Pressemeldung 10.09.2013: Der Justizskandal
          als Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats
    
      "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Ergebnis
      der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen auf dem Weg, den das
      Gesetz dafür vorsieht, und damit ein Beweis für das Funktionieren
      des Rechtsstaats" (Justizministerium Bayern, Pressemitteilung
      05.09.2013).
      Der Hintergrund:
      Gustl Mollath hatte in einer Strafanzeige i.J. 2006 der Justiz
      Beweise vorgelegt für Schwarzgeldverschiebungen. Die Justiz
      weigerte sich (jedenfalls offiziell), diese Beweise zu prüfen.
      Statt dessen wurde gegen Mollath ermittelt - u.a. weil er die
      Reifen am Auto seiner Frau zerstochen haben soll, was Mollath
      allerdings abstreitet und wofür es auch keinerlei Beweise gibt. In
      der Hauptverhandlung gegen Mollath verbietet der Richter, dass
      Mollath etwas zu den Schwarzgeldverschiebungen sagt. Zahlreiche
      Psycho-Gutachter beschäftigen sich mit Mollath. Gutachter-Gruppe 1
      redet nie mit Mollath und erklärt ihn stattdessen für
      geisteskrank. Gutachter-Gruppe 2 redet mit Mollath und erklärt ihn
      daraufhin für nicht geisteskrank. Die Justiz akzeptiert
      ausschließlich die Gutachten der Gruppe 1.
      Mollath wird für sieben Jahre in die forensische Psychiatrie
      gesperrt. Der Fall verursacht im Laufe der Jahre immer mehr
      Medienrummel. Trotz allem erklärt die bayrische Justizministerin
      Beate Merk (CSU) über Mollath zunächst: "Er sitzt in der
      Psychiatrie, weil er gefährlich ist." Merk bleibt über Monate
      standhaft, bis dann endlich der Medienrummel groß genug geworden
      ist, dass das Verfahren gegen Mollath neuerlich vor Gericht muss.
      Dann erklärt Merk: "Ich bin sehr zufrieden: Mein Ziel, das ich mit
      dem Wiederaufnahmeantrag und der sofortigen Beschwerde verfolgt
      habe, den Fall neu aufzurollen, ist erreicht." In einer
      Pressemeldung v. 05.09.2013 erklärt nun das
      Bundesverfassungsgericht, dass Mollath "in seinem Grundrecht auf
      Freiheit der Person" verletzt wurde. Daraufhin kommt eben die o.g.
      Erklärung des Bayerischen Staatsministerium der Justiz zum
      "funktionierenden Rechtsstaat".
      Tatsächlich ist die Mollath-Entscheidung des BVerfG ein klares
      Signal:
      a) an die Machthaber: Diese dürfen - und sollen dementsprechend
      auch - ungehemmt so weiter machen. Statt alle, die an der
      Freiheitsberaubung Mollaths beteiligt sind, sofort wegzusperren
      und sie - persönlich - auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,
      wird kein einziger bestraft. Selbst Strafanzeigen von dritter
      Seite gegen die Justiz wurden anscheinend bislang alle als
      gegenstandslos zurückgewiesen. Vielmehr bleiben die Justiz-Profis
      einfach im Amt und erhalten auch ihre Bezüge ungekürzt. Und gegen
      die Schwarzgeld-Straftäter wird wegen Verjährung nicht mehr
      vorgegangen - das mag ein Grund sein, weswegen Mollath überhaupt
      freikommen konnte.
      b) an das Volk: Dieses muss wissen, dass die Justiz straflos die
      Realität missachten und unterdrücken darf. Obendrein darf die
      Justiz sich straflos ganz auf bloße Spekulation oder gar
      ausgewachsene Phantasieprodukte stützen, um Unschuldige jahrelang
      wegsperren zu dürfen. Es ist auch nicht garantiert, dass jeder
      soviel Medienrummel erhält, dass er schon nach sieben Jahren
      freikommt. Es ist noch nicht einmal garantiert, dass jeder die
      sieben Jahre in Gefängnis resp. Psychiatrie durchhält. Und selbst
      wenn: Z.B. Horst Arnold (1959 - 2012) war nur fünf Jahre (2001 -
      2006) unschuldig im Gefängnis. Danach wurde er depressiv. Bereits
      2011 wurde seine Verurteilung endgültig rechtskräftig "wegen
      erwiesener Unschuld" aufgehoben, trotzdem starb Arnold schon im
      Folgejahr an Herzversagen.
      Kurz: Rechtsstaat ist, wenn Straftäter ungestraft bleiben und
      Unschuldige verurteilt werden können - und das funktioniert
      tatsächlich ganz prächtig in der BRD. Es ist alles ganz einfach
      nur eine Frage der Definition.
      Abschließend ein kleiner Trost: Es entspricht in gewisser Hinsicht
      tatsächlich allergrößtenteils der Gerechtigkeit, dass nun
      höchstwahrscheinlich das Volk heftig dafür bluten muss, wenn
      Mollath Schadensersatz zugesprochen bekommt. Denn den Betrag
      zahlen dann wohl gar nicht die eigentlichen Verursacher der
      Freiheitsberaubung, sondern die Steuerzahler. Und eben der
      allergrößte Teil der Steuerzahler hat es über Jahrzehnte
      schweigend oder gar zustimmend mitangesehen, wie dieses Land
      entchristianisiert wurde (Zwangszivilehe, Konkordatsbruch,
      Kruzifixverbot, Bibelverbrennung, Homo-Ehe usw. usf.). Dafür muss
      eben irgendwann die Zeche gezahlt werden.