Pressemeldung 10.09.2013: Der Justizskandal
als Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Ergebnis
der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen auf dem Weg, den das
Gesetz dafür vorsieht, und damit ein Beweis für das Funktionieren
des Rechtsstaats" (Justizministerium Bayern, Pressemitteilung
05.09.2013).
Der Hintergrund:
Gustl Mollath hatte in einer Strafanzeige i.J. 2006 der Justiz
Beweise vorgelegt für Schwarzgeldverschiebungen. Die Justiz
weigerte sich (jedenfalls offiziell), diese Beweise zu prüfen.
Statt dessen wurde gegen Mollath ermittelt - u.a. weil er die
Reifen am Auto seiner Frau zerstochen haben soll, was Mollath
allerdings abstreitet und wofür es auch keinerlei Beweise gibt. In
der Hauptverhandlung gegen Mollath verbietet der Richter, dass
Mollath etwas zu den Schwarzgeldverschiebungen sagt. Zahlreiche
Psycho-Gutachter beschäftigen sich mit Mollath. Gutachter-Gruppe 1
redet nie mit Mollath und erklärt ihn stattdessen für
geisteskrank. Gutachter-Gruppe 2 redet mit Mollath und erklärt ihn
daraufhin für nicht geisteskrank. Die Justiz akzeptiert
ausschließlich die Gutachten der Gruppe 1.
Mollath wird für sieben Jahre in die forensische Psychiatrie
gesperrt. Der Fall verursacht im Laufe der Jahre immer mehr
Medienrummel. Trotz allem erklärt die bayrische Justizministerin
Beate Merk (CSU) über Mollath zunächst: "Er sitzt in der
Psychiatrie, weil er gefährlich ist." Merk bleibt über Monate
standhaft, bis dann endlich der Medienrummel groß genug geworden
ist, dass das Verfahren gegen Mollath neuerlich vor Gericht muss.
Dann erklärt Merk: "Ich bin sehr zufrieden: Mein Ziel, das ich mit
dem Wiederaufnahmeantrag und der sofortigen Beschwerde verfolgt
habe, den Fall neu aufzurollen, ist erreicht." In einer
Pressemeldung v. 05.09.2013 erklärt nun das
Bundesverfassungsgericht, dass Mollath "in seinem Grundrecht auf
Freiheit der Person" verletzt wurde. Daraufhin kommt eben die o.g.
Erklärung des Bayerischen Staatsministerium der Justiz zum
"funktionierenden Rechtsstaat".
Tatsächlich ist die Mollath-Entscheidung des BVerfG ein klares
Signal:
a) an die Machthaber: Diese dürfen - und sollen dementsprechend
auch - ungehemmt so weiter machen. Statt alle, die an der
Freiheitsberaubung Mollaths beteiligt sind, sofort wegzusperren
und sie - persönlich - auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,
wird kein einziger bestraft. Selbst Strafanzeigen von dritter
Seite gegen die Justiz wurden anscheinend bislang alle als
gegenstandslos zurückgewiesen. Vielmehr bleiben die Justiz-Profis
einfach im Amt und erhalten auch ihre Bezüge ungekürzt. Und gegen
die Schwarzgeld-Straftäter wird wegen Verjährung nicht mehr
vorgegangen - das mag ein Grund sein, weswegen Mollath überhaupt
freikommen konnte.
b) an das Volk: Dieses muss wissen, dass die Justiz straflos die
Realität missachten und unterdrücken darf. Obendrein darf die
Justiz sich straflos ganz auf bloße Spekulation oder gar
ausgewachsene Phantasieprodukte stützen, um Unschuldige jahrelang
wegsperren zu dürfen. Es ist auch nicht garantiert, dass jeder
soviel Medienrummel erhält, dass er schon nach sieben Jahren
freikommt. Es ist noch nicht einmal garantiert, dass jeder die
sieben Jahre in Gefängnis resp. Psychiatrie durchhält. Und selbst
wenn: Z.B. Horst Arnold (1959 - 2012) war nur fünf Jahre (2001 -
2006) unschuldig im Gefängnis. Danach wurde er depressiv. Bereits
2011 wurde seine Verurteilung endgültig rechtskräftig "wegen
erwiesener Unschuld" aufgehoben, trotzdem starb Arnold schon im
Folgejahr an Herzversagen.
Kurz: Rechtsstaat ist, wenn Straftäter ungestraft bleiben und
Unschuldige verurteilt werden können - und das funktioniert
tatsächlich ganz prächtig in der BRD. Es ist alles ganz einfach
nur eine Frage der Definition.
Abschließend ein kleiner Trost: Es entspricht in gewisser Hinsicht
tatsächlich allergrößtenteils der Gerechtigkeit, dass nun
höchstwahrscheinlich das Volk heftig dafür bluten muss, wenn
Mollath Schadensersatz zugesprochen bekommt. Denn den Betrag
zahlen dann wohl gar nicht die eigentlichen Verursacher der
Freiheitsberaubung, sondern die Steuerzahler. Und eben der
allergrößte Teil der Steuerzahler hat es über Jahrzehnte
schweigend oder gar zustimmend mitangesehen, wie dieses Land
entchristianisiert wurde (Zwangszivilehe, Konkordatsbruch,
Kruzifixverbot, Bibelverbrennung, Homo-Ehe usw. usf.). Dafür muss
eben irgendwann die Zeche gezahlt werden.