzuhalten.'"
      No wurde schriftlich gefragt, wann und wo er das gesagt hatte,
      verweigerte aber rigoros jede Reaktion. Offenkundig ist No
      schlimmer als die ärgsten Wüteriche z.Zt. des Hexenwahns.
      Sicherlich, vielen Menschen wurde bei den "Hexenprozessen" Unrecht
      getan, und die Kirche hat ja auch - trotz des grassierenden
      Aberglaubens schließlich erfolgreich - versucht, diesen Hexenwahn
      einzudämmen, etwa mit ihren Hinweisen bzgl. der Fragwürdigkeit von
      Folter-"Geständnissen". Aber beim Hexenwahn ging es noch immer,
      wenn auch bisweilen in nur schwacher Ausprägung, um Gerechtigkeit.
      No nennt als absolutes Minimum von unschuldigen Psycho-Opfern
      gleich mal zehn Menschen - die Zahl bleibt nach oben offen. Was
      soll man jemandem sagen, der unschuldig in eine Gummizelle
      gesteckt und mit "Psychopharmaka" vollgepumpt wird? Wohl gar
      nichts mehr - aber in seinen vielleicht noch verbleibenden
      Wachmomenten würden Menschen wie No ihn trösten: "Hey, nimms nicht
      so schwer, dass du hier unschuldig auf das furchtbarste
      misshandelt wirst - schließlich trägst du bei zu der
      Minimal-Quote, die für die Inhaftierung eines wirklich
      gefährlichen Menschen erforderlich ist." Ein schwacher Trost!
      Bisweilen, wenn auch wohl von der Öffentlichkeit unbemerkt,
      äußerst sich No mal am Stück, etwa beim Interview
      "Sexualstraftäter: Welches »Restrisiko« ist der Gesellschaft
      zumutbar?" für die "Deutsche Richterzeitung. Organ des Deutschen
      Richterbundes, Bund der Richterinnen und Richter,
      Staatsanwältinnen und Staatsanwälte" (Heft 10/2003, S. 331).
      Daraus zwei Redeabschnitte von No:
      a) [Z.Th. "Gutachten":] "Man muss unterscheiden zwischen unrichtig
      und fehlerhaft erstellt. Im Bereich der Schuldfähigkeit gibt es
      keine richtigen oder falschen Beurteilungen, weil das eine
      Rechtsfrage ist, ob jemand vermindert schuldfähig ist oder
      schuldunfähig ist. Dazu kann der Gutachter eigentlich nur die
      Anhaltspunkte liefern, nach denen das Gericht dann das Ganze
      beurteilt. Da gibt es kein Außenkriterium, auch um das durch
      wissenschaftliche Untersuchungen im Nachhinein zu messen. Bei
      Gutachten zur Prognose gibt es ein Außenkriterium, nämlich dann,
      wenn ich ein günstiges Gutachten erstelle und der Betroffene wird
      entlassen. Dann kann ich durch den weiteren Verlauf feststellen,
      ob das Gutachten richtig oder falsch war, je nachdem, ob er eine
      Straftat begeht oder nicht. Der umgekehrte Fall ist dagegen nicht
      messbar. Das heißt: Wenn ich ein ungünstiges Gutachten über den
      Betroffenen mache, dann bleibt er in aller Regel in der
      Unterbringung oder in Haft und kann mir nicht beweisen, dass das
      Gutachten falsch war. Auch dann, wenn ich ein Gutachten völlig
      korrekt erstelle, laufe ich Gefahr, dass es sich zum Schluss in
      der Praxis als falsch erweist. Aber es gibt eine Reihe Punkte,
      nach denen man sagen kann, ob ein solches Gutachten fehlerhaft
      erstellt worden ist."
      b) "Behandeln können Sie nur Krankheiten. Da fängt das Problem
      schon an. Liegt tatsächlich eine krankhafte Störung, überhaupt
      eine psychische Störung im engeren Sinne vor? Das ist eine sehr
      problematische Definitionsfrage. Mitte der 60er Jahre waren noch
      10% der Untergebrachten im psychiatrischen Krankenhaus Menschen,
      die wegen homosexueller Verhaltensweisen unter Erwachsenen
      untergebracht waren. Sie waren damals als kriminell und als
      psychisch krank definiert. Dann änderte die Gesellschaft ihre
      Einstellung diesen Menschen gegenüber. Der Gesetzgeber ging hin
      und sagte: »Das ist doch keine Straftat mehr« und die Psychiatrie
      ging hin und schaffte die Erkrankung Homosexualität ab. Es hat
      Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre eine kleine Gruppierung sog.
      bekennender Pädophiler gegeben, die gefordert haben, das sexuelle
      Schutzalter deutlich herabzusetzen. Gesetzt den Fall, diese
      Gruppierung hätte sich tatsächlich politisch durchgesetzt, dann
      könnten sie jetzt den sexuellen Missbrauch sozusagen abschaffen.
      Pädophilie ist eine andere Art der sexuellen Orientierung, und das
      alleine - da ist der BGH ja auch sehr strikt in seiner
      Rechtsprechung - ist keine krankheitswertige psychische Störung.
      Von daher ist es mit Behandlung sowieso problematisch. Es gibt
      eine Kerngruppe bei den Pädophilen, die Sexualität völlig
      eingeengt als Sexualität mit Kindern erlebt. Da können Sie
      allenfalls deren Kontrollmöglichkeiten verbessern. Das heißt, sie
      können ihnen allenfalls beibringen, nicht mehr straffällig zu
      werden. Aber dass sie deren Art von Sexualität ändern, das klappt
      nicht."
      Also: In Nos Wahn gilt das Gerechtigkeitsprinzip gar nichts mehr.
      Der Grundsatz, dass niemand als schlecht zu gelten habe, bis ein
      entsprechender Nachweis vorliegt (nemo malus nisi probetur), wird
      von ihm restlos verhöhnt. "Richtig" und "falsch" sind für No
      ohnehin keine objektiven Kriterien, dementsprechend räumt er sich
      und seinesgleichen grenzenlose Narrenfreiheit ein. No huldigt
      einer absolut relativistischen Idiotie. Die "Gesellschaft", der
      "Gesetzgeber", irgendeine x-beliebige "Institution" kann gem. No
      Wertvorstellungen nicht nur legitim, sondern regelrecht
      "verpflichtend" ändern.
      Die kirchliche Lehre weicht von Nos Evangelium ab (Pius XI.,
      Enzyklika "Mit brennender Sorge", 14. März 1937):
      "Gott hat in souveräner Fassung Seine Gebote gegeben. Sie gelten
      unabhängig von Zeit und Raum, von Land und Rasse. So wie Gottes
      Sonne über allem leuchtet, was Menschenantlitz trägt, so kennt
      auch Sein Gesetz keine Vorrechte und Ausnahmen. Regierende und
      Regierte, Gekrönte und Ungekrönte, Hohe und Niedrige, Reiche und
      Arme, stehen gleichermaßen unter Seinem Wort. Aus der Totalität
      Seiner Schöpferrechte fließt seinsgemäß die Totalität Seines
      Gehorsamsanspruchs an die Einzelnen und an alle Arten von
      Gemeinschaften. Dieser Gehorsamsanspruch erfaßt alle
      Lebensbereiche, in denen sittliche Fragen die Auseinandersetzung
      mit dem Gottesgesetz fordern und damit die Einordnung wandelbarer
      Menschensatzung in das Gefüge der unwandelbaren Gottessatzung. Nur
      oberflächliche Geister können der Irrlehre verfallen, von einem
      nationalen Gott, von einer nationalen Religion zu sprechen; können
      den Wahnversuch unternehmen, Gott, den Schöpfer aller Welt, den
      König und Gesetzgeber aller Völker, vor Dessen Größe die Nationen
      klein sind wie Tropfen am Wassereimer (Is. 40, 15.), in die Grenze
      eines einzelnen Volkes, in die blutmäßige Enge einer einzelnen
      Rasse einkerkern zu wollen."
      Konkret zur Homosexualität ist an das kirchliche Urteil zu
      erinnern (B. Häring, a.a.O. 1148):
      "Homosexualität ist vielfach die Folge der Verführung und völliger
      sexueller Verwilderung; sie kann aber auch eine schlimme,
      krankhafte Anlage sein. Ihr Tun ist die Sodomie ... Die pervers
      Veranlagten sind vielfach durch ein verfehltes, ungezügeltes Leben
      oder durch psychische Defekte in ihrer sittlichen Freiheit und
      Verantwortlichkeit gehemmt. Aber ihre Veranlagung als solche
      entschuldigt sie nicht, ebensowenig, wie die natürliche
      Leidenschaft den Unzuchtssünder freispricht. Sie sind nach dem Maß
      der noch vorhandenen Freiheit verantwortlich."
      Bemerkenswert: No singt den Lobgesang auf hemmungslosen
      Relativismus und auf hemmungslose Unsicherheit; da mutet es doch
      hochgradig schizophren an, wenn er meint, er könne mit seinen
      Gutachten "Sicherheit" schaffen. Ist ein "Fall Radtke" noch nicht
      genug?!
      Man könnte vielleicht erwarten, dass der Interviewer des "Organs
      des Deutschen Richterbundes, Bund der Richterinnen und Richter,
      Staatsanwältinnen und Staatsanwälte" nach solchen Kanonaden gegen
      die Gerechtigkeit allenfalls eine Schlussbemerkung abgibt wie:
      "Nobbi, du bist schwer geisteskrank und gehörst weggesperrt", aber
      in jedem Fall geeignete Maßnahmen gegenüber No ergreift. Wie
      äußert sich der Interviewer aber abschließend? "Herr Prof.
      Leygraf, herzlichen Dank für das Gespräch."
      Die richtige Erklärung für diese unrichtige Reaktion ist schnell
      gefunden, man denke z.B. an die Sendung im Offenen Kanal Lübeck,
      Kiel, Heide, Flensburg, 25.05.1999:
      "Wir konnten auch kein Rechtsstaat werden, weil das Dritte Reich
      der Nazis illegal in der Justiz fortbestand. Es wäre besser
      gewesen, wenn die allierten Siegermächte eine Kolonialjustiz der
      Besatzer eingerichtet hätten, bis eine neue charakterlich
      unverbogene Generation von Richtern und Staatsanwälten
      herangebildet worden wäre. Nach dem offenkundigen Terror am
      Volksgerichtshof, an den Sondergerichten und vielen anderen
      Strafgerichten ist es unbegreiflich, daß diese Schlächter wieder
      die Robe anziehen durften. Auch handelte es sich nicht um
      Einzelfälle; die Renazifizierung der Justiz war flächendeckend.
      Nach dem Krieg hatten zum Beispiel in Westfahlen dreiundneunzig
      Prozent des Justizpersonals das NSdAP-Parteibuch besessen. In
      Bayern waren es einundachtzig Prozent und im Bezirk des
      Oberlandesgerichts Bamberg sogar achtundneunzig Prozent. Unter der
      Geltung des Grundgesetzes sorgte der Deutsche Bundestag dafür, daß
      fast alle NS-Beamten einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung
      erhielten und damit faktisch die Mitgliedschaft in der Nazipartei
      zur Einstellungsvoraussetzung des öffentlichen Dienstes wurde.
      Konrad Adenauer, der sich mit seiner eigenen Stimme zum ersten
      Bundeskanzler gewählt hatte, überließ schwerbelasteten Altnazis
      wie Globke, Oberländer und Vialon hohe und wichtige Posten in der
      Bonner Ministerialbürokratie. Obwohl die kriminellen Taten vieler
      Nazijuristen mit jedem Horrorfilm konkurrieren konnten, wurde kein
      einziger dafür rechtskräftig verurteilt. Das muß man sich einmal
      auf der Zunge zergehen lassen. Eine Krähe hackt eben der anderen
      kein Auge aus, auch wenn es sich um einen Massenmörder handelt.
      Das Blut zigtausender Justizopfer schreit noch heute ungesühnt zum
      Himmel. Diese 'furchtbaren Juristen' gibt es allerdings auch noch
      in den nachgewachsenen Juristengenerationen. Der ehemalige Richter
      am Bundesverfassungsgericht Martin Hirsch hat es auf den Punkt
      gebracht: 'Juristen sind zu allem fähig!'"
      
      V. Der Verfasser
      Bevor auf Einzelheiten des No-"Gutachtens", auf seinen Hintergrund
      und seinen Inhalt eingegangen wird, sei es gestattet, ein paar
      Worte über den Verf. von KzM und dieser Zeilen zu verlieren. Der
      Verf., geb. 1967, machte 1986 das Abitur (Note 1,6), leistete dann
      15 Monate Wehrpflicht (Obergefreiter), "studierte" danach
      "katholische Theologie" in Bochum, Köln und Chur und machte 1995
      das "Diplom" (Prädikat "sehr gut"); in erheblich kürzerer Zeit als
      der Regelstudienzeit (acht Semester) schloss er nebenher auch noch
      die Hauptstudiengänge in Latein (fünf Semester, Durchschnitt 1,0)
      und - erst an der Uni erlernt - Altgriechisch (sechs Semester,
      Durchschnitt 2,5) ab. Ebenfalls nebenher machte er auch noch
      verschiedene Praktika und übernahm aufwändige Studentenjobs.
      Einige Beispiele für die dabei erworbenen Zeugnisse: Bzgl. seines
      Schulpraktikums wurde ihm "guter Erfolg" bescheinigt; bzgl. seiner
      Ferientätigkeit als Deutschlehrer hieß es u.a., er "bewältigte
      alle fachlichen und pädagogischen Anforderungen zu unserer vollen
      Zufriedenheit", bzgl. seiner fünfzehnmonatigen Teilzeitarbeit
      (40-Prozent-Stelle) in den Jahren 1991/2 bei einer großen
      deutschen Bank wurde festgestellt: "Wir haben Herrn Lingen als
      einen Mitarbeiter kennengelernt, der alle ihm übertragenen
      Aufgaben mit beständiger Einsatzbereitschaft und Arbeitsfreude zu
      unserer vollen Zufriedenheit erledigte. Mit seiner höflichen und
      verbindlichen Art harmonierte er im Team. Führung und Verhalten
      waren stets einwandfrei. Wir danken Herrn Lingen für die
      geleistete Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute."
      Den Abschluss seines "Theologie-Studiums" machte der Verf. 1995 in
      Chur (Schweiz); gegen Ende seiner "Studienzeit" wurde ihm die
      gegenwärtige Sedisvakanz (s.u.) bewusst, und er verfasste 1995
      einen gleichnamigen kurzen Text, der weite Verbreitung und
      Anerkennung fand und bislang unwiderlegt geblieben ist. Nach
      seiner Abreise aus Chur 1995 erhielt Verf. eine Postkarte vom
      damaligen Churer "Regens": "Lieber Herr Lingen [...] Auf alle
      Fälle möchte ich Ihnen nochmals danken für so vieles, was Sie der
      Seminargemeinschaft (mir inkl.) gegeben haben: Orgel, Klavier
      & Gitarre! Kraftraum & Turnhalle (Vorturner!), Anregungen,
      Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ... Gebet. u.s.w. Herzlich
      verbunden im Herrn. Peter Rutz."
      Einige Monate nach dem "Diplom" wurde der Verf. dann von einem
      katholischen Bischof zum Priester geweiht. Der Weihevater äußerte
      sich in einem Brief an einen Nichtkatholiken bzgl. der Weihe des
      Verf.: "Sowohl in der 'Andreas'-Gemeinde Karlsruhe als auch in
      'St. Gebhard' zu Schwenningen hinterließ dieser Herr einen
      vorzüglichen Eindruck." In einem Brief an den Verf. urteilte der
      Bischof (17.10.1996): "Ihre Schrift 'Der Begriff röm.-kath.' zeigt
      einen analytischen Verstand. Empfangen Sie meinen Glückwunsch!"
      Einige Zeit nach seiner Priesterweihe (02.03.1996), kurz
      (23.08.1997) nach seinem 30. Geburtstag, begann der Verf., seine
      Aufsätze wie "Der Begriff röm.-kath.", die er bislang privat oder
      auch in diversen Periodika veröffentlicht hatte, im Internet
      anzubieten, u.z. unter der Überschrift "Kirche zum Mitreden.
      Informationen über die römisch-katholische Kirche - für alle, die
      mitreden wollen". Im wesentlichen bestand das KzM-Angebot aus
      lehramtlichen Texten wie päpstlichen Enzykliken, aus Gebetstexten
      (u.a. Rosenkranz und Kreuzweg), aus langen Zitaten aus Lehrbüchern
      zu Dogmatik, Moraltheologie und Kirchengeschichte; die dort
      angebotenen Inhalte wurden modernen Aussagen gegenübergestellt. Es
      wurde somit eine Plattform geschaffen, wo sich jeder zuverlässig
      über die kirchliche Lehre informieren und den Vergleich mit
      aktuellen Meinungen ziehen konnte. Als plötzlich de-Domains sehr
      günstig für alle angeboten wurden, registrierte der Verf. die
      Adresse katholisch.de (23.09.1998); nur kurze Zeit später
      (02.12.1998) wurde der Verf. von der so gen. "Deutschen
      Bischofskonferenz" zur Freigabe dieser Domain aufgefordert. Der
      Verf. willigte umgehend ein: "Ich versichere Ihnen, Ihnen
      unverzüglich die Domain 'katholisch.de' zu überlassen, wenn Sie
      den Nachweis erbringen, daß die von mir getroffenen Aussagen
      falsch sind, d.h. wenn Sie beweisen, daß die Mannschaft von Karol
      Wojtyla, zu der Sie gehören, keine häretische Sekte, sondern die
      römisch-katholische Kirche ist." Zu "Karol Wojtyla": Dieser
      bezeichnet sich gerne als "Papst Johannes Paul II.", obwohl er
      nicht der Papst ist; dementsprechend ist auch seine Gruppe nicht
      die katholische Kirche, sondern nur eine Sekte, die so gen.
      V2-Sekte.
      Diese Versicherung der sofortigen freiwilligen Freigabe der Domain
      gab der Verf. wohlgemerkt immer wieder und ganz ausdrücklich. Die
      V2-Sekte weigerte sich allerdings immer absolut hartnäckig, ihre
      angeblichen "Ansprüche" zu begründen, und hetzte statt dessen die
      "Sozietät Redeker" von Konrad Redeker (conni) auf den Verf.; da
      auch conni sich energisch weigerte, das freundliche Angebot des
      Verf. anzunehmen, marschierte er zu Bo, wobei zusätzlich noch die
      schon länger registrierte Domain katholisch.notrix.de
      Klagegegenstand wurde.
      Nach einer Prozessdauer von fast fünf Jahren (Mai 1999 bis Februar
      2004) verfiel Bo plötzlich auf den Wahn: "Es soll Beweis erhoben
      werden über die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner sich
      [unterstrichen] nicht [/unterstrichen] in einem die freie
      Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
      Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist, durch
      Einholung eines Sachverständigengutachtens." Warum erst nach fünf
      Jahren diese Unterstellung? Warum überhaupt? Darüber schweigt sich
      Bo hartnäckig aus. Vielleicht meint Bo: Wer fünf Jahre Terror
      unbeschadet aushält, der muss ja wohl absolut geisteskrank sein,
      und dieser "die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
      krankhafter Störung der Geistestätigkeit" wird so lange behauptet,
      bis das Gegenteil "bewiesen" ist. Aber so dermaßen blöd dürfte
      selbst Bo nicht sein - das ganze ist eine absolut gehässige
      Diffamierungskampagne. Der erste Psycho, der dafür beauftragt
      wurde, war übrigens J. Klosterkötter aus Köln, dessen "Arbeiten"
      schon von der "European Antimobbing Association" als
      "Gefälligkeitsgutachten", d.h. Beihilfe zu Justizverbrechen
      gewertet worden sind.
      Interessant ist dabei noch, dass in 36 Jahren auch sonst niemand
      ernsthaft den Gedanken äußerte, der Verf. sei "geistesgestört";
      plötzlich im 37. Lebensjahr hagelte es förmlich Psycho-Attacken
      gegen den Verf., wovon das No-"Gutachten" nur ein Kapitel ist.
      Dabei ist nicht nur dem Verf. in den letzten Monaten kein
      Verhaltenswechsel aufgefallen (was ihm bei einer tatsächlichen
      Psychose vielleicht auch entgangen sein könnte), auch den Menschen
      seiner Umgebung nicht. Die ganzen "Justiz"-Leute aber, denen Verf.
      niemals begegnet ist, schlagen dafür umso heftiger mit der
      Psycho-Keule zu.
      Es bleibt natürlich nicht bei den Psycho-Vorwürfen, sondern geht
      tatsächlich an die - zunächst materielle - Substanz. So machte der
      Verf. sowohl allgemein im Internet als auch explizit im Detail
      gegenüber seinen Henkern Angaben zu seiner finanziellen Situation:
      Er erhält gelegentlich Messstipendien, im Jahr vielleicht an die
      500 (in Worten: fünfhundert) Euro, Spenden nimmt er grundsätzlich
      keine an. Versichert ist er nicht; für einen etwaigen Arm- und
      Beinbruch etc. ist aber ein Betrag von etwas mehr als 10'000 (in
      Worten: zehntausend) Euro angelegt; dieses Geld wurde
      rücksichtslos "gepfändet", so dass die soziale Existenz des Verf.
      bereits vernichtet ist; jetzt fehlt eigentlich nur noch die
      Vernichtung seines Lebens. Dass für Priester äußerst restriktive
      Bestimmungen bzgl. der Berufstätigkeit gelten, von den
      Rekord-Arbeitslosenzahlen in Deutschland mal ganz abgesehen, macht
      die Situation für den Verf. nicht besser.
      
