• Gesund und fit im Alter / Psychiatrie
  • Der Fall Gustl Mollath

    Pressemeldung 10.09.2013: Der Justizskandal als Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats


    "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Ergebnis der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen auf dem Weg, den das Gesetz dafür vorsieht, und damit ein Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats" (Justizministerium Bayern, Pressemitteilung 05.09.2013).
    Der Hintergrund:
    Gustl Mollath hatte in einer Strafanzeige i.J. 2006 der Justiz Beweise vorgelegt für Schwarzgeldverschiebungen. Die Justiz weigerte sich (jedenfalls offiziell), diese Beweise zu prüfen. Statt dessen wurde gegen Mollath ermittelt - u.a. weil er die Reifen am Auto seiner Frau zerstochen haben soll, was Mollath allerdings abstreitet und wofür es auch keinerlei Beweise gibt. In der Hauptverhandlung gegen Mollath verbietet der Richter, dass Mollath etwas zu den Schwarzgeldverschiebungen sagt. Zahlreiche Psycho-Gutachter beschäftigen sich mit Mollath. Gutachter-Gruppe 1 redet nie mit Mollath und erklärt ihn stattdessen für geisteskrank. Gutachter-Gruppe 2 redet mit Mollath und erklärt ihn daraufhin für nicht geisteskrank. Die Justiz akzeptiert ausschließlich die Gutachten der Gruppe 1.
    Mollath wird für sieben Jahre in die forensische Psychiatrie gesperrt. Der Fall verursacht im Laufe der Jahre immer mehr Medienrummel. Trotz allem erklärt die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) über Mollath zunächst: "Er sitzt in der Psychiatrie, weil er gefährlich ist." Merk bleibt über Monate standhaft, bis dann endlich der Medienrummel groß genug geworden ist, dass das Verfahren gegen Mollath neuerlich vor Gericht muss. Dann erklärt Merk: "Ich bin sehr zufrieden: Mein Ziel, das ich mit dem Wiederaufnahmeantrag und der sofortigen Beschwerde verfolgt habe, den Fall neu aufzurollen, ist erreicht." In einer Pressemeldung v. 05.09.2013 erklärt nun das Bundesverfassungsgericht, dass Mollath "in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person" verletzt wurde. Daraufhin kommt eben die o.g. Erklärung des Bayerischen Staatsministerium der Justiz zum "funktionierenden Rechtsstaat".
    Tatsächlich ist die Mollath-Entscheidung des BVerfG ein klares Signal:
    a) an die Machthaber: Diese dürfen - und sollen dementsprechend auch - ungehemmt so weiter machen. Statt alle, die an der Freiheitsberaubung Mollaths beteiligt sind, sofort wegzusperren und sie - persönlich - auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wird kein einziger bestraft. Selbst Strafanzeigen von dritter Seite gegen die Justiz wurden anscheinend bislang alle als gegenstandslos zurückgewiesen. Vielmehr bleiben die Justiz-Profis einfach im Amt und erhalten auch ihre Bezüge ungekürzt. Und gegen die Schwarzgeld-Straftäter wird wegen Verjährung nicht mehr vorgegangen - das mag ein Grund sein, weswegen Mollath überhaupt freikommen konnte.
    b) an das Volk: Dieses muss wissen, dass die Justiz straflos die Realität missachten und unterdrücken darf. Obendrein darf die Justiz sich straflos ganz auf bloße Spekulation oder gar ausgewachsene Phantasieprodukte stützen, um Unschuldige jahrelang wegsperren zu dürfen. Es ist auch nicht garantiert, dass jeder soviel Medienrummel erhält, dass er schon nach sieben Jahren freikommt. Es ist noch nicht einmal garantiert, dass jeder die sieben Jahre in Gefängnis resp. Psychiatrie durchhält. Und selbst wenn: Z.B. Horst Arnold (1959 - 2012) war nur fünf Jahre (2001 - 2006) unschuldig im Gefängnis. Danach wurde er depressiv. Bereits 2011 wurde seine Verurteilung endgültig rechtskräftig "wegen erwiesener Unschuld" aufgehoben, trotzdem starb Arnold schon im Folgejahr an Herzversagen.
    Kurz: Rechtsstaat ist, wenn Straftäter ungestraft bleiben und Unschuldige verurteilt werden können - und das funktioniert tatsächlich ganz prächtig in der BRD. Es ist alles ganz einfach nur eine Frage der Definition.
    Abschließend ein kleiner Trost: Es entspricht in gewisser Hinsicht tatsächlich allergrößtenteils der Gerechtigkeit, dass nun höchstwahrscheinlich das Volk heftig dafür bluten muss, wenn Mollath Schadensersatz zugesprochen bekommt. Denn den Betrag zahlen dann wohl gar nicht die eigentlichen Verursacher der Freiheitsberaubung, sondern die Steuerzahler. Und eben der allergrößte Teil der Steuerzahler hat es über Jahrzehnte schweigend oder gar zustimmend mitangesehen, wie dieses Land entchristianisiert wurde (Zwangszivilehe, Konkordatsbruch, Kruzifixverbot, Bibelverbrennung, Homo-Ehe usw. usf.). Dafür muss eben irgendwann die Zeche gezahlt werden.