Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten"
      Eine Fallstudie zu Mihail Kivi / "Amtsgericht Dorsten",
        04.02.2005
      
      Eine Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die
      Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Eine
      Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn L. nicht gegeben.
      Mit diesen Worten wollen "Amtsgericht Dorsten", namentlich der
      "Direktor des Amtsgerichts", Huda (Hu), und sein Komplize Mihail
      Kivi (Ki) scheinbar einer gegen den Verf. gerichteten Farce ein
      Ende setzen, die vor gut einem Jahr, unter dem Datum 10.02.2004,
      von "Landgericht Bonn" losgetreten wurde: "Es soll Beweis erhoben
      werden über die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner sich nicht
      in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
      krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher
      prozessfähig ist, durch Einholung eines
      Sachverständigengutachtens." Nach langem Hin und Her, was
      symptomatisch ist für den Geisteszustand der Bonner "Richter", kam
      dann der so gen. "Psychiatrie-Papst" Norbert Leygraf, Essen, und
      kritzelte zusammen mit Sven Kutscher - wohlgemerkt aus dem hohlen
      Bauch etc. - ein Pseudo-"Sachverständigen-Gutachten" zusammen.
      Dazu veröffentlichte der Verf. am 09.09.2004 den Text:
      »Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten". Eine Fallstudie zu
      Norbert Leygraf / "Landgericht Bonn"«, der sehr freundlich
      aufgenommen und sogar von verschiedenen Personen im Internet
      verbreitet wurde. Vieles ist bereits dort geschrieben worden, was
      sachlich auch in diese Fallstudie gehört und mit allgemeinem
      Verweis auf den früheren Text jetzt nicht wiederholt wird.
      Kernpunkte werden aber immerhin wenigstens soweit noch erwähnt, so
      dass man auch diese zweite Fallstudie als separaten Text ohne
      weitere Kenntnisse des Vorfalls nachvollziehen kann. In dem
      Leygraf-Text wird auch auf die Homepage des Verf. "Kirche zum
      Mitreden" (KzM) hingewiesen, die momentan noch an verschiedenen
      Stellen im Internet zu finden ist, z.B.
      http://www.kirchenlehre.de.
      Derzeit ist ein Strafverfahren gegen Leygraf anhängig; die
      "Generalstaatsanwaltschaft" Hamm teilte zwar mit, dass für ein
      Verfahren gegen Leygraf keine Anhaltspunkte bestehen, daraufhin
      hat der Verf. allerdings folgendes Schreiben an verschiedene
      "Justiz"-Stellen geschickt (11.12.2004):
      a**************************
      Entmündigungsverfahren gegen "Generalstaatsanwaltschaft Hamm"
      Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob die Angestellten
      der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" sich NICHT in einem die freie
      Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
      Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind. Um
      Berichterstattung zu den persönlichen Verhältnissen werden die
      Staatskanzlei NRW sowie die Stadt Hamm ersucht. Die
      Prozessunterlagen sind von den beteiligten Stellen anzufordern
      resp. KzM und dem Predigt-Newsletter zu entnehmen. Von der
      Staatskanzlei NRW wird außerdem eine Stellungnahme zu diesen
      Vorgängen eingefordert, zu der ich ggf. eine Kommentierung
      veröffentlichen werde.
      Tatbestand: Unter dem Datum 22.11.2004 erhielt ich eine Mitteilung
      von der General-SA Hamm bzgl. meiner Strafanzeige gegen Leygraf
      und Komplizen "wegen Körperverletzung". Darin teilte mir Ortlieb
      mit: "Ich habe den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass
      gesehen, die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Beschuldigten
      anzuordnen." Diese Erklärung ist in mehrfacher Hinsicht äußerst
      problematisch:
      1. Ich habe gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen
      Körperverletzung erstattet.
      2. Ich habe auch gegen niemanden sonst eine Strafanzeige wegen
      Körperverletzung erstattet, es kann also nicht sein, dass die
      General-SA Hamm den Namen des Angeschuldigten falsch gelesen /
      geschrieben hätte.
      3. Ich konnte auch gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen
      Körperverletzung erstatten, da ich ihm erklärtermaßen niemals
      begegnet bin, s. z.B. die Notiz im Predigt-Newsletter v.
      09.10.2004:
      a*************
      Ein kleines Resümee: Vier Parteien erklären hartnäckig "Bedenken"
      bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.:
      [a), b), c)] d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen",
      davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
      *************e
      4. Angenommen, diese Mitteilung der General-SA Hamm wäre rein
      präventiv, um mich einzuschüchtern: "Falls Sie jemanden der
      BRD-Diener nach durch ihn erlittener Folter anzeigen wollen,
      werden Sie zusätzlich wegen Beleidigung, falscher Verdächtigung
      oder sonst einem restlos verlogenen Vorwand eingekerkert", dann
      erinnere ich an die zahlreichen Beweise, dass ich um die
      Leistungen der "Justiz" der Terrorrepublik Deutschland nicht erst
      seit dem Daschner-Fall weiß. Exemplarisch erinnere ich an den
      KzM-Text anmass02.htm, z.B.:
      a*************
      Zur Ehrenrettung der Recklinghäuser Polizei muss man betonen, dass
      die gesamte deutsche Polizei sich restlos von jeder
      rechtsstaatlichen Bindung gelöst hat und ausschließlich dem
      Grundsatz folgt: "Führer befiehl, wir folgen dir." Wer der Führer
      ist, wird dabei zugegebenermaßen von Fall zu Fall entschieden, mal
      ist es die staatliche Obrigkeit, mal ist es das eigene
      unmoralische Begehren. Jedenfalls findet das Naturrecht vor den
      Augen der "Ordnungshüter" keine Gnade. Bereits im
      Vollstreckungstext hatten wir auf den Artikel "Der Kollege hilft.
      Immer wieder begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst.
      Belangt werden sie dafür fast nie." in Jungle World 52/2002
      hingewiesen.
      *************e
      **************************e
      Ferner veröffentlichte der Verf. am 03.12.2004 den Text
      »Diffamierung per "Gerichtsurteil". Eine Fallstudie zu Eberhard
      Heller / "Landgericht Essen"«, in dem ebenfalls das Psycho-Theater
      angeschnitten wird.
      
      Es bleibt abzuwarten, in welcher Art und Richtung Herr L. sich
      zukünftig im Rahmen seiner gerichtlichen und anderen Äusserungen
      entwickeln wird.
      Mit diesem Satz aus dem "Gutachten" wollen sich Hu und Ki (HuKi)
      wohl nicht alle Optionen offenhalten, den Psychoterror gegen den
      Verf. fortzusetzen; er ist wohl im wesentlichen eine Drohung: Wenn
      der Verf. nicht den rückgratlosen, zombiehaften, Speichel
      leckenden Untertanen abgibt, wird die Psycho-Mühle gegen ihn
      erneut angeworfen.
      
      Das öffentliche Ansehen der "Justiz"
      Wem diese Einschätzung von HuKis Absichten ungerechtfertigt
      erscheint, der ist sich vielleicht nicht über den Zustand der so
      gen. "Justiz" in Deutschland im klaren. Hier einige Zitate, was
      andere von der "Justiz" halten:
      1. "Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar,
      parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand,
      der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen
      würde" (Hans Georg Möntmann).
      2. "Möntmann hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht
      einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern ein System, das sich
      selbst schützt." (Manfred Strack, justizskandale.de).
      3. "Die Staatsanwaltschaft kann heute machen, was sie will"
      (Stiftung "Pro Justitia" gegen Willkür von Staatsanwälten).
      4. "Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz,
      besonders die Staatsanwaltschaft" (Dr. Ulrich Brosa).
      5. "Deutschland - theoretischer Rechtsstaat ohne Verfassung, ohne
      Rechtssicherheit, ohne Gültigkeit der Gesetze als Gefahr für
      Freiheit und Sicherheit für die BürgerInnen unseres Landes
      (Papier,Präsident des Bundesverfassungsgerichts) durch
      praktizierte Diktaturstrukturen - Aushöhlung und Zerstörung des
      Rechtsstaates durch Verhöhnung der Gewaltenteilung, Mißachtung
      Gesetze und entsprechender Entscheidungen der Gerichte seitens der
      Abgeordneten, der öffentlichen Verwaltung und der Justiz selbst"
      (mobbingkorruption.de).
      6. "Wir konnten auch kein Rechtsstaat werden, weil das Dritte
      Reich der Nazis illegal in der Justiz fortbestand. [...] Nach dem
      offenkundigen Terror am Volksgerichtshof, an den Sondergerichten
      und vielen anderen Strafgerichten ist es unbegreiflich, daß diese
      Schlächter wieder die Robe anziehen durften. Auch handelte es sich
      nicht um Einzelfälle; die Renazifizierung der Justiz war
      flächendeckend. Nach dem Krieg hatten zum Beispiel in Westfahlen
      dreiundneunzig Prozent des Justizpersonals das NSdAP-Parteibuch
      besessen. In Bayern waren es einundachtzig Prozent und im Bezirk
      des Oberlandesgerichts Bamberg sogar achtundneunzig Prozent. Unter
      der Geltung des Grundgesetzes sorgte der Deutsche Bundestag dafür,
      daß fast alle NS-Beamten einen Rechtsanspruch auf
      Wiedereinstellung erhielten und damit faktisch die Mitgliedschaft
      in der Nazipartei zur Einstellungsvoraussetzung des öffentlichen
      Dienstes wurde" (Offener Kanal Lübeck).
      Es gibt mittlerweile sogar eine "Richterdatenbank" im Internet, wo
      sich jeder nicht nur informieren kann, was gewisse "Richter"
      (normalerweise straflos) verbrochen haben, jeder kann sich auch an
      der Datenpflege beteiligen. Verständlicherweise hält sich die
      Beteiligungsfreude arg in Grenzen, schließlich müsste der Bürger,
      der den "Justiz"-Terror meldet, mit behördlicher Verfolgung
      rechnen. Verfolgung Unschuldiger gehört zu den
      Lieblingsbeschäftigungen der "Justiz", da bleibt für die
      Verfolgung von Straftätern kaum mehr Zeit. Die o.g. Adressen (in
      der "Richterdatenbank" sei als besonderes Bonbon der "Richter"
      Laudi aus Kirchhain empfohlen) mögen hier als Anlaufstellen
      genügen.
      
      Warum Konflikt mit der "Justiz"?
      Der Verf. ist, wie in der Autorenangabe vermerkt,
      römisch-katholischer Priester, d.h. Priester der einen, heiligen,
      katholischen und apostolischen Kirche (una, sancta, catholica et
      apostolica ecclesia). Der bislang letzte Papst war Pius XII.,
      seitdem besteht Sedisvakanz. Es gibt allerdings auch einen Verein,
      der sich - irreführend - als "römisch-katholische Kirche"
      bezeichnet;  diese Antikirche ist eine rein organisatorische
      Ansammlung verschiedenster Anschauungen (anti-una), wobei der
      wahre Glaube - oft durch "Neuinterpretation" - bekämpft und die
      reformierten Sakramente verwendet werden (anti-sancta), wobei in
      Soutanen gehüllte Wölfe, die oft noch nicht einmal gültig die hl.
      Weihen empfangen haben und so nicht einmal mehr durch die Weihe
      mit den Aposteln in Verbindung stehen (anti-apostolica), die Masse
      ins Verderben führen; andere religiöse Gemeinschaften werden
      geschätzt und die Bekehrung der Nichtkatholiken als
      Rückständigkeit, wenn nicht gar als schlimmster Frevel verurteilt
      (anti-catholica). Die Antikirche wurde von dem Scheinpapst
      Roncalli ("Johannes XXIII.") gegründet; sein wichtigstes
      Zerstörungswerk, das so gen. "Zweite Vatikanisches Konzil", wurde
      von seinem Nachfolger im Scheinpapstamt, Montini ("Paul VI.")
      abgeschlossen, weshalb diese Antikirche auch "V2-Sekte" genannt
      wird. Um ihr Ziel, also die Ausrottung des katholischen Glaubens,
      zu erreichen, müssen diejenigen, die die Irrlehren von V2 als
      Irrlehren entlarven, ebenfalls ausgerottet werden. Dieses Ziel
      verfolgt die V2-Sekte mit gnadenloser Brutalität. Beschlagnahmung
      des Vermögens des Verf., Ruinierung seines verdienten guten Rufes
      usw. usf.: Die ganzen Schikanen, wie sie bis jetzt betrieben
      werden, reichen der V2-Sekte noch immer nicht; sie fordert
      wort-wörtlich und nachdrücklich die "Ausschöpfung des gesetzlichen
      Ordnungsmittelrahmens" (Strafantrag durch die Terror-Organisation
      "Sozietät Redeker") gegen den Verf., und die BRD scheut vor nichts
      zurück, um der V2-Sekte diesen Wunsch zu erfüllen.
      Von alles entscheidender Wichtigkeit ist die Tatsache, dass der
      Verf. bereits von Anfang an absolut alles in seiner Macht stehende
      unternommen hat, um diesem Konflikt zu entgehen. Schon während des
      "Diplom"-"Studiengangs" in "katholischer Theologie", der mit dem
      Prädikat "sehr gut" abgeschlossen wurde, ja sogar bereits beim
      "Religionsunterricht" an einer "Klosterschule", wo der Verf. sein
      Abitur mit der Noe 1,6 machte, kam es immer wieder zu
      Auseinandersetzungen mit diesen vermeintlichen "katholischen
      Lehrern". Gegen Ende des "Studiums" gab es intensive Gespräche
      sowohl mit "Kommilitonen" als auch mit dem "Lehrkörper", wobei man
      zwar allgemein Bewunderung für die Geistesfähigkeit des Verf.
      formulierte, sich aber dennoch weigerte, eine Widerlegung der
      Sedisvakanz-Position ("Sedisvakantismus", engl. "sedevacantism")
      vorzubringen.
      Als der Verf. aufgefordert wurde, zunächst auf sämtliche
      Internetadressen mit dem Bestandteil "katholisch" zu verzichten,
      unterschrieb er unverzüglich eine entsprechende
      Unterlassungsverpflichtungserklärung:
      a**************************
      Hiermit verpflichte ich, Pater N.N., römisch-katholischer
      Priester, [Adresse], mich gegenüber dem Verband der V2-Sekte (die
      in Deutschland unter dem Namen "Verband der Diözesen Deutschlands"
      auftritt), Adresse: Kaiserstraße 163, 53113 Bonn, 1. es bei
      Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Gläubiger
      festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe ggf. von
      dem zuständigen Gericht überprüft werden kann, es zu unterlassen,
      die Domain katholisch.de und/oder katholisch.notrix.de im Internet
      als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, 2. die im
      Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder
      "katholisch,notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC
      e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfart, freizugeben, 3. die
      für eine Klärung der Sachlage erforderlichen Material- und
      Portokosten (bis zu einem maximalen Betrag von DM 150,-) zu zahlen
      für Unterlagen, aus denen schlüssig hervorgeht, daß ich mich mit
      meiner Position im Irrtum befinde, unter dem für alle drei o.g.
      Punkte geltenden Vorbehalt, daß mir solche Unterlagen zugestellt
      werden. Für die sorgfältig Prüfung dieser Unterlagen muß mir ein
      Zeitraum von zwei Wochen ab Eingang zugestanden werden. Ich
      versichere hiermit, 1. daß ich die V2-Sekte mehrfach um solche
      Unterlagen gebeten habe, 2. daß ich für den Fall der Lieferung
      solcher Unterlagen bereits eine
      Unterlassungsverpflichtungserklärung für die V2-Sekte
      unterschrieben habe (s. mein Schreiben an das Sekretariat der
      Deutschen V2-Sekte v. 10. Dezember 1998: "Ich versichere Ihnen,
      Ihnen unverzüglich die Domain "katholisch.de" zu überlassen, wenn
      Sie den Nachweis erbringen, daß die von mir getroffenen Aussagen
      falsch sind, d.h. wenn Sie beweisen, daß die Mannschaft von Karol
      Wojtyla, zu der Sie gehören, keine häretische Sekte, sondern die
      römisch-katholische Kirche ist."), 3. daß mir niemals solche
      Unterlagen gezeigt oder nachgewiesen wurden, weder von Vertretern
      der V2-Sekte noch von irgendjemandem sonst, 4. daß niemals
      irgendwelche sachlichen Beanstandungen dogmatischer Art an meinen
      Texten mir gegenüber geäußert worden sind, und daß ich deshalb
      keine andere Handlungsmöglichkeit sehe. Ich verweise ausdrücklich
      auf meine ausführlichen Texte unter www.katholisch.de. 
      **************************e
      Immer wieder hat der Verf. seine Bereitschaft zu Kooperation
      bewiesen. Als die V2-Sekte auch noch seinen Vater belästigte,
      antwortete dieser schriftlich (04.03.2000; veröffentlicht bei KzM
      in tod_0001.htm, 12.09.2003):
      a**************************
      "Der häufig genug seitens meines Sohnes geäußerten Aufforderung,
      ihm Unzutreffendes in seinen Darlegungen nachzuweisen, ist -
      offensichtlich wegen gegebener Unmöglichkeit - mit der
      Einschaltung eines weltlichen Gerichts begegnet worden - als ob es
      sich um einen gewerblichen Gebrauchsmusterschutzfall handelte." 
      **************************e
      Dass der Staat nicht über kirchliche Interna entscheiden kann,
      also z.B. Katholiken nicht verbieten kann, sich katholisch zu
      nennen, gehört zum göttlichen und damit unveränderlichen Recht;
      insofern sind sämtliche Versuche seitens V2-Sekte und BRD, auf
      "gerichtlichem" Wege gegen den Verf. vorzugehen, im günstigsten
      Falle Symptome hemmungslosen Größenwahns.
      
