
    07.06.2022 Warnung vor der Partei Neue Mitte und Christoph
          Hörstel
        Pressemeldung
    
    Die Partei Neue Mitte - Bundesvorsitzender Christoph Hörstel,
    Bundesgeneralsekretärin Dr. Barbara Kahler - bietet auf ihrer
    Homepage ein "Kurzprogramm" (pdf, 3.000 Wörter). Darin führt sie
    sich selbst ad absurdum und macht sich somit unwählbar. "Deutschland
    ist ein christlich geprägtes Land – DIE NEUE MITTE eine säkulare
    Partei; wir trennen Staat und Kirche." Vorweg: In Wahrheit ist
    Deutschland bekanntlich nur vermeintlich christlich geprägt. Das
    wurde unanfechtbar vom Bundesverfassungsgericht erklärt, z. B. 1957,
    als der Konkordatsbruch der BRD abgesegnet wurde. Der seinerzeit
    wichtigste deutsche Kirchenrechtler Klaus Mörsdorf erklärt in seinem
    Standardwerk Lehrbuch des Kirchenrechts (I. Band, München (10)1959,
    69f): "Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene
    Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957
    ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK
    anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK
    aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts
    keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei
    ihrer Schulgesetzgebung zu beachten. In diesem Ja und Nein zeigt
    sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils. [...] Die von dem
    Gericht unterstellte 'Dreiteilung des Bundesstaates', wonach Bund
    und Länder gleichsam Glieder eines imaginären Gesamtstaates sind,
    'denaturiert den Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner
    völkerrechtlicher Verträge', der nach innen nicht die Erfüllung der
    nach außen übernommenen Pflichten zu gewährleisten vermag. Das
    Gericht hat diese Zwiespältigkeit bewußt in Kauf genommen und den
    Ländern die verfassungsrechtliche Freiheit zum Konkordatsbruch
    eingeräumt [FN: W. Wengler, NJW 1957, S. 1421, stellt mit Recht
    fest, das Urteil habe 'eine verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit
    zur Aufrechterhaltung der bereits vollzogenen Konkordatsbrüche und
    zur weiteren Nichtbeobachtung des Konkordats' angenommen.]. Es ist
    damit über das Verhältnis von Kirche und Staat hinaus eine ernste
    Lage geschaffen, weil das Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner
    rechtlichen Grundlage erschüttert ist." 
    Und zur in der BRD herrschenden Zwangszivilehe s. wiederum Mörsdorf,
    II. Bd., II. Band, München (9)1958, 147: "Die Zwangszivilehe
    widerspricht in zweifacher Hinsicht den in Art. 4 des GG
    gewährleisteten Grundrechten: a) Der Anspruch des Staates auf
    Alleinherrschaft der standesamtlichen Eheschließung verletzt die
    Glaubens- und Gewissensfreiheit (GG Art. 4,I). Der katholische
    Christ kann nämlich eine wirkliche Ehewillenserklärung allein vor
    der Kirche abgeben; er kommt daher, wenn er sich notgedrungen dem
    Staatsgesetz beugt, in die Zwangslage, gegen seine religiöse
    Überzeugung zu handeln oder rein äußerlich eine leere Erklärung
    abzugeben. [...] b) Der Anspruch auf Priorität der standesamtlichen
    Eheschließung vor der kirchlichen Trauung verletzt das Recht auf
    ungestörte Religionsausübung (GG Art. 4,II). Indem der Staat die
    durch Ge1dbußdrohung unterstützte Forderung erhebt, daß die
    kirchliche Trauung erst stattfinden darf, wenn die Ehe vor dem
    Standesbeamten geschlossen ist, hindert er die Geistlichen an der
    freien Vornahme der kirchlichen Trauung und verlegt dadurch den
    Verlobten den Weg zu einer religiösen Handlung. Das bedeutet für den
    katholischen Christen, dass ihm der Staat den Zugang zu dem
    Sakrament versperrt."
    So etwas ist also im Hörstel-Sprech ein "christlich geprägtes Land".