      VI. Die derzeitige Sedisvakanz
      Hier geht es zum das Herzstück: Mit dem Tod des bislang letzten
      Papstes, Pius XII. (1939-1958), begann die bislang längste
      Sedisvakanz, also die Zeit, in der Stuhl Petri, das Papstamt,
      verwaist war. Freimaurerische Kreise begannen, durch das
      Aufstellen von Scheinpäpsten den bereits in der Heiligen Schrift
      angekündigten großen Glaubensabfall zu betreiben, s. z.B. Lk 18,8:
      "Wird aber der Menschensohn auf Erden den Glauben finden, wenn er
      kommt?"; ferner 2 Thess 2,3-12:
      "Laßt euch in keiner Weise durch irgend jemand täuschen. Zuvor muß
      der Abfall kommen. Der Mensch der Gesetzlosigkeit muß offenbar
      werden, er, der Sohn des Verderbens, der Widersacher, der sich
      über Gott und alles Heilige erhebt. Er setzt sich sogar in den
      Tempel Gottes und gibt sich für Gott aus. Erinnert ihr euch nicht,
      daß ich euch das gesagt habe, als ich noch bei euch war?  Ihr
      wißt, was sein Hervortreten zu seiner Zeit noch aufhält. Schon ist
      das Geheimnis der Gesetzlosigkeit wirksam. Nur muß erst der
      zurücktreten, der es noch aufhält. Dann wird der Gottlose sich
      offenbaren. Ihn wird aber der Herr Jesus mit dem Hauche seines
      Mundes vernichten und durch den Lichtstrahl seiner Wiederkunft
      verderben. Jener tritt in satanischer Macht mit allerlei
      trügerischen Krafttaten, Zeichen und Wundern und mit allem
      sündhaften Trug auf bei denen, die verlorengehen. Denn sie haben
      die Liebe zur Wahrheit, die sie retten sollte, sich nicht zu eigen
      gemacht. Deshalb schickt Gott ihnen die wirksame Kraft der
      Verführung, daß sie der Lüge Glauben schenken. So sollen alle, die
      der Wahrheit nicht geglaubt, sondern an der Gottlosigkeit ihr
      Wohlgefallen hatten, dem Gerichte anheimfallen."
      Scheinpäpste hatte es schon öfters gegeben; von 222 (Hippolyt) bis
      1439 (Felix V.) gab es insgesamt 36 (sechsunddreißig) waschechte
      falsche Päpste. Manchmal gab es mehrere, die sich als Päpste
      bezeichneten, ohne dass jedem sofort ersichtlich war, wer denn den
      Anspruch auf den Stuhl Petri zu Recht stellte. Der Dominikaner
      Vinzenz Ferrer (1350-1419), ein bedeutender Bußprediger und
      inzwischen von der Kirche heiliggesprochen, hat 1384 seinen
      Doktortitel der Theologie summa cum laude mit der Arbeit "De
      moderno ecclesiae schismate" erworben, in der er "beweist", dass
      der Scheinpapst Clemens VII. der echte Papst sei!
      Auf dem so gen. "Zweiten Vatikanischen Konzil" (1962-1965) wurden
      nun klar verurteilte Irrlehren plötzlich als katholische Lehre
      ausgegeben. Dies bedeutet: Wer das "Vatikanum 2" als Konzil
      wertet, ist objektiv kein Mitglied der katholischen Kirche, denn
      die Einheit in der Wahrheit besteht nicht mehr, s. z.B. 1 Tim
      3,15: Die Kirche ist "Säule und Grundfeste der Wahrheit"; ferner
      Gal 1,8f: "Aber selbst wenn wir oder ein Engel vom Himmel euch ein
      anderes Evangelium verkündeten, als wir euch verkündet haben: er
      sei verflucht. Wie wir es schon früher gesagt haben, so wiederhole
      ich es jetzt: Wenn jemand euch ein anderes Evangelium verkündet,
      als ihr empfangen habt: er sei verflucht."
      Nichtsdestotrotz bezeichnet sich diese Gruppe von Nichtkatholiken
      als "römisch-katholische Kirche", und durch die Scheinpäpste von
      Roncalli ("Johannes XXIII.") bis Wojtyla ("Johannes Paul II.")
      wird diese Illusion weiter verstärkt. Der Einfachheit halber wird
      diese Sekte, die sich auf "Vatikanum 2" ihr "Regierungsprogramm"
      gegeben hat, als "V2-Sekte" bezeichnet. Bei KzM ging es nicht
      zuletzt darum, die katholische Lehre mit den V2-Irrlehren zu
      vergleichen. Bei dieser Auseinandersetzung kommt erschwerend
      hinzu, dass die V2-Sektierer sich alle Widersprüche erlauben, also
      es - wenn auch höchst selten - fertigbringen, mal einen richtigen
      Satz von sich zu geben, damit "konservativ" eingestellte Menschen
      sich etwas leichtsinniger einreden, die V2-Sekte sei tatsächlich
      die katholische Kirche. Rosinenpicker werden - wenngleich nur sehr
      dürftig - auch in der V2-Sekte bedient.
      Der Verf. stand gegen Ende seines V2-"Studiums", nach Lektüre
      unzähliger V2-Machwerke und unzähligen Debatten mit
      V2-"Theologie-Professoren", in Chur vor der Wahl, in Saus und
      Braus und in Amt und Ehren zu leben, z.B. die ihm in Aussicht
      gestellte Promotionsstelle in Rom anzunehmen, wenn er nur auf die
      Wahrheit, den katholischen Glauben, also letztlich auf das ewige
      Seelenheil verzichtet und auch andere mit sich in die Hölle zu
      reißen bereit ist. Damit man sich eine ungefähre Vorstellung
      machen kann, was für ein "Glaubensbekenntnis" dem Verf. abverlangt
      wurde, hier eine kleine Zusammenstellung:
      
      VII. connis Credo
      Der o.g. Konrad Redeker (conni), von der "tageszeitung" ("Goldene
      Brücke eingerissen", taz 08.07.1999) zum "konservativen
      Rechtspapst" erhoben, ist der Namensgeber einer Sammlung von
      V2-Irrlehren, die bei KzM als "connis Credo" mitsamt Verweisen auf
      die Fundstellen und ausführliche Richtigstellungen veröffentlicht
      wurde. Selbst wer nur wenig Ahnung von katholischer Lehre hat,
      sollte recht schnell merken können, dass connis Credo, das er "im
      Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz", also im Auftrag der
      obersten Vertreter der deutschen V2-Abteilung, durchdrücken will,
      im eklatanten Widerspruch zur katholischen Lehre steht: kein Gott,
      keine Erbsünde, kein Erlöser, keine Auferstehung. Bei KzM wurden
      connis Sätze im einzelnen als Irrlehren erwiesen. Der Verf.
      weigerte sich dementsprechend, connis Credo als katholisches
      Glaubensbekenntnis zu werten. Aus connis Lager, namentlich von
      Okonek, wurde dann wiederum "im Auftrag der Deutschen
      Bischofskonferenz" nachdrücklich bestätigt, dass connis Credo
      keiner inhaltlichen Auseinandersetzung bedürfe, d.h. man dürfe
      nicht daran rütteln, dass diese extremen Irrlehren tatsächlich das
      Prädikat "katholisch" verdienen.
      "Hiermit erkläre ich, dass ich folgende Sätze als katholische
      Lehre bekenne und verteidige:
      1. Im Unterschied zu einem sonst weit verbreiteten
      Wahrheitsverständnis ist die Wahrheit im Sinn der Bibel nicht
      einfach die Übereinstimmung zwischen dem Denken und der
      Wirklichkeit (adaequatio rei et intellectus). Die Wahrheit ist
      vielmehr ein Geschehen, in dessen Vollzug sich die ursprüngliche
      Voraussetzung erst bewährt. Wahrheit kann man nicht festhalten,
      Wahrheit stellt sich vielmehr heraus. Wahrheit und Geschichte
      gehören hier unmittelbar zusammen.
      2. Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich,
      rechthaberisch, dumm und voreilig sein.
      3. Gott ist eine menschliche Projektion, die erdacht wurde, um
      eine Sinnvorgabe zu erlangen und die eigene Existenz wie die der
      Welt abzusichern. Gott ist ein Projekt, das die Überwindung des
      empfundenen Mangels und der unabgegoltenen Sehnsüchte sowie den
      Traum von einem erfüllten, sinnvollen Leben garantiert. Eine
      solche Vorgabe gibt es nicht. Sie macht den Menschen zu einem
      Untertan und Gott zu einem seienden Wesen.
      4. Die Muslimen beten den alleinigen Gott an, den lebenden und in
      sich seienden, barmherzigen und allmächtigen, den Schöpfer des
      Himmels und der Erde, der zu den Menschen gesprochen hat.
      5. Die Geburt Jesu war hinsichtlich des physiologischen Vorganges
      wie jede andere Geburt auch; mit der Lehre von der
      Jungfräulichkeit der Gottesmutter ist nicht die leibliche
      Unversehrtheit gemeint.
      6. Jesus selbst wußte nur vom Gott Israels, den er Vater nannte,
      und nichts von seiner eigenen späteren 'Vergottung', also kann
      eine Trinitätslehre nicht normativ sein.
      7. Es ist fraglich, ob Jesus eine "neue Religion" gründen wollten.
      Er selbst sieht sich voll und ganz als Juden. Er lebt, denkt und
      fühlt jüdisch, kennt die heiligen Schriften Israels, befolgt das
      Gesetz, die Thora, erfüllt die Gebote und rituellen Vorschriften,
      betet im Tempel, kurzum: Er teilt den Glauben aller Juden. Er ist
      ein jüdischer Wanderprediger, ein Rabbi.
      8. Die Auferstehung Jesu ist kein historisches Ereignis im
      üblichen Verständnis, sondern grundsätzlich nur im Glauben
      zugänglich.
      9. Der Begriff der Erbsünde ist mißverständlich. Denn es wird
      dabei nichts "vererbt".
      10. Der Geist Christi hat sich gewürdigt, die getrennten Kirchen
      als Mittel des Heiles zu brauchen.
      11. Es ist sicher, daß Jesus Christus im strengen Sinne gar keine
      Bischof-, Priester- oder Diakonenweihen eingeführt hat, sondern
      daß diese - man studiere die Entwicklung der kirchlichen Ämter, in
      der der Kirche gegebenen allgemeinen Vollmacht erst nach ihm
      eingeführt wurden - ihrerseits keineswegs mühelos auf das
      Apostelamt zurückgeführt werden können und sogar regional und
      temporal sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
      12. "Auferweckung" ist eine gefährliche Metapher; Jesu leiser Sieg
      über den Tod ist nur in jenen seltenen Augenblicken vernehmbar, in
      denen es Menschen zustößt, sich völlig unerwartet und ohne jeden
      vorgegebenen oder versicherten Halt anderen preisgeben zu können.
      
      
      VIII. Der Staat als Satansdiener
      Auch über den Staat gibt es unfehlbare kirchliche Lehren, z.B. (H.
      Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 93):
      "Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, der christliche Staat sei von
      der Kirche vollständig unabhängig, oder die Kirche sei dem Staate
      unterworfen, der ist ein Häretiker. Ebenso ist Häretiker, wer
      prinzipiell der Religion keinen Einfluß auf das öffentliche Leben
      zugestehen will."
      Dementsprechend gilt (E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des
      Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 66-68):
      "Die Kirche hat eine unmittelbar göttliche Sendung und muß daher
      in Erfüllung ihrer Aufgaben von jeder menschlichen Macht frei und
      unabhängig sein. Sie fordert diese Freiheit vor allem für den
      Papst (c.218 §2) und sieht diese am besten verbürgt, wenn der
      Papst Völkerrechtssubjekt, d.i. souveräner Herr über ein wenn auch
      noch so kleines Gebiet ist, mit souveränem Gesandschaftsrecht (c.
      265). Der Eintritt in die kirchliche Hierarchie erfolgt nicht
      durch Zustimmung oder Berufung von seiten des Volkes oder der
      Staatsgewalt, sondern durch göttliche oder kirchliche Sendung (c.
      109). Die Kirche verträgt keine staatlichen Eingriffe in ihre
      Organisation (Errichtung und Umgrenzung von Kirchensprengeln,
      Errichtung, Veränderung und Besetzung von Kirchenämtern, cc. 147
      195 215 217) und keine staatliche Einmischung in kirchliche Wahlen
      (cc. 166 2390); jedoch bleiben wohlerworbene, vor allem
      konkordatäre Rechte wie z. B. Präsentations- und Nominationsrechte
      (cc. 3 4 1471), selbst ein etwa bestehendes Volkswahlrecht
      bestehen (c. 1452). Eine eigenberechtigte und ausschließliche
      Hoheit beansprucht die Kirche über geistliche und mit geistlichen
      Dingen zusammenhängende Sachen, über die Verletzung kirchlicher
      Gesetze und anderer Gesetze, die in sündhafter Weise übertreten
      worden sind, hier jedoch nur zur Feststellung der Schuld und zur
      Verhängung kirchlicher Strafen, und in persönlicher Hinsicht für
      jene Personen, die sich des befreiten Gerichtsstandes erfreuen (c.
      1553 § 1). In den sog. gemischten Sachen, für die Kirche und Staat
      in gleicher Weise zuständig sind, gilt das Prinzip der Prävention
      (§ 2). Bei der Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten wird
      unterschieden zwischen der Verletzung eines Rechtsgutes, das nur
      vom kirchlichen oder nur vom staatlichen Strafrecht oder von
      beiden geschützt ist. Im ersten Falle ist allein die Kirche
      zuständig, im zweiten Falle, vorbehaltlich des befreiten
      Gerichtsstandes (c. 120), kraft eigenen Rechtes der Staat, im
      Hinblick auf die Sünde auch die Kirche, und im dritten Falle sind
      Kirche und Staat zuständig (c. 2198). Die Kirche hat hoheitliche
      Macht über alle ihre Glieder (c. 87) und beansprucht als
      angeborenes, eigenes und unabhängiges Recht die Befugnis, ihre
      Glieder in Strafe zu nehmen (c. 2214 § 1). Sie duldet keinerlei
      Einmischung des Staates in Sachen, die die Glaubenslehre, den
      Gottesdienst oder das geistliche Regiment betreffen. Frei will und
      muß die Kirche sein in der Verkündigung der Botschaft Christi
      (c.1322 §1). [...] Eine ausschließliche Zuständigkeit fordert die
      Kirche für die Erziehung des künftigen Klerus, weil nur sie den
      Geist dieser Erziehung bestimmen kann (c. 1352). Sie beansprucht
      insbesondere die Hoheit über die christliche Ehe, die
      Wachstumszelle des Gottesvolkes, und gesteht dem Staate nur das
      Recht zu, über die rein bürgerlichen Wirkungen der Ehe zu befinden
      (cc. 1016 1960 1961). Zu der Erfüllung ihrer geistlichen Sendung
      bedarf die Kirche irdischer Mittel, für deren Erwerb, Besitz und
      Verwaltung sie volle Unabhängigkeit von jeder weltlichen Macht
      fordert (c. 1495), in gleicher Weise für die Besteuerung der
      Gläubigen (c. 1496). [...] Unter Androhung des Kirchenbannes
      mißbilligt die Kirche alle staatlichen Gesetze, Anordnungen und
      Befehle, die sich gegen die Freiheit der Kirche richten (C. 2334
      n. 1), sie verträgt keine staatlichen Kirchenhoheitsrechte wie das
      Plazet, das die Verkündigung von Kirchengesetzen der vorgängigen
      staatlichen Genehmigung unterwirft (c. 2333), oder den Recursus ab
      abusu, welcher der Kirche in Ausübung ihrer Rechtspflege in den
      Arm fällt (c. 2334 n. 2), keine Beschränkung des freien Verkehrs
      der Bischöfe und Gläubigen mit dem Heiligen Stuhl, und verbietet
      in gleicher Weise die rechtswidrige Aneignung von Kirchengut (c.
      2345)."
      Der deutsche Staat hingegen bewies früh seinen unbedingten Willen,
      die katholische Kirche zu vernichten, etwa im "Kulturkampf" unter
      Bismarck oder durch die ganzen Nazi-Prozesse gegen katholische
      Geistliche, die zum Tode oder - was oft auf dasselbe hinauslief -
      Haftstrafen verurteilt wurden. Papst Pius XII. erklärte deshalb
      zutreffend (Ansprache 16.03.1946):
      "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in
      Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter
      dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu
      bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und
      Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich
      leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen
      Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig
      zur Wehr setzen mußten."
      Wie oben erwähnt, wurden die Nazi-Richter, die an der
      Verschleppung und Ermordung tausender katholischer Priester
      schuldig waren, nach dem angeblichen Ende des Nationalsozialismus
      nicht nur nicht bestraft, sondern sogar noch geehrt und befördert.
      Schon bald zeichnete sich ab und wurde kirchlicherseits auch
      explizit festgestellt, dass die "Bundesrepublik" ein
      rechtsbrecherisches und schizophrenes Gebilde ist, das an der
      antichristlichen Gesinnung des Nationalsozialismus verbissen
      festhält, cf. E. Eichmann, K. Mörsdorf, a.a.O. 70:
      "Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene
      Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957
      ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK
      anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des
      RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des
      Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe,
      das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten [FN: Das dem
      Konkordatsurteil zugrunde liegende Material ist abgedruckt in dem
      von F. Gieße und F. A. Frh. v. d. Heydte hrsg. Sammelwerk: Der
      Konkordatsprozeß, München 1956 ff.]. In diesem Ja und Nein zeigt
      sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils [FN: Vgl. J.
      Kaiser, Die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge des Bundes
      durch die Länder, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht
      und Völkerrecht 18 (1958) 526-558 mit der S. 526 Anm. 3
      angegebenen Literatur.]. [...] Die von dem Gericht unterstellte
      'Dreiteilung des Bundesstaates', wonach Bund und Länder gleichsam
      Glieder eines imaginären Gesamtstaates sind, 'denaturiert den
      Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner völkerrechtlicher
      Verträge' [FN: J. Kaiser, Erfüllung, a. a. 0. S. 535. ], der nach
      innen nicht die Erfüllung der nach außen übernommenen Pflichten zu
      gewährleisten vermag. Das Gericht hat diese Zwiespältigkeit bewußt
      in Kauf genommen und den Ländern die verfassungsrechtliche
      Freiheit zum Konkordatsbruch eingeräumt [FN: W. Wengler, NJW 1957,
      S. 1421, stellt mit Recht fest, das Urteil habe 'eine
      verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit zur Aufrechterhaltung der
      bereits vollzogenen Konkordatsbrüche und zur weiteren
      Nichtbeobachtung des Konkordats' angenommen.]. Es ist damit über
      das Verhältnis von Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage
      geschaffen, weil das Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner
      rechtlichen Grundlage erschüttert ist."
      Von ihrem eklatanten Rechtsbruch und Bekenntnis zur eigenen
      Schizophrenie hat sich die Justiz niemals distanziert. Sie hat in
      den Folgejahren ihre Dreistigkeit sogar immer weiter geschraubt
      durch ähnlich gelagerte "höchstrichterliche" Urteile beim BVerfG
      und BGH; diese hochgradig verbrecherischen Urteile wurden bei KzM
      dokumentiert und kommentiert. Leider unterlässt es No in seinem
      "Gutachten", diese ganzen Hintergründe darzulegen, und erschöpft
      sich weit gehend in der Wiedergabe der Worte, die der Verf. für
      diese Vorgänge gefunden hat. Für sich betrachtet kann dabei
      möglicherweise bei dem ein oder anderen zunächst der Verdacht
      aufkeimen, der Verf. würde nur Gift und Galle (oder theologisch:
      Pech und Schwefel) spucken, aber keinerlei Begründung für seine
      Urteile gegen die "Justiz" liefern. Diese Irreführung nimmt No
      wenigstens als Möglichkeit bewusst in Kauf.
      
      IX. Völkermord
      Nach der Erfahrung des Verf. wissen z.B. viele Menschen - und das
      betrifft nicht zuletzt so gen. "Richter"! - gar nicht, wie
      Völkermord strafrechtlich definiert ist. Da der Verf. insbesondere
      den Vorwurf des Völkermordes gegen die "Bundesrepublik" erhebt,
      wäre es fatal, würde man die Sach- und Rechtslage nicht genau
      kennen, die bei KzM so ausführlich dargelegt ist. Deshalb hier
      einige Erläuterungen:
      "StGB § 220a Völkermord [mittlerweile VStGB § 6]
      (1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder
      durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise
      zu zerstören, 
      1. Mitglieder der Gruppe tötet,
      2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische
      Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zufügt,
      3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind,
      deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
      4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe
      verhindern sollen,
      5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt,
      wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
      (2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die
      Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren."
      Während der derzeitigen Sedisvakanz gibt es nur äußerst wenige
      Katholiken, und insbesondere in Deutschland nur eine verschwindend
      kleine Anzahl katholischer Priester. Der Staat sorgt dafür, dass
      die katholischen Priester auch tatsächlich verschwinden, entweder
      im Gefängnis, in der Gummizelle oder im Grab, getreu der Devise
      Adolf Hitlers (Rede am 30. Januar 1939): "Den Priester als
      politischen Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten."
      Bereits jetzt müssen viele Gläubige auf den regelmäßigen Empfang
      der Sakramente verzichten; die Lage dürfte kaum besser sein, wenn
      der deutsche Staat tatsächlich die Endlösung, d.h. die Ausrottung
      der katholischen Kirche, vollzogen hat. Wenn der Verf. "erledigt"
      ist, ist der Staat seinem Ziel ein gutes Stück näher; schließlich
      kennt selbst der Verf. nicht viele katholische Priester in
      Deutschland. "Völkermord" ist also die einzig richtige Beurteilung
      des deutschstaatlichen Treibens.
      Der Verf. versucht schon seit Jahren konsequent, durch Einschalten
      möglichst vieler staatlicher Stellen möglichst viele auf diesen
      Völkermord hinzuweisen und den Staat somit zur Besinnung zu rufen;
      zumindest ist damit gewährleistet, dass niemand sich den Spruch
      der Nazi-Schergen zu eigen machen kann, er habe ja "von alledem
      nichts gewusst". Leider erklärten sämtliche staatlichen Stellen,
      dass dieser Völkermord "nicht zu beanstanden" sei, und unternahmen
      nichts dagegen. Statt dessen wurden reihenweise alle möglichen
      restlos absurden "Prozesse" gegen den Verf. losgetreten (wegen
      "Volksverhetzung", "Missbrauchs von Titeln" usw. usf.), so als
      wäre jemand, der um sein Überleben resp. v.a. um das Überleben der
      Kirche in Deutschland kämpft, der größte Verbrecher resp.
      "Psychopath".
      Wer sich mit dem so gen. "Sedisvakantismus" näher beschäftigen
      möchte, wird - o Wunder! - auf deutschen Seiten kaum etwas finden
      und sollte deshalb auch auf ausländischen Seiten suchen (also nach
      "sedevacantism" resp. "sedevacantismo"). In manchen Regionen ist
      der "Sedisvakantismus" sogar recht präsent, wenngleich keineswegs
      alles Gold ist, was da glänzt, zumindest nicht im übertragenen
      Sinne.
      
      X. Bittschreiben
      Weil die V2-Sekte sich kaltschnäuzig weigerte, das freie Angebot
      der katholisch-Domain anzunehmen, hetzte sie also Bo los. Der
      Verf. bat Bo zweimal sehr eindringlich, von diesem frevelhaften
      Unternehmen des Völkermordes Abstand zu nehmen und bot immer
      wieder nachdrücklich die sofortige Freigabe der Domains an; hier
      ein Ausschnitt aus dem Schreiben vom 20.05.1999:
      "Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie hiermit inständig,
      das Verfahren einzustellen. Die Gegenseite behauptet zwar, es gehe
      um einen Streitwert von (vorläufig) DM 80 000 (vorher: DM 100
      000), in Wahrheit geht es aber um das Seelenheil, i.e. um das
      Bekenntnis der wahren katholischen Lehre. Daß eine so horrende
      Forderung wie die von der V2-Sekte erhobene über DM 80 000 die
      finanzielle Vernichtung für mich bedeutet, wissen die V2-Sektierer
      auch von dritter Seite. Ebenso wissen die V2-Sektierer, daß ich
      aus der Homepage resp. Domain katholisch.de keinen finanziellen
      Gewinn ziehe, sondern nur zuzahle. Außerdem wissen die
      V2-Sektierer, daß der Staat in dieser Angelegenheit gar nicht
      zuständig ist. Die Gegenseite behauptet, ich hätte "in der Regel
      unzutreffende, teilweise schmähende" Aussagen über die Kirche
      getroffen (Anklageschrift, S. 3). Das würde mir im Traum nicht
      einfallen, ebensowenig würde ich es fertigbringen, jemandem etwas
      vorzuenthalten, worauf dieser einen Anspruch geltend machen kann.
      Diese Aussagen über mich sind durch nichts begründet, und auf
      diesem Nichts beruht der ganze Prozeß. Vom moralischen Standpunkt
      ist so eine Unterstellung, die Ihnen und damit der Öffentlichkeit
      gegenüber über mich geäußert wird, eine schwere Sünde, weswegen
      ich aber nicht sofort zum Gericht laufe; ich suche bei allen
      Streitfällen zuerst außergerichtliche Einigungen, meine Gegner
      kennen anscheinend nur den Gerichtsweg. [...] Bitte beherzigen
      Sie, daß einzig und allein der Nachweis, daß ich im Unrecht bin,
      mich rechtmäßig von meinem Vorgehen gegen die V2-Sekte abbringen
      kann. Ich bin fest entschlossen, allen etwaigen Bestechungs- oder
      Zwangsmaßnahmen, die mich zur Kapitulation bewegen sollen, zu
      widerstehen. Ebenso werde ich nicht zögern, alles, was als Unrecht
      herausgestellt wurde, öffentlich zu widerrufen und nach Kräften
      Wiedergutmachung zu leisten. Ich versichere ausdrücklich, daß es
      niemals meine Absicht ist, jemandem Unrecht zuzufügen, und falls
      mir dies einmal nachgewiesen werden könnte - was allerdings bis
      auf den heutigen Tag in keiner Weise geschehen ist -, so könnte
      das nur auf fehlerhafter Information beruhen. Aber wozu ein
      Gericht einschalten, wenn es doch mit der Richtigstellung getan
      wäre? Bitte, überlassen Sie es der V2-Sekte, ihre Ansprüche mir
      gegenüber deutlich zu machen, und stellen Sie das Verfahren ein.
      Ein österreichischer V2-Sektierer namens Spindelböck (s. z.B.
      le980328.htm) hatte mir bereits vor weit über einem Jahr eine
      'sachlich harte Auseinandersetzung' in Aussicht gestellt; wie auf
      meiner Homepage nachzulesen ist, ist es bislang bei leeren Worten
      geblieben. Gott ist mein Zeuge und mein Anwalt. Wenn meine
      Homepage Sie nicht dazu bewegen konnte, mein Recht anzuerkennen,
      was sollte Sie dann dazu bewegen können? Im Herrn"
      
      XI. Umgangston und Umgangssprache
      Während der Verf. sich immer eines sehr freundlichen Umgangstons
      mit entsprechender Anrede (z.B. "Sehr geehrte Damen und Herren")
      und natürlich des Siezens befleißigte, befleißigten sich seine
      Gegner immer massiver Pöbeleien wie der laikalen Anrede und sogar
      des Duzens. Der Ton gegen den Verf. verschärfte sich immer mehr,
      die V2-Sektierer hatten sich bald regelrecht angewöhnt, ihn in
      e-mails und sogar öffentlich, z.B. in Internet-Foren, zu duzen,
      als Psychopathen zu verunglimpfen und mit lauter Spottnamen (z.B.
      "das Paterle", "das Väterchen") zu belegen. Von einer dem
      Priesterstand des Verf. schuldigen Anrede wollten die V2-Sektierer
      nirgends Gebrauch machen, d.h. selbst die allerelementarsten
      Prinzipien der grundlegensten Anstandsregeln wurden permanent
      verletzt, ganz besonders genüsslich von Bo.
      Der Verf. wies mehrfach klar darauf hin, dass man in der Anrede
      gegenüber Priestern den schuldigen Respekt vor der priesterlichen
      Würde in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen muss. Dies
      geschieht z.B. durch Anredeformeln wie "Hochwürden", "Hochwürdiger
      Herr", "Herr Pater" etc. Man lese z.B. das Büchlein des
      Gefängnisseelsorgers Leopold Arthofer, "Zuchthaus", Linz (2)1947.
      Selbst verurteilte Verbrecher, für die die Bezeichnung "Lump" noch
      ein Kompliment wäre, schaffen es, Priester in angemessener Form,
      also z.B. mit "Hochwürden", anzureden. NoBo - und die V2-Sekte
      sowieso - fallen noch unter dieses Niveau, indem sie sich
      gegenüber dem Verf. konsequent der laikalen Pöbelei befleißigen.
      Auch diese Penetranz spricht für eine schwere Schizophrenie von
      NoBo: Zum einen weiß NoBo um die gültige Priesterweihe von Verf.,
      schließlich wird diese ja in zahlreichen Schreiben der V2-Sekte
      ausdrücklich bestätigt, aber in keinem einzigen bestritten. Zum
      anderen nennt Bo z.B. im "Bestrafungsantrag gemäß 890 ZPO" den
      verantwortlich zeichnenden V2-Sektierer "Pater Dr. Hans
      Langendörfer S.J.", wohl wissend, dass Langendörfer gar kein "SJ"
      (Mitglied des Jesuitenordens) ist. Verkehrte Welt - Welt von NoBo.
      Schließlich machte sich der Verf. daran, den V2-Sektierern auch
      diesbzgl. den Spiegel vorzuhalten, und übernahm das Geduze. Ferner
      bediente er sich einer drastischen Wortwahl, die auf biblischen
      resp. Heiligentexten basierte, s. z.B. "Schlangenbrut" (Mt 3,7),
      "Ihr Schlangen, ihr Natterngezücht" (Mt 23,33) usw. Christus warnt
      (Mt 6,15) vor den "Wölfen im Schafspelz" und nennt (Lk 13,32)
      Herodes einen "Fuchs". Man lese auch die Aussagen über die
      Irrlehrer und Gottlosen (2 Petr 2,22): "'Der Hund kehrt zu seinem
      Auswurf zurück' und: 'Das Schwein, das sich gebadet hat, wälzt
      sich wieder im Schlamme.'" 2 Petr 2,12: "Sie sind wie die
      unvernünftigen Tiere (aloga zoa), die von Natur aus nur dazu da
      sind, gefangen und getötet zu werden. Diese Menschen lästern, was
      sie nicht verstehen, und werden wie diese im Verderben
      untergehen." Jud 10: "Diese aber lästern alles, was sie nicht
      verstehen, und finden in dem, was sie durch den Naturtrieb wie das
      vernunftlose Vieh (aloga zoa) verstehen, ihr Verderben." Auch das
      Wort Jesu an Petrus (Mk 8,33): "Weg von mir, Satan!", könnte man
      als recht drastische Ausdrucksweise empfinden. Die Vertreibung der
      Händler aus dem Tempel (Joh 2.12-22) dürfte in den Augen so
      mancher das gewünschte Feingefühl vermissen lassen: "Im Tempel
      traf er Händler, die Rinder, Schafe und Tauben verkauften, und
      Geldwechsler, die sich dort niedergelassen hatten. Da flocht er
      aus Stricken eine Geißel und trieb alle samt den Schafen und
      Rindern zum Tempel hinaus. Den Geldwechslern verschüttete er das
      Geld, und ihre Tische stieß er um." Wer es besonders deftig
      möchte, lese, was der hl. Paulus z.Th. "Heilsnotwendigkeit der
      Beschneidung" zu sagen hat (Gal 6,11f).
      Und siehe da: V2-Sektierer und Assoziierte brüskierten sich
      sofort, der Verf. würde die Etikette nicht einhalten, änderten
      aber selbst nichts an ihrem schändlichen Verhalten. So sehr es den
      Verf. auch störte, für die Betonung seiner Aussagen auch auf solch
      Maßnahmen zurückzugreifen, zeigte sich dadurch doch einmal mehr
      die Verlogenheit und Schizophrenie der Antichristen.
      
      XII. Lügenwelt
      Selbst wer sich einreden möchte, dass die laikale Anrede und die
      Diffamierung als Geistesgestörter dem Verf. gegenüber berechtigt
      wäre, wird nicht umhin kommen, andere bewusste Falschaussagen bei
      den Antichristen zuzugeben. Etwa geistert die Behauptung durch die
      V2-Sekte, der Verf. sei "des Seminars verwiesen worden", während
      in Wahrheit die V2-Sekte bis zuletzt versucht hatte, den Verf.
      doch noch vom richtigen Wege abzubringen, sogar mit solch
      verlockenden Angeboten wie der Promotion in Rom. Sämtliche der
      zahlreichen Versuche seitens des Verf., die V2-Sektierer und
      affiliierte, insbesondere jüdische Kreise von ihrem nicht nur
      schwer sündhaften, sondern auch strafbaren (da beleidigend und
      verleumdend) Verhalten abzubringen, wurden ignoriert. Der Staat
      erklärte ausdrücklich, dass diese ganzen Beleidigungen und Lügen
      durch die Meinungsfreiheit geschützt seien.
      Den Bock abgeschossen, sowohl was die dreisteste Verlogenheit als
      auch was die zynischste Absurdität anbetrifft, hat wohl Bo. Als
      KzM nicht mehr unter katholisch.de zu erreichen war, wurde in den
      html-Header (der Text, der im Browser-Rahmen angezeigt wird)
      eingetragen:
      "<title>Die ursprüngliche Seite der Domain
      www.katholisch.de</title>"
      Bo erklärte, dieser Satz würde auf katholisch.net stehen; das
      wurde zugegebenermaßen auch von der V2-Sekte behauptet, war aber
      für jeden durch einen kurzen Besuch von katholisch.net als falsch
      ersichtlich und wurde auch vom Verf. als Falschaussage
      unmissverständlich verurteilt. Zudem behauptete Bo, dass dieser
      Hinweis einen strafbaren Tatbestand darstelle. Das wäre z.B. so,
      als dürfte man nicht mehr darüber berichten, wenn eine Domain
      ihren Besitzer gewechselt hat, oder man dürfte nicht mehr über den
      Bundeskanzler berichten, weil sonst die Gefahr bestehe, jemand
      würde durch eine Suchmaschine auf eine Internetseite geleitet, die
      nicht dem Bundeskanzler gehört. Oder man dürfte nicht mehr
      schreiben, wie der erste Bundeskanzler, der erste Bundespräsident,
      der erste Mann auf dem Mond, der erste was-auch-immer heißt. Und
      um das Maß voll zu machen, erklärte Bo obendrein, der Verf. hätte
      diese ganzen Lügen "unbestritten" gelassen, während er in Wahrheit
      immer wieder offen dagegen protestiert hatte. Bos Logik: "Ich mach
      die Augen zu, dann sieht mich keiner!"
      
      XIII. Pornographie und Gotteslästerung
      Da niemand das permanente Angebot des Verf., die Domains
      freizugeben, annehmen wollte, wurden sie ihm einfach gesperrt.
      Jeder der verantwortlichen Komplizen des Staates bei diesen ganzen
      Sperraktionen erklärte, er würde nur Anweisungen befolgen. Dies
      lässt sich im günstigsten Fall als "Eichmann-Gehorsam" bewerten,
      vertrat doch auch Adolf Eichmann die Überzeugung, er habe
      lediglich Befehle ausgeführt. Auch dieser Vergleich des
      "Eichmann-Gehorsams" wurde bei KzM ausführlich erläutert - und es
      dem Verf. angekreidet, dass er solche Vergleiche zieht. Als die
      Domains "frei" waren, fielen die Feinde Christi darüber her: Unter
      katholisch.notrix.de findet sich nun - seit Monaten unbeanstandet!
      - ein Pornoangebot "Average Girls" mit Angeboten wie "Lesbo Sex",
      "Peeing Girl", "Gay Action", "Bizarre Sex" usw. Noch schlimmer
      steht es um katholisch.de: Dort finden sich die üblichen
      V2-Irrlehren und Gotteslästerungen. An Pornographie und
      Gotteslästerung unter dem Titel "katholisch" stört sich keiner der
      "Staatsdiener"; die V2-Sekte stört sich natürlich am
      allerwenigsten daran. Die zahlreichen Anforderungen einer
      Stellungnahme, warum denn statt katholischer Lehre nur Blasphemie
      und Pornographie den Titel "katholisch" erlaubterweise führen,
      blieben samt und sonders unbeantwortet.
      Nun muss man einräumen, dass die V2-Sekte sich durch die ganzen
      weltweiten Skandale um Kindesmissbrauch Spitznamen wie
      "Kinderschänder-Kirche" eingehandelt hat. Angesichts der notorisch
      antichristlichen Gesinnung der V2-Sekte kann es auch nicht
      überraschen, dass, wie kürzlich berichtet wurde, auch ein so gen.
      "konservatives" "Priesterseminar" der V2-Sekte, i.e. das - nun
      geschlossene - von Kurt Krenn in St. Pölten, jahrelang in
      Fachkreisen als "Freudenhaus für Homosexuelle" galt. Da der Verf.
      jahrelang Insasse verschiedener europäischer "Priesterseminare"
      war, könnte er auch einiges an Anekdoten, etwa bzgl. homosexueller
      Anbändelungsversuche, vortragen.
      