      connis Credo
      Die V2-Sekte beauftragte die o.g. Terroristengruppe um Konrad
      Redeker (conni), mit der Vernichtung des Verf.; somit wurde conni
      auch Namensgeber einer Sammlung von V2-Irrlehren, die bei KzM als
      "connis Credo" mitsamt Verweisen auf die Fundstellen und
      ausführliche Richtigstellungen veröffentlicht wurde. Selbst wer
      nur wenig Ahnung von katholischer Lehre hat, sollte recht schnell
      merken können, dass connis Credo, das er "im Auftrag der Deutschen
      Bischofskonferenz", also im Auftrag der obersten Vertreter der
      deutschen V2-Abteilung, durchdrücken will, im eklatanten
      Widerspruch zur katholischen Lehre steht: kein Gott, keine
      Erbsünde, kein Erlöser, keine Auferstehung. Bei KzM wurden connis
      Sätze im einzelnen als Irrlehren erwiesen. Der Verf. weigerte sich
      dementsprechend, connis Credo als katholisches Glaubensbekenntnis
      zu werten. Aus connis Lager, namentlich von Okonek, wurde dann
      wiederum "im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz"
      nachdrücklich bestätigt, dass connis Credo keiner inhaltlichen
      Auseinandersetzung bedürfe, d.h. man dürfe nicht daran rütteln,
      dass diese extremen Irrlehren tatsächlich das Prädikat
      "katholisch" verdienen.
      a**************************
      "Hiermit erkläre ich, dass ich folgende Sätze als katholische
      Lehre bekenne und verteidige:
      1. Im Unterschied zu einem sonst weit verbreiteten
      Wahrheitsverständnis ist die Wahrheit im Sinn der Bibel nicht
      einfach die Übereinstimmung zwischen dem Denken und der
      Wirklichkeit (adaequatio rei et intellectus). Die Wahrheit ist
      vielmehr ein Geschehen, in dessen Vollzug sich die ursprüngliche
      Voraussetzung erst bewährt. Wahrheit kann man nicht festhalten,
      Wahrheit stellt sich vielmehr heraus. Wahrheit und Geschichte
      gehören hier unmittelbar zusammen.
      2. Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich,
      rechthaberisch, dumm und voreilig sein.
      3. Gott ist eine menschliche Projektion, die erdacht wurde, um
      eine Sinnvorgabe zu erlangen und die eigene Existenz wie die der
      Welt abzusichern. Gott ist ein Projekt, das die Überwindung des
      empfundenen Mangels und der unabgegoltenen Sehnsüchte sowie den
      Traum von einem erfüllten, sinnvollen Leben garantiert. Eine
      solche Vorgabe gibt es nicht. Sie macht den Menschen zu einem
      Untertan und Gott zu einem seienden Wesen.
      4. Die Muslimen beten den alleinigen Gott an, den lebenden und in
      sich seienden, barmherzigen und allmächtigen, den Schöpfer des
      Himmels und der Erde, der zu den Menschen gesprochen hat.
      5. Die Geburt Jesu war hinsichtlich des physiologischen Vorganges
      wie jede andere Geburt auch; mit der Lehre von der
      Jungfräulichkeit der Gottesmutter ist nicht die leibliche
      Unversehrtheit gemeint.
      6. Jesus selbst wußte nur vom Gott Israels, den er Vater nannte,
      und nichts von seiner eigenen späteren 'Vergottung', also kann
      eine Trinitätslehre nicht normativ sein.
      7. Es ist fraglich, ob Jesus eine "neue Religion" gründen wollten.
      Er selbst sieht sich voll und ganz als Juden. Er lebt, denkt und
      fühlt jüdisch, kennt die heiligen Schriften Israels, befolgt das
      Gesetz, die Thora, erfüllt die Gebote und rituellen Vorschriften,
      betet im Tempel, kurzum: Er teilt den Glauben aller Juden. Er ist
      ein jüdischer Wanderprediger, ein Rabbi.
      8. Die Auferstehung Jesu ist kein historisches Ereignis im
      üblichen Verständnis, sondern grundsätzlich nur im Glauben
      zugänglich.
      9. Der Begriff der Erbsünde ist mißverständlich. Denn es wird
      dabei nichts "vererbt".
      10. Der Geist Christi hat sich gewürdigt, die getrennten Kirchen
      als Mittel des Heiles zu brauchen.
      11. Es ist sicher, daß Jesus Christus im strengen Sinne gar keine
      Bischof-, Priester- oder Diakonenweihen eingeführt hat, sondern
      daß diese - man studiere die Entwicklung der kirchlichen Ämter, in
      der der Kirche gegebenen allgemeinen Vollmacht erst nach ihm
      eingeführt wurden - ihrerseits keineswegs mühelos auf das
      Apostelamt zurückgeführt werden können und sogar regional und
      temporal sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
      12. "Auferweckung" ist eine gefährliche Metapher; Jesu leiser Sieg
      über den Tod ist nur in jenen seltenen Augenblicken vernehmbar, in
      denen es Menschen zustößt, sich völlig unerwartet und ohne jeden
      vorgegebenen oder versicherten Halt anderen preisgeben zu können.
      **************************e
      
      Hass gegen die Kirche
      Die o.g. Zitate über die Justiz stammen dabei allesamt von
      Nicht-Katholiken; für Katholiken, insbesondere für katholische
      Priester wie den Verf., ist die Sache natürlich besonders schlimm:
      "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in
      Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter
      dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu
      bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und
      Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich
      leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen
      Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig
      zur Wehr setzen mußten" (Papst Pius XII.). Roland Freisler
      erklärte anlässlich der von ihm erlassenen Todesurteile gegen den
      Jesuitenpater Alfred Delp und Verbündete: "Nur in einem sind das
      Christentum und wir gleich: Wir fordern den ganzen Menschen." Und
      über die Justizverbrecher, denen u.a. der Jesuitenpater Rupert
      Mayer zum Opfer gefallen ist, heißt es: "Landgerichtsrat Michael
      Schwingenschlögl, der Verfasser des Sondergerichtsurteils gegen
      Pater Rupert Mayer, wurde nach dem Krieg noch Staatsanwalt und
      später Landgerichtsrat in Kempten, bis er 1965 pensioniert wurde.
      Dr. Ludwig Wächter, der zweite Beisitzer der
      Sondergerichtsverhandlung, schied am 8. Mai 1945 aus dem
      Justizdienst; er starb, 52 jährig, 1954. Dr. Hans Mugler, der den
      Haftbefehl gegen Pater Mayer erlassen hatte, wurde nach
      neunjähriger russischer Kriegsgefangenschaft 1964 noch zum
      Oberstlandesgerichtsrat befördert und 1969 pensioniert. Dr. Ernst
      Großer, der jene verlogene Anklagerede gegen Pater Rupert Mayer
      gehalten hatte, wurde 1956 Präsident des Amtsgerichts München, und
      der Deutsche Richterbund wählte ihn 1955 sogar zu seinem 1.
      Vorsitzenden. Er starb 1959. Der Leiter der Anklagebehörde beim
      Sondergericht München, Alfred Resch, der die Anklageschrift gegen
      Pater Rupert Mayer unterschrieben hatte, wurde nach dem Krieg noch
      mehrfach befördert: 1948 zum Oberstlandesgerichtsrat beim
      Bayerischen Obersten Landesgericht und 1954 sogar zum Präsidenten
      des Oberlandesgerichts München. Sein Porträt hängt heute noch
      neben denen der anderen Nach-kriegs-Oberlandesgerichtspräsidenten
      im Dienstzimmer des Münchener Oberlandesgerichtspräsidenten"
      (Gritschneder).
      Also: Die BRD ist auferbaut auf Nazi-Verbrechern, die nach der
      vermeintlichen "Entnazifizierung" sogar noch belobigt und
      ausgezeichnet wurden! Insofern kann die Schikane, mit der der
      Verf. seit Jahren unerbittlich von der BRD gefoltert wird, nicht
      überraschen.
      
      Warum der Psycho-Terror?
      Da sämtliche Terrormaßnahmen den Verf. nicht zum Glaubensabfall
      brachten, er also weiterhin am katholischen Bekenntnis festhielt,
      wurde - wohlgemerkt erst nach fünf Jahren blanken
      "Justiz"-Terrors! - die Psycho-Schiene gefahren. Wer sich mit den
      o.g. "Justiz"-kritischen Seiten beschäftigt, wird sehr schnell
      auch entdecken, welch hohen Nutz- und Stellenwert die
      "Psychiatrie" bei den hemmungslosen Justizverbrechen besitzt. Die
      "Justiz" bedient sich der "Psychiatrie", um unliebsame Personen zu
      diffamieren und schließlich völlig zu entrechten. Die Anzahl der
      Entmündigungen, Zwangspsychiatrisierungen etc. explodiert
      förmlich: "Die Anzahl der Betreuten hat sich in den letzten zehn
      Jahren ebenso verdoppelt wie die der Zwangsmaßnahmen" (Prof.
      Eckhard Rohrmann, Juni 2004).
      Bereits der gesunde Menschenverstand sollte doch sagen, dass man
      erst einmal einen vernünftigen Grund braucht, bevor man die
      geistige Gesundheit eines Menschen überhaupt in Zweifel zieht,
      erst recht, bevor man "Psychiatrie"-Maßnahmen gegen ihn ergreift.
      Aber das ist ja eben das Problem:Die BRD ist ein Gebilde, in dem
      gesunder Menschenverstand keinen Platz hat. Wer vernünftig ist und
      dementsprechend handelt, der gilt schon deshalb als Staatsfeind
      und sieht sich brutalsten Verfolgungen ausgeliefert. S. dazu z.B.
      den Artikel "Methusalem, hemmungslos" (BZ 25.04.2004): "Man greift
      zu kurz, wenn man Schilys Vorschläge einer juristischen und
      menschenrechtlichen Analyse unterzieht - man betrachte nur die
      jüngste, aller Vernunft Hohn sprechende Initiative, in Libyen
      Auffanglager einrichten zu lassen, in denen Asylbewerber getestet
      werden können. Schilys Vorschläge sind keine Versuche, Probleme zu
      lösen. Sie speisen sich aus ganz anderen Quellen. Die
      entscheidende ist Schilys Größenwahn. Rationale Überlegungen über
      Durchführbarkeit und Praktikabilität erreichen ihn nicht. Was er
      sich in den Kopf gesetzt hat, das ist richtig. Nicht aus Gründen,
      sondern weil er es sich in den Kopf gesetzt hat. Er wird in seiner
      ärztlichen Verwandtschaft Menschen finden, die ihm den korrekten
      Namen dieser Krankheit sagen können." Wenn sich rein gar nichts
      gegen das BRD-Opfer sagen lässt, wenn selbst beim bösesten Willen
      kein Fehlverhalten irgendeiner Art bei ihm festzustellen ist, dann
      zückt die BRD ihren Joker: die "Querulanz". Eigentlich sollte
      jeder, der sich irgendwie mit Gutachten beschäftigt, den kurzen
      Aufsatz "Gutachten als Waffe gegen 'Querulanten'" von Joachim
      Hellmer kennen. Hellmer ist seit 1966 Professor für Strafrecht und
      Kriminologie an der Universität Kiel und 1971 Direktor des
      Kriminologischen Instituts dieser Universität. Auf diesen Aufsatz
      wird in der ZPO, Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers, Einl III, 6
      A. , Rn 67 hingewiesen. Ein Ausschnitt:
      "Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die
      Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand,
      sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen
      irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter
      und sensibler Menschen, gewiß oft überzogen und eskalierend bis
      zum Exzeß. [...] Der Begriff  "Querulanz" sollte aus dem
      Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen
      werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man
      gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes
      vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt,
      geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber
      unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder
      Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt werden soll."
      
      Unterschlagungen und Unwahrheiten
      Bevor auf die HuKi-Texte im einzelnen eingegangen wird, muss ganz
      grundsätzlich etwas zur Beweisbarkeit der Thesen gesagt werden: Es
      gab für das Gespräch mit Ki zwar Zeugen (die Eltern und -
      zeitweilig - die Schwester des Verf.), aber es gibt keine
      Tonband-, Video- oder sonstige Aufzeichnung. Oft steht Kis Wort
      gegen das der drei resp. vier Personen aus dem Lingen-Clan - wem
      will man da glauben? Immerhin gibt es einiges schriftliches
      Material, womit HuKis Ergüsse als definitiv unwahr erwiesen sind.
      Ferner unterschlagen HuKi gerne elementar notwendige Informationen
      einfachhin, so dass sich für den unbefangenen Leser völlig falsche
      Schlüsse ergeben. Auch zu unterschlagenen Informationen gibt es
      glücklicherweise schriftliches Material, so dass wiederum gegen
      HuKi der Vorwurf der Fälschung erhoben werden muss.
      Vieles von HuKis Ergüssen lässt sich schnell durch einen Besuch
      bei KzM als unwahr resp. irreführend durchschauen. Warum werden
      selbst die offensichtlichsten Dinge von HuKi ignoriert resp.
      falsch dargestellt? In jedem Falle befinden sich HuKi in einer
      Traumwelt - ein Bezug zur Realität ist bei ihren Ergüssen kaum
      mehr gegeben. Hier stellt sich die Frage, ob HuKi einfach nur
      ihrer zügellosen kriminellen Energie freien Lauf lassen, oder ob
      dies nur Symptome schwerster mentaler Defekte sind. Deshalb geht
      nach Veröffentlichung dieses Textes ein Schreiben an diverse
      "Justiz"-Stellen sowie u.a. an die Ärztekammer und den Richterbund
      folgendes Schreiben:
      a**************************
      "Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar,
      parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand,
      der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen
      würde" (Hans Georg Möntmann).
      "Möntmann hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht
      einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern ein System, das sich
      selbst schützt." (Manfred Strack, justizskandale.de).
      "Die Staatsanwaltschaft kann heute machen, was sie will" (Stiftung
      "Pro Justitia" gegen Willkür von Staatsanwälten).
      "Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz,
      besonders die Staatsanwaltschaft" (Dr. Ulrich Brosa).
      Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Dorsten", namentlich
      Huda (Hu), und Mihail Kivi (Ki)
      Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob sich HuKi NICHT
      in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
      krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher
      geschäftsfähig sind. Um Berichterstattung zu den persönlichen
      Verhältnissen werden die Staatskanzlei NRW sowie die Städte
      Dorsten und Bottrop ersucht. Die Prozessunterlagen sind von den
      beteiligten Stellen anzufordern resp. KzM und dem
      Predigt-Newsletter zu entnehmen. Von der Staatskanzlei NRW wird
      außerdem eine Stellungnahme zu diesen Vorgängen eingefordert, zu
      der ich ggf. eine Kommentierung veröffentlichen werde; selbige
      Aufforderung ergeht hiermit auch an Richterbund und Ärztekammer.
      Gegen Hu ist bereits bei der SA Essen ein Straf- und
      Betreuungsverfahren anhängig; bzgl. Ki wurde die Stadt Bottrop
      beauftragt, den Hinweisen auf soziopathische Züge bei Kivi
      nachzugehen. Hiermit übertrage ich sämtliche Ermittlungsverfahren
      an die direkten Adressaten dieses Schreibens.
      Tatbestand: Mit ihrer "Gutachten"-Farce haben HuKi das Ansehen der
      BRD äußerst schwer beschädigt. Mein neuer Text »Diffamierung per
      "Sachverständigen-Gutachten". Eine Fallstudie zu Mihail Kivi /
      "Amtsgericht Dorsten"«, der heute u.a. im Internet veröffentlicht
      wurde, wird für das weitere Vorgehen gegen HuKi als bekannt
      vorausgesetzt. Ein Ausschnitt:
      "In jedem Falle befinden sich HuKi in einer Traumwelt - ein Bezug
      zur Realität ist bei ihren Ergüssen kaum mehr gegeben. Hier stellt
      sich die Frage, ob HuKi einfach nur ihrer zügellosen kriminellen
      Energie freien Lauf lassen, oder ob dies nur Symptome schwerster
      mentaler Defekte sind."
      Wie immer die darin Frage beantwortet wird - unstrittig ist, dass
      für beide eine äußerst intensive Sonderbehandlung sowohl zwingend
      als auch dringend erforderlich ist.
      **************************e
      