    Nun denn: Was bedeutet die Trennung von Kirche und Staat? Zunächst
    aus dem bekannten Büchlein : "Modernes A-B-C für das katholische
    Volk. Kurze Antworten auf die zahlreichen Angriffe gegen die
    katholische Kirche", vom Anfang des 20. Jh. (Fr. H. Grors SJ,
    Kevelaer (3)1914): »Mit der Religion aus dem öffentlichen Leben
    schwindet auch die Religion aus dem Privatleben. Darum wollen Häckel
    und der Sozialismus eine Schule ohne Gott, einen Staat ohne Gott,
    ein öffentliches Leben ohne Gott, Kunst und Literatur ohne Gott -
    sie wollen alles öffentliche Leben verweltlichen, d.h. atheistisch
    gestalten. Der Privatmann mag ja in seinem Privatleben noch so viel
    Religion haben, wie er will, das wollen diese Herren ihm gnädig
    gestatten. Gibt es keine christlichen Kirchen, christlichen Schulen,
    christlichen Krankenhäuser, christliche Wohltätigkeit, christlichen
    Staat und kein christliches Lebenszeichen mehr im öffentlichen
    Leben, so ist nach einer Generation das Volk atheistisch, da die
    Quellen des christlichen Lebens verstopft sind. Das wissen diese
    Leute sehr gut. Wir wissen es aber auch und sagen: Die Devise
    "Religion ist Privatsache" ist eine Lüge und ein Deckmantel für alle
    Religionsfeindschaft. ... Mit dem Grundsatze: "Religion ist
    Privatsache" würden sich der Staat und das öffentliche Leben den
    Boden unter den Füßen weggraben. Denn ohne Religion kein Glaube an
    Gott den Schöpfer, und ohne diesen Glauben fehlt der ganzen Sitten-
    und Rechts-Ordnung das Fundament. Alles in der Welt muß Gott dienen
    und seine Ehre fördern, auch der Staat; deshalb muß der Staat auf
    christlicher Grundlage beruhen und nach christlichen Grundsätzen
    handeln; er muß im Handel christliche Gerechtigkeit üben, die
    christliche Sitte muß er schützen und fördern, christliche Schulen
    für die Christen gründen. Er hat zu sorgen, daß nach christlichen
    Grundsätzen sowohl Recht gesprochen, wie auch das Militärwesen im
    Krieg und Frieden geleitet werde. Auch der einzelne Mensch hat sich
    als Christ zu zeigen im öffentlichen wie im privaten Leben.« Und in
    einem der bekanntesten katholischen Katechismen aus der Mitte des
    20. Jh. (Acken, Konvertiten-Katechismus) steht: »Die christlichen
    Staatsbürger sind vor allem dafür mitverantwortlich, daß das Leben
    in der Gemeinde und im Staat nach den Geboten Gottes ausgerichtet
    werde, daß die Grundsätze des Naturrechtes, die Menschenrechte und
    Gewissensfreiheit, kurz, daß in allem die Schöpfungsordnung Gottes
    gewahrt bleibe. ... Es wäre eine sträfliche Nachlässigkeit, nicht
    zur Wahlurne zu gehen; und es wäre eine sündhafte Handlung, einer
    Partei die Stimme zu geben, die in ihrem Programm den Grundsatz
    vertritt: "Religion ist Privatsache." Jeder Christ sollte wissen,
    was dieser Grundsatz praktisch bedeutet. Nach diesem Grundsatz wird
    Gott und Religion aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Eine
    Partei, die die heiligsten Rechte Gottes nicht achtet, kümmert sich
    noch weniger um die Menschenrechte. Das ist eine traurige
    Erfahrungstatsache. Einer solchen Partei darf daher kein Christ
    seine Stimme geben.«
    Noch eine Kostprobe aus Hörstels [...] gefällig? "Homo-Ehe: ja".
    Keine weiteren Fragen.
    So sonderbar Hörstels Truppe auch erscheinen mag, zumal sie trotz
    alledem obendrein noch mit dem Spruch hausieren geht: "Zurück zur
    Vernunft": Sie kann immer noch als abschreckendes Beispiel dienen,
    und insofern anspornen, dass nun wirklich eine wählbare Partei
    gegründet wird - eine Partei, die noch die Anfangsworte des
    Grundgesetzes beherzigt: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor
    Gott".