      XIV. Spezialfall katholisch.net
      Aufgrund der - später bewahrheiteten - Vermutung, dass die
      de-Adressen bald konfisziert würden, registrierte der Verf. noch
      die Domain katholisch.net, was einen weiteren "Prozess" zur Folge
      hatte. Allerdings nahm dieser "Prozess" einen etwas anderen
      Verlauf, als der Verf. gedacht hatte:
      Auch hier zeigten die unendlichen sadistischen Drohgebärden und
      Terroraktionen seitens Staat und V2-Sekte keine Wirkung, und es
      stand für den Verf. schon fest, dass er den Rest seines Lebens im
      Gefängnis verbringen würde - resp. in der Gummizelle, als auch die
      Psycho-Welle losging, denn ein Abfallen vom katholischen Glauben
      kam für ihn nicht in Frage. Er dachte dabei auch an die Worte Pius
      XI. (Enzyklika "Mit brennender Sorge", 14. März 1937): "Hier ist
      der Punkt erreicht, wo es um Letztes und Höchstes, um Rettung oder
      Untergang geht, und wo infolgedessen dem Gläubigen der Weg
      heldenmütigen Starkmutes der einzige Weg des Heiles ist." Zu welch
      perversen Auswüchsen die V2-Sekte neigt, veranschaulicht z.B. ihre
      Forderung, gegen den Verf. sollte die "Ausschöpfung des
      gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" betrieben werden. Das Angebot,
      dass der Verf. die Domains freiwillig hergibt, ließen Staat und
      V2-Sekte unverändert hartnäckig ungenutzt. Also: Lebwohl, Leben in
      Freiheit! Und sperrt man den Verf. ein im finsteren Kerker ... Im
      Bekanntenkreis des Verf. führte diese Aussicht zu schweren
      Gemütserschütterungen; auch dafür werden die Feinde Christi sich
      verantworten müssen! Jedenfalls meldete sich plötzlich der
      Weihevater des Verf. mit einem "Ersuchen", der Verf. solle seine
      Internetaktivität einstellen. Der Bischof "bedauerte" ausdrücklich
      die bereits erfolgte materielle Vernichtung des Verf.; was die
      weiteren Motive des Bischofs waren, ein solches Ersuchen zu
      formulieren, darüber kann man trefflich spekulieren, und in der
      Tat ist die Diskussion um diesen Vorfall noch nicht zum Erliegen
      gekommen. Jedenfalls genügte bereits das bloße "Ersuchen" seitens
      seines Bischofs: Es war keine "Anordnung", geschweige denn ein
      strafbewehrter Befehl notwendig, nur die einfache Bitte seitens
      des Bischofs, der Verf. möge seine Internetaktivitäten einstellen.
      Diese Tatsache spricht den ganzen hypersadistischen Terroraktionen
      seitens Staat und V2-Sekte Hohn, ganz besonders aber der
      Diffamierung, der "freier Wille" des Verf. sei wenigstens
      anzuzweifeln, eher noch ausgeschlossen. Einem bloßen "Ersuchen"
      Folge zu leisten, ist ganz gewiss ein Akt eines freien Willens,
      erst recht dann, wenn sich jemand schon mit seiner Vernichtung
      abgefunden hat.
      Unter katholisch.net gibt es nun Angebote für Glücksspiele,
      "Reizwäsche" (mit Bildern) und alles mögliche, was mit dem
      katholischen Glauben entweder nichts zu tun hat oder ihm direkt
      entgegensteht. Die Faustregel resp. das Faustrecht lautet: Alles,
      was nicht katholisch ist, hat das Recht auf den Titel katholisch,
      resp. alles, was katholisch ist, hat kein Recht auf den Titel
      katholisch. So manifestiert sich die verfassungsrechtlich
      garantierte "Religions- und Gewissensfreiheit" in Deutschland!
      
      XV. Konzentrationsschwäche
      Schon beim ersten Sichten fällt das heillose Chaos im "Gutachten"
      auf, etwa bereits bei der Angabe einer falschen Anschrift des
      Verf. Auf die ganzen höchstpeinlichen Rechtschreibfehler wird der
      Verf. hier nicht im einzelnen eingehen, das wäre viel zu
      umfangreich. Während diese zahlreichen Fehler auch durch mangelnde
      Deutschkenntnisse bei No erklärlich sein könnten, gibt es auch
      Hinweise auf schwere Konzentrationsstörungen bei No, etwa wenn (S.
      2) "Johannes Paul II." zu  "Johannes Paul" reduziert wird
      oder gleich ganze Grundaussagen verdreht und sinnentstellt werden,
      z.B. (S. 2f):
      Original: "Ich gebe allerdings zu, dass ihr Über-Nazis bedeutend
      schlimmer seid als die Nazis, deswegen darf man euch Über-Nazis
      auch nicht mit so viel Respekt behandeln wie die Nazis."
      Fälschung: "Ich gebe allerdings zu, dass ihr Über-Nazis bedeutend
      schlimmer seid als ihr Nazis, deswegen darf man euch Übernazis
      auch nicht mit so viel Respekt behandeln wie die Nazis."
      Wo war No eigentlich mit seinen Gedanken?
      Ferner springt der sprunghafte Wechsel bei der Benennung des Verf.
      ins Auge: Da heißt es mal "Herr L." und mal "Herr Lingen" und auch
      mal "Herr Rolf Lingen", ganz kunterbunt und systemlos
      durcheinander. Hier nur die Eingangsworte:
      "Auf Grund des Beweisbeschlusses vom 15.03.2004 sollte in dem
      Rechtsstreit der Diözesen Deutschland ./. Lingen ein
      psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten zu der Frage erstellt
      werden, ob Herr Rolf Lingen sich nicht -in einem die freie
      Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
      Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist (Bl. 70,
      Bl. 81). Nachdem Herr Lingen zwei gutachterliche
      Untersuchungstermine (03.05. und 14.06.2004) nicht wahrgenommen
      hat und dem Gericht in dem vorliegenden Zivilstreit keine
      Zwangsmittel zur Verfügung stehen, soll dem Gericht nun in einer
      gutachterlichen Äußerung mitgeteilt werden, ob und inwieweit nach
      Aktenlage Bedenken hinsichtlich der Prozessfähigkeit des Herrn
      Lingen bestehen (Schreiben der 10. Zivilkammer des LG Bonn vom
      23.06.2004). Zum Sachverhalt: Am 03.12.2003 wurde Herr Rolf Lingen
      vom Landgericht Bonn durch ein Versäumnisurteil verurteilt, es bei
      Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- bzw. Ordnungshaft
      bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als
      Internetadresse zu verwenden. Gleichzeitig wurde Herr L.
      verurteilt ..."
      a) Herr Rolf Lingen
      b) Herr Lingen
      c) Herr Lingen
      d) Herr Rolf Lingen
      e) Herr L.
      Eine klare Struktur, erst recht eine argumentative Struktur, fehlt
      völlig. Während No konfus einige KzM-Formulierungen
      aneinanderreiht, lässt er geflissentlich den Hintergrund und
      überhaupt den Sinnzusammenhang unter den Tisch fallen. Man hat es
      also mit einem jämmerlichen Flickwerk zu tun, das an der
      eigentlichen Sache völlig vorbeigeht. So wäre es von jedem
      vernünftigen Menschen zu erwarten gewesen, dass er einzelne Punkte
      konkret beleuchtet und wohlfundiert kommentiert. Nichts davon bei
      No.
      Auch solche Aussagen, dass der Verf. seine Leser dazu aufruft, für
      die "Verfolger zu beten, dass sie sich bekehren, würdige Buße tun
      und gerettet werden" (S. 5), bleiben restlos unkommentiert und
      werden einfach in die Gruppe "Beispiele für psychopathologisch
      auffälliges Verhalten" eingeordnet. Die zugrundeliegende "Logik":
      Wer für andere betet, ist geisteskrank.
      Bei manchen Formulierungen besteht Unsicherheit, ob sie vielleicht
      eine Form von Geschmacklosigkeit oder einfach nur Zeichen von
      Verblödung sind, etwa (S. 5) beim Reden von "der Kirche zum
      Mitreden des Herrn L." - so als ob es sich bei KzM nicht (bloß) um
      eine Internetseite, sondern etwa um das Organ einer Sekte, eben
      der "Kirche zum Mitreden", handeln würde.
      Zu Nos Ehrenrettung könnte man vielleicht geltend machen, dass
      nach Ansicht des Verf. No nur gerade mal eine Woche Zeit hatte,
      das "Gutachten" zu erstellen. Also genau genommen durfte No wegen
      der eindeutigen Sach- und Rechtslage diesen "Gutachten-Auftrag"
      gar nicht annehmen; wenn No bei Sinnen wäre, hätte er erst einmal
      die Zuständigkeit des Bo geprüft und als nicht gegeben erkannt,
      insofern hätte er also gar nichts tun in Richtung "Gutachten" tun
      brauchen, ja dürfen. Ignoriert man dieses Faktum, dann hatte No
      Zeit etwa vom 16.03.2004 bis zum 16.09.2004, also ca. ein halbes
      Jahr. Aber infolge totaler Misswirtschaft reduzierte sich diese
      beachtliche Zeitspanne so bemerkenswert. Da No Bo zu Willen sein
      wollte, hätte er schon bei "Beauftragung" am 16.03.2004 mit der
      "Arbeit" in aller Ruhe beginnen können, indem er die einschlägigen
      KzM-Texte liest. Spätestens bei der Ankündigung seines
      "Hausbesuches" hätte er dann Nägel mit Köpfen machen können -
      weigerte sich aber und ließ die Zeit einfach ungenutzt
      verstreichen. Am 16.08.2004 schickte der Verf. dann ein Fax an das
      Institut für Forensische Psychiatrie, Virchowstraße 174, 45147
      Essen, Fax: 0201 / 7227-105:
      "Hiermit verlange ich unter Bezug auf das
      Informationsfreiheitsgesetz NRW, dass Sie mir unverzüglich Ihr
      'Gutachten' über mich zusenden. Gem. Informationsfreiheitsgesetz
      gilt (cf. http://www.im.nrw.de/bue/63.htm): 'Nicht jede
      Übermittlung von Informationen ist mit Kosten für den Bürger / die
      Bürgerin verbunden: so ist die Erteilung einer mündlichen oder
      einfachen schriftlichen Auskunft ebenso gebührenfrei wie die
      Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige
      Informationsträger in einfachen Fällen. Gegebenenfalls sind
      allerdings einzelne Auslagen, wie z.B. Kopierkosten, zu
      erstatten.' Also senden Sie mir Ihr 'Gutachten' einfach per Fax
      und damit kostenfrei zu. Sollten Sie trotzdem Kosten berechnen
      wollen, verzichte ich auf Ihr 'Gutachten'. Sie sind dann
      verpflichtet, mir eine entsprechende schriftliche Mitteilung
      zukommen zu lassen, die ich nach Maßgabe bei dem weiteren Vorgehen
      gegen Sie verwerten werde. Sollte ich nicht innerhalb der
      gesetzlichen Frist von Ihnen Mitteilung erhalten haben, wird ohne
      weitere Ankündigung der Landesbeauftragte für den Datenschutz
      eingeschaltet; ich behalte mir Widerspruch und Klage wegen
      Auskunftsverweigerung vor. Den Psycho-Schwindel habe ich u.a. in
      der Predigt am 01.08.2004 kritisiert (kommt als zweites Fax).
      Ferner verweise ich auf die KzM-Psycho-Texte:
      http://prhl.crosswinds.net/psycho.htm,
      http://prhl.crosswinds.net/psycho04.htm, sowie allgemein auf die
      Chronik der KzM-Vernichtung:
      http://prhl.crosswinds.net/chronik.htm
      Solange mir keine schriftliche Erklärung von Ihnen vorliegt, dass
      Sie die relevanten KzM-Texte gelesen haben, werde ich weiterhin
      die Aussage verbreiten, dass Sie Ihren Job so dermaßen schlecht
      erledigen, dass Sie schon bei der Akteneinsicht gescheitert sind.
      Zudem werde ich auch in Zukunft darauf hinweisen, dass a) meine
      Schwester, Frau Dr. med. dent. N.N., ohne jeden vernünftigen Grund
      von Ihnen belästigt worden ist, und b) meine e-mail an Leygraf vom
      24.05.2004 (gelesen am 26 May 2004 23:39:08 +0200) bis heute
      unbeantwortet geblieben ist.
      (Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester)"
      Nun war No im Zugzwang: Nach Gesetz hätte der Verf. gegen No
      erfolgreich Beschwerde einlegen können, wenn sein "Gutachten"
      nicht bis zum 16.09.2004 dem Verf. vorlag. Wohl damit niemand
      merkt, dass No die ganze Zeit geschlafen hatte, presste er sich
      bis zum 24.08.2004 dieses in jeder Hinsicht stümperhafte
      "Gutachten" aus den Fingern: ein paar Zitate hier, ein paar
      Versatzstücke da, einmal umrühren, fertig ist das
      "Sachverständigen-Gutachten".
      
      XVI. Exkurs I: Predigt 01.08.2004 (9. Sonntag nach Pfingsten); 1
      Kor 10,6-13; Lk 19,41-47)
"Wenn doch auch du es erkannt hättest, und zwar an diesem deinem
      Tage, was dir zum Frieden dient. Nun aber ist es vor deinen Augen
      verborgen." Jesus weint über Jerusalem, das "die Zeit seiner
      Heimsuchung nicht erkannt" hat. Da stellt sich die Frage: Hätte
      Jerusalem "die Zeit seiner Heimsuchung" überhaupt erkennen können.
      Hätten die Juden erkennen können, dass Jesus der verheißene
      Messias ist? Woran hätten sie es denn überhaupt erkennen können?
      Die Erkenntnis geht von der Realität aus. Der Mensch nimmt wahr,
      was um ihn herum geschieht. Die Realität wirkt auf die Sinne ein,
      durch das Sehen, das Hören usw. Will der Mensch erkennen, so muss
      er seine Sinne öffnen. Wer die Augen und Ohren immer verschlossen
      hat, dem wird es nicht leicht fallen, viele Erkenntnisse zu
      gewinnen. Wie spricht nun Jesus zu den Juden? Eine häufige
      Formulierung ist: "Wer Ohren hat, der höre." Und in der
      Bergpredigt steht (Mt 6,22f): "Das Auge ist die Leuchte deines
      Leibes. Ist dein Auge gesund, so hat dein ganzer Leib Licht. Ist
      aber dein Auge krank, so ist dein ganzer Leib in der Finsternis."
      Zu den Aposteln spricht Jesus über die Juden (Mt 13,13-15): "Darum
      rede ich zu ihnen in Gleichnissen, weil sie mit offenen Augen
      nicht sehen und mit offenen Ohren nicht hören und nicht verstehen.
      So erfüllt sich an ihnen die Weissagung des Isaias, die da lautet:
      Hören sollt ihr und doch nicht verstehen, sehen sollt ihr und doch
      nicht sehen. Verstockt ist das Herz dieses Volkes. Seine Ohren
      sind taub, seine Augen geschlossen. Mit den Augen will es nicht
      sehen, mit den Ohren nicht hören, mit dem Herzen nicht verstehen
      noch sich bekehren, daß ich es heile." Nach seiner Auferstehung
      spricht Jesus zu den Jüngern von Emmaus: "'O ihr Unverständigen!
      Wie schwer wird es eurem Herzen, alles zu glauben, was die
      Propheten verkündet haben! Mußte der Messias nicht dies leiden und
      so in seine Herrlichkeit eingehen?' Und er begann mit Moses und
      allen Propheten und erklärte ihnen, was in allen Schriften von ihm
      geschrieben steht." Wie setzen sich die Juden mit den Worten Jesu
      auseinander? Sie sagen zu ihm: "Du bist besessen" (Joh 7,20), und
      reden über ihn: "Er ist vom Teufel besessen und von Sinnen" (Joh
      10,21). Daraus lässt sich verschiedenes folgern: 1. Wir müssen uns
      mit offenen Augen und Ohren der Realität stellen. In der
      Auseinandersetzung mit der Realität können wir erkennen, was wahr
      und was falsch, was gut und was böse ist. Was wahr und gut ist,
      müssen wir anstreben, was falsch und böse ist, müssen wir meiden.
      2. Die Bildung, die Aneignung von Wissen ist ein wichtiger
      Bestandteil des christlichen Lebens. Die Hl. Schrift und überhaupt
      die Kirche zeigt den Weg zu Christus. 3. Selbst wenn Jesus von
      einer großen Menge als Geistesgestörter verleumdet wurde, reicht
      dies noch nicht als endgültiger Beweis dafür aus, dass Jesus auch
      tatsächlich geistesgestört war. Die Realität bleibt immer
      wichtiger als jede noch so gigantisch organisierte Verleumdung.
      Wie sieht es heutzutage mit der Bereitschaft der Menschen aus,
      sich mit offenen Sinnen der Realität zu stellen? Kürzlich
      veröffentlichte ein Mitglied (Guido Horst / DIE TAGESPOST) einer
      international tätigen Firma (V2-Sekte) einen "Kommentar" über
      diese seine Firma. Darin heißt es: "Mit einem Mix aus
      Finanzskandalen, Sex-Affären, Rebellen-Meldungen und
      Horrorgeschichten aus dem Mittelalter versucht man das Jahr über,
      die "Firma Kirche" kaputtzureden. Frustrierte Theologen und
      sonstige Kirchen-"Experten" machen da fleißig mit. Aber Totgesagte
      leben länger. Der Weltjugendtag und seine Vorbereitung ist nur ein
      Beispiel von vielen. [...] internationale Begegnungen,
      Jugend-Festivals, Wallfahrten und viele weitere kleine wie große
      Veranstaltungen zeigen, dass die Kirche in Deutschland lebt. [...]
      So, wie man eine Firma kaputtreden kann, kann man sie leider nicht
      im Gegenzug "gesundreden"." Der Schreiber nennt seine Firma
      bisweilen Kirche. Die Bezeichnung "Kirche" ist aber für Firmen
      ungeeignet, denn die Kirche ist - im Gegensatz zu einer Firma -
      eine "vollkommene Gesellschaft". In der Tat bezeichnet sich diese
      Firma in ihren Propagandatexten (Autobahnkirche) z.B. auch als
      "jüdische Sekte". Wenn die Firma sich bisweilen trotzdem noch
      "Kirche" nennt, ist für jeden klar beobachtenden und denkenden
      Menschen erkennbar, dass dann nur ein furchtbarer Missbrauch des
      Begriffs "Kirche", ja eine bewusste Irreführung vorliegt. Der
      Schreiber betreibt somit ein heilloses Durcheinander, indem er
      einerseits von seiner Firma und andererseits von der Kirche
      schreibt, die er im Widerspruchshöhepunkt "Firma Kirche" als ein
      und dasselbe hinstellt. So lässt sich der ganze Text
      aufschlüsseln. Die "Finanzskandale, Affären und
      Rebellen-Meldungen" sind die permanente, typische, wesensmäßige
      Realität in dieser Firma. Der Schreiber empört sich also
      ausgerechnet darüber, dass die Realität publik gemacht wird. Die
      "Horrorgeschichten aus dem Mittelalter" passen in gewisser
      Hinsicht auch zu dieser Aufzählung. Denn diese
      "Horrorgeschichten", womit entweder entstellende oder sogar
      grundfalsche Berichte über das Mittelalter gemeint sind, gehören
      ebenfalls zu den Leistungen dieser Firma. Die Firma überschlägt
      sich geradezu mit "Schuldbekenntnissen", "Vergebungsbitten" und
      "Versöhnungsaktionen" für Ereignisse, die entweder in der
      geschilderten Form oder sogar überhaupt nicht stattgefunden haben.
      Die Lüge gehört zum Wesen der Firma. Sicherlich, wer sich
      ordentlich bildet, wird diese "Horrorgeschichten" leicht
      durchschauen. Aber wer will seine Augen und Ohren öffnen und sich
      statt mit erfundenen Geschichten lieber mit der Geschichte, der
      historischen Sachlage beschäftigen? Hochgradig unsinnig ist diese
      scheinbare Kritik an "frustrierten Theologen und sonstige
      Kirchen-"Experten"" als "Kaputtredner", denn jeder, der Augen und
      Ohren offen hält, weiß, dass diese so gen. "Kaputtredner" die
      höchsten Posten in dieser Firma innehaben. Welcher Vorstand würde
      seine Firma "kaputtreden"? Nein, in Wahrheit verleumdet der
      Firmenvorstand die Kirche. Nur wenn man die unzulässige
      Gleichsetzung von Firma und Kirche ablehnt, ergeben die
      Ausführungen des Schreibers überhaupt einen Sinn. Des weiteren
      freut sich der Schreiber an positiven Elementen seiner "Firma
      Kirche", darunter Weltjugendtagen, internationalen Begegnungen,
      Jugend-Festivals usw. Was ist denn an diesen Elementen so positiv?
      Dort tritt z.B. der Vorstandsvorsitzende (Wojtyla) auf, und sofern
      er dazu noch in der Lage ist, singt, tanzt, lacht und ulkt er mit
      den anderen Firmenmitgliedern. Die widerwärtigsten heidnischen
      Bräuche werden abgehalten, die schlimmsten Irrlehren verbreitet -
      all das ist ein Zeichen für das "Leben" der "Firma Kirche". Klar
      ist aber: Die Kirche ist heilig, die Firma dagegen ist alles
      andere als heilig. Eine Verwechslung ist ausgeschlossen. Immerhin
      kann man dem Schreiber in einem gewissem Sinne Recht geben: So
      einen durch und durch kranken Verein kann man nicht gesundreden.
      Seine Firma ist dem Untergang geweiht, während die Kirche
      triumphieren wird. Man kann noch hinzufügen, dass die Firma gegen
      ihre Kritiker gerne auch die Geistesstörungs-Verleumdung einsetzt.
      Wer die Firma mit Verweis auf die Realität kritisiert, der wird
      öffentlich als Psychopath verleumdet, "Justiz"-Behörden werden auf
      ihn losgehetzt, die ihm ihrerseits "psychiatrische Gutachter" noch
      und nöcher verabreichen. Wer seine Augen und Ohren nicht vor der
      Realität verschließen will, der wird damals wie heute als
      "Geistesgestörter" verleumdet. Man kann sich heute gegen diese
      Firma aussprechen, wie sich Jesus damals gegen die Juden
      ausgesprochen hat. Handeln wir so, wie es die Realität erfordert.
      Amen.
      