      Die geistige Verfassung des Verf.
      Die Terroristengruppe Redeker hatte am 24.09.2004 an "Amtsgericht
      Dorsten" u.a. geschrieben: "Im Zuge der Zwangsvollstreckung aus
      diesem sowie einem weiteren Urteil vom 07.06.1999 (LG Bonn - 7 O
      154/99), Anlage 2, hat das Landgericht Bonn Bedenken hinsichtlich
      der Prozeßfähigkeit des Herrn Lingen aufgeworfen und durch
      Beschluß vom 10.02.2004, Anlage 3, eine Beweisanordnung über die
      Frage getroffen, ob sich Herr Lingen nicht in einem die freie
      Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
      Geistestätigkeit befindet und daher prozeßfähig ist. Das Gutachten
      wurde von Herrn Prof. Dr. Leygraf und Herrn Dr. Dipl.-Psych: S.
      Kutscher von den Rheinischen Klinken Essen unter dem 24.08.2004
      erstattet, Anlage 4. Hinsichtlich der Grundlagen der Begutachtung
      wird die Beiziehung der vorerwähnten Gerichtsakten angeregt. Nach
      der gutachterlichen Stellungnahme bestehen aus der Sicht des
      Landgerichts Bonn verstärkt Bedenken hinsichtlich der
      Prozeßfähigkeit des Beklagten, Anlage 5. Nachdem unsere Mandantin
      nichts vorbringen kann, was geeignet wäre, die Bedenken des
      Gerichts auszuräumen, wird darum gebeten, ein Betreuungsverfahren
      gegen Herrn Lingen einzuleiten, mit dem Ziel, abschließend
      festzustellen, ob sich Herr Lingen in einem die freie
      Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
      Geistestätigkeit befindet oder nicht."
      Hier ein Ausschnitt aus dem Predigt-Newsletter v. 09.10.2004:
      a**************************
      Man mag sich fragen, woher diese "Bedenken" der Bonner "Richter"
      überhaupt herrühren - die Bonner verweigern dazu jede Auskunft.
      Man mag sich fragen, warum diese Bedenken durch das
      "Leygraf-Gutachten" "verstärkt" sein sollen, schließlich ist
      dieses "Gutachten" eine notorische Diffamierungskanonade zweier
      offensichtlich psychisch schwer gestörter Kirchenhasser. Man mag
      sich fragen, warum die V2-Sekte "nichts vorbringen kann, was
      geeignet wäre, die Bedenken des Gerichts auszuräumen", wenn die
      V2-Sekte doch den Verf. Jahrzehnte lang kennt und kein einziger
      der Funktionäre jemals derlei "Bedenken" geäußert hatte, ganz im
      Gegenteil: Dem Verf. wurde von der V2-Sekte ja eine
      Bilderbuchkarriere in Aussicht gestellt, er hätte bloß zum
      Verräter an seinem Taufgelübde werden brauchen. Man mag sich
      fragen, warum das "Landgericht Bonn" überhaupt noch derlei
      Bedenken formuliert und sogar verspricht, "zunächst nichts weiter"
      zu veranlassen, während es ja - entgegen dem eigentlichen
      "Beschluss" - nicht nur nicht die Pfändung aufgeschoben hat,
      sondern sogar im doppelten Umfang das Vermögen des Verf.
      geplündert hat. So viel Bosheit ist üblicherweise gepaart mit
      schwersten psychischen Störungen, wobei sich Ursache und Wirkung
      vielleicht nicht immer ganz exakt festmachen lassen. Von daher hat
      der Verf. (s. Chronik) schon früh festgestellt, dass es sich bei
      den Bonner "Richtern" um größenwahnsinnige Schwerverbrecher
      handelt. Sämtliche Versuche, auf freundlichem Wege die "Richter"
      zur Vernunft zu bewegen, sind leider an ihrer amokartigen Bosheit
      gescheitert. Ein kleines Resümee: Vier Parteien erklären
      hartnäckig "Bedenken" bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.: a)
      "Landgericht Bonn", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. b)
      "Sozietät Redeker", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. c)
      "Amtsgericht Dorsten", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
      d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen", davon kennen den
      Verf. persönlich: niemand. Als Argumente für diese "Bedenken"
      werden genannt: nichts. Treibende Kraft bei all diesem Irrsinn ist
      die V2-Sekte: Von den V2-Funktionären kennen den Verf. persönlich:
      eine ganze Menge (etwa von der "Klosterschule" Overbach, vom "Opus
      Dei", von diversen "Priesterseminaren", von "Pfarreien" usw.
      usf.); davon äußerten dem Verf. gegenüber Bedenken hinsichtlich
      seiner geistigen Gesundheit: niemand.
      Nun wäre es doch vielleicht mal ganz interessant zu erfahren, wie
      sich jemand äußert, der den Verf. tatsächlich kennt, statt einfach
      seinen blinden Hass gegen Christus beim Verf. auszutoben.
      Erfreulicherweise gibt es nun so eine Erklärung. Aus Gründen, die
      hier nicht näher erläutert werden sollen, wird die nachfolgende
      Erklärung anonym und mit den entsprechenden personenschützenden
      Auslassungen veröffentlicht; sie ist unter dem Datum 08.10.2004 -
      natürlich mit den Angaben zur Person - dem "Amtsgericht Dorsten"
      zugestellt worden. WARNUNG: Wer lobende Worte über den Verf. nicht
      lesen will, muss auf die Lektüre der Erklärung verzichten!
      a*************
      Hiermit erkläre ich, dass [...] Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL),
      römisch-katholischer Priester, sich bester geistiger Gesundheit
      erfreut. Ich verurteile aufs schärfste die gegen ihn gerichteten
      Angriffe, insbesondere das jetzt gegen ihn geführte
      "Betreuungsverfahren". Dass PRHL diese ganzen Angriffe seitens der
      "Firma" (s. LG Bonn, 10 O 586/03), der so gen. "Amtskirche",
      überhaupt verkraftet hat und sogar jetzt noch immer nicht
      kapitulieren will, zeugt von einer vorbildhaften Liebe und Treue
      zu Christus und seiner Kirche; würde PRHL hingegen in eine
      "Betreuung" einwilligen, hätte er das Recht auf sein
      priesterliches Wirken verwirkt, denn dann hätte er eine Mitschuld
      an den gegen ihn gerichteten Angriffen. Mein Urteil beruht auf dem
      [...] Umgang mit PRHL, dessen Religiosität und Intelligenz sowie
      angenehme Freundlichkeit ich jederzeit bezeugen kann. Jeder, der
      die Texte von PRHL liest, darunter seine exzellenten Predigten,
      wird an seiner Religiosität und Intelligenz keinen berechtigten
      Zweifel anmelden können. Ferner verweise ich auf andere Zeugnisse
      (Kopien anliegend) über PRHL, darunter sein Abitur und sein
      "Diplom", auch seine Arbeitszeugnisse, die er bei
      Studententätigkeiten erworben hat. Es sollte zu denken geben, dass
      einem "Unzurechnungsfähigen" seitens der "Firma" durchgängig "sehr
      gute" Leistungen bescheinigt werden, und dass ein "Regens" vom
      "Priesterseminar" in Chur in einer Postkarte (Kopie anliegend)
      nach dem "Studium" nur Positives über PRHL geschrieben, aber die
      angebliche Unzurechnungsfähigkeit von PRHL noch nicht einmal
      angedeutet hat. Desweiteren ist nach der geistigen Gesundheit
      derer zu fragen, die die geistige Gesundheit von PRHL in Frage /
      Abrede stellen. Da wäre der Vorsitzende der "Firma", Wojtyla alias
      "Johannes Paul II.", zu überprüfen, der den Koran küsst, sich von
      einer Shiva-"Priesterin" dem Fruchtbarkeitsgötzen weihen lässt
      etc.; nicht nur "Sedisvakantisten" aus aller Welt haben über
      Wojtylas Verhalten schon sehr viel geschrieben. Da wäre ferner
      "Kardinal" Walter Kasper zu überprüfen, der behauptet: "Dogmen
      können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und
      voreilig sein." Da wäre die "Deutsche Bischofskonferenz" zu
      überprüfen, die durch ihre "Autobahnkirche" das Christentum zu
      einer rein menschlichen Erfindung, zu einer Art Fehlinterpretation
      des Wirkens Jesu degradiert: "Jesus gilt als Gründer des
      Christentums. Es ist aber fraglich, ob Jesus eine ´neue Religion´
      gründen wollten. Er selbst sieht sich voll und ganz als Juden.. Er
      lebt, denkt umd fühlt jüdisch, kennt die heiligen Schriften
      Israels, befolgt das Gesetz, die Thora, erfüllt die Gebote und
      rituellen Vorschriften, betet im Tempel, kurzum: Er teilt den
      Glauben aller Juden. Er ist ein jüdischer Wanderprediger, ein
      Rabbi. Erst einige Jahre nach seinem Tod beginnt ein gegenseitiger
      Abgrenzungs- und Ausgliederungsprozeß zwischen der jüdischen
      ´Synagoge´ und der jüdischen Sekte, der christlichen ´Kirche´."
      Über all das hat PRHL auf seiner Homepage wahrheitsgemäß und sehr
      ausführlich berichtet. Stets -und das bereits in der Schul- und
      "Studien"-Zeit"! - hat er um Gegenargumente zu seinen
      Beobachtungen gebeten, diese aber nie erhalten. Außerdem: Die
      Domain katholisch.notrix.de wurde ihm gesperrt; der jetzige
      Besitzer bietet dort Pornographie aus Themenbereichen wie "Peeing
      Girl", "Lesbo sex", "Gay Action", "Dildo Play", "Bizarre Sex" usw.
      (Ausdruck der ersten Seite anliegend), was die "Firma" seit
      Monaten billigt; sie weigert sich obendrein hartnäckig, auf die
      nachdrücklichen Bitten seitens PRHL um eine diesbzgl.
      Stellungnahme zu reagieren. Bedenken hinsichtlich der geistigen
      Gesundheit und moralischen Reife der "Firmen"-Oberen ergeben sich
      nicht zuletzt aus den unzähligen Kinderschänderskandalen weltweit,
      aber auch aus solchen "Schwulenseminaren" wie St. Pölten. Karl
      Lehmann setzte für seine "Abtreibungsberatung" eine nackte Frau
      als Motiv ein. Was konkret das "Leygraf-Gutachten" betrifft, hat
      PRHL eine Predigt sowie eine ausführliche Fallstudie dazu
      veröffentlicht, die beide völlig unwidersprochen geblieben sind.
      Insbesondere hinsichtlich des angedichteten "querulatorischen
      Wahns" verweise ich auf die Feststellung von Joachim Hellmer:
      "Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die
      Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand,
      sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen
      irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter
      und sensibler Menschen" (Gutachten als Waffe gegen "Querulanten",
      cf. ZPO, Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers,  Einl III, 6
      A. , Rn 67; Ausdruck anliegend). Ich verlange, dass die Gegner von
      PRHL ihre Nachstellungen jedweder Art unverzüglich einstellen,
      sich in aller Form für das ihm zufügte himmelschreiende Unrecht
      entschuldigen, nach Kräften Schadensersatz leisten und der
      gerechten Strafe zugeführt werden.
      *************e
      **************************e
      
      Hu 1: Titel
      a**************************
      4 XVII L 152
      AMTSGERICHT DORSTEN
      BESCHLUSS
      In dem Betreuungsverfahren für Herrn Rolf Lingen [...] wird eine
      Betreuung nicht eingerichtet.
      **************************e
      In allen seinen Schreiben unterschlägt das "Amtsgericht" den
      Pater-Titel des Verf.; Sinn und Zweck dieser hartnäckigen,
      gegenüber jeder Kritik rettungslos tauben Pöbelei ist es, den
      Verf. persönlich zu beleidigen und in der öffentlichen Meinung
      herunterzusetzen. Es wäre nun wirklich sehr bemerkenswert, wenn
      solche notorischen Dauerpöbler wie Hu sich über den Umgangston des
      Verf. beschweren würden - und genau das tun sie!
      
      Hu 2: Fehlende Begründung für die Verfahrenseröffnung
      a**************************
      Gründe: Auf Grund eines dem Gericht mitgeteilten Schreibens von
      Herrn Lingen (siehe Blatt 2 d.A.) hat das Gericht ein
      Betreuungsprüfungsverfahren zugunsten von Herrn Rolf Lingen
      eingeleitet. Im Rahmen dieses Prüfungsverfahrens haben die
      Rechtsanwälte Redeker pp. aus Bonn dem Gericht mit Schreiben vom
      24.09.2004 die Anregung übermittelt, im Rahmen eines
      Betreuungsprüfungsverfahrens festzustellen, ob sich Herr Lingen in
      einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
      krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet oder nicht.
      Hintergrund dieser Anregung ist, dass die 10. Zivilkammer des
      Landgerichts Bonn im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung
      der Firma Verband der Diozösen Deutschlands gegen Herrn Lingen
      verstärkt Bedenken hinsichtlich der Prozeßfähigkeit des Herrn
      Lingen geäußert und der Klägerin anheimgestellt hat, diese
      Bedenken auszuräumen.
      **************************e
      Die Bonner "Bedenken" sind bereits als gezielte Diffamierung
      bewiesen (s.o.); noch etwas zu dem von Hu zuerst genannten Grund,
      i.e. das "dem Gericht mitgeteilten Schreiben von Herrn Lingen".
      Dazu gibt es bei KzM u.a. den Texte »"Amtsgericht Dorsten" -
      Strafanzeige gegen Huda und Komplizen wegen Völkermords«
      (http://www.kirchenlehre.de/dorsten.htm, 23.03.2004). Der Verf.
      hatte Hu gefragt, warum er ein "Betreuungsverfahren" gegen den
      Verf. eingeleitet hatte. Darauf schrieb Hu: "Sehr geehrter Herr
      L., in Beantwortung Ihres Schreibens übersende ich Ihnen eine
      Ablichtung Ihres Schreibens vom 30.01.04. Dieses Schreiben mit
      seinen teilweise beleidigenden Anschuldigungen gibt Anlass zur
      Prüfung, ob die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu Ihrem
      Wohl erforderlich sein könnte. Hochachtungsvoll Huda"
      Ihre restlose Lächerlichkeit beweist die BRD mit ihren unzähligen
      "Strafverfahren" wegen "Beleidigung", obwohl "Beleidigung" gar
      kein Straftatbestand ist (nicht im StGB oder sonstwo definiert -
      keine Strafe ohne Gesetz - ergo kein Straftatbestand). Dazu gibt
      es diverse wissenschaftliche Studien; auch der Verf. selbst hat
      eine Übersicht angeboten unter dem Titel "Vorstrafe wegen
      Beleidigung" (04.01.2005). Zudem gibt es eine ganze Reihe von ganz
      konkreten Beispielen, was in der BRD alles als "durch die
      Meinungsfreiheit geschützt" gilt, etwa wenn die Rede ist von
      den  "Schurkerein des Kanzlers Reinhard Günther, der auf
      Kosten Dritter und Vierter (mit seinem Hausdrachen) in die Welt
      gondelt und sich eine lustige Zeit macht." Am 31.01.2005 schickte
      der Verf. ein Fax an Innenministerium und "Justiz"-Ministerium:
      a**************************
      Ich habe kürzlich im Forum von heise folgende Bemerkungen gelesen:
      a*******************
      (Thomas Stellbauer): "die idee, dass jeder mensch ein ständig
      messbares signal zur identifikation abstrahlt, ist so hirnlos wie
      der kopf von schily."
      (martin-2): "Wenn aus dem BMI berichtet wird, liest man immer
      wieder, daß Schily cholerisch und ein Stück weit durchgeknallt
      ist. Im Spiegel wurde er mals "Brüller" bezeichnet und seine
      Untertanen als Duckmäuser. Zusätzlich gehört Schily eine
      anthroposphischen Strömung an, die ein äußerst reaktionäres
      Menschenbild hat. Würde mich übrigens nicht wundern, wenn Schily
      so wie Schill oder Scharping Kokser ist (womit sich sein
      zunehmender Zerfall erklären würde)."
      (yat): "So ganz langsam verwischt sich der unterschied zwischen
      der BRD und dem 3 reich völlig. Solche gestalten wie Gestapo-Otto
      Schily, STASI-Zypries usw. halten Hitlers erbe hoch in ehren."
      *******************e
      Ich selbst habe schön öfters zum Problem der BRD Stellung
      genommen, so auch in der Predigt vom 30.01.2005 (kommt als zweites
      Fax). Gerne können Sie mir Ihre Stellungnahmen zu diesen freien
      Meinungsäußerungen bei heise zuschicken, die ich - vielleicht in
      einem der nächsten Predigt-Newsletter oder bei KzM - kommentieren
      könnte.
      **************************e
      Das Fax blieb unbeantwortet. Ist ein "Strafverfahren" wegen
      "Beleidigung" an sich schon eine bloße Farce, versucht Hu sogar
      diesen Rechtsbruch noch zu toppen und geht direkt in die vollen:
      Er eröffnet ein "Betreuungsverfahren", um den Kritiker vollends
      kaltzustellen. Die gesamten Einzelheiten, insbesondere die
      Tatsache, dass Hu niemals eine ernstzunehmende Begründung für den
      "Beleidigungs"-Vorwurf, geschweige denn für die "Betreuung"
      gegeben hat, sind bei KzM ausführlich dokumentiert, etwa in:
      "Lieber, guter Herr Gerichtsvollzieher? - Strafanzeige gegen
      Volker Buchholz, Recklinghausen" (31.01.2004). Hier ein Ausschnitt
      aus »"Amtsgericht Dorsten" - Strafanzeige gegen Huda und Komplizen
      wegen Völkermords« (Kirche zum Mitreden, 23.03.2004) zu Hus oben
      zitierten Schreiben:
      a**************************
      Hudas "Beantwortung" erschöpft sich letztlich in der Zusendung
      einer Kopie meiner Strafanzeigen gegen Buchholz, der sich n.b.
      mittlerweile dazu durchgerungen hat, meinen Pater-Titel
      anzuerkennen! Also es war vermutlich diese Strafanzeige, die Huda
      so dermaßen anregend fand. Nur: Warum schickt uns Huda die Kopie
      zu? Hat er Angst, wir hätten bei der Faxsendung vergessen, einen
      Ausdruck für unsere Unterlagen zu behalten? Wie auch immer: Huda
      phantasiert, unsere Strafanzeige enthalte "teilweise beleidigende
      Anschuldigungen". Immer dieselbe dumme "Beleidigungs"-Keule!
      Solche nicht bloß schwammigen, sondern absolut unbegründeten,
      sogar bewusst falschen Beschuldigungen erfüllen eindeutig den
      Tatbestand der schweren Rufschädigung; ähnliches gilt auch auch
      für die Redeker-Lüge von angeblich "in der Regel unzutreffenden,
      teilweise schmähenden" KzM-Texten. Selbst die schlimmsten
      ehrverletzenden Beleidigungen gegen uns werden vom Staat nach
      Kräften unterstützt - schließlich pöbelt er uns ja selbst nach
      Kräften an. Die völlig berechtigten und klar begründeten
      kritischen Bemerkungen unsererseits gegen die Feinde des
      Christentums werden uns sofort als "Beleidigung" angekreidet,
      wobei hartnäckig verschwiegen wird, welche unserer Formulierungen
      denn überhaupt "schmähend", "beleidigend" etc. sein sollen,
      geschweige denn, dass dieser Vorwurf jemals begründet würde.
      Unsere Gegner bleiben immer bei wertlosen Gemeinplätzen, s. auch
      den Vorwurf seitens Spindelböck gegen KzM: "Es werden dem
      kirchlichen Lehramt Auffassungen unterstellt, die es gar nicht
      vertritt." Ja, was denn nun?! "Habe ich unrecht gehandelt, so
      beweise das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum schlägst
      du mich?" (Joh 18,24). 
      **************************e
      Festzuhalten ist: Hu befindet sich radikal in einer Traumwelt. Es
      ist von Anfang an öffentlich bekannt gewesen, dass Hu nicht nur
      keinerlei vernünftige Anhaltspunkte für ein "Betreuungsverfahren"
      gegen den Verf. hatte, sondern dass es ausschließlich direkt
      dagegen sprechende Argumente gibt. Hu lässt sich von der Realität
      aber nicht beirren und bleibt seiner Traumwelt treu. Er
      unterschlägt jetzt in seinem "Beschluss" frech diese Tatsachen.
      
      Hu 3: Ignorantia affectata
      a**************************
      Dem Gericht liegt darüberhinaus eine "öffentliche Erklärung" von
      Frau Dr. N., der Schwester von Herrn Lingen, vom 08.10.2004 vor,
      in der sie sich gegenüber dem Gericht mit dieser Frage zugunsten
      ihres Bruders auseinandersetzt. Die Akten 4 O 46/04 des
      Landgerichts Essen lagen dem Gericht vor. Das Gericht hat Beweis
      erhoben durch Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen Dr.
      Kivi. Wegen des Ergebnisses wird auf das in den Akten befindliche
      Gutachten vom 14.01.2005 verwiesen. Eine Betreuung ist vorliegend
      nicht anzuordnen, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben
      sind.
      **************************e
      Obwohl Hu obendrein ganz direkt über die Unzulässigkeit seines
      Begehrens in Kenntnis gesetzt war, ließ er sich von der Realität
      nicht stören. Das ist angestrebte Unwissenheit,
      Nicht-Wissen-Wollen, s. den KzM-Text ignoranz.htm v. 26.12.1999.
      
      Hu 4: Geblubbere
      a**************************
      Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder
      einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine
      Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt
      das Vormundschaftsgericht nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB von
      amtswegen für ihn einen Betreuer.
      Nch § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf der Betreuer nur für die
      Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung
      erforderlich ist.
      **************************e
      Das hohle Geblubbere dient wohl dazu, diesem
      "Betreuungs"-Verbrechen einen "rechtlichen" Anstrich zu verpassen.
      
      Hu 5: Kis Überzeugungskraft
      a**************************
      Nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr.
      Kivi vom 14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische
      Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine
      geistige oder seelische Behinderung. Auch lassen sich seine in
      zahlreichen Schreiben vertretenen Äußerungen, die auch
      beleidigenden Charakter gegenüber Dritten haben, diagnostisch
      nicht einer zum Beispiel paranoiden seelischen Gestörtheit
      zuordnen.
      **************************e
      Wie im weiteren bewiesen wird: Wer Kis Gekritzel für "überzeugend"
      hält, der leidet entweder selbst an schwersten mentalen Störungen
      oder lässt der zügellosen kriminellen Energie freien Lauf. Die
      Illusion, die Schreiben des Verf. hätten "auch beleidigenden
      Charakter gegenüber Dritten", wird dadurch nicht zur Wahrheit,
      dass Hu sie in pathologisch auffälliger Weise so ermüdend
      hartnäckig wiederholt. Noch immer ist ungeklärt, warum man
      Beleidigungen überhaupt "zum Beispiel paranoiden seelischen
      Gestörtheit zuordnen" sollte; dies wird wohl HuKis ewiges
      Geheimnis bleiben.
      
      Hu 6: Querulanz
      a**************************
      Der Sachverständige kommt bei der schwierigen Frage, ob die
      Aktivitäten von Herrn Lingen in seinem "Kampf um sein Recht"
      bereits querulatorisch ausufern oder eine persönlichkeitsbedingte
      Thenizität enthalten, also einen charakterlichen Hindergrund
      haben, zu dem Ergebnis, dass die medizinischen Voraussetzungen
      nach § 1896 Abs. 1 BGB nicht vorliegen. Er hält im übrigen Herrn
      Lingen auch für fähig, seine persönlichen Angelegenheiten
      privatautonom zu besorgen. Hinsichtlich der spezifisch gestellten
      Frage, ob Herr Lingen ganz oder teilweise in seiner
      Prozeßfähigkeit beeinträchtigt ist, kommt der Sachverständige im
      genannten Gutachten zum Ergebnis, dass Herr Lingen weder in seiner
      Geschäftsfähigkeit noch in seiner Prozeßfähigkeit ganz oder
      teilweise beeinträchtigt ist.
      **************************e
      Da ist er ja wieder, der Joker "Querulanz". Die "Querulanz"-Frage
      wird von Hu als "schwierig" eingestuft; jeder vernünftige Mensch
      stuft sie als im günstigsten Falle blödsinnig, wenn nicht gar
      boshaft ein. So mancher mag sich nun fragen, was es mit der
      "Thenizität" auf sich hat. Das Wort steht weder im
      Fremdwörter-Duden noch im Rechtschreib-Duden noch im Pschyrembel
      (256); die derzeit größten Internetsuchmaschinen (Google und
      Alltheweb) kennen dieses Wort ebenfalls nicht; der
      Menge-Güthling-Pertsch (1975) kennt ebenfalls keine Vokabel
      "thenicitas". Es würde nicht überraschen, wenn dies ein
      Hu-Neologismus wäre - Zügellosigkeit treibt bisweilen seltsame
      Blüten. Alternative: Hu hat Kis Vokabel "Sthenizität" (von griech.
      sthenos, Stärke, Macht, Gewalt) aufgeschnappt, fand sie toll,
      wollte damit als gebildet erschienen, nur ging dieser Plan eben
      daneben. Tja, der Gebrauch von Fremdwörtern ist für manche
      Menschen eben Glückssache. Ein Tipp an Hu: Besser keine
      Fremdwörter benutzen, wenn man sie nicht beherrscht - man will
      sich doch nicht lächerlich machen, gell!
      
      Hu 7: Ende offen
      a**************************
      Auch wenn manche schriftsätzlich niedergelegten Verhaltensweisen
      von Herrn Lingen zu Zweifeln an seiner Prozeßfähigkeit Anlass
      geben, schließt sich das Gericht den überzeugenden Ausführungen
      des Sachverständigen an. Dem entspricht auch die Einschätzung, die
      das Landgericht Essen in seinem Urteil vom 30.09.2004 -
      Aktenzeichen 4 O 46/04 - gewonnen und dargelegt hat, wonach
      aufgrund des Eindrucks in der mündlichen Verhandlung keine
      Anhaltspunkte hervorgetreten sind, die zu Zweifeln an der
      Geschäftsfähigkeit von Herrn Lingen führen würden.
      46282 Dorsten, 27. Januar 2005
      Huda Direktor des Amtsgerichts
      Ausgefertigt: Dietrich, Justizangestellte als Urk.Beamte der
      Gesch.Stelle des Amtsgerichts
      **************************e
      Obwohl nirgends, noch nicht einmal im Ansatz, Gründe für die
      gebetsmühlenartig behaupteten "Zweifel an der Prozeßfähigkeit" des
      Verf. genannt werden, entblödet Hu sich nicht, immer wieder von
      diesen Gründen zu faseln. Insofern hält sich Hu - wie übrigens
      aiauch Ki - die Möglichkeit einer Entmündigung des Verf. offen.
      Kurzum: Hu hat mit seinem "Beschluss" eine Drohung ausgesprochen:
      Mimt der Verf. nicht den zombiehaften Speichellecker der BRD, muss
      er mit Verfolgung durch die BRD bis zum Allerletzten rechnen.
      
      Ki 1: Terminsache
      a**************************
      Sehr geehrter Herr Richter Huda! Auftragsgemäß - 10.11.2004 -
      erstatte ich in der Betreuungssache betreffend Rolf  L i n g
      e n [...] folgendes Sachverständigen-Gutachten zur Notwendigkeit
      der Betreuung und zu der Frage, ob der Betroffene ganz oder
      teilweise i. S. § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig und damit nach §
      52 ZPO ganz oder teilweise prozessunfähig ist.
      **************************e
      Zunächst eine Bemerkung zum Datum 10.11.2004: Hu hatte dem Verf.
      zwar schon im Februar 2004 auf den "Betreuungsschwindel"
      hingewiesen, am 10.11.2004 war Hu aber extrem in Schwierigkeiten
      gekommen - seine letzte imaginäre Seifenblase war gerade
      zerplatzt, und nun wütete er völlig kopflos. In Sorge um Hu
      schickte der Verf. am 13.11.2004 ein Schreiben u.a. an diverse
      "Justiz"-Stellen:
      a**************************
      Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Dorsten"
      Hiermit bitte ich die Stadt Dorsten um Mithilfe in der o.g. Sache,
      die derzeit von der SA bearbeitet wird. Tatbestand: Huda, der
      "Direktor des Amtsgerichts Dorsten", leidet nach den mir
      vorliegenden Dokumenten unter äußerst schweren psychischen
      Störungen und bedarf dringend eines Vormundes. Für Einzelheiten s.
      z.B. http://www.kirchenlehre.de/dorsten.htm
      Wie schwer seine Erkrankung tatsächlich ist, lässt insbesondere
      sein neuester verzweifelter Versuch erahnen, mir eine psychische
      Störung anzudichten. Kürzlich wurde endgültig über mich
      festgestellt (4 O 46/04 LG Essen): "Der Kläger [i.e. Pater Lingen]
      ist gemäß 51 Abs. 1 ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich
      die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat,
      bestehen keine Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger
      mag seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber
      für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
      krankhafter Störung der Geistesttätigkeit gemäß 104 Nr. 2 BGB
      bestehen keine Anhaltspunkte."
      Dies nahm Huda zum Anlass, sein "Betreuungsverfahren" gegen mich
      mit noch größerer Wut durchzudrücken. Dazu lachte er sich einen
      einen "Gutachter" namens Mihail Kivi aus Bottrop an; dieser
      zeichnet nicht nur dadurch aus, dass er der deutschen Sprache
      nicht richtig mächtig ist, er strotzt sogar regelrecht von
      menschenverachtenden Zügen. So belästigte er meine Schwester
      telephonisch; er konnte bereits keinen vernünftigen Grund für
      diese Belästigung angeben, er ignorierte beim Gespräch
      geflissentlich die nachdrücklichen Hinweise, dass meine Schwester
      gerade beschäftigt war, und er stellte ihr nach wenigen Minuten,
      wiederum ohne jede vernünftige Begründung, die Diagnose aus, sie
      sei psyschisch gestört. Dass so ein Amokläufer wie Kivi als
      "Gutachter" nicht zu gebrauchen ist, leuchtet jedem denkenden
      Menschen ein. Der guten Ordnung halber erkläre ich, dass die
      kirchlichen Anweisungen bzgl. des Gebrauchs der Psychiatrie (s.
      z.B. http://www.kirchenlehre.de/psycho04.htm) noch von keinem
      einzigen der "Gutachter" erfüllt worden sind. Zu seiner Entlastung
      konnte Huda hingegen nichts vorbringen. U.a. hält er noch immer
      verbissen daran fest, meine priesterliche Würde zu ignorieren.
      Angesichts der deutlichen psychischen Störungen bei Huda muss es
      im Interesse aller sein, dass seinen Attacken gegen die
      katholische Kirche schnellstens Einhalt geboten wird und er die
      Behandlung erhält, die er braucht. Als zweites Fax erhalten Sie
      noch mein Schreiben an das OLG Köln v. 09.11.2004. Ferner
      beauftrage ich die Stadt Bottrop, den Hinweisen auf soziopathische
      Züge bei Kivi nachzugehen. Dieses Schreiben ist öffentlich und
      wird auch von mir verbreitet werden; ich werde meine Leser über
      die weiteren Entwicklungen informieren und bitte deshalb um
      großzügige Auskunft über die Verfahrensfortgänge.
      **************************e
      Ein Ausschnitt aus dem o.g. KzM-Text psycho04.htm:
      a**************************
      Das Psycho-Duo Leygraf / Kutschke ignoriert den Wahnsinn des LGB
      vollkommen. Es ignoriert die Nichtzuständigkeit des LGB
      vollkommen. Es ignoriert sogar unsere Priesterweihe vollkommen und
      nimmt es sich heraus, uns mit der laikalen Anrede anzupöbeln. Das
      Psycho-Duo hält es also noch nicht einmal für notwendig, die
      elemantarsten Prinzipien der grundlegendsten Anstandsregeln zu
      beachten. Seine geballte Ignoranz lässt bereits auf schwere
      psychische Störungen des Psycho-Duos schließen, aber was dem
      ganzen noch die Krone aufzusetzt, ist die Beantwortung der Fragen,
      mit denen sich die "Gutachter" als zuverlässig beweisen müssen;
      die fünf ersten lauten: 1. Wird bei der Erbsünde etwas vererbt? 2.
      Ist die Auferstehung Christi ein historisches Ereignis? 3. Sind
      akatholische Gemeinschaften Wege des Heiles? 4. Beten Christen und
      Muslime denselben Gott an? 5. Können Dogmen durchaus einseitig,
      oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein?
      **************************e
      Also: HuKi haben die Auflagen nicht erfüllt - es liegt z.B. bis
      heute keine Beantwortung der Fragen vor.
      
      Ki 2: Angebliche Erkenntnisquellen
      a**************************
      Das Gutachten stützt sich
      1. auf das Studium und die Auswertung der Unterlagen sowie
      2. eine Untersuchung des Probanden (im folgenden L. genannt) am
      15.11.2004.
      3. Zudem wurden seine Familienangehörigen befragt.
      **************************e
      Na, wenn das jetzt nicht der Weisheit letzter Schluss ist!
      "Studium und die Auswertung der Unterlagen", "Untersuchung des
      Probanden" und "Befragung der Familienangehörigen" - was kann da
      noch schiefgehen? Rein formal fällt allerdings schon früh auf,
      dass Ki sein Versprechen "(im folgenden L. genannt)" nicht
      einlöst. Liegt diese Inkonsequenz bloß an vorübergehenden
      Konzentrationsstörungen oder an chronischen mentalen Defekten?
      Dabei muss man bedenken, dass sich Ki nahezu unendlich viel Zeit
      gelassen hat für dieses "Gutachten" (Gu), i.e. über zwei Monate
      (zum Vergleich: diese Fallstudie entstand in zwei Tagen), ferner,
      dass das HuKiGu an sich sehr kurz ist, und der wenige Text besteht
      obendrein noch zum guten Teil aus bloßen Zitaten. Was dabei durch
      die Bank fehlt, sind die entscheidenden Zitate. Über die
      "Untersuchung des Probanden" und über die "Befragung der
      Familienangehörigen" lässt sich aus o.g. Gründen hier wenig
      berichten - man könnte dem Verf. unterstellen, dass er (und nicht
      etwa Ki) die Unwahrheit schreibt. Deshalb muss nach Möglichkeit
      auf schriftliches Material zurückgegriffen werden; wenn dennoch
      gelegentlich etwas über die Ereignisse in unserem Hause
      geschrieben wird, so sei es dem geneigten Leser anheimgestellt,
      über die Plausibilität zu spekulieren.
      