      XVII. Exkurs II:
Predigt am 12.09.2004 (15. Sonntag nach Pfingsten; Gal
      5,25-26.6,1-10; Lk 7,11 Lk 7,11-169)
      In den letzten Jahrzehnten hat die Beliebheit der so gen.
      Psychiatrie, wörtlich übersetzt "Seelenheilkunde", stark
      zugenommen. Wie verschiedentlich behauptet wird, besteht im
      deutschen Volk ein enorm großer Bedarf an Therapie psychischer
      Erkrankungen. So schreibt ein Psychiater: "Jeder vierte Deutsche
      soll unter einer behandlungsbedürftigen seelischen Störung
      leiden." Und in einem "Fachbuch" z.Th. Depression (Niklewski) wird
      Depression als "Volkskrankheit" bezeichnet, "die sich gegenwärtig
      mit rasender Geschwindigkeit schon unter Kindern und Jugendlichen
      mit einem Anteil von nahezu 50 Prozent verbreitet." Insbesondere
      bei Straftätern hat die Psychiatrie einen sehr hohen Stellenwert,
      wenn die Frage nach der Schuldfähigkeit und nach der Unterbringung
      des Straftäters statt in einem Gefängnis in einer psychiatrischen
      Anstalt gefragt wird. Die Frage, wann solch ein "Maßregelvollzug"
      anzuwenden ist, ist Gegenstand der so gen. forensischen, d.h.
      gerichtlichen Psychiatrie, meist kurz als Forensik bezeichnet. Wie
      steht es um die Forensik in Deutschland? Laut einer Meldung
      (Heinen 16.03.01) "bedeutet es einen Glücksfall, dass in NRW der
      'Forensik-Papst', Prof. Dr. Norbert Leygraf, Direktor des
      Institutes für forensische Psychiatrie der Uni/Gesamthochschule
      Essen, tätig ist und immer wieder den Finger auf Schwachpunkte der
      Forensik legt." Es gibt also sogar einen "Forensik-Papst", so als
      ob die Psychiatrie eine Religion wäre, in der es eine unfehlbare
      Gestalt gibt, die autoritativ-verbindlich Entscheidungen treffen
      kann und soll. Auch an anderer Stelle liest man Meldungen wie:
      "Leygraf ist einer der bundesweit renommiertesten Gutachter" (idw
      2000-06-21). Angesichts einerseits der Wichtigkeit des Themas
      Psychiatrie allgemein und andererseits der Lobeshymnen konkret auf
      Leygraf sollte es gestattet sein, sich zu informieren, wer dieser
      Herr Leygraf ist. In einem Interview äußerte sich Leygraf zur
      Thematik der Sachverständigen-Gutachten, bei denen entschieden
      werden soll, ob und inwieweit Straftäter schuldfähig sind bzw. ob
      sie ins Gefängnis oder in die Psychiatrie eingewiesen werden
      sollten (DRiZ 10/03): "Im Bereich der Schuldfähigkeit gibt es
      keine richtigen oder falschen Beurteilungen." In Bezug auf
      psychische Erkrankungen meinte Leygraf: "Behandeln können Sie nur
      Krankheiten. Da fängt das Problem schon an. Liegt tatsächlich eine
      krankhafte Störung, überhaupt eine psychische Störung im engeren
      Sinne vor? Das ist eine sehr problematische Definitionsfrage." Von
      einem Papst wird erwartet, dass er klar sagt, was gut und richtig
      bzw. was schlecht und falsch ist. Bei unserem "Forensik-Papst" ist
      aber genau das Gegenteil gegeben. Es findet damit also gerade die
      Rebellion gegen Kategorien wie "richtig / falsch" bzw. "gesund /
      krank" statt. Die Psychiatrie-Religion unterscheidet sich also in
      ihrem Anliegen sehr deutlich von der katholischen Religion. Nicht
      mehr Klarheit und Gerechtigkeit ist das Ziel, sondern Unklarheit.
      Dient diese Unklarheit wenigstens noch der Gerechtigkeit, oder
      wird diese Unklarheit gar zu dem Zweck geschaffen, um schlimmste
      Ungerechtigkeit ausüben zu können? Um diese Frage zu beantworten,
      empfiehlt sich der Blick auf ein konkretes "Gutachten", das unser
      "Forensik-Papst" nach einem äußerst großzügigen Arbeitszeitraum
      von über fünf Monaten verkündete. In dem "Gutachten" werden einige
      Zitate des "Gutachten"-Opfers nur aneinandergereiht, aber nicht im
      einzelnen auf ihre Berechtigung, ihren Hintergrund und ihr Motiv
      hin untersucht. Diese unstrukturierte Zitatsammlung besteht laut
      Leygraf aus Beispielen für eine wahnhafte Geistesstörung des
      "Gutachten"-Opfers. Hier zwei der Zitate, die Leygraf als Beleg
      für eine psychische Erkrankung dienen. 1. "Ich würde eher sterben,
      als den Glauben verraten". 2. "Wir bitten unsere Leser, für unsere
      Verfolger zu beten, dass sie sich bekehren, würdige Buße tun und
      gerettet werden." Ohne jede genauere Untersuchung dieser Sätze
      fällt Leygraf das Urteil: Dem Begutachteten "gelingt offenbar
      keine Distanzierung mehr von den Überzeugungen, für die er
      streitet. Er ist scheinbar von der Bedeutungsgewissheit der
      Richtigkeit seiner Vorstellungen und von seiner Verfolgung [...]
      überzeugt. Eine Zugänglichkeit für Argumente und eine
      Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht mehr möglich. Die
      Fähigkeit zum Gesichtspunktwechsel ist ihm abhanden gekommen." Was
      Leygraf dabei unterschlägt: Der Begutachtete hat für seine
      Position stets Argumente vorgelegt und sogar von seinen Gegner
      immer wieder Gegenargumente gefordert, diese aber niemals genannt
      bekommen. Wie spricht nun Christus? "Man wird euch den Synagogen
      und Kerkern überliefern und vor Könige und Statthalter schleppen
      um meines Namens willen. Da wird euch Gelegenheit gegeben, Zeugnis
      abzulegen" (Lk 21,12). Und wie spricht z.B. Papst Pius XI. (CCA)
      bzgl. der Christenverfolgung durch den Nationalsozialismus? "Hier
      ist der Punkt erreicht, wo es um Letztes und Höchstes, um Rettung
      oder Untergang geht, und wo infolgedessen dem Gläubigen der Weg
      heldenmütigen Starkmutes der einzige Weg des Heiles ist." Wie
      urteilte die Kirche über diejenigen, die in Zeiten der Verfolgung
      nachgegeben haben? Die Kirche feiert heute den fünfzehnten Sonntag
      nach Pfingsten. Vor etwa siebzig Jahren, in den
      nationalsozialistischen Wirren, predigte ein katholischer Priester
      zum fünfzehnten Sonntag nach Pfingsten: "Jetzt heißt es zunächst
      bekennen, nach dem Worte des Herrn: 'Wer mich vor den Menschen
      bekennt, den werde ich auch vor meinem Vater bekennen, und wer
      mich vor den Menschen verleugnen wird, den werde ich auch vor
      meinem Vater verleugnen, der im Himmel ist' (Lk 12, 8). Da kann
      nicht gefragt werden: Nütze oder schade ich mir mit meinem
      Bekenntnis. Das ist eine Frage der bürgerlichen Zeit, in der eine
      solche Entscheidung nicht nötig war. Jetzt aber, wo die
      Alternative gestellt ist, da gibt es kein Sowohl-als-auch. Da muß
      sich zeigen, ob wir Gott oder der Welt dienen; ob wir an Gott
      glauben wollen oder nicht. Es kann auch nicht gefragt werden: Wie
      kann ich mich an der Entscheidung vorbeidrücken, indem ich nur
      scheinbar meinen Glauben verleugne, um meinen Posten nicht zu
      verlieren; im Inneren will ich ihm desto treuer anhängen und im
      Geheimen ihn fördern. Das ist nicht die Klugheit der Kinder
      Gottes, sondern der Kinder dieser Welt. Es ist Unwahrhaftigkeit
      und Feigheit zugleich, die der Christ niemals klug nennen kann.
      Schon in der alten Kirche haben das viele versucht. Der heilige
      Zyprian hat sie die "Zettelmänner" (libellatici) genannt. In
      Wirklichkeit haben sie den Götzen nicht geopfert, aber sich durch
      Bestechung von den untergeordneten Beamten die Bescheinigung auf
      einem Zettel ausstellen lassen, daß sie geopfert hätten. Diese
      Schlauheit der Überklugen hat die Kirche genau so abgelehnt, wie
      sie das wirkliche Opfer vor den Götzen verurteilt hat." Soweit die
      alte Predigt. Darf man heute etwas anderes predigen? Aber auch
      rein praktisch - wie soll ein Kompromiss aussehen zwischen der
      katholischen Lehre und der nichtkatholischen Lehre? Soll man die
      Zahl der Sakramente von sieben auf 3,5 reduzieren? Ist der Papst
      nur noch bei jedem zweiten Dogma unfehlbar? Sind nur 50 Prozent
      der Menschenseelen unsterblich? Nach alledem stellt sich die
      Frage: Wie kann jemand wie Leygraf, der doch so offen gegen das
      Christentum rebelliert, als Spitzenkraft, ja sogar als "Papst" der
      Psychiatrie-Religion gehandelt werden? Nun, er wird eben von den
      Feinden Christi vergötzt. Und wie zu jeder Zeit, hat die Kirche
      auch heute die Aufgabe, sich gegen die Götzen, gegen die falschen
      Propheten auszusprechen. Und wie zu jeder Zeit, muss die Kirche
      auch heute bereit sein, wegen ihrer Treue zur Wahrheit Schmach und
      Schande, Verfolgung bis zum Äußersten zu erleiden. Auch heute
      gehört es zu den christlichen Pflichten, für die Feinde und sogar
      Verfolger zu beten. Beherzigen wir immer die Worte Christi (Mt
      10,22): "Um meines Namens willen werdet ihr von allen gehaßt
      werden. Wer aber ausharrt bis ans Ende, wird gerettet werden."
      Amen.
      
      XVIII Todesstoß Querulanz
      Zudem verpasst sich das "Gutachten" selbst den definitiven
      Todesstoß, indem als "Befund" auf den "Querulantenwahn" abgestellt
      wird. Diesbzgl. sollte eigentlich jeder, der sich irgendwie mit
      Gutachten beschäftigt, den kurzen Aufsatz "Gutachten als Waffe
      gegen 'Querulanten'" von Joachim Hellmer kennen. Hellmer ist seit
      1966 Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität
      Kiel und 1971 Direktor des Kriminologischen Instituts dieser
      Universität. Auf diesen Aufsatz wird in der ZPO,
      Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers, Einl III, 6 A. , Rn 67
      hingewiesen. Ein Ausschnitt:
      "Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die
      Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand,
      sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen
      irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter
      und sensibler Menschen, gewiß oft überzogen und eskalierend bis
      zum Exzeß. [...] Der Begriff  "Querulanz" sollte aus dem
      Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen
      werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man
      gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes
      vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt,
      geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber
      unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder
      Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt werden soll."
      Damit könnte man das "Gutachten" schon ad acta legen. Aber es soll
      hier auch sonstigen Psycho-Opfern und sonstigen Interessierten
      eine Handreichung gegeben werden, wie man Psycho-"Gutachten"
      leicht durchschauen kann und welche Schlüsse man ziehen muss. Es
      ist Zeit, die ganzen "Gutachten" in der Luft zu zerfetzen, sie zu
      analysieren und atomisieren, damit endlich der Zwang der
      Ungerechtigkeit verschwindet, der den Opfern die Kehle zupresst,
      so dass sie endlich die Luft der Gerechtigkeit atmen können. Keine
      Angst vor "Gutachten"! Die "Gutachter" sollen Angst haben! S. das
      Gleichnis vom ungerechten Richter (Lk 18,1-8), der sinniert: "Weil
      aber diese Witwe mir lästig fällt, will ich ihr zu ihrem Recht
      verhelfen, sonst kommt sie noch am Ende und schlägt mir ins
      Gesicht."
      Dazu zunächst das Elaborat im Volltext.
      
      XIX. Definitive Ungewissheit
      (1) Essen, 24.08.2004; förmlich zugestellt am 06.09.2004
      Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität
      - Gesamthochschule Essen
      Postanschrift: Postfach 103043, 45030 Essen
      Tel.: 0201 - 7227 101
      Fax: 0201 - 7227 105
      An das Landgericht Bonn
      10. Zivilkammer
      Herrn Vors. Richter am Landgericht Wucherpfennig
      Wilhelmstr. 21
      53111 Bonn
      Betr.: Rolf Lingen, Goldbring 2a, 46282 Dorsten
      Az.: 10 0 586/03
      Auf Grund des Beweisbeschlusses vom 15.03.2004 sollte in dem
      Rechtsstreit der Diözesen Deutschland ./. Lingen ein
      psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten zu der Frage erstellt
      werden, ob Herr Rolf Lingen sich [unterstrichen] nicht
      [/unterstrichen] in einem die freie Willensbestimmung
      ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit
      befindet und er daher prozessfähig ist (Bl. 70, Bl. 81). Nachdem
      Herr Lingen zwei gutachterliche Untersuchungstermine (03.05. und
      14.06.2004) nicht wahrgenommen hat und dem Gericht in dem
      vorliegenden Zivilstreit keine Zwangsmittel zur Verfügung stehen,
      soll dem Gericht nun in einer gutachterlichen Äußerung mitgeteilt
      werden, ob
      (2) und inwieweit nach Aktenlage Bedenken hinsichtlich der
      Prozessfähigkeit des Herrn Lingen bestehen (Schreiben der 10.
      Zivilkammer des LG Bonn vom 23.06.2004).
      Zum Sachverhalt:
      Am 03.12.2003 wurde Herr Rolf Lingen vom Landgericht Bonn durch
      ein Versäumnisurteil verurteilt, es bei Meidung eines
      Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € bzw. Ordnungshaft bis zu 6
      Monaten, zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als
      Internetadresse zu verwenden. Gleichzeitig wurde Herr L.
      verurteilt, ebenfalls bei einem Ordnungsgeld von 250.000,- €
      ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen, ein
      Internetportal zu unterhalten, welches den Eindruck erweckt, es
      handele sich um eine offizielles Portal der katholischen
      Amtskirche. Zugleich wurde er verurteilt, dem zuständigen
      Registrar die Freigabe der Domänen "www.katholisch. net",
      "www.katholisch.de.ms", "www.katholisch.eu.tc" und
      "www.römisch-katholisch.info" zu erklären (Bl. 37).
      Zuvor war Herr L. bereits am 07. Juni 1999 vom Landgericht Bonn
      durch ein Versäumnisurteil in einem Rechtsstreit des Verbandes der
      Diözesen Deutschlands und ihm als Beklagten dazu verurteilt
      worden, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000,-
      DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, die
      Domäne "katholisch.de" und die Domäne "katholisch.notrix.de" im
      Internet als Adresse zu verwenden
      (3) und/oder zu verbreiten. Zweitens wurde er dazu verurteilt, die
      entsprechenden Domändaten durch eine Freigabeerklärung wieder
      freizugeben (Anlage K 3).
      Trotz der gegen ihn ergangenen Urteile hat Herr L. sein Verhalten
      in keiner Weise verändert und befolgte die Anordnungen des Urteils
      vom 03.12.2003 nicht, vielmehr betrieb er u.a. seine
      Internet-Seite "Kirche zum Mitreden" weiter.
      Als Beispiele für psychopathologisch auffälliges Verhalten seien
      einige Auszüge aus den Unterlagen zitiert. So schrieb Herr L. am
      25.10.2003 Herrn Richter Dilger, Landgericht Bonn, "ich würde eher
      sterben, als den Glauben verraten; auch solche Übernazis wie du
      können mich nicht zur Kapitulation vor Satan resp. seinen Dienern,
      wie 'Johannes Paul' bewegen!" (Bl.14). Das Schreiben wurde von
      Herrn L. offenbar nachrichtlich an die Staatskanzlei in Düsseldorf
      sowie den Generalstaatsanwalt in Köln versandt. Einem Schreiben
      vom 27. Oktober 2003 an Herrn Richter Dilger ist zu entnehmen:
      "Ich verlange von dir eine sofortige Kapitulationserklärung samt
      offizieller Entschuldigung" (Bl. 17). Am 06. Januar 2004 schrieb
      Herr L. an den Vors. Richter am Landgericht Bonn, Herrn
      Wucherpfennig: "Hi, Moneypenny, (...) du liegst eben ganz auf der
      Welle der Nazis, die ebenfalls die Vernichtung der Kirche
      beschlossen haben (...), ich gebe allerdings zu, dass ihr Über-
      (4) nazis bedeutend schlimmer seid als ihr Nazis, deswegen darf
      man euch Übernazis auch nicht mit so viel Respekt behandeln wie
      die Nazis. Frag ruhig deinen Kumpanen Dilger nach dem Gleichnis
      vom raubmordenden Polizisten" (Bl. 56). Wenige Tage später, am 11.
      Januar 2004, faxte Herr L. ein Schreiben an das Oberlandesgericht
      Köln. Der Titel des Schreibens lautete: "Verfahren gegen die
      Bundesrepublik Deutschland (...), konkret bezogen auf das
      Völkermordinstitut 'Landgericht Bonn' bedeutet das, dass der Kampf
      in erster Linie gegen die Verbrecherorganisationen
      'Bundesverfassungsgericht' und 'Bundesgerichtshof geführt werden
      muss" (Bl. 64).
      Zwei Tage später am 13. Januar 2004 versandte Herr L. per Fax ein
      Schreiben an das Oberlandesgericht Köln, in dem es u.a. heißt:
      "habe ich die o.g. Mitteilung vom Völkermordinstitut 'Landgericht
      Bonn' erhalten, der zufolge die V2-Sekte, vertreten durch die
      Terroristengruppe Redeker (...), mit der die gegen mich
      verschworenen Parteien begründen, weswegen sie göttliches Recht
      außer Kraft setzen können (...). Das Treiben des
      Völkermordinstituts ist also nach wie vor ohne jede
      Rechtsgrundlage; es erfüllt den Tatbestand des Völkermords (gegen
      die katholische Kirche), (...) höchste Zeit, dass solchen
      Übernazis wie Moneypenny das Handwerk gelegt wird. (...)
      Notwehrmaßnahmen können nicht sicher ausgeschlossen werden" (Bl.
      69).
      (5) Der Anlage K9 ist zu entnehmen, "wer 'Kirchensteuer' zahlt, an
      dessen Händen klebt das Blut eines katholischen Priesters, (...)
      weisen wir auf das Notwehrrecht hin, wir bitten unsere Leser, für
      unsere Verfolger zu beten, dass sie sich bekehren, würdige Buße
      tun und gerettet werden".
      Der Anlage Ast 2 (S. 5 ) ist ein Auszug aus der Webseite vom
      23.12.2003 der Kirche zum Mitreden des Herrn L. zu entnehmen: "Die
      Bonner Richter sind (...) skrupellose, blutgeile, absolut
      verlogene Sadisten aus der Gosse kriminellen Abschaums
      zusammengekratzter Bodensatz" und unter dem Datum vom 15.12.2003
      wurde von Herr L. geäußert: "Die Nazis haben es nicht geschafft,
      die Kirche in Deutschland zu vernichten; die Übernazis haben gute
      Aussicht, ihr Ziel zu erreichen" (Anlage Ast 2 S. 7).
      Beurteilung:
      Die geschilderten psychopathologischen Auffälligkeiten sind
      deskriptiv am ehesten als ein "Querulantenwahn" zu bezeichnen.
      Herr Lingen spricht davon, dass es verschworene Parteien seien
      (Landgericht Bonn und die Sozietät Redeker), die Völkermord durch
      das Völkermordinstitut (Landgericht Bonn) bzw. durch
      Verbrecherorganisationen (Bundesverfassungsgericht und
      Bundesgerichtshof) gegen ihn verüben. Er ist offenbar überzeugt,
      dass er von Übernazis bzw. der V2-Sekte verfolgt wird. An den
      Händen von Kirchensteuernzahlern klebe das Blut
      (6) eines römisch-katholischen Priesters. Zusätzlich zeigen sich
      ansatzweise Größenideen (so schlägt er dem Richter Dilger eine
      Kapitulationserklärung vor, bzw. schickt dem Rechtsanwalt Herrn
      Prof. Dr. Redeker ein als Glaubensbekenntnis bezeichnetes
      Schreiben (Anlage K 8)). Dabei gelingt Herrn Lingen offenbar keine
      Distanzierung mehr von den Überzeugungen, für die er streitet. Er
      ist scheinbar von der Bedeutungsgewissheit der Richtigkeit seiner
      Vorstellungen und von seiner Verfolgung durch die katholische
      Kirche bzw. das Landgericht Bonn überzeugt. Eine Zugänglichkeit
      für Argumente und eine Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht
      mehr möglich. Die Fähigkeit zum Gesichtspunktwechsel ist ihm
      abhanden gekommen. Passend zu dem querulatorischen Wahn zeigen
      sich auch Drohgebärden (es werden Notwehrmaßnahmen sowie ein
      Notwehrrecht von ihm erwähnt). Auch zeigt Herr Lingen eine
      typische Vielgeschäftigkeit (zahlreiche Anzeigen gegen Gerichte,
      Staatsanwaltschaften etc.).
      Ohne eine eigene psychiatrische Untersuchung des Herrn L. kann das
      Ausmaß der von ihm dargebotenen Auffälligkeiten aber weder einer
      psychiatrischen Erkrankung (z.B. einer Schizophrenie, einer
      wahnhaften Störung oder einer paranoiden Persönlichkeitsstörung)
      zugeordnet werden, noch kann eine Zuordnung einer möglichen
      psychischen Störung zum juristischen Begriff der "krankhaften
      Störung der Geistestätigkeit" im Sinne des § 104 Ziff. 2 BGB
      erfolgen. Noch weniger kann ohne eine
      (7) entsprechende Untersuchung des Herrn L. eine definitive
      Aussage über die Auswirkungen einer möglichen psychischen Störung
      auf die kognitiven und die motivationalen Voraussetzungen der
      Willensbestimmung getroffen werden. Bezüglich der Prozessfähigkeit
      betreffen die geschilderten psychopathologischen Auffälligkeiten
      weniger die kognitiven Voraussetzungen der freien Willensbildung,
      sondern am ehesten deren affektiv-motivationalen Voraussetzungen.
      So können die aufgezeigten wahnhaften Überzeugungen des Herrn L.
      den Zugang zu vorhandenen Wertvorstellungen - unter Einbeziehung
      der persönlichen Grundlagen der Entscheidungsbildung - durch eine
      Fehlinterpretation der Realität erheblich stören. Aber auch die
      veränderte Bewertung des eigenen Selbst in Form von Größenideen
      kann den Zugriff auf Selbstreflexion und das kritische Für und
      Wider eines freien Willens nachhaltig verstellen. Zur Absicherung,
      ob tatsächlich die Willensbestimmung (v.a. in ihrem
      affektiv-motivationalen Anteil) durch den querulatorischen Wahn
      sowie die Größenideen beeinflusst wird, ist nur durch eine
      persönliche Untersuchung des Herrn Lingen möglich. Erst durch
      diese Prüfung kann letztlich eine Aussage darüber getroffen
      werden, ob Herr Lingen nicht in der Lage ist, einen Prozess zu
      führen oder führen zu lassen (auch nur teilweise, z.B. in Bezug
      auf seine Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche).
      (8) Abschließend können wir Ihnen mitteilen, dass bei Herrn Lingen
      zwar Bedenken bezüglich seiner Prozessfähigkeit durch die
      psychopathologischen Auffälligkeiten, v.a. in Form eines
      Querulantenwahns und Größenideen bestehen. Allerdings können die
      Auswirkungen dieser Auffälligkeiten auf die Prozessfähigkeit im
      Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit ohne eine Untersuchung
      des Herrn Lingen nicht mit der notwendigen Sicherheit von uns
      beurteilt werden.
      Prof. Dr. med. N. Leygraf
      Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie
      Dr. med. S. Kutscher
      Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Dipl.-Psychologe
      
      XX. Harte Worte
      Nach den obigen Ausführungen zu Umgangston und Umgangssprache hier
      noch ein paar Takte z.Th. Verballhornung von Namen wie bei
      Wucherpfennig-moneypenny: Einer der bekanntesten Fälle
      öffentlicher Verballhornung dürfte die Bezeichnung "Mümmelmann"
      für den FDP-Politiker Jürgen Möllemann gewesen sein. Geprägt wurde
      sie durch den CSU-Politiker Franz-Josef Strauß - war der auch
      "wahnsinnig"? Nun ja, wenn man auf die Ereignisse um seinen Sohn
      Max schaut...
      Derzeit ziemlich en vogue ist "Brigittigitt Zypresse" für die
      "Bundesjustizministerin" Brigitte Zypries. Wie hoch Zypries bei
      manchen im Kurs steht, lässt eine Diskussion im Forum von heise
      erahnen:
      lackzerkratzer, 29. Mai 2004 13:07:
      "Die Zypries ist ne dumme Kuh...
      ...das hat sich ja schon bei zahlreichen Gelegenheiten gezeigt.
      Inkompetent und eine absolute Dilettantin. Und das als
      Justizministerin."
      Zeitmaschine, 29. Mai 2004 14:04:
      "Re: Die Zypries ist ne dumme Kuh... 
      Bitte nicht die Kühe beleidigen. Das sind sehr nützliche Tiere."
      Etwas tiefer greift das bekannte Satire-Magazin "Titanic", das den
      mittlerweile recht geläufigen Spitznamen für CDU-Politiker Roland
      Koch in die Welt setzte: "Hessen-Hitler". Das ist nun allerdings
      keine Verballhornung des Namens mehr.
      Wer Satire mag, sollte sich Thomas Murners Schrift "Von dem großen
      Lutherischen Narren" (1522) anschauen, in der er in adäquater
      Weise mit Luther abrechnet - der übrigens von Papst Pius VI. im
      Breve "Quod aliquantum" (1791) treffend als "wahnsinniger
      Häretiker" bezeichnet wird. An der Geisteskrankheit Luthers dürfte
      niemals ernsthafter Zweifel bestanden haben. Doch damit genug an
      "harten Worten".
      
      XXI. Das Gleichnis vom raubmordenden Polizisten
      Auch darüber verliert No keine Silbe, obwohl gerade dies doch mal
      ein interessanter Ansatzpunkt wäre, um über das Anliegen des Verf.
      zu meditieren, immerhin hat der Verf. es selbst erdacht; es ist
      übrigens auch Bestandteil von KzM  (tod_0002.htm). Hier der
      entsprechende Abschnitt im Brief an dilger (25.10.2003):
      "Ich erkläre dir die rechtliche Situation anhand eines
      Gleichnisses: Ein Polizist betritt während seiner Dienstzeit in
      Uniform eine Bankfiliale, erschießt mit seiner Dienstwaffe ein
      paar der Kassierer und verlangt Geld, damit er seine Schulden bei
      Prostituierten, Drogendealern etc. bezahlen kann. Und damit
      niemand der Bankbesucher gegen den Polizisten aussagt, erschießt
      der Polizist nun einen nach dem anderen. Einer der Bankbesucher
      aber fällt über den Polizisten her, entwaffnet ihn und setzt ihn
      endgültig außer Gefecht. Für dich ist die Sache klar: Der Polizist
      hat während seiner Dienstzeit in Uniform seine Dienstwaffe
      gebraucht; der Retter muss wegen Widerstands gegen die
      Staatsgewalt und wegen Polizistenmords bestraft werden. Für mich
      ist die Sache auch klar: Der Polizist hat seinen Status
      missbraucht, der Retter hat in Notwehr und damit vorbildlich
      gehandelt. Der Kern ist die Legitimation: Der Polizist war nicht
      legitimiert zum Raubmord, und du bist nicht legitimiert zur
      Kirchenvernichtung. Du bist in kirchlichen Angelegenheiten
      eigentlich gar nicht legitimiert, aber auch da bin ich bereit,
      deine diesbezüglichen Argumente zu prüfen. Kannst du dich nicht
      legitimieren, gilt das Notwehrrecht. Auch wenn du dir eine schicke
      Robe überwirfst, du bist mir gegenüber nicht im Dienst, weil du
      nicht legitimiert bist, du vertrittst nicht die Staatsgewalt, weil
      der Staat diese gegenüber der Kirche nicht ausüben kann."
      
      XXII. Der Gesichtspunktwechsel
      Hier geht es nun wirklich um Sein oder Nichtsein. Ein bekanntes
      Kirchenlied beginnt mit den Worten: "Fest soll mein Taufbund immer
      stehen". Das Evangelium von No aber lautet: "Schnell den
      Gesichtspunkt immer wechseln". Wäre es nicht zuerst einmal
      notwendig, dass Argumente vorgebracht werden, warum man eine
      Ansicht vertreten soll? Nun, eben das hat ja die Kirche in der
      Theologie geleistet. Aber weshalb soll man seinen "Gesichtspunkt
      wechseln"? Das würde zunächst bedeuten, dass der alte
      "Gesichtspunkt" falsch (geworden) ist. Kann das sein? Nach
      katholischer Lehre nicht, s. das Dogma (NR 61, cf. DS 3043): "Wer
      sagt, es sei möglich, daß man den von der Kirche vorgelegten
      Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft
      gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die
      Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen."
      Man soll also wider besseres Wissen, allein aufgrund brutalster
      Zwangsmaßnahmen, seinen "Gesichtspunkt" wechseln. Nicht das
      Festhalten an der Wahrheit, sondern das Ändern des Gesichtspunktes
      wird nun zum Kennzeichen menschlicher Größe. Glaubenstreue ist
      "Querulantenwahn", der Glaube an die Unfehlbarkeit der Kirche ist
      eine "wahnhafte Überzeugung".
      Welchen Stellenwert hat die Treue in Nos Evangelium? In völliger
      Perversion erklärt No die Treue statt zu einem tugendhaften nun zu
      einem wahnhaften Verhalten. Der Satz: "ich würde eher sterben, als
      den Glauben verraten", wird von No (S. 3) ausdrücklich als
      "psychopathologisch auffälliges Verhalten" gewertet. Man mache
      sich Nos Wahn mal in aller Ruhe klar. Die ganzen Märtyrer waren
      Psychopathen! Jeder, der Glaubenstreue beweist, ist ein
      Psychopath!
      Die Treulosigkeit des Menschen gegen Gott wird in der biblischen
      Sprache oft als "Ehebruch" resp. "Hurerei" gewertet. Nach
      christlicher Lehre sollen Mann und Frau sich die Treue halten.
      Aber was für Vorbilder sind da die "Spitzenpolitiker" wie
      Bundeskanzler Schröder und Außenminister Fischer? Beide haben
      schon jeweils ihrer vierten Frau ewige Treue geschworen. Auch
      Angela Merkel (CDU) nimmt die Sache mit der ehelichen Treue, bis
      dass der Tod die Eheleute scheidet, nachweislich sehr locker. Der
      Gesichtspunktwechsel lebt! Wer zum "Gesichtspunktwechsel", zur
      Treulosigkeit, zur offenen Rebellion gegen die klar erkannte
      Wahrheit nicht bereit ist, der ist ein "Psychopath".
      So bemängelt No: "Dabei gelingt Herrn Lingen offenbar keine
      Distanzierung mehr von den Überzeugungen, für die er streitet."
      Kann man für Überzeugungen streiten, von denen man sich
      distanziert? Weswegen soll man sich denn von seinen Überzeugungen
      distanzieren? Haben sich die Märtyrer von ihren Überzeugungen
      distanziert? Ach ja, die waren ja selbst "Psychopathen".
      Christentum - Psychopathentum, diese Formel der Antichristen liegt
      auch nach zweitausend Jahren noch voll im Trend.
      Etwas versöhnlicher klingt der Satz: "Eine Zugänglichkeit für
      Argumente und eine Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht mehr
      möglich" Nun, Argumente wurden ja nur seitens des Verf.
      vorgebracht, während die V2-Sekte mit Irrlehren und brutalster
      Gewalt gekontert hat. Aber worin sollte nun ein "Kompromiss"
      bestehen? Existiert Gott nur vormittags, während er nachmittags
      nicht mehr existiert? Ist Christus nur vormittags Gott? Gibt es
      die Erbsünde nur vormittags. Gibt es Himmel und Hölle nur
      vormittags - oder nachmittags, auch hier müsste ja ein
      "Kompromiss" gefunden werden. Allerdings hat auch Bo selbst dem
      Verf. keinen "Kompromiss" angeboten, z.B. dass die V2-Sekte die
      Domains nur vormittags benutzt. In dem gigantischen Irrenhaus von
      Staat und V2-Sekte führt auch No seinen Teufelstanz auf.
      
      XXIII. Verfolgungswahn
      Der Verf. (S. 5) "ist offenbar überzeugt, dass er von Übernazis
      bzw. der V2-Sekte verfolgt wird". Also ganz ehrlich: Wenn der
      Verf. die sich vor ihm auftürmenden Stapel von "Justiz"-Schreiben
      sieht, die ganzen "Strafverfahren", "Strafanträge", "Strafbefehle"
      usw. durchblättert, wenn er Forderungen liest, gegen ihn sollte
      die "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens"
      betrieben werden, wenn er an die ganzen Vorladungen zu Verhören
      bei Polizei, Gerichtsvollzieher und "Justiz" denkt, wenn er auf
      die Kontoauszüge seiner geplünderten Konten, über die ihm die
      Verfügungsgewalt entzogen ist, blickt, wenn er sich an die ganzen
      "Hausbesuche" seitens irgendwelcher "Staatsdiener" erinnert, ja,
      dann kann sich der Verf. des Eindrucks nicht erwehren, dass er
      Verfolgung erleidet. Auch mit Blick auf die o.g. Zitate z.Th.
      Christenverfolgung wäre das nicht unbedingt unmöglich.
      Der Verf. hält es allerdings für wahnhaft, diese Verfolgung als
      Verfolgungswahn abzutun.
      Weiter (S. 6) vermeint No über den Verf.: "Er ist scheinbar von
      der Bedeutungsgewissheit der Richtigkeit seiner Vorstellungen und
      von seiner Verfolgung durch die katholische Kirche bzw. das
      Landgericht Bonn überzeugt." Scheinbar oder anscheinend - den
      Unterschied kennt No anscheinend nicht, meint aber wohl nur
      scheinbar scheinbar, d.h. anscheinend anscheinend. Wie dem auch
      sei: Es ist richtig, dass der Verf. von "der Bedeutungsgewissheit
      der Richtigkeit" der katholischen Dogmen überzeugt ist. Diese sind
      gerade nicht nur die "Vorstellungen" des Verf. Es ist richtig,
      dass der Verf. "von seiner Verfolgung durch" das "Landgericht
      Bonn" überzeugt ist, dafür sprechen die o.g. Unterlagen. Es ist
      falsch, dass der Verf. "von seiner Verfolgung durch die
      katholische Kirche" überzeugt ist - denn die katholische Kirche
      ist die Gemeinschaft derer, die geeint sind im wahren Glauben, in
      den wahren Sakramenten und unter den rechtmäßigen Hirten (una,
      sancta, catholica et apostolica ecclesia). Eine unkontrollierte
      Horde von Leuten, bei denen heilloses Chaos in der Lehre herrscht,
      die keine oder nur zweifelhaft gültige Riten haben und auch in
      keiner sakramentalen Verbindung mehr zu den Aposteln stehen, ist
      nun einmal nicht die Kirche. Zweifelsfrei steht fest, dass die
      Kirche immer Apologie, immer Verteidigung ihres Glaubens mit
      Argumenten betrieben hat. Zweifelsfrei steht fest, dass die
      V2-Sekte ausschließlich brutalste, sadistische Gewalt angewendet
      hat, um den Verf. auszuschalten.
      Indem No Kirche und V2-Sekte nicht nur auf eine Stufe stellt,
      sondern behauptet, der Verf. würde die V2-Sekte für die
      katholische Kirche halten, hat er jeglichen Bezug zur Realität
      aufgegeben.
      Ja, aber No erklärt doch: "Eine Zugänglichkeit für Argumente und
      eine Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht mehr möglich. Die
      Fähigkeit zum Gesichtspunktwechsel ist ihm abhanden gekommen."
      Nochmals: Dann sollte No auch mal erklären, welches Argument denn
      jemals gegen die Ausführungen des Verf. vorgebracht wurde. No
      selbst bringt ja auch nur fetzenhafte, sinnentstellende und
      verfälschte Zitate zustande, die keinerlei Argumentationskraft
      besitzen.
      
      XXIV. Größenidee und Größenwahn
      Zur Klärung der Begriffe hier zunächst die Definitionen, die Karl
      C. Mayer auf seiner Internetseite "Glossar Psychiatrie /
      Psychosomatik / Psychotherapie / Neurologie / Neuropsychologie"
      gibt:
      "Größenidee: Eine übersteigerte Einschätzung von Wert, Macht,
      Wissen, Bedeutung oder Identität der eigenen Person. In extremen
      Fällen kann die Größenidee wahnhaftes Ausmaß annehmen.
      Größenwahn: Diese expansive Wahnform reicht von der unbegründeten
      Selbstüberschätzung bis zu enormer Selbstüberhöhung. Der Kranke
      übertrifft alle Mitmenschen weit an Begabung, Kraft, Fähigkeit,
      Besitz. Er erlebt sich ungeheuer machtbegabt, als Herrscher der
      Welt und dergleichen. Oder er hält sich für Gott, einen Gesandten
      Gottes. Wahn hoher Abstammung. Erfinderwahn. Auch Religiöser Wahn:
      Der Kranke erlebt sich als von Gott gesandt oder in einer
      besonderen Beziehung zu Gott stehend, von Gott mit einem Heils-
      oder Religionsgründungsauftrag in die Welt geschickt oder
      dergleichen."
      Wie übersteigert ist nun die Selbsteinschätzung des Verf.?
      a) Wert: Bei KzM gibt es u.a. eine Kreuzwegandacht, darin heißt es
      in der XI. Station: "Jesus, Du König der Märtyrer! Laß mich doch
      den großen Wert meiner unsterblichen Seele, für die Du so
      Unaussprechliches erduldet hast, recht erkennen." Jedem einzelnen,
      auch NoBo, soll damit der Wert der unsterblichen Seele
      veranschaulicht werden. Dass die Seele des Verf. einen höheren
      Wert hätte als die Seelen seiner Mitmenschen, schreibt er nicht
      nur nicht, sondern denkt er noch nicht einmal.
      b) Macht: Wenn der Verf. permanent auf seine totale Hilflosigkeit
      gegenüber der totalen Übermacht aus Staat und V2-Sekte hinweist
      und völlig um die Gefahr weiß, von seinen Gegnern hinsichtlich des
      Leibes zermalmt zu werden, kann man ihm auch nicht übersteigertes
      Machtdenken andichten.
      c) Wissen: KzM besteht im wesentlichen aus Zitaten kirchlicher
      Texte wie Gebete, Enzykliken, Theologieschriften etc. Würde der
      Verf. sein Wissen für überragend halten, würde er wohl kaum
      ständig aus anderen Werken zitieren. Der Verf. weiß durchaus um
      seine Grenzen, die ihm immer wieder bewusst werden; z.B.: Obwohl
      eine Predigt nur fünf Minuten dauert, kostet es den Verf. mehrere
      Stunden, eine Predigt zu schreiben. Auch die Fertigstellung dieser
      kleinen Stellungnahme zum No-"Gutachten" nahm mehrere Tage in
      Anspruch, u.z. von Montag (06.09.2004) Nachmittag bis Donnerstag
      (09.09.2004) Nachmittag! Und das bezieht sich ja nur auf die Zeit,
      bis der Verf. meinte, einen akzeptablen Text zusammengestrickt zu
      haben; über die objektive Qualität des Ergebnisses ist dabei noch
      gar nicht geurteilt. Während der "Studienzeit" waren Arbeitstage
      von zehn Stunden und mehr keine Seltenheit, um die Ergebnisse zu
      erzielen. All das macht es dem Verf. unmöglich, sich für "genial"
      zu halten.
      d) Bedeutung / Identität: Was die priesterliche Würde betrifft,
      wurde ja schon oben bzgl. der Priesteranrede etwas gesagt. Hier
      noch einige längere kirchliche Ausführungen; so liest man z.B. im
      Catechismus Romanus II,7:
      "(2.) Es gibt auf Erden keine erhabenere Würde als den
      Priesterstand
      Zuerst muss daher den Gläubigen dargelegt werden, wie gross der
      Adel und die Erhabenheit dieses Standes ist, wenn wir nämlich
      seine höchste Stufe, d.i. das Priestertum betrachten. Denn da die
      Bischöfe und Priester gleichsam Gottes Dolmetscher und Botschafter
      sind, welche in seinem Namen die Menschen das göttliche Gesetz und
      die Lebensvorschriften lehren und die Person Gottes selbst auf
      Erden vertreten: so ist offenbar ihr Amt ein solches, dass man
      sich kein höheres ausdenken kann, daher sie mit Recht nicht nur
      Engel, sondern auch Götter genannt werden, weil sie des
      unsterblichen Gottes Kraft und Hoheit bei uns vertreten. Wiewohl
      sie aber zu jeder Zeit die höchste Würde behauptet haben, stehen
      doch die Priester des Neuen Bundes allen übrigen an Würde weit
      voran; denn die Gewalt, sowohl den Leib und das Blut unseres Herrn
      zu wandeln und zu opfern, als auch Sünden nachzulassen, welche
      ihnen übertragen ist, übersteigt selbst die menschliche Vernunft
      und Fassungskraft, geschweige denn, dass etwas ihr Gleiches oder
      Ähnliches auf Erden gefunden werden könnte.
      (3.) Wer als von Gott zum Priestertum und zu den kirchlichen
      Ämtern berufen zu erachten ist
      Wie aber ferner unser Heiland vom Vater, die Apostel und Jünger
      aber von Christus dem Herrn in die ganze Welt gesandt worden sind:
      so werden täglich die Priester, mit derselben Macht, wie jene,
      ausgerüstet, «zur [Eph.4,12.] Vollendung der Heiligen, zum Werke
      des göttlichen Dienstes, zur Erbauung des Leibes Christi» gesandt.
      Die Last einer so grossen Aufgabe ist daher niemand unbedachtsam
      aufzulegen, sondern nur jenen, welche demselben durch die
      Heiligkeit des Lebens, Gelehrsamkeit, Glauben und Klugheit
      gewachsen sind. Und es masse sich auch niemand diese Würde an,
      sondern, «wer [Hebr.5,4.] von Gott berufen wird wie Aaron.»
      Berufen von Gott aber heissen jene, welche von den rechtmässigen
      Dienern der Kirche berufen werden; denn diejenigen, welche sich
      selbst in dieses Amt anmassend eindrängen und aufdringen, von
      diesen muss man lehren, der Herr habe sie gemeint, als er sprach
      [Ier.23,21.]: «Ich sandte diese Propheten nicht, sie selbst sind
      gelaufen»; etwas Unglücklicheres und Elenderes, etwas für die
      Kirche Unheilbringenderes aber, als diese Leute, kann es nicht
      geben. 
      (30.) Warum in denjenigen, welche zu den Weihen befördert werden
      sollen, eine ausgezeichnete Rechtschaffenheit erfordert wird
      Hierauf muss nun erklärt werden, wer denn zu diesem Sakramente und
      namentlich zur priesterlichen Weihe tauglich ist und was an ihm
      vorzüglich erfordert wird; denn daraus wird sich unschwer
      feststellen lassen, was man bei der Erteilung der übrigen Weihen,
      je nach der Pflicht und Würde einer jeden, beobachten muss. Dass
      aber bei diesem Sakramente die grösste Vorsicht angewendet werden
      muss, ergibt sich daraus, dass die übrigen die Gnade zur Heiligung
      und zum Nutzen der Empfänger mitteilen; die aber geweiht werden,
      werden deshalb der himmlischen Gnade teilhaftig, damit durch ihren
      Dienst für das Heil der Kirche und geradezu aller Menschen gesorgt
      werde; daher ist es begreiflicherweise gekommen, dass nur an
      bestimmten Tagen, an welchen auch nach ältestem kirchlichen
      Gebrauche feierliche Fasten verordnet werden, die Weihen
      stattfinden, damit nämlich das gläubige Volk durch seine frommen
      und heiligen Bitten von Gott solche Diener der göttlichen
      Geheimnisse erlange, welche zu der rechten und der Kirche
      nützlichen Ausübung einer so hohen Amtsgewalt die tauglichsten
      sind."
      Man kann auch aus den Schriften eines des bedeutendsten
      katholischen Moraltheologen zitieren, i.e. Alfons Maria di Liguori
      ((Der Priester in der Einsamkeit. Erstes Kapitel.)
      "Würde des Priesters.
      1. Der h. Ignatius der Martyrer sagt, das Priesterthum sei unter
      allen erschaffenen Würden die höchste: 'Der Gipfel von Allem ist
      das Priesterthum.' [Epist. ad Smyrn. Omnium apex est sacerdotium]
      Der h. Ephräm nannte es eine unendliche Würde: 'Ein
      staunenswerthes Wunder ist die große, unermeßliche, unendliche
      Würde des Priesterthums.' [De Sacerdotio. Miraculum est stupendum,
      magna, immensa, infinita sacerdotii dignitas.] Der Heilige
      Johannes Chrysostomus schreibt, das Priestertuhm müsse, wiewohl es
      auf Erden ausgeübt werde, doch den himmlischen Dingen beigezählt
      werden. [De Sacerdotio l. 3. n. 4. Sacerdotium in terris
      peragitur, sed in rerum coelestium ordinem referendum est.]
      Bartholomäus Chassaing schreibt (mit Berufung auf den h.
      Augustin), der Priester stehe höher als jede irdische Herrschaft,
      höher als jede himmlische Hoheit; nur Gott dem Herrn sei er
      untergeordnet. [Catal. gloriae mundi, p. 4. cons. 6. O sacerdos
      Dei! si altitudinem coeli contemplaris, altior es; si omnium
      dominorum sublimitatem, sublimior es; solo tuo Creatore inferior
      es.] Und Papst Innozenz III. sagt, der Priester stehe in der Mitte
      zwischen Gott und dem Menschen; er sei geringer als Gott, aber
      größer als der Mensch. [In Consecr. Pont. s. 2. Inter Deum et
      hominem medius constitutus; minor Deo, sed major homine.] Der h.
      Dionysius nennt den Priester einen göttlichen Menschen. [De Eccl.
      Hier. c. 1. Qui sacerdotem dixit, prorsus divinum insinuat virum.]
      darum bezeichnete er auch das Priesterthum als eine göttliche
      Würde: Angelica, imo divina est dignitas. Kurz, die priesterliche
      Würde übersteigt nach den Worten des h. Ephräm an Größe jede
      Vorstellung. [De sacerdotio. Excedit omnem cogitationem donum
      dignitatis sacerdotalis.] Es genügt indes die Erklärung Jesu
      Christi, daß man die Priester wie seine eigene Person ansehen
      müsse: "Wer euch höret, der höret mich; wer euch verachtet, der
      verachtet mich." [Luc. 10,16.] Darum schreibt der h. Johannes
      Chrysostomus, daß, wer den Priester ehrt, Christum ehre; wer ihn
      aber entehrt, Christum entehre. [Hom. 17.]"
      Je mehr man sich in die kirchliche Lehre zum Weihesakrament
      einliest, desto heller leuchtet ein, weshalb die laikale Anrede
      nicht verwendet resp. hingenommen werden darf. Eben deswegen
      erscheint es dem Verf. keineswegs übertrieben, wenn nach
      kirchlichem Gebrauch den Priestern der geschuldete Respekt
      entgegengebracht wird, und es erscheint ihm tatsächlich verfehlt,
      wenn nach V2-Gebrauch den Priestern der geschuldete Respekt
      verweigert wird. Das Festhalten an der kirchlichen Lehre ist für
      No untrügliches Indiz einer "Größenidee". Der Verf. meint: Die
      Ideologie der V2-Sektierer, sie könnten sich über die göttlichen
      Anordnungen hinwegsetzten, ist kompletter Größenwahn. Anders
      gesagt: Zwar wurde dem Verf. Größenwahn nicht angedichtet, aber er
      liegt vor - bei NoBo. Dass NoBo sich für berechtigt hält, die
      priesterliche Würde des Verf. zu negieren, also quasi
      "ungeschehen" zu machen, könnte man in restloser Verzweiflung
      vielleicht als ungeschickt, aber nicht weiter tragisch zu
      entschuldigen suchen.
      Aber es geht ja ohnehin vielmehr um die ganze katholische Lehre,
      die von NoBo ganz im Sinne von "connis Credo" in teuflischer Weise
      auf den Kopf gestellt wird. Wohl in völligen Wahn
      hineingesteigert, behauptet No, es sei ein Zeichen von
      "Größenideen", wenn der Verf. "dem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr.
      Redeker ein als Glaubensbekenntnis bezeichnetes Schreiben"
      schickt. Also: connis Credo ist eben nicht das Credo des Verf.,
      sondern das der V2-Sekte. Es ist ein Beleg für den übergöttlichen
      Wahn der V2-Sekte, die meint, sie könne die Existenz Gottes, die
      Gottheit Christi, die Erlösung etc. leugnen. Selbst die
      elementarsten Zusammenhänge kann oder will No nicht
      nachvollziehen, sondern stellt sie völlig auf den Kopf.
      Noch eine Bemerkung: Mobbing ist ein mittlerweile sehr
      verbreitetes Problem. Die Mobbing-Opfer sollen eingeschüchtert
      werden, m.a.W. das im besten Sinne "gesunde Selbstbewusstsein" ist
      Zielpunkt der Mobbing-Attacken. So muss man auch NoBos
      verzweifelte "ansatzweise" "Größenidee"-Phantasterei werten: Als
      Generalangriff auf das im besten Sinne "gesunde
      Selbstbewusstsein". Was für ein diabolisches Spiel gerade die
      Psychiatrie dabei spielt, lässt sich z.B. an dem recht bekannten
      Praktikumsbericht "Der nackte Kaiser" (2001) von Wulf Mirko
      Weinreich erahnen. Wie wird in der Psychiatrie mit den "Patienten"
      umgesprungen?
      "Positive Deutungen gibt es nicht: Wenn sich ein Patient um einen
      anderen kümmert, ist das keine Mitmenschlichkeit, sondern
      'Anklammern', kümmert er sich nicht, ist er 'narzisstisch'. Wenn
      die Patienten in der Bewegungstherapie wild sind, ist es
      'Aggressivität', sind sie eher soft, gibt es die Etiketten
      'konfliktscheu' oder 'energielos'. Selbst als kerngesunder Mensch
      würde man wohl gleich ein Krankheitsetikett angeheftet bekommen,
      denn so gut wie nichts wird als natürlicher Ausdruck der
      Individualität gewertet, als Ressource oder Potential gesehen."
      Wer sich von den Profi-Mobbern einschüchtern lässt, hat schon so
      gut wie verloren. Gesundes Selbstvertrauen ist erforderlich. Man
      muss auch schon wirklich sehr blöd sein, wenn man so ein restlos
      stümperhaftes Machwerk wie das No-"Gutachten" als die Arbeit einer
      "Koryphäe" wertet, erst recht, wenn man meint, das "Gutachten"
      wäre "nach den Regeln der Kunst erstellt" oder sogar "inhaltlich
      zutreffend". Nochmals: Die Gutachter müssen Angst haben, weil ihre
      Opfer den Schwindel nicht mehr hinnehmen wollen. Und die
      "ungerechten Richter" müssen zittern, man könnte ihnen ins Gesicht
      schlagen, wenn sie am Unrecht festhalten!
      
      XXV. Notwehrmaßnahmen und Notwehrrecht
      S. 6: "Passend zu dem querulatorischen Wahn zeigen sich auch
      Drohgebärden (es werden Notwehrmaßnahmen sowie ein Notwehrrecht
      von ihm erwähnt)." No ignoriert geflissentlich, dass der Verf. nur
      die kirchliche Lehre bzgl. des Notwehrrechts wiederholt und auch
      darauf hinweist, dass sogar das StGB ein Notwehrrecht kennt. Also
      die Wiederholung katholischer Lehraussagen ist eine "Drohgebärde",
      die zu einem "querulatorischen Wahn" passt. Wer sich nicht wie ein
      Stück Vieh vom Staat ausnutzen und auch nach dessen Lust und Laune
      schlachten lässt, der ist laut No an "querulatorischem Wahn"
      erkrankt. Ja, der Bürger darf sich noch nicht einmal mehr gegen
      Misshandlung sträuben, der Bürger hat also noch weniger Rechte als
      ein Stück Vieh, das bereits keine Rechte hat.
      Hier ein Ausschnitt aus B. Häring, a.a.O. 985f:
      "Wenn einmal grundsätzlich zugegeben ist, daß eine Regierung ihre
      Rechtmäßigkeit durch den äußersten Mißbrauch ihrer Macht verliert,
      dann ist auch im Kern schon dem Volke das Recht zugebilligt, seine
      Sache selbst gegen diese unrechtmäßige Regierung in die Hand zu
      nehmen. Die Frage ist nur: Auf welche Weise? Der passive
      Widerstand (die gewaltlose und geschlossene Nichtbefolgung von
      Gesetzen) kann auch gegenüber einer rechtmäßigen Regierung in
      Frage kommen in Bezug auf einzelne Gesetze, die ungerecht sind und
      Böses verlangen. Erst recht ist der passive Widerstand erlaubt
      gegenüber einer wesenhaft schlechten Regierung. Die schwierigere
      Frage ist, ob es einer Regierung gegenüber, »die offenkundig zum
      Feinde des Volkes wird, die dauernd und in schwerster Weise gegen
      das Gemeinwohl verstößt«, das Recht zum aktiven Widerstande gibt.
      Dieses Recht hat neuerdings Max Pribilla mit guten Gründen und in
      kundiger Auslegung der Schrift und Tradition vertreten (M.
      Pribilla S. J., An den Grenzen der Staatsgewalt, in: Stimmen der
      Zeit 141 (1948) S. 410-427; Schlange und Taube, ebenda 148 (1951)
      S. 161-172). In ähnlicher Weise äußerte sich nach ihm Matthias
      Laros (M. Laros, Seid klug wie die Schlangen und einfältig wie die
      Tauben. Frankfurt 1951). Begründung: »Die gottgegebene,
      naturrechtliche Ordnung darf die einzelnen und die Völker in
      keiner Weise ohne rechtliche Hilfe lassen, so daß die rechtlose
      Gewalt keine rechtliche Schranke gegen sich hätte. Ver aber den
      aktiven Widerstand unter allen Umständen als unerlaubt verurteilt,
      verweigert dem Volke das Recht zur Anwendung wirksamer Mittel
      gerade in der höchsten Not, wenn es nämlich von seiner eigenen
      Regierung zu Grunde gerichtet wird (M. Pribilla, in: Stimmen der
      Zeit 141 (1948) S. 420). Nach mittelalterlicher Auffassung und
      Praxis hatte der Papst das Recht, die Untertanen von ihrer
      Verpflichtung zur Untertänigkeit zu entbinden, wenn der Herrscher
      das Allgemeinwohl oder die Rechte der Religion schwer verletzte.
      Nach allgemeiner Auffassung hat das Volk selber das Recht, einen
      Wahlkönig beziehungsweise eine gewählte Regierung abzusetzen, wenn
      diese sich nicht an die bei der Wahl eingegangenen Verpflichtungen
      halten. Daraus folgert Pribilla mit Theodor MEYER (Th. Meyer,
      Institutiones juris naturalis II. Freiburg 1900) und MAUSBACH
      (Staatslexikon Freiburg 1927, Bd. II, 402 ff.): »Wenn der
      gebrochene Vertrag den Ständen das Widerstandsrecht gegen den
      Gewaltherrscher gibt, sollte das, was positive, geschriebene
      Dokumente vermögen, nicht in höherem Maße das gottgegebene,
      natürliche Recht des Volkes zu leisten imstande sein? Jedenfalls
      scheint es widersinnig, dem einzelnen das Recht der Notwehr
      unbedenklich zu gestatten, der Gesamtheit aber das unter den
      gegebenen Uniständen einzig wirksame Rechtsmittel zur Behebung
      eines äußersten Notstandes - nämlich die Unschädlichmachung des
      seine Gewalt mißbrauchenden Herrschers - zu verweigern« (Stimmen
      der Zeit 141 (1948) S. 421)."
      
      XXVI. Vielgeschäftigkeit
      Eine Definition dazu fehlt in Mayers Glossar. In der Tat wird
      "Vielgeschäftigkeit" immerhin in diversen Texten als typisches
      Merkmal manischer Erkrankung aufgelistet; auch hier wäre
      allerdings wieder auf Weinreich zu verweisen. Aber was ist mit
      "Vielgeschäftigkeit" eigentlich gemeint? Nun, definitiv nicht das,
      was No dem Verf. ankreidet, also z.B. "zahlreiche Anzeigen gegen
      Gerichte, Staatsanwaltschaften etc." Gem. No ist die
      konzentrierte, entschiedene, zielorientierte Fleißarbeit
      "Vielgeschäftigkeit". In Wahrheit ist "Vielgeschäftigkeit" aber
      genau das nicht, sondern vielmehr "Arbeiterei", ein
      "Beschäftigungswahn" bis hin zum "Zeittotschlagen", kurzum:
      Zerstreuung. Also selbst vor einem völligen Begriffsmissbrauch
      schreckt No nicht zurück, nur um seinem "Querulanten"-Wahn
      unbekümmert zu frönen.
      Hier zwei Symptom-Kataloge z.Th. Manie:
      a) (Anja Lübben, Angst- und Depri-Info) "Zu den Symptomen eine
      Manie zählt ein Gefühl euphorischer Glückseligkeit, manchmal
      ärgerliche Gereiztheit, massive Antriebs- und
      Aktivitätssteigerung, unbedachte Handlungen verbunden mit
      verschwenderischer Geldausgabe, leichte Ablenkbarkeit, großer
      Wagemut, Aggressivität, leichte Ablenkbarkeit, Vielgeschäftigkeit
      und vor allem eine mangelnde Krankheitseinsicht."
      Da war Lübben wohl selbst gerade leicht abgelenkt, als sie diesen
      Katalog erstellte. "Mangelnde Krankheitseinsicht" dürfte v.a. bei
      völlig gesunden Menschen vorliegen - aber das Psycho-Establishment
      wird ganz gewiss alles versuchen, um in solchen Fällen Abhilfe zu
      schaffen.
      b) (Volker Faust, Psychosoziale Gesundheit) "Die Manie gilt als
      Gegenstück zur Depression. Die Stimmung ist gehoben bis übermütig
      (kennzeichnend: ansteckend!), kann aber auch
      unverfroren-rechthaberisch, gereizt, ja aggressiv sein. Erhöhte
      Ablenkbarkeit ('von Thema zu Thema'), witzig-schlagfertig,
      manchmal aber auch verworren. Ungebremster Bewegungsdrang: laut,
      schnell, lebhaft, ständig in Bewegung, rastlos, voller Wagemut,
      Vielgeschäftigkeit, Reise-, Rede- und Schreibdrang, ständiges
      Telefonieren. Mitunter enthemmt, unpassende Vertraulichkeiten,
      Prahlereien, gesellschaftliche 'Ausrutscher', Schwindeleien.
      Aufdringlich, herausfordernd, ggf. Gefahr sexueller Fehlhandlungen
      (allerdings seltener und auch weniger 'schamlos', wie gerne
      kolportiert wird). Körperlich 'in prächtiger Verfassung'.
      Kleidung, Schmuck, das ganze Auftreten manchmal exzentrisch oder
      herausfordernd (aber nicht grundsätzlich). Die gesellschaftlichen,
      familiären und finanziellen Folgen sind - je nach Ausprägungsgrad
      des Leidens, vorbestehender Wesensart und psychosozialen Umständen
      - mehr oder weniger folgenschwer: sogenannte Erfindungen,
      Verbesserungen, weltanschauliche, theologische oder politische
      Erneuerungen, mehr oder weniger gewagte finanzielle Unternehmungen
      (vom 'lockeren Geldbeutel' über den Kaufrausch bis zur
      Unternehmensgründung), Auseinandersetzungen mit Verwandten,
      Bekannten, Vorgesetzten, Fremden, Behörden, von der
      Distanzlosigkeit bis zur Beleidigung. Rauschende Feste, sinnlose
      Reisen, öffentliche Diskussionen (und Auseinandersetzungen). Am
      Schluss oftmals ernste und vor allem langfristige Probleme in
      Familie, Nachbarschaft, am Arbeitsplatz und überhaupt in der
      Gesellschaft. Bisweilen herbe finanzielle Verluste. Behandlung:
      meist medikamentös (antipsychotisch wirkende Neuroleptika,
      Phasenprophylaktika wie Lithium, Carbamazepin und Valproinsäure)."
      So unpräzise und letztlich nichtssagend, weil grenzenlos
      verallgemeinerbar (Weinreich!) diese Symptom-Katologe auch sein
      mögen, man muss dennoch die Fragen stellen: Wer schwindelt hier?
      Wer gönnt sich hier "sexuelle Fehlhandlungen"? Wer liefert hier
      "theologische Erneuerungen"? Der Verf. oder die V2-Sekte und
      Konsorten? "Rauschende Feste, sinnlose Reisen" etc. - das klingt
      offen gestanden nach Hardcore-V2-Sektierern à la Wojtyla ("Papst
      Johannes Paul II."), nicht aber nach dem Verf.
      
      XXVII. Kognitiv-motivational
      (S. 7) "Bezüglich der Prozessfähigkeit betreffen die geschilderten
      psychopathologischen Auffälligkeiten weniger die kognitiven
      Voraussetzungen der freien Willensbildung, sondern am ehesten
      deren affektiv-motivationalen Voraussetzungen."
      Psycho-Geblubber at its best - ein ganzes Nest von Unfug, zudem
      noch ausgesprochen schwammig formuliert: inwiefern besteht hier
      ein "weniger", inwiefern besteht hier ein "am ehesten"? Warum
      begnügt sich eine "Koryphäe" wie No mit so einem hohlen Gesabbel?
      Damit er den Verf. - nur zur Klärung der Ungewissheiten, versteht
      sich - zwangsinternieren kann? Die "psychopathologischen
      Auffälligkeiten" sind eben nicht "geschildert", sondern gegen jede
      Vernunft frei erfunden worden. Der Mangel an "kognitiven
      Voraussetzungen der freien Willensbildung" betrifft die
      Erkenntnisfähigkeit. Laut No ist das Erkennen also "weniger" (?)
      das Problem des Verf., "sondern am ehesten" (??) die
      "affektiv-motivationalen Voraussetzungen", wobei auch No nicht
      wissen kann, was so ein gequirlter Müll aus Psycho-Talk eigentlich
      bedeuten soll.
      Wie dem auch sei: rein innerweltlich gedacht, könnte wohl niemand
      mehr als der Verf. selbst wünschen, dass seine Überzeugung falsch
      ist. Wer wirft schon ein verlockendes Leben in Saus und Braus, in
      Amt und Ehren weg zugunsten einer Verfolgung bis aufs Blut, einer
      unendlichen Diffamierungs- und Schikanierungskampagne, deren
      Brutalität sich immer schlimmer steigert und die das Opfer immer
      mehr und immer dreister seiner Lebensgrundlage beraubt? Und jetzt
      mal rein praktisch gesehen: Wenn der Verf. für die Ausbreitung des
      Evangeliums arbeiten möchte, müsste er nicht meinen, dass er z.B.
      als theologischer Lehrer an der Universität, als Seelsorger in
      einer Pfarrei etc. weitaus mehr erreichen kann als, mit
      Psychopharmaka vollgepumpt, in einer Gummizelle? Wenn diese
      Aussicht so unausweichlich erscheint, wäre es nicht
      allerspätestens jetzt Zeit, das Leben als "Querulant" aufzugeben
      und in den Chor derer einzustimmen, die die Existenz Gottes usw.
      leugnen?
      Nein, es ist schlichtweg primär eine kognitive Unmöglichkeit: Es
      ist dem Verf. nicht einsichtig, dass die gesamte katholische Lehre
      nur ein Irrtum gewesen sein soll, der durch einen
      "Gesichtspunktwechsel" à la "Zweites Vatikanisches Konzil"
      "überwunden" werden muss - und die V2-Sektierer sprechen ja
      tatsächlich immer wieder davon, dass V2 ein "neues Pfingsten"
      gewesen sein soll, das einen "neuen Advent" gebracht hat, das
      "neue Lehren" enthält usw. Antrieb, Motivation im Leben des Verf.
      soll die Wahrheit sein, selbst dann, wenn sie im gegenwärtigen
      Fall nicht unbedingt das Paradies auf Erden für den Verf.
      bedeutet.
      Und um dem Fass noch die Krone aufzusetzen, möge man bedenken,
      dass das "Krankheitsbild", also dass die Domains im Besitz des
      Verf. sind, infolge der o.g. bischöflichen Intervention zum
      Zeitpunkt des "Gutachtens" schon längst nicht mehr bestand. Ein
      Blick in die Whois-Informationen zu katholisch.net hätte genügt,
      um zu lesen: "Creation Date: 14-aug-2004". Das war zehn Tage VOR
      der Fertigstellung des No-"Gutachtens"! Im günstigsten Fall kann
      man No radikalen Realitätsverlust attestieren, allerdings lässt
      sich dabei das "Nicht-Wissen-Wollen" nicht ausschließen, die so
      gen. "ignorantia affectata", die die Schuld niemals mindert,
      sondern üblicherweise sogar noch mehrt. No wollte einfach rein gar
      nichts wahrnehmen, was seinem hübschen Rufmord-Programm vom
      "Querulantenwahn" widersprechen würde.
      Der Vollständigkeit halber sei zugegeben, dass die Freigabe von
      katholisch.net ja wesentlich früher, u.z. ca. 6 Wochen früher
      erfolgte. Am 28.06.2004 erfuhr der Verf. per Faxnachricht von dem
      "Ersuchen" seines Bischofs und antwortete noch am selben Tag per
      Brief: "Eine Karriere als neuer Savonarola schwebte mir niemals
      vor. Dementsprechend habe ich auch keine Sekunde gezögert, dies
      alles nun aufzugeben, und bin nun fleißig dabei, meine
      Internet-Adressen und -Texte zu löschen." Dieses Schreiben wurde -
      weil ja eben nicht möglich - zwar nicht auf der Internetseite KzM
      veröffentlicht, aber der Verf. schickte es an viele Personen.
      Wer trotz allem an die Wahn-Vorstellungen von NoBo glauben will,
      wird sich nicht leicht von der ignorantia affectata freisprechen
      können.
      
      XXVIII. Restlose Schizophrenie
      Auch wenn bis heute von niemandem erklärt wurde, wie man dem Verf.
      überhaupt eine Geistesstörung unterstellen kann, wurde immerhin
      eine Absicht vorgeschoben, wozu dieses "Gutachten" dienen soll:
      "Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom
      03.12.2003 soll zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann
      fortgesetzt werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt ist.
      Landgericht Bonn, 10. Zivilkammer Bonn, den 10.02.2004"
      Das Delikate dabei: Diese Zwangsvollstreckung wurde niemals
      unterbrochen! Es wurde also in restloser Schizophrenie genau das
      betrieben, was erst nach einem entsprechenden Ergebnis betrieben
      werden sollte. Aber nicht nur das: Das Ergebnis dichtet dem Verf.
      ja tatsächlich eine "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" an,
      es werden "Bedenken" hinsichtlich seiner Prozessfähigkeit
      geäußert, die nur durch eine persönliche "Untersuchung" des Verf.,
      die zwar angekündigt, aber dann nicht durchgeführt wurde, "mit der
      notwendigen Sicherheit" geklärt werden können.
      Und um dem ganzen Wahn noch eins drauf zu setzen: Wie kann ein
      notorischer Fehldiagnostiker wie No, der in diesem seinem
      "Gutachten" schwerste Fehler, darunter faustdicke Lügen, sich zu
      schulden kommen lässt, noch ernsthaft von sich behaupten, er sei
      dazu in der Lage, solche Urteile "mit der notwendigen Sicherheit"
      bieten zu können? Wie kann jemand No als Vertrauensperson
      einstufen?
      Es heißt (S. 6): "Ohne eine eigene psychiatrische Untersuchung des
      Herrn L. kann das Ausmaß der von ihm dargebotenen Auffälligkeiten
      aber weder einer psychiatrischen Erkrankung (z.B. einer
      Schizophrenie, einer wahnhaften Störung oder einer paranoiden
      Persönlichkeitsstörung) zugeordnet werden, noch kann eine
      Zuordnung einer möglichen psychischen Störung zum juristischen
      Begriff der 'krankhaften Störung der Geistestätigkeit' im Sinne
      des § 104 Ziff. 2 BGB erfolgen."
      Es werden also die (S. 7) "wahnhaften Überzeugungen des Herrn L."
      als unumstößliche Tatsache hingestellt, wenngleich nirgends
      begründet, nur eben mit sinnentstellenden und falschen Zitaten aus
      dem Werk des Verf. garniert. Die (S. 7) "Fehlinterpretation der
      Realität", so ist immerhin anzunehmen, besteht in Nos Wahn in der
      Überzeugung des Verf., dass eine Sekte von Irrgläubigen nicht die
      katholische Kirche ist. Jegliche argumentative Auseinandersetzung
      mit dem Wahn der V2-Sektierer resp. jetzt hier mit ihrem Schergen
      No darf nur als "querulatorischer Wahn" gelten. Wer Argumente
      fordert, ist ein "Querulant".
      
      XXIX. Wert und Preis
      Das Gutachten ist zwar bewiesenermaßen noch nicht einmal das
      Papier wert, auf dem es steht, aber der Preis, den Bo an No
      gezahlt hat, wurde unter höchste Geheimhaltungsstufe gesetzt.
      Durch nichts war NoBo zu bewegen, den Betrag preiszugeben, der von
      den Steuerzahlern für diese antichristliche Diffamierungskampagne
      aufgebracht werden musste. Der Verf. vermutet einen "Preis" von
      mehreren hundert Euro. Jedenfalls hat Bo weder Kosten noch Mühen
      gescheut, um den Verf. zu vernichten, und wird sicherlich erst
      dann gegenüber dem Verf. Ruhe geben, wenn dieses Ziel endgültig
      erreicht ist.
      Bo kann diese ganzen Belastungen für den Steuerzahler immerhin
      damit begründen, dass durch diese schäbige Diffamierungsaktion
      auch vieles Unliebsame gleich miterledigt ist, was der Verf. z.B.
      zu Abtreibung, Sodomie, Stammzellen usw. usf. veröffentlicht hat:
      Jegliche Kritik an Verbrechen gegen das göttliche Gesetz ist dann
      gleich mitverurteilt als Zeichen von Wahnsinn.
      
      XXX. Abschließende Würdigung
      a) Bei No handelt es sich um einen psychisch äußerst schwer
      gestörten Menschen, der seine Krankheit durch über Jahrzehnte
      hinweg betriebene wissentliche Falschentscheidungen absichtlich
      herbeigeführt und erheblich verschlimmert hat. Sofern er das, was
      er sagt und schreibt, noch selber ernst nehmen sollte, ist ihm
      günstigstenfalls völlige Verblödung zu attestieren. Dies gilt auch
      für seinen Kumpanen Sven Kutscher.
      b) Bei Bo handelt es sich um eine Gruppe Amok laufender
      größenwahnsinniger Schwerverbrecher, die sich bei ihrem Versuch,
      die katholische Kirche zu vernichten, in lauter Widersprüche
      verrannt haben und sich trotz aller Ermahnungen standhaft weigern,
      zur Besinnung zu kommen.
      c) Bei der Staatskanzlei NRW handelt es sich um eine Gruppe von
      Antichristen unter der Ägide von Peer Steinbrück (SPD), die mit
      allen illegalen Mitteln versuchen, die katholische Kirche
      auszurotten und sich dabei genüsslich durch die Gräueltaten
      bereichern, die von NoBo begangen werden.
      d) Bei der BRD handelt es sich um ein rechtsbrecherisches,
      schizophrenes Gebilde, dass drauf und dran ist, die von Adolf
      begonnene Endlösung, i.e. die Vernichtung der katholischen Kirche,
      zu vollziehen. Vor Nazi-Schergen, die ihren Opfern im KZ die Zähne
      ausschlugen, um sich am Zahngold zu bereichern, kann man mehr
      Respekt empfinden als vor den heutigen Vertretern der "staatlichen
      Obrigkeit".
      Die Nase hoch, die Augen fest geschlossen: No diffamiert, wo immer
      er nur kann. Bo, NRW und BRD jubeln frenetisch: Der böse Geist
      beherrscht den bösen Mann.
      
      XXXI. Ausblick
      Die Christenverfolgung ist geboren aus Bosheit. Selbst wer
      keinerlei Ahnung von der christlichen Lehre hat, muss es als
      Unrecht empfinden, dass diejenigen Verfolgung erleiden, die sich
      für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen, die sich um ein
      tugendhaftes Leben bemühen und andere zu einem tugendhaften Leben
      einladen.
      Wenn die Menschheit auf die Kirche hört und ihren Lehren folgt,
      erblühen ihr Friede und Wohlstand; wenn die Menschheit nicht auf
      die Kirche hört, sie sogar ausrotten will, verkümmert sie und
      versumpft in Krieg und Elend. Ob es in naher Zukunft in
      Deutschland Krieg geben wird, kann der Verf. derzeit nicht mit
      absoluter Sicherheit sagen. Er versucht aber, derlei Tendenzen
      dadurch zu begegnen, dass er an die Lehre der Kirche erinnert, um
      Schlimmeres zu verhindern. Der Verf. wird seine Tätigkeit also
      nach Möglichkeit weiter fortsetzen. Die vom Verf. initiierten
      derzeit laufenden Verfahren gegen No, Bo, NRW und BRD werden auch
      mit Verweis auf diesen Text bekräftigt; die entsprechenden
      Behörden erhalten durch den Verf. Nachricht.
      Je nachdem, wieviele Menschen sich wie stark für Wahrheit und
      Gerechtigkeit einsetzen, wird über Wohl oder Wehe auch in
      Deutschland entschieden.
      Da No so massiv den Finger darauf legt, dass derzeit keine
      Zwangsmittel gegen den Verf. zur Verfügung stehen und No ohne
      Internierung des Verf. keine "sichere" Beurteilung abgeben kann,
      gewinnt die baldige Zwangsinternierung des Verf. ein hohes Maß an
      Wahrscheinlichkeit. Wenn die Stimme des Verf. verstummt, wird eben
      jemand anders weiterreden.