      Ki 3: Zitate und Paraphrasen
      a**************************
      AUS DEN UNTERLAGEN
      Landgericht Bonn, Versäumnisurteil 7.6.1999 Der Beklagte wird
      verurteilt, 1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 5000000 DM
      ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die
      Domain "katholisch.de" und /oder die Domain "katholisch.notrix.de"
      im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, 2.
      die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder
      "katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung ... freizugeben.
      Landgericht Bonn, Versäumris urteil [sic!] 3.12.2003 Der Beklagte
      wird verurteilt, 1. bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250000
      Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
      es zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als Internetadresse zu
      verwenden, insbesondere die Domänen "katholisch.net",
      "katholisch.de.ms", "katholisch.eu.tc." und
      "römisch.katholisch.info" im Internet als Adresse zu verwenden und
      /oder zu verbreiten, 2. bei Vermeidung eine.s Ordnungsgeldes ...
      es zu unterlassen, ein Internetportal zu unterhalten, auf dem der
      Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein offzielles Portal
      der katholischen Amtskirche ... 3. gegenüber dem zuständigen
      Registrar die Freigabe der Domänen ... zu erklären. Landgericht
      Bonn, Beschluss 15.3.2004 In dem Rechtsstreit der Diözesen
      Deutschlands ./. Lingen soll durch Einholung eines
      Sachverständigengutachtens Beweis erhoben werden über die Frage,
      ob der Vollstreckungsschuldner sich nicht in einem die freie
      Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
      Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist.
      "Amtsgericht Dorsten" 12.5.2004 - Strafanzeige gegen Huda und
      Komplizen wegen Völkermordes - (Kirche zum Mitreden, 23.3.2004)
      Auf den Inhalt wird verwiesen und Bezug genommen. Gutachterliche
      Äusserung, Prof. Dr. Leygraf und Dr. Kutscher, 24.8.2004,
      hinsichtlich der Prozessfähigkeit des Herrn L. (nach Aktenlage)
      ... Mitteilen, dass bei Herrn L. zwar Bedenken bezüglich seiner
      Prozessfähigkeit durch die psychopathologischen Auffälligkeiten,
      v.a. in Form eines Querulantenwahns und Größenideen bestehen.
      Allerdings können die Auswirkungen dieser Auffälligkeiten auf die
      Prozessfähigkeit im Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit ohne
      einer Untersuchung des Herrn L. nicht mit der notwendigen
      Sicherheit von uns beurteilt werden. Seitens der RAe Redeker,
      Seilner, Dahs und Widmaier wird am 24.9.2004 gegenüber dem AG
      Dorsten angeregt, ein Betreuungsverfahren gegen Herrn L.
      einzuleiten mit dem Ziel, abschließend festzustellen, ob sich Herr
      L. in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
      krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet oder nicht.
      Dr. N.N., Zahnärztin, 8.10.2004 Hiermit erkläre ich, dass mein
      Bruder ... sich bester geistiger Gesundheit erfreut. Ich
      verurteile aufs schärfste die gegen ihn gerichteten Angriffe,
      insbesondere das jetzt gegen ihn gerichtete "Betreuungsverfahren"
      ... Was konkret das "Leygraf-Gutachten" betrifft ... verweise ich
      auf die Feststellungen von Joachim Hellmer: "Querulanz ist weder
      eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-,  Prozess- oder
      Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige
      Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder
      Mißstände, meist besonders intelligenter und sensibler Menschen"
      ... verlange, dass die Gegner von PRLH ihre Nachstellungen
      jedweder Art unverzüglich einstellen, sich in aller Form für das
      zugefügte himmelschreiende Unrecht entschuldigen, nach Kräften
      Schadensersatz leisten und der gerechten Strafe zugeführt werden.
      P. Rolf Lingen, 9.11.2004 Schreiben an das OLG Köln (Fax) inbezug
      auf "Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Anlage) In
      der Sache 4 O 46/04 LG Essen habe ich heute folgende Mitteilung
      erhalten: "Der Kläger (i.e. Pater Lingen) ist gemäß 51 Abs. l ZPO
      prozessfähig. Nach dem Eindruckm [sic!] den sich die Kammer in der
      mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine
      Zweifel an dessen Geschäfsfähigkeit. Der Kläger mag seine
      religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber für einen
      die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
      Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen keine
      Anhaltspunkte" ... (Siehe am 4.1.2005 vom AG Dorsten
      nachgereichtes Urteil des LG Essen vom 30.9.2004).
      **************************e
      Das Schriftbild in Kis Original ist völlig verkorkst; man weiß
      nicht genau, was alles Zitate und was alles Paraphrasen sind. Von
      Kis "Sauklaue" konnte der Verf. sich persönlich überzeugen und hat
      dafür auch eine Kopie als Beleg angefertigt; Graphologen könnten
      über Kis "Sauklaue" wahrscheinlich trefflich herziehen. Thematisch
      ist die Sache oben schon erledigt.
      
      Ki 4: Eigene Untersuchungen
      a**************************
      EIGENE UNTERSUCHUNGEN
      Die Kontaktaufnahme mit Herrn Lingen gestaltete sich leider in
      einer sehr gespannten und deswegen wenig erfreulichen Atmosphäre
      in der Wohnung seiner Eltern. Der Proband war durchwegs von einer
      verbal attackierenden Kommunikabilität, neigte dazu den Referenten
      in seiner Tätigkeit  herabzusetzen und despektierlich zu
      behandeln, wobei er polemisch-rechthaberisch sich verhielt und die
      Kompetenz des Referenten mehrfach brüsk in Frage stellte (siehe
      Anlage)
      **************************e
      Ei, wie böse der Verf. doch ist! Konkretes nennt Ki wohlweislich
      nichts, und auch jegliche "Anlage" fehlte in den dem Verf.
      überlassenen Unterlagen. Doch die Sache ist schnell geklärt: Die
      o.g. fünf Fragen sind z.B. nachzulesen im KzM-Text »Krankhafte
      Störung der Geistestätigkeit - Das "Landgericht Bonn" schlägt
      erneut zu« (tod_0006.htm, 17.02.2004), wo zum erstenmal und direkt
      recht ausführlich über das Dorstener "Betreuungsverfahren"
      berichtet wird! Insofern mussten auch HuKi um die Notwendigkeit
      wissen, dass zuerst diese Fragen beantwortet werden müssen, darum
      haben sich aber beide nicht im geringsten geschert. Also von daher
      kann man die Kis Kompetenz gar nicht in Frage stellen - sie ist
      schlichtweg gar nicht vorhanden. Ki musste wissen, dass er sich
      zum Schauspieler in einem dezidiert antichristlichen
      Schmierentheater machte. Dass Ki jede berechtigte Kritik an seiner
      Inkompetenz polemisch-rechthaberisch zurückweist und sich damit
      begnügt, den Verf. mit ungerechtfertigten Beschuldigungen in
      seiner Tätigkeit herabzusetzen und despektierlich zu behandeln (s.
      auch Pater-Titel), zeugt von gekränktem Größenwahn.
      
      Exkurs: Ki und der Pater-Titel
      Priester werden üblicherweise mit "Pater" angeredet (z.B. "Herr
      Pater", "Pater Lingen") etc. (s. z.B. Kirchliches Handlexikon,
      1912, Art. Pater), allerdings ebenso einwandfrei ist die Anrede
      "Hochwürden". In keiner Weise hinnehmbar ist dagegen eine laikale
      Anrede wie "Herr Lingen". Die BRD, und dort in schon pathologisch
      hartnäckiger Weise die "Gerichte", weigert sich grundsätzlich,
      diesem Umstand Rechnung zu tragen, und pöbelt den Verf.
      hemmungslos an. Ki stimmte zunächst auch in diese Pöbelorgie ein,
      wurde aber dann vom Verf. gefragt, mit welchem Recht er sich
      dieses Pöbeln herausnehme. Daraufhin schwenkte Ki in die
      Pater-Anrede um und verwendete auch dann, wenn er zu den
      Verwandten über den Verf. sprach, weiterhin den Pater-Titel. Ki
      schickte dann am 18.11.2004 ein Fax an den Verf.
      a**************************
      Herrn Pater Rolf Lingen, 46282 Dorsten
      Sehr geehrter Herr Pater Lingen!
      Höflich bitte ich, Sie inbezug auf das Betreuungs-Verfahren noch
      einmal befragen zu dürfen. Ich könnte z.B. heute zwischen 12 und
      14 zu ihnen kommen. Telefonisch stehe ich, Ihrer Zustimmung
      entgegensehend, unter o.g. Nummer (Weiterschaltung) zur Verfügung.
      Mit freundlichen Grüßen
      **************************e
      Dieser unkontrollierte, argumentationslose Wechsel zwischen der
      Pater-Anrede und der laikalen Anrede mag typisch sein für
      paranoide Schizophrenie. Übrigens erhielt Ki eine sofortige
      Antwort per Fax:
      a**************************
      Bezugnehmend auf das heutige Fax wird mitgeteilt, dass eine
      weitere Befragung nicht in Frage kommt. Auch haben meine Eltern
      mir gegenüber nachdrücklich betont, dass sie ihr Wohnzimmer dafür
      nicht mehr zur Verfügung stellen werden. Falls noch
      Informationsbedarf bestehen sollte, sei an die Homepage KzM
      erinnert: www.kirchenlehre.de Als zweites Fax kommt meine
      Mitteilung an OLG Köln etc.
      **************************e
      
      Ki 5: Ein einigermaßen vernünftiges Gespräch
      a**************************
      Zwischendurch konnte mit Herrn Lingen ein einigermaßen
      vernünftiges Gespräch geführt werden.
      **************************e
      "Herr Lingen", nicht L. genannt, hatte also auch mal lichte
      Momente - Moment: Was ist denn nun konkret "einigermaßen
      vernünftig", und inwiefern unterscheidet sich das "einigermaßen
      vernünftige" Gespräch von dem restlichen Gespräch? All das bleibt
      wohlweislich ungesagt! Insofern kann man einen solchen Passus
      günstigstenfalls als gezielte Verunglimpfung des Verf. werten.
      
      Ki 6: Selbstzweifel
      a**************************
      Er überreichtelte (siehe Anlage) dem Referenten mehrere
      Schriftstücke (Anlagen), wobei er immer wieder, jegliche
      Zwischenfragen und Einwände bei Seite schiebend, nachhaltig und
      ohne irgendwelche Selbstzweifel bzw. in überzeugt-kompromissloser
      Weise seine Ansichten zu religiösen und streitgegenständlichen
      Fragen vertrat. Herr Lingen ließ sich hierbei kaum unterbrechen.
      Er wies eine Hilfs- bzw. Betreuungs-B>edürftigkeit weit von
      sich, erboste sich hierbei deutlich und begann sich erregt über
      Personen und Instutionen beschwerend  auszulassen. Er
      berichtete von mehrere laufenden Gerichstverfahren, sagte, er
      werde sich niemals beugen, seine Meinung als Wahrheit stets
      vertreten.
      **************************e
      In der Tat, der Verf. hat Ki einiges an Material überreicht, was
      zugegebenermaßen fast alles auch seit langem bei KzM
      veröffentlicht ist. Zudem hat der Verf. in seinem Fax an Ki (s.o.)
      nochmals auf KzM hingewiesen. Wer nicht lesen will, soll
      schweigen! Seit Jahren gibt es KzM, seit Jahren erbittet der Verf.
      sachliche Kritik zu seinen Ausführungen, seit Jahren wird ihm
      jegliche sachliche Beantwortung seiner Anfragen verweigert, und
      urplötzlich sind die Gegner des Verf. auf den Trichter verfallen,
      ihn zum Psychopathen zu erklären. Also wer schiebt hier was zur
      Seite?! Abgesehen davon: Ist die Behauptung Kis plausibel, dass
      der Verf. "jegliche Zwischenfragen und Einwände bei Seite"
      geschoben hat? Die Zeugen können das Gegenteil versichern, aber
      wer denen nicht glauben will, überlege einmal folgendes: Der Verf.
      schreibt seit Jahren KzM, und ein nicht geringer Teil seiner
      Arbeit besteht in der minutiösen Auseinandersetzung mit
      Leserzuschriften! Viele Leserbriefe werden sogar wörtlich und
      vollständig veröffentlicht (bei nicht-prominenten Schreibern
      natürlich nur anonym), und es wird haarklein auf die einzelnen
      Vorwürfe eingegangen. Die ganzen Fallstudien, auch diese
      vorliegende über das HuKiGu, kosten den Verf. viele Stunden
      Arbeit, weil er mikroskopisch genau den von HuKi verzapften
      Irrsinn aufdeckt. Und dann sollte der Verf. in einem Gespräch, bei
      dem obendrein noch seine Familie anwesend ist, "jegliche
      Zwischenfragen und Einwände bei Seite" schieben?
      Das ganze Elend von Typen wie HuKi konzentriert sich im
      Subjektivismus-Positivismus. Darüber gibt es auch bei KzM lange
      Studien (besonders empfohlen sei "Die Lehre vom Naturrecht.
      Kapitel aus dem Buch von Heinrich Rommen, Der Staat in der
      katholischen Gedankenwelt, Paderborn 1935: natur.htm, 06.06.2002).
      In der Tat hatte auch Leygraf dem Verf. vorgeworfen: "Dabei
      gelingt Herrn Lingen offenbar keine Distanzierung mehr von den
      Überzeugungen, für die er streitet. Er ist scheinbar von der
      Bedeutungsgewissheit der Richtigkeit seiner Vorstellungen und von
      seiner Verfolgung durch die katholische Kirche bzw. das
      Landgericht Bonn überzeugt. Eine Zugänglichkeit für Argumente und
      eine Kompromissfähigkeit ist scheinbar nicht mehr möglich. Die
      Fähigkeit zum Gesichtspunktwechsel ist ihm abhanden gekommen." Und
      das ist in der Leygraf-Fallstudie ausführlich kommentiert worden.
      Und zu den Ki ausgehändigten Unterlagen gehörte die
      Leygraf-Fallstudie. Wer diese Passagen nicht lesen will, soll sich
      wenigstens fragen: Was wäre das für ein Katholik, der permanent
      erklären würde, er zweifelte hartnäckig an dem, was die
      katholische Kirche als unfehlbare Lehre vorlegt?! Nun, er wäre
      kein Katholik, sondern ein Häretiker (s. Jone, Moraltheologie,
      Kap. Häresie). Im Lexikon des katholische Lebens steht (Kap.
      Zweifel): "Da hinter jeder geoffenbarten Wahrheit die Autorität
      des allwissenden und wahrhaftigen Gottes steht, ist dieser
      eigentliche Glaubenszweifel, soweit er irgendwie verschuldet ist,
      sündhaft. Das Vatikanische Konzil lehrt, der Katholik könne nie
      einen gerechten (sachlichen oder persönlichen) Grund haben, seinen
      Glauben anzuzweifeln". Wer sich kundig machen will, was das Neue
      Testament z.Th. Zweifel sagt, lese z.B. Mt 14,31; Mt 21,21; Röm
      4,20; Jak 1,6.
      Kis Behauptung, der Verf. würde "seine Meinung als Wahrheit stets
      vertreten", ist in keiner Weise tolerabel. Es ist nicht einfach
      die persönliche Meinung des Verf., dass die katholische Kirche
      "die Säule und Grundfeste der Wahrheit" ist, vielmehr steht das
      schon im NT (1 Tim 3,15). S. zudem die kirchliche Lehre: "Im
      Glauben müssen wir festhalten, daß außerhalb der apostolischen,
      römischen Kirche niemand gerettet werden kann; sie ist die einzige
      Arche des Heils und jeder, der nicht in sie eintritt, muß in der
      Flut untergehen. Aber ebenso sicher müssen wir daran festhalten,
      daß von dieser Schuld vor den Augen des Herrn niemand betroffen
      wird, der da lebt in unüberwindlicher Unkenntnis der wahren
      Religion" ["qui verae religionis ignorantia laborent, si ea sit
      invincibilis"] (D 1647; NR 351; fehlt in DS; zitiert im KzM-Text
      islam02.htm). Wie sollte der Verf. ernsthaft behaupten, er lebe
      "in unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion"?! Ki ist
      völlig durchtränkt von dem teuflischen Gift des Subjektivismus.
      
      Ki 7: Gesundheit
      a**************************
      Herr Lingen ließ sich in Phasen abschwellender Erregtheit zu
      seinem Gesundheitszustand etwas befragen. Er gab an, an
      Wirbelsäulen-Beschwerden zu leiden, Sdobrennen zu haben,
      hinsichtlich seiner vegetativen Funktionen nicht beeinträchtigt zu
      sein. Er sei 191 cm körperlang, wiege 91 kg, pflege nicht zu
      rauchen und trinke keinen Alkohol.
      **************************e
      "Abschwellende Erregtheit"? Welche Erregtheit? Nun, diese mag der
      zügellosen Phantasie Kis entsprungen sein. Was nun den
      Gesundheitszustand des Verf. anbetrifft, ist dieser wohl
      ausnehmend gut. Immerhin ist der Verf. nicht versichert. Es
      stimmt, bisweilen leidet der Verf. unter Rückenschmerzen, ist
      allerdings auch in diesen Fällen nicht wirklich in seinen
      Bewegungen eingeschränkt. Zu Rückenschmerzen ist zu sagen, dass
      sie als "Volkskrankheit" gelten (in der BRD jährlich 31 Millionen
      Behandlungsfälle wegen Rückenschmerzen); zu den Risikofaktoren für
      die Entstehung von Bandscheibenschäden gehört die Körpergröße, die
      beim Verf. (laut Bundeswehrurteil 191 cm groß) nicht gerade gering
      ist. Also sollten die Rückenschmerzen beim Verf. nicht sonderlich
      überraschen. Zum "Sdobrennen": In der Tat hat der Verf. auch
      bisweilen (leichte) Magenschmerzen; diese sind wohl nicht zuletzt
      eine Folge der jahrelangen Helicobacter-Infektion, die von keinem
      der ganzen deswegen konsultierten Ärzte geheilt werden konnte. Die
      Herren Ärzte konnten den Verf. aber mühelos mit irgendwelchen
      Giften ("Medikamenten") vollpumpen, die natürlich nur
      vorübergehend die Symptome linderten. Erst die Schwester des
      Verf., eine Zahnärztin (!), brachte durch eine einwöchige (!!)
      Antibiotika-Kur die Heilung. Zum erstenmal wurde ein
      "Zwölffingerdarmgeschwür" beim Verf. diagnostiziert, als er 14
      Jahre alt war; die Krankheit wurde aber erst weitere 20 Jahre
      später geheilt. Wenn der Verf. also jetzt gelegentlich eine
      Tablette wegen akuten Magenschmerzen einwirft (pro Jahr vielleicht
      20), sollte man aus einer Mücke keinen Elefanten machen.
      
      Ki 8: Undifferenziert
      a**************************
      Eine differenzierte Befragung (s.o.) inbezug auf mögliche
      Betreuungsbedürftigkeit und Prozessfähigkeit des Probanden kam
      leider nicht zustande. Herr Lingen verließ gruß- und wortlos die
      Wohnung seiner Eltern und begab sich in seine darüber liegenden
      Räume. Auf ein Anschreiben des Referenten vom 18.11.2004 reagierte
      er nicht kooperationsbereit (siehe Anlagen).
      **************************e
      Was hier noch "differenzierter" hätte gemacht werden können,
      verschweigt Ki natürlich und liefert also nur eine neue gehässige
      Attacke gegen den Verf. ab, den er als unkooperativ abkanzeln
      will. Die "Grußlosigkeit" entspricht zwar nicht den Tatsachen, und
      der Verf. kann ja auch bezeugen, wie Ki auf den Gruß reagiert hat,
      aber bzgl. der Plausibilität überlassen wir dem geneigten Leser
      das Spekulieren. Kis Anschreiben und die Antwort des Verf. wurden
      bereits oben zitiert. Ki unterschlägt, dass zu den ihm
      überlassenen Ausdrucken auch der aktuelle Inhalt (nur die erste
      Seite) der konfiszierten katholisch-Domain gehörte: eine
      gigantische Sammlung von Psychopathen-Pornos (s.o.). Kis Kommentar
      dazu, in überraschtem Tonfall: "Eine nackte Frau?" Ki drückte noch
      seine Verwunderung darüber aus, dass man dem Verf. eine
      katholisch-Domain sperrt, um dort nun Psycho-Pornos, Werbung für
      Reiz-Unterwäsche und Barbie-Puppen etc. unbeanstandet zu lassen;
      Ki hätte seine Verwunderung ja auch mal in das Gu einfließen
      lassen können. Aber der Böse muss nunmal nur der Verf. sein, gegen
      den werden bergeweise Unwahrheiten geschleudert, während die
      Verbrechen wahren Übeltäter unkritisiert, ja ungenannt bleiben.
      Das ist BRD-"Ursachenforschung" at its best!
      
      Ki 9: Schwester Ursula und das Konsil von 1995
      a**************************
      Fremdanamnestisch konnten seine Eltern und die Schwester, Frau Dr.
      Ursula N., nur abortiv befragt werden. Seine Schwester sagte, das
      ihr Bruder sich niemals umbiegen lassen werde. Er werde nicht
      aufhören, seine Ansichten gegen Dritte und Institutionen
      nachhaltig und fest zu vertreten. Er werde weitermachen, zumal ihm
      schreiendes Unrecht zugefügt worden sei. Es sei richtig, dass er
      sich dies alles nicht gefallen lasse. Ihr Bruder halte täglich
      eine Messe im Hause ab, vorher bzw. bis Anfang 2004 habe er in
      Herne eine Messe abgehalten. Ihr Bruder sei ein hochintelligenter
      Mensch, sie unterstütze seinen Kampf gegen das ihm zugefügte
      Unrecht. Ihn ärgere derzeit u.a. die verordnete Geldstrafe. Die
      Eltern waren nur eingeschränkt bereit, sich zur Lebens-situation
      ihres Sohnes zu äussern, sagten wohl, dass er derzeit von ihrem
      Geld lebe. Er habe noch 3 Geschwister. Ihr Sohn verfechte eine
      konservative Lehrmeinung der Katholischen Kirche, halte den Inhalt
      des Vatikanischen Konsils von 1995 für falsch, sei dagegen
      kontinuierlich angegangen mit der Folge verschiedener
      Schwierigkeiten mit gerichtlicher Auseinandersetzungen.
      **************************e
      Um ganz ehrlich zu sein: Der Verf. hat keine Schwester Ursula. Wie
      Ki auf diesen Namen kommt, der mit ihrem richtigen Namen kaum
      etwas gemeinsam hat (für MasterMind-Spieler: zwei von sechs
      richtig, zwei an der falschen Stelle), verrrät er nicht.
      Möglicherweise denkt Ki permanent an eine seiner Freundinnen, die
      "Ursula" oder "Ulrich" heißt, so dass dies als Freudsche
      Fehlleistung zu erklären wäre. Etwas schwerer fällt die Erklärung
      für Kis Behauptung, der Verf. "halte den Inhalt des Vatikanischen
      Konsils von 1995 für falsch". "Konsil" statt "Konzil" möchte man
      vielleicht noch als Tippfehler durchgehen lassen, davon hat sich
      Ki ja mehrere erlaubt. Das Vatikanische Konzil fand allerdings
      1869/70 statt; 1995 gab es gar kein Konzil, auch nicht in der
      V2-Sekte. Und der Verf. hält das Vatikanische Konzil in keiner
      Weise "für falsch", sondern bekennt sich ohne jeden Selbstzweifel
      fest zur Lehre dieses Konzils, sowie auch sonst zu allen
      unfehlbaren Äußerungen des kirchlichen Lehramtes.
      Dass die "Geldstrafe" den Verf. "ärgert", ist eine ebenso kühne
      wie restlos schwachsinnige Behauptung. Der Verf. freut sich
      allerdings nicht an dem Unrecht, in dem die BRD vor sich
      hertaumelt, aber privat sieht er diese Ereignisse durchaus als
      Bestätigung der Richtigkeit seines Tuns. Wären BRD / V2-Sekte im
      Recht, so hätten sie doch wenigstens einmal versucht, sachlich zu
      argumentieren - dafür hätten sie weder einen neuen Text noch einen
      selbst erstellten Text vorlegen müssen, nur einen logischen, und
      den hätten sie noch nicht einmal dem Verf. selbst vorlegen müssen,
      sondern nur irgendwie irgendwem; da sie aber nur mit "rechtlichen
      Mitteln" gegen den Verf. toben und ihn jetzt sogar als psychisch
      Gestörten hinstellen, bestätigt doch nur einmal mehr, dass es sich
      bei BRD / V2-Sekte um totalitäre Verbrechersysteme handelt. Wenn
      solche Systeme gegen den Verf. wüten, dann denkt er dabei an die
      Worte Christi: "Selig seid ihr, wenn euch die Menschen hassen,
      verstoßen und schmähen und euch um euren guten Namen bringen um
      des Menschensohnes willen! Freut euch an jenem Tage und
      frohlocket; denn seht: groß ist euer Lohn im Himmel, ihre Väter
      haben es ja mit den Propheten ebenso gemacht" (Lk 6,23). Diese
      Worte Christi haben sich tief in das Denken des Verf. eingeprägt,
      man findet es dementsprechend oft in diversen Texten.
      Was Ki in seinem Gu ebenfalls unterschlägt: Ki telephonierte nach
      dem Gespräch noch einmal mit der Mutter des Verf., wo er wörtlich
      sagte, es sei ein "Witz", bei dem Verf. eine Geistesstörung
      anzunehmen oder gar zu behaupten. Deshalb schickte der Verf. am
      24.11.2004 folgendes Fax an mehrere "Justiz"-Stellen:
      a**************************
      Entmündigungsverfahren gegen "Landgericht Bonn", "Amtsgericht
      Dorsten", Norbert Leygraf et al.
      Mittlerweile hat sich der von Huda auserwählte "Sachverständige"
      geäußert: Es sei ein - so wörtlich! - "Witz", bei mir eine
      Geistesstörung anzunehmen oder gar zu behaupten. Das führt
      unweigerlich zu der Frage: Soll man die Verantwortlichen von
      "Landgericht Bonn", von "Amtsgericht Dorsten" etc. nun als
      Witzbolde oder als Witzfiguren bezeichnen? Von den Adressaten
      verlange ich eine ausführlich begründete Stellungnahme, die
      umgehend direkt an mich zu schicken ist, ebenso bis auf weiteres
      alle sonstigen Eingaben zum Entmündigungsverfahren gegen
      "Landgericht Bonn" etc. Die mit dem Entmündigungsverfahren
      beauftragte SA Essen scheint selbst unter erheblichen Störungen zu
      leiden, so dass diesbzgl. Veränderungen erwogen werden; auch
      müssen die permanenten eklatanten Fehlleistungen der "Justiz" Köln
      berücksichtigt und entsprechend gewürdigt werden. Nach meinem
      Ermessen werde ich diese Eingaben ggf. weiterleiten. Als
      Argumentationshilfe kommt ebenfalls per Fax die Predigt vom
      21.11.2004. Zur Beruhigung: Ich verlange keine "psychiatrische
      Gutachten", mir genügen bereits Argumente. Überhaupt scheint die
      "Justiz" der BRD für die ihr obliegenden Aufgaben absolut
      ungeeignet zu sein. Ich nehme dabei besonders Bezug auf eine
      Mitteilung der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" (Ortlieb v.
      22.11.2004), dass meine Strafanzeige wegen Körperverletzung -
      angeblich nach Prüfung des Sachverhaltes -unbegründet als
      unbegründet zurückgewiesen wurde. Besonders pikant: Ich habe
      keinerlei derartige Strafanzeige erstattet! Ist das eine
      Präventiv-Zurückweisung? Wie hoch ist der Anteil von Alkoholikern
      und Drogenabhängigen in der "Justiz"? Es muss allen beteiligten
      augenscheinlichen Soziopathen ("Landgericht Bonn", "Amtsgericht
      Dorsten" etc.) nahegebracht werden, welch schwere Schuld sie mit
      den Verfolgungen gegen mich resp. eigentlich gegen die Kirche auf
      sich geladen haben; ich selbst habe mit diversen Schreiben
      versucht, die Beteiligten wachzurütteln und zur Ordnung zu rufen,
      leider erfolglos. Es müssen offensichtlich weitaus härtere Kaliber
      her. Die Beteiligten weigern sich, ein Dogma zu akzeptieren, das
      obendrein bereits im KzM-Einleitungstext "Faustrecht" und auch in
      vielen weiteren KzM-Texten erwähnt wird: "Wer z.B. sich zur
      Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate unterworfen, der
      ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn
      1936). Ergo werde auch ich nicht dem Staat die Oberhoheit über die
      katholische Kirche zubilligen, weil ich nun einmal kein Häretiker
      bin und auch nicht sein will. Dass Amokläufer wie "Landgericht
      Bonn", "Amtsgericht Dorsten" mir - und wohl auch anderen - diese
      Bekenntnistreue als "krankhafte Störung der Geistestätigkeit"
      ankreiden wollen, ändert nichts an meiner Bekenntnistreue.
      Nochmals: Argumenten stehe ich immer offen gegenüber, aber eben
      nicht dem Faustrecht. Dass der Staat seine Bürger gerne
      misshandelt, geht zwar aus den Nachrichten mit hinreichender
      Klarheit hervor, ändert aber nichts an meiner Haltung. "Selig seid
      ihr, wenn euch die Menschen hassen, verstoßen und schmähen und
      euch um euren guten Namen bringen um des Menschensohnes willen!
      Freut euch an jenem Tage und frohlocket; denn seht: groß ist euer
      Lohn im Himmel, ihre Väter haben es ja mit den Propheten ebenso
      gemacht" (Lk 6,23).
      **************************e
      Man kann die Bedeutung von Kis Phantasterei zum "Vatikanischen
      Konsil von 1995" schwer überschätzen. Hier ist in konzentrierter
      Form die absolute Inkompetenz von Ki greifbar. Ausgerechnet der
      Passus, der über Alles oder Nichts, über Sein oder Nichtsein
      entscheidet, ist bei Ki nur ein Knäuel von gequirltem Quark.
      
      Ki 10: Unbeeinträchtigt, unauffällig, ungestört und
      uneingeschränkt
      a**************************
      UNTERSUCHUNGS-BEFUNDE
      Eine körperliche Untersuchung kam aus o.g. Gründen nicht zustande.
      Der Betroffene machte aspektmäßig bzw. vom Erscheinungsbild her
      einen unbeeinträchtigten Eindruck. Neurologisch war er inbezug auf
      seine Sinnesorgane und motorischen Abläufe unauffällig.
      Neuropsychologisch war er inbezug auf die sog.
      Hirnwerkzeug-Funktionen ebenfalls ungestört. Er bewegte sich
      zügig, war inbezug auf Sprech- und Sprachfähigkeiten ohne
      Einschränkungen. Psychisch war er (s.o.) in einem überwiegend
      erregten Zustand, hatte jedoch keine faßbaren pathologischen
      Denkinhalte, z.B. wahnhafte Fehl- oder Umdeutungen, argumentierte
      nicht unlogisch, wohl mit einem starken Nachdruck.
      **************************e
      Über den Begriff "Hirnwerkzeug" musste sich der Verf.
      zugegebenermaßen erst kundig machen. Aber eben: Er macht sich
      kundig. Während die Gegner üblicherweise hirnlos drauflosschwätzen
      oder drauflosdiskutieren wollen, liest der Verf. erst einmal.
      Nicht umsonst heißt seine Homepage "Kirche zum Mitreden" und trägt
      den Untertitel "Informationen über die römisch-katholische Kirche
      - für alle, die mitreden wollen" bzw. enthält den Hinweis: "NUR
      WER INFORMIERT IST, KANN IN DER KIRCHE MITREDEN."
      Zum "Hirnwerkzeug" gibt es keinen Eintrag im Pschyrembel (256),
      Google fand dazu nur drei Seiten (zu "Hirnwerkzeug-Funktionen" gar
      keinen), wovon aber keiner wirklich ausführlich war. Immerhin ein
      Ergebnis: Zu den Hirnwerkzeugstörungen zählen Aphasien. Aphasie
      ist eine erworbene Sprachstörung, die nach einer Schädigung der
      linken Gehirnhälfte auftreten kann; in der Bundesrepublik
      Deutschland sind rund 400.000 Menschen von Aphasie betroffen.
      Jährlich kommen ca. 80.000 Neuerkrankte hinzu. Angehörige und
      Pflegekräfte stehen dieser Situation oft hilflos gegenüber (Infos
      vom Bundesverband Aphasie e. V.).
      Wenn, wie Ki schreibt, der Verf. "nicht unlogisch argumentierte",
      weshalb sollte er dann "Selbstzweifel" haben? Weshalb sollte er
      dann Kompromisse eingehen? Wenn ich logisch bewiesen habe, dass im
      Euklidischen System die Summe der Quadratflächen über den Katheten
      gleich ist der Fläche über der Hypotenuse, warum sollte ich dann
      einen Kompromiss eingehen mit denen, die diesbzgl. von
      abweichenden Flächenumfängen phantasieren? Auch als bloßer
      Diskussionsstoff scheint dieses Thema eher wenig geeignet. Und
      wäre ein Kompromiss im Glaubensbekenntnis logisch, etwa, dass
      Christus nur vormittags Gott ist, nachmittags aber nur ein Mensch?
      Ist es unangebracht, seinen Glauben mit starkem Nachdruck zu
      bekennen, wenn fast alle vom Glauben abgefallen sind? Paulus mahnt
      seinen Schüler Timotheus (2 Tim 4,1-5): "Ich beschwöre dich vor
      Gott und Christus Jesus, dem einstigen Richter der Lebendigen und
      der Toten, bei seiner Wiederkunft und bei seinem Reiche:
      Verkündige das Wort! Tritt dafür ein, es sei gelegen oder
      ungelegen. Überführe, weise zurecht und ermahne mit aller Geduld
      und allem Geschick. Denn es kommt die Zeit, da man die gesunde
      Lehre unerträglich findet und sich nach eigenem Sinn Lehrer über
      Lehrer sucht, um sich einen Ohrenschmaus zu verschaffen. Der
      Wahrheit verschließt man das Ohr und ergötzt sich an Fabeln. Du
      aber bleib in allem besonnen. Trage die Leiden. Vollzieh die
      Aufgabe als Verkünder der Heilsbotschaft. Versieh voll und ganz
      deinen Dienst!"
      
      Ki 11: Beleidigung und Diskussionsverweigerung
      a**************************
      Zu seinen ihm vorsichtig vorgehaltenen beleidigenden Äusserungen
      gegenüber Gerichts-Personen war er nicht bereit sich zu erklären.
      Geistig-intellektuell und kognitiv war Herr L. ohne irgendwelche
      Auffälligkeiten. Er war durchgehend bemüht, seine ihn
      beeinträchtigende Situation und die nicht gerechtfertigten
      Schwierigkeiten im Umgang mit Institutionen und Personen
      darzulegen. In seiner Willensbestimmbarkeit machte Herr L.
      anläßlich des meist nur einseitig dominierten
      Explorations-Gesprächs keinen beeinträchtigten Eindruck. Im
      Verhaltens.o. ) war er gegenüber dem Referenten meist von einer
      herablassenden Dominanz und ausgesprochenen festen ideologischen
      Überzeugtheit, ließ sich auf keine Diskussion ein.
      **************************e
      Ki wärmt unerbittlich immer den alten Sud auf, dadurch wird seine
      Position aber auch nicht besser. Also: Nach wie vor kommt nichts
      Konkretes, was denn überhaupt an den Äußerungen zu beanstanden
      wäre, geschweige denn, warum. Was Ki damit meint, er hätte dem
      Verf. "vorsichtig" etwas "vorgehalten", weiß wohl nur er,
      jedenfalls weiß keiner der Gesprächszeugen davon, auch der Verf.
      selbst nicht. Z.Th. "Beleidigung" gibt es obendrein einen
      ausführlichen Abschnitt in der Leygraf-Fallstudie, auf die Ki auch
      ganz nachdrücklich hingewiesen wurde, nicht zuletzt zur Thematik
      "Beleidigung". Hier etwas aus den Einleitungsworten der Studie:
      a**************************
      Zur Einstimmung hier ein kleiner Ausschnitt aus dem 2. Buch der
      Makkabäer (2 Makk 7,30-38). Es wird berichtet, wie sieben Brüder
      hintereinander und schließlich ihre Mutter von König Antiochus
      Epiphanes hingerichtet werden, weil sie sich weigern, Verrat gegen
      den Glauben an den wahren Gott zu begehen. Hier die Worte des
      jüngsten, als letzten und am grausamsten hingerichteten der Brüder
      an den König; wer bereits diese Worte für starken Tobak hält, den
      er kaum verträgt, wird mit den weiteren Ausführungen zum
      "Gutachten" vielleicht nicht ganz glücklich werden: "Worauf wartet
      ihr? Ich leiste dem Gebot des Königs keinen Gehorsam. Ich gehorche
      dem Gebot des Gesetzes, das durch Moses unsern Vätern gegeben
      ward. Du aber, der du alle Bosheit gegen die Hebräer ausfindig
      machst, entfliehest nimmermehr den Händen Gottes. Wir leiden ja um
      unserer eigenen Sünden willen. Ist aber der lebendige Herr zu
      unserer Strafe und Züchtigung auch für kurze Zeit erzürnt, so
      wendet Er doch Seinen Dienern Seine Huld wieder zu. Du aber,
      Verworfener und Ruchlosester aller Menschen! Überhebe dich nicht
      in eitlem Trotz und nichtigen Hoffnungen, indem du an Seine Diener
      Hand anlegst! Noch nicht bist du dem Strafgericht des allmächtigen
      und allsehenden Gottes entronnen. Unsere Brüder sind jetzt nach
      kurzer Marter der göttlichen Verheißung eines ewigen Lebens
      teilhaftig. Du aber erhältst durch Gottes Gericht den gerechten
      Lohn für deinen Übermut. Ich gebe, wie meine Brüder, Leib und
      Leben für die väterlichen Gesetze hin. Ich flehe dabei zu Gott, Er
      möge bald dem Volke gnädig sein und dich unter Qualen und Peinen
      zum Bekenntnis nötigen, daß Er allein Gott ist. So möge dann bei
      mir und meinen Brüdern zum Stillstand kommen des Allerhöchsten
      Zorn, der sich mit Recht über unser Volk ergossen hat!" Die Kirche
      verehrt die Sieben Makkabäischen Brüder als Märtyrer (Festtag: 1.
      August).
      **************************e
      Anscheinend vertritt der Verf. seine Position noch immer nicht mit
      genügend Nachdruck, jedenfalls ignoriert Ki die mehrfachen
      nachdrücklichen Hinweise hartnäckig und versteigt sich zu der
      unverfrorenen Behauptung, der Verf. sei nicht bereit gewesen, sich
      zu erklären. Selbst wenn dies stimmen würde (was es nicht tut), so
      ist Ki nun wahrlich sattsam auf KzM hingewiesen worden, und dort
      gibt es sogar eine Suchfunktion, die derzeit zum Begriff
      "Beleidigung" 82 Treffer meldet. Wenn sich Ki schon zu vornehm
      ist, die Texte des Verf. zur Kenntnis zu nehmen, dann könnte er
      trotzdem wenigstens mal ins NT hineinschauen. Zu dem Vorwurf der
      "Lieblosigkeit" sind bei KzM einige Beispiele gesammelt
      (liebe.htm; 14.03.1998):
      a**************************
      Schauen wir also, wie im Neuen Testament das Mißfallen am Unrecht
      / an der Unwahrheit zum Ausdruck gebracht wird. In demselben
      Brief, in dem das Hohelied der Liebe steht, schreibt Paulus an die
      Korinther (1Kor 5,9-13): "Ich hatte euch in dem [früheren] Briefe
      geschrieben: Habt keinen Verkehr mit Unzüchtigen! Damit meinte ich
      nicht allgemein die Unzüchtigen dieser Welt oder die Habsüchtigen,
      die Räuber oder Götzendiener. Sonst müßtet ihr ja aus der Welt
      hinausgehen. Jetzt aber schreibe ich euch: Verkehrt nicht mit
      einem, der sich Bruder nennt und dabei ein Unzüchtiger oder
      Habsüchtiger oder Götzendiener oder Gotteslästerer oder
      Trunkenbold oder Räuber ist. Mit einem solchen sollt ihr nicht
      einmal zusammen essen. Was soll ich denn die Außenstehenden
      richten? Habt ihr nicht die drinnen zu richten? Die Außenstehenden
      wird Gott richten. Entfernt den Übeltäter aus eurer Mitte!" Zum
      Thema "Heilsnotwendigkeit der Beschneidung" äußert sich Paulus
      gegenüber den Galatern (Gal 6,11f): "Brüder, wenn ich die
      Beschneidung predigte, wofür würde ich dann noch verfolgt? Dann
      wäre ja das Ärgernis des Kreuzes aus der Welt geschafft. Möchten
      doch die, die euch [mit der Behauptung, die Beschneidung sei
      heilsnotwendig; sog. Judaisten] verwirren, sich verschneiden [d.h.
      kastrieren] lassen." Klare Worte in einem sehr drastischen Stil!
      Wenn der hl. Paulus so lieblos ist, ist dann wenigstens der hl.
      Petrus liebevoll? Über die "Gottlosen" (welch liebloser Ausdruck!)
      schreibt Petrus: "Sie sind wie die unvernünftigen Tiere, die von
      Natur aus nur dazu da sind, gefangen und getötet zu werden. [...]
      Bei ihnen trifft das wahre Sprichwort zu: 'Der Hund kehrt zurück
      zu seinem Auswurf zurück' und : 'Das Schwein, das sich gebadet
      hat, wälzt sich wieder im Schlamme.'" (2 Petr 2,9.12.22). Und dann
      die lieblosen Unterstellungen und Anschuldigungen seitens des hl.
      Jakobus: "Woher kommen denn Kriege und Kämpfe unter euch? Woher
      anders als von euren Lüsten, die in euren Gliedern den Streit
      enfachen? Ihr begehrt etwas und habt es nicht. Ihr mordet und haßt
      und könnt es nicht erlangen. Ihr kämpft und streitet um etwas und
      erreicht es doch nicht, weil ihr nicht betet. Ihr betet um etwas
      und erhaltet es nicht, weil ihr schlecht betet. Ihr wollt es für
      eure Lüste verwenden" (Jak 4,1-3). Und Johannes, der
      Lieblingsjünger Jesu: "Daran sehen wir, daß wir ihn kennen, wenn
      wir seine Gebote halten. Wer sagt: Ich kenne ihn, aber seine
      Gebote nicht hält, der ist ein Lügner. Die Wahrheit ist nicht in
      ihm" (1 Joh 2,3f). Und noch deftiger: "Wer dagegen Sünde begeht,
      stammt vom Teufel. Der Teufel ist ein Sünder von Anfang an. Dazu
      ist der Sohn Gottes erschienen, daß er die Werke des Teufels
      zerstöre (1 Joh 3,8). Um Himmels willen, welch lieblosen Worte!
      Und was sagt Johannes der Täufer: "Als er auch viele Pharisäer und
      Sadduzäer zu seiner Taufe kommen sah, sagte er zu ihnen: 'Ihr
      Schlangenbrut! Wer hat euch beigebracht, ihr würdet dem kommenden
      Zorngerichte entrinnen? So bringt denn Frucht, die der Bekehrung
      würdig ist'" (Mt 3,7f). O weh, nur lieblose Leute! Und wie lieblos
      sprach selbst Jesus: "Wenn dein Bruder gegen dich gefehlt hat, so
      geh hin und stelle ihn unter vier Augen zur Rede. Gibt er dir
      Gehör, so hast du deinen Bruder gewonnen. Gibt er dir kein Gehör,
      so nimm noch einen oder zwei hinzu, damit durch die Aussage von
      zwei oder drei Zeugen alles festgestellt wird. Hört er aber auf
      diese nicht, so sag es der Kirche. Hört er aber selbst auf die
      Kirche nicht, so gelte er dir wie ein Heide und Zöllner" (Mt
      18,15-17). Und dann die Worte zu den Schriftgelehrten und
      Pharisäern: "Ihr Schlangen, ihr Natterngezücht, wie wollt ihr der
      Verurteilung zur Hölle entrinnen? Seht, darum sende ich zu euch
      Propheten, Weise und Schriftgelehrte. Die einen von ihnen werdet
      ihr töten und kreuzigen, die andern in euren Synagogen geißeln und
      von Stadt zu Stadt verfolgen. So soll über euch kommen alles
      gerechte Blut, das auf Erden vergossen ward, vom Blut des
      gerechten Abel an bis zum Blut des Zacharias, des Sohnes des
      Zacharias, den ihr ermordet habt zwischen dem Tempel und dem
      Altar. Fürwahr, ich sage euch: Dies alles wird über dieses
      Geschlecht kommen" (Mt 23,33-36). 
      **************************e
      
      Ki 12: Dauernde Bewegungsunruhe
      a**************************
      Er war von einer dauernden Bewegungsunruhe und hektisch-lauten Art
      sich zu äussern.
      ZU DEN FRAGEN
      1. Bei dem Betroffenen ließ sich, basierend auf
      fremdanamnestischen Mitteilungen und eigenen, jedoch nur abortiv
      durchführbar gewesen Untersuchungen, keine manifeste seelische
      Erkrankung feststellen. Auch war er ohne eine geistige und
      seelische Behinderung.
      **************************e
      Es stimmt, der Verf. hat die meiste Zeit während des Gespräches
      gestanden (akute Rückenschmerzen, s.o.); dabei ist er aber nicht
      wie ein britischer Wachsoldat an der einmal gewählten Position
      erstarrt, sondern bisweilen gefällig hin- und hergegangen. Diesen
      Vorgang als "dauernde Bewegungsunruhe" zu bezeichnen, ist entweder
      bodenlose Bosheit oder restloser Abschied von der Realität.
      Gleiches gilt für die dem Verf. angedichtete "hektisch-laute Art".
      Nichts von alledem wird konkretisiert.
      
      Ki 13: Teilweise bizarr und nicht selten beleidigend
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      Seine in zahlreichen Schriftsätzen vertretenen Äusserungen, die
      teilweise bizarren und nicht selten beleidigenden Charakter
      gegenüber Dritt-Personen hatten,lassen sich diagnostisch nicht
      sicher einer z.B. paranoiden seelischen Gestörtheit zuordnen,
      gleichwohl wohl sie teilweise einen wenig realistischen Eindruck
      hinterlassen (z.B. Schreiben an Richter Huda). Eher sollte davon
      ausgegangen werden, dass es sich bei Herrn L. um eine sog.
      akzentuierte, leicht erregbare und sensitive, im Selbstwertgefühl
      sich übersteigert wahrnehmende Persönlichkeit handelt,
      die   in ihren Vorstellungen und überzeugungenen eine
      starke ideologische Festigkeit und Unbeirrbarkeit aufweist mit der
      Unfähigkeit, entstandene Meinungsverschiedenheiten kompromisshaft
      zu entaktualisieren.
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      Wenn Ki sich so häufig wiederholt, sei hier nochmals an die oben
      dargelegte Redeker-Farce erinnert. In dem Klageschreiben der
      Terroristen-Organisation beschuldigt die V2-Sekte den Verf.: »Der
      Beklagte veröffentlicht seit längerer Zeit Publikationen unter dem
      Stichwort "Kirche zum Mitreden". Im Rahmen dieser Publikationen
      veröffentlicht der Beklagte u.a. "Informationen über die
      Römisch-katholische Kirche". Diese "Informationen" weisen in der
      Regel einen unzutreffenden, teilweise schmähenden Inhalt über die
      Katholische Kirche auf."« Oft und nachdrücklich wurden die Gegner
      gebeten, konkret zu benennen, was denn an den KzM-Ausführungen
      "unzutreffend" resp. "schmähend" sein soll; beantwortet wurde
      diese Frage nie! Genauso die Reaktion auf "connis Credo" (s.o.),
      dazu die Redekianer: »Mit Schreiben vom 11.09.2003, vorgelegt in
      Kopie als Anlage K6, ist der Beklagte wegen seines Verhaltens
      erfolglos abgemahnt worden. Er reagierte auf die Abmahnung mit dem
      in Kopie als Anlage K7 [zitiert in le031007.htm] vorgelegten
      Telefax vom 15.09.2003, das ebensowenig einer inhaltlichen
      Auseinandersetzung bedarf wie sein weiteres Telefax vom
      02.10.2003, in Kopie als Anlage K8 [zitiert in redek005.htm] oder
      seine im Internet verbreitete Reaktion, vorgelegt in Kopie als
      Anlage K9.«
      Also: Nichts, was der Verf. vorbringt, bedarf angeblich einer
      inhaltlichen Auseinandersetzung, während er Stunden um Stunden
      dafür opfert, die Aussagen seiner Gegner zu würdigen.
      Ki wärmt wiederum seine Kompromiss-Psychose auf, kann aber auch
      bei der x-ten Wiederholung nicht überzeugen. Was das
      "Selbstwertgefühl" eines Priesters betrifft, sei hier auf den
      Abschnitt im Römischen Katechismus verwiesen (zit. in
      priester.htm, 31.07.2001):
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      Es gibt auf Erden keine erhabenere Würde als den Priesterstand
      Zuerst muss daher den Gläubigen dargelegt werden, wie gross der
      Adel und die Erhabenheit dieses Standes ist, wenn wir nämlich
      seine höchste Stufe, d.i. das Priestertum betrachten. Denn da die
      Bischöfe und Priester gleichsam Gottes Dolmetscher und Botschafter
      sind, welche in seinem Namen die Menschen das göttliche Gesetz und
      die Lebensvorschriften lehren und die Person Gottes selbst auf
      Erden vertreten: so ist offenbar ihr Amt ein solches, dass man
      sich kein höheres ausdenken kann, daher sie mit Recht nicht nur
      Engel, sondern auch Götter genannt werden, weil sie des
      unsterblichen Gottes Kraft und Hoheit bei uns vertreten. Wiewohl
      sie aber zu jeder Zeit die höchste Würde behauptet haben, stehen
      doch die Priester des Neuen Bundes allen übrigen an Würde weit
      voran; denn die Gewalt, sowohl den Leib und das Blut unseres Herrn
      zu wandeln und zu opfern, als auch Sünden nachzulassen, welche
      ihnen übertragen ist, übersteigt selbst die menschliche Vernunft
      und Fassungskraft, geschweige denn, dass etwas ihr Gleiches oder
      Ähnliches auf Erden gefunden werden könnte.
      **************************e
      Zugegeben, HuKi und überhaupt die BRD hängen einem Priesterbild
      an, das grundsätzlich dem der Nazis entspricht, demzufolge
      Priester eben nur "Lumpenpack", "Abschaum", "Schweine" etc. sind.
      Und richtig: Der Verf. geht auch diesbzgl. keine Kompromisse ein.
      
      Ki 14: Definitive Unklarheit
      a**************************
      Unklar muss dabei jedoch bleiben, ob Herr L. in seinem "Kampf um
      sein Recht" bereits querulatorisch ausufert, oder ob seine
      schriftlichen Aktivitäten zu diversen Gerichts- und anderen
      Verfahren eine persönlichkeitsbedingte Sthenizität enthalten, d.h.
      einen Charakterlichen Hintergrund haben. Herr L. fühl sich zu
      Unrecht behandelt, ist offensichtlich stark und dauerhaft gekränkt
      und  jetzt dabei, in diversen gerichtlichen Verfahren zu
      seinem Recht zu gelangen. Aspektmäßig war Herr L. weder somatisch
      noch neurologisch beeinträchtigt. Der Betroffene ist, so der
      Eindruck bei der Einmal-Untersuchung und basierend auf
      fremdanamenstischen [sic!] Mitteilungen, durchaus als fähig zu
      erachten, seine persönlichen Angelgenheiten [sic!] privatautonom
      zu besorgen. Eine medizinische Voraussetzung gemäß § 1896 Abs. l
      BGB liegt nicht vor. Auch ist in lebenspraktischer Hinsicht kein
      diesbezüglicher Handlungsbedarf zur Zeit zu erkennen. Herr L. ist
      gegen jegliche gesetzliche Hilfen, durchaus als fähig zu erachten,
      eigenverantwrtlich [sic!] zu erkennen und zu entscheiden, ob er
      einer Betreuung bedarf oder nicht. Zweifel an seiner
      Geschäftsfähigkeit sind nicht vorhanden. Auch ist keine sog.
      partielle Geschäftsunfähigkeit festzustellen. 3. Die
      Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, einen Prozess selbst oder
      durch einen selbst bestimmten Vertreter zu führen, also
      Prozesshandlungen selber wirksam vorzunehmen oder vornehmen zu
      lassen. Bei einer Prozessunfähigkeit kommen aus psychiatrischer
      Sicht isolierte Wahnbildungen in Betracht, sofern es sich um eine
      partielle Prozessunfähigkeit handelt. Querulant ist kein
      medizinischer, sondern ein juristischer Terminus. Dabei
      ist    die unerschütterliche Überzeugung, Unrecht
      erlitten zu haben, zunächst ein psychologisches, kein
      psychopathologisches Phänomen. Bei Herrn L.lassen sich keine
      sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei
      ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt. Somit ist bei
      Herrn L. unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen
      Dokumentationen keine sichere, auf eine Prozessunfähigkeit
      hinweisende psychopatho-logische Gestörtheit anzunehmen. Das LG
      Essen hat am 30.9.2004 in seinen Entscheidungsgründen für die als
      unbegründet anzusehende Klage des Herrn L. gegen Dr. E. Heller
      u.a.ausgeführt, dass eine Prozessfähigkeit gemäß § 51 Abs. l ZPO
      vorhanden ist und keine Anhaltspunkte für eine die freie
      Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
      Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen. Eine
      Prozessunfähigkeit ist somit bei Herrn L. nicht anzunehmen, auch
      nicht partiell. Unklar bleibt letzlich die Neigung des Herrn L.,
      sich in verbal oft extrem scharfer Form mit beleidigenden Inhalten
      gegenüber Personen und Institutionen zu äussern. Ob es hierbei um
      eine verärgerungs-bedingte Art des Widerstandes und
      Rechthabenwollens handelt, oder eine primär-charakterliche
      Veranlagung besteht, kann nicht eingeschätzt werden. Eine
      manifeste seelische Krankhaftigkeit oderAbnormität der
      Persönlichkeitsartung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
      wahrscheinlich zu machen. Es bleibt abzuwarten, in welcher Art und
      Richtung Herr L. sich zukünftig im Rahmen seiner gerichtlichen und
      anderen Äusserungen entwickeln wird. Der Betroffene ist offenbar
      ohne Selbstkritik und Einsichtsfähigkeit hinsichtlich seiner
      teilweise inadäquaten verbalen und schriftlichen Art sich
      Dritt-Personen gegenüber darzustellen. Eine
      Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn L. nicht gegeben.
      **************************e
      Bei seiner Aufwärmorgie längst als falsch bewiesener und v.a.
      niemals als richtig auch nur vermutbarer Diffamierungen gegen den
      Verf. gipfelt Ki in einer ganzen Salve von Stereotypen, deren
      Bezugslosigkeit zur Realität nicht zuletzt durch den pathologisch
      auffälligen konsequent-hartnäckig durchgehaltenen Entschluss Kis
      bestätigt wird, aber auch rein gar nichts konkret zu benennen,
      geschweige denn zu analysieren. Man vergleiche den Satz: "Dabei
      ist    die unerschütterliche Überzeugung, Unrecht
      erlitten zu haben, zunächst ein psychologisches, kein
      psychopathologisches Phänomen", mit der Lehre des NT: "Der Glaube
      ist das feste Vertrauen auf das, was man erhofft, die Überzeugung
      von dem, was man nicht sieht" (Hebr 11,1). In der Traumwelt der
      BRD ist der Glaube nur ein psychologisches Problem, das ausgemerzt
      werden muss, koste es, was es wolle. Ki verliert sich in Parolen
      der "Unklarheit", auf denen er seine Drohgebärde stützt: "Es
      bleibt abzuwarten, in welcher Art und Richtung Herr L. sich
      zukünftig im Rahmen seiner gerichtlichen und anderen Äusserungen
      entwickeln wird." Okay, der Verf. hat verstanden: Wenn er beim
      katholischen Bekenntnis bleibt, wird die BRD alles versuchen, um
      ihn zu zerstören. Nichts also, worum sich der Verf. Sorgen machen
      bräuchte. Und da dieser Psycho-Schwindel vom "Landgericht Bonn" ja
      angeblich losgetreten wurde, um den Verf. zu schützen (angeblich
      sollte auch die Pfändung ausgesetzt werden, sie wurde aber lustig
      weiterbetrieben), kann ja jetzt die Party richtig losgehen. Freut
      euch und frohlocket! Liest man die Märtyrerakten, so findet man
      dort bisweilen ein gerüttelt Maß an Galgenhumor, z.B. bei Thomas
      Morus. Es ist nicht sicher auszuschließen, dass auch der Verf.
      einmal Spuren von Galgenhumor zeigen könnte.
      
      Abschließende Würdigung
      a**************************
      Jeder klar denkende Mensch findet so einen stümperhaften Müll wie
      das HuKiGu bestenfalls absolut jämmerlich; Hu findet das
      "überzeugend", und an der Selbstzufriedenheit von Ki besteht
      keinerlei Zweifel. HuKi sind offenbar ohne Selbstkritik und
      Einsichtsfähigkeit.
      **************************e
      
      Der Preis der Lüge
      Der Verf. hat sich - leider erfolglos - fürwahr alle Mühe gegeben,
      an die Rechnung zu gelangen, die Ki zu stellen sich erlaubt hat
      und die Hu als Beispiel für maßlose öffentliche Verschwendung
      sicherlich auch bezahlt hat; hier einige der Briefe des Verf. an
      das "Land NRW":
      03.01.2005
      a**************************
      Hiermit fordere ich die sofortige Zustellung folgender Unterlagen:
      1. Rechnung von Norbert Leygraf ("Landgericht Bonn");
      2. a) Bericht und b) Rechnung von Mihail Kivi ("Amtsgericht
      Dorsten");
      3. a) Bericht und b) Rechnung von Hagemeister ("Gesundheitsamt
      Recklinghausen").
      Sämtliche Unterlagen sind mir trotz nachdrücklicher Anforderung
      vorenthalten worden; diese Vertuschungsversuche sind in mehrfacher
      Hinsicht auch strafrechtlich relevant. Zunächst sind sie allgemein
      von Bedeutung für die laufenden Entmündigungsverfahren gegen
      "Landgericht Bonn", "Amtsgericht Dorsten" und "Gesundheitsamt
      Recklinghausen". Insbesondere die durch den Psycho-Wahn begangene
      Veruntreuung von Steuergeldern muss in ihrem ganzen Umfang
      offengelegt werden. Während auf der einen Seite gigantische Summen
      von Steuergeldern veruntreut werden, wird auf der anderen Seite
      noch nicht einmal das Geld für eine Faxübertragung bereitgestellt.
      Die Faxzustellung aller Unterlagen dürfte insgesamt weniger als
      0,20 Euro kosten - ohne große Probleme ließen sich zu diesem Preis
      an die 50 Seiten übertragen -, jedenfalls nur einen verschwindend
      geringen Bruchteil von dem, was für den Psychowahn ausgegeben
      wurde.
      Und um dem Fass die Krone aufzusetzen: Das Land
      Nordrhein-Westfalen hat sich u.a. dadurch strafbar gemacht, dass
      es mein gesamtes Vermögen von mehreren tausend Euro konfisziert
      gegen jede Rechtsgrundlage und zu dem Zweck, mich resp. die
      katholische Kirche restlos zu zerstören (VStGB § 6); dass dieser
      schwere Diebstahl auch dazu dient, die Politikerschulden
      abzubauen, wird nicht bestritten. Aber von der ganzen Plünderung,
      die, wie die Citibank signalisiert hat, bis zum Ende meines Lebens
      dauern soll, scheinen noch nicht einmal die vielleicht 20 Cent
      übrig zu sein, um die Auskunftspflicht zu erfüllen!
      Als Anlage und Beispiel für meine eigenen Bemühungen um Auskunft
      schicke ich mein - unbeantwortet gebliebenes - Schreiben an
      "Kreisverwaltung Recklinghausen" v. 22.09.2004.
      **************************e
      19.01.2005
      a**************************
      Az. -26.6.6 - 29/05-, Landesbeauftragte für Datenschutz NRW;
      Schreiben von Warg, 14.01.2005
      Das o.g. Schreiben von Warg ist eine einzige Katastrophe. Für die
      pöbelhafte "Herr Lingen"-Anrede nennt Warg keinerlei Grund. Warg
      sinniert: "Ich habe Ihr Begehren dahingehend aufgefasst, dass Sie
      Auskunft über die zu Ihrer Person in Betreuungsunterlagen
      gespeicherten Daten begehren." Diese Worte zeugen nicht gerade von
      überragender Auffassungsgabe; man vergleiche diese "Auffassung"
      von Warg mit meinen Worten (Fax v. 03.01.2005):
      -------------------------------------
      Hiermit fordere ich die sofortige Zustellung folgender
      Unterlagen:1. Rechnung von Norbert Leygraf ("Landgericht Bonn");2.
      a) Bericht und b) Rechnung von Mihail Kivi ("Amtsgericht
      Dorsten");3. a) Bericht und b) Rechnung von Hagemeister
      ("Gesundheitsamt Recklinghausen").
      -------------------------------------
      Wer meint, er könne meine Forderung noch einfacher und klarer
      formulieren, möge bitte entsprechende Vorschläge machen. Was die
      "Finanzierung" der Zustellung betrifft, habe ich mich ebenfalls
      geäußert (a.a.O.):
      -------------------------------------
      Die Faxzustellung aller Unterlagen dürfte insgesamt weniger als
      0,20 Euro kosten - ohne große Probleme ließen sich zu diesem Preis
      an die 50 Seiten übertragen -, jedenfalls nur einen verschwindend
      geringen Bruchteil von dem, was für den Psychowahn ausgegeben
      wurde. Und um dem Fass die Krone aufzusetzen: Das Land
      Nordrhein-Westfalen hat sich u.a. dadurch strafbar gemacht, dass
      es mein gesamtes Vermögen von mehreren tausend Euro konfisziert
      gegen jede Rechtsgrundlage und zu dem Zweck, mich resp. die
      katholische Kirche restlos zu zerstören (VStGB § 6); dass dieser
      schwere Diebstahl auch dazu dient, die Politikerschulden
      abzubauen, wird nicht bestritten.
      -------------------------------------
      Statt dessen schickt Warg mir einen Brief, der ein Vielfaches der
      Kosten verschlingt, die für die Erfüllung meiner Forderungen
      aufgewendet werden müsste, vom Zeitaufwand ganz zu schweigen. Warg
      sinniert weiter: "Ich habe daher das Amtsgericht Dorsten um
      Stellungnahme zu den über Sie dort gespeicherten Daten gebeten
      sowie ggf. um Darlegung der Erwägungen, aufgrund derer Ihnen ein
      Anspruch auf Auskunft zbw. Einsicht in Ihre Betreuungsunterlagen
      verwehrt wird." Wieso nur das "Amtsgericht Dorsten", gegen das
      n.b. derzeit ein Entmündigungsverfahren anhängig ist? Wieso
      "Stellungnahme"? Wieso "Darlegung von Erwägungen"? Wieso
      Akteneinsicht? Faxe schicken und fertig! Warg sinniert
      abschließend: "Nach Eingang der Stellungnahme und
      datenschutzrechtlicher Auswertung werde ich Sie weitergehend
      informieren?" Nochmals: Faxe schicken und fertig! Ich werde das
      schon selbst auswerten. Soviel Aufwand, soviel Vernichtung von
      Zeit und Geld - auf dem Rücken der Steuerzahler! -, nur um sich
      darum zu drücken, eine kinderleichte und v.a. pflichtmäßige
      Aufgabe zu erfüllen! Und das trotz meiner Bemerkung, dass diese
      hartnäckigen widerrechtlichen Auskunftsverweigerungen
      Vertuschungsversuche sind! Die angeforderten Unterlagen werden für
      bei verschiedenen "Justiz"-Stellen anhängige Verfahren sowie zur
      Information meiner Leser benötigt; alle Empfänger dieses Schreiben
      sind gehalten, für eine zügige Erfüllung meiner o.g. Forderungen
      zu sorgen.
      **************************e
      02.01.2005
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      Az. -26.6.6 - 29/05-, Landesbeauftragte für Datenschutz NRW;
      Schreiben von Warg, 14.01.2005
      Mein Schreiben vom 19.01.2005
      In der Sache wird mitgeteilt, dass mir am 01.02.2005 vom
      "Amtsgericht Dorsten" ein "Beschluss" sowie ein
      "Sachverständigen-Gutachten" zugestellt wurde. Nun hatte ich an
      die Datenschutz-Stelle NRW geschrieben (Fax v. 03.01.2005):
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      Hiermit fordere ich die sofortige Zustellung folgender
      Unterlagen:1. Rechnung von Norbert Leygraf ("Landgericht Bonn");2.
      a) Bericht und b) Rechnung von Mihail Kivi ("Amtsgericht
      Dorsten");3. a) Bericht und b) Rechnung von Hagemeister
      ("Gesundheitsamt Recklinghausen").
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      Von den fünf angeforderten Unterlagen ist also nur eine einzige
      (2a) eingetroffen! Ich biete hiermit die Gelegenheit, mir bis zum
      03.02.2005 auch die Rechnung von Kivi zukommen zu lassen; bleibt
      diese Frist ungenutzt, bedeutet dies, dass die Unterschlagung der
      mir geschuldeten Informationen mit voller Absicht geschieht; dies
      wird dann auch in meiner Fallstudie zu AGD / MK entsprechend
      gewürdigt. Der Text dieser Fallstudie wird - sobald veröffentlicht
      (vielleicht noch vor Quinquagesima 2005) - bei allen betroffenen
      Stellen als bekannt vorausgesetzt; er kann bei vorliegender
      höflicher Bitte auch per e-mail verschickt werden. Bereits jetzt
      kann ich soviel mitteilen: Man sollte nicht darauf wetten, dass
      ich in dieser Fallstudie eine maßlos überschwengliche Lobeshymne
      auf AGD / MK singe.
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      Eine Predigt
      Als versöhnlichen Ausklang dieser Fallstudie sei die zuletzt
      gehaltene Predigt hier angefügt; sie entstand zwar ohne jede
      Kenntnis des HuKiGu, aber insofern darin auch die Schwierigkeiten
      angesprochen werden, die dem Christen wegen seines Glaubens
      erwachsen können, mag der geneigte Leser diesen Ausklang als nicht
      ganz unpassend akzeptieren.
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      Predigt am 30.01.2005 (Sexagesima; 2 Kor 11,19-33. 12,1-9; Lk
      8,4-15); Wörter: 1253
      Papst Pius XII. sagte vor fast 60 Jahren in einer Ansprache: "Man
      vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit
      nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem
      Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen,
      das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung
      gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer
      der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert
      wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr
      setzen mußten" (16.03.1946). Gerade in der vergangenen Woche
      konnte man kaum der hämmernden Diktion der Politiker und ihrer
      Propagandaorgane, v.a. der Medien, entgehen, man dürfe "niemals
      vergessen", was sich vor mehreren Jahrzehnten in Europa unter
      österreichischer Führung ereignet hat. Wenn man "niemals
      vergessen" will, wie kann es dann sein, dass die eingangs
      genannten Worte des Papstes so nahezu rettungslos vergessen sind?
      Wie kann es sein, dass die Wahrheit über die Konzentrationslager,
      über die Tausende von katholischen Priestern, die dem
      nationalsozialistischen Terror zum Opfer gefallen sind, so nahezu
      rettungslos vergessen ist. Wie kann es sein, dass eine
      Internetseite, die über diese Ereignisse informiert, von der BRD
      auf brutalste Weise bekämpft wird, u.a. mit der Folge, dass dort,
      wo früher die gegen den Nationalsozialismus gerichtete Enzyklika
      "Mit brennender Sorge" stand, nun ausschließlich Pornographie
      präsentiert wird? Nach den Worten des Papstes handelte der
      Nationalsozialismus "unter dem Vorwand, den sogenannten
      'politischen Katholizismus' zu bekämpfen", während es ihm "in
      Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten". Kann
      Katholizismus überhaupt politisch sein? Kann es überhaupt eine
      katholische Politik geben? Schließen sich Politik und
      Katholizismus nicht völlig aus, so dass das eine nur ohne bzw. in
      Feindschaft gegen das andere existieren kann? Kann bzw. darf sich
      ein Politiker für den Katholizismus interessieren, kann bzw. darf
      sich ein Katholik für Politik interessieren? Die kirchliche Lehre
      ist sehr klar; so schreibt Leo XIII. in seiner Enzyklika über die
      christliche Staatsordnung ("Immortale Dei", 1.11.1885): "Natur und
      Vernunft, die den einzelnen befiehlt, Gott zu ehren in heiliger
      und ehrfurchtsvoller Weise, weil wir in seiner Hand und von ihm
      ausgegangen sind, zu ihm auch zurückkehren müssen, verpflichtet
      durch dasselbe Gesetz auch das bürgerliche Gemeinwesen ... Heilig
      muß daher bei den Fürsten der Name Gottes sein und zu ihren
      vorzüglichsten Pflichten müssen sie es rechnen, der Religion ihre
      Gunst zuzuwenden, sie wohlwollend zu schützen, sie bereitwilligst
      zu verteidigen durch die Autorität und Macht der Gesetze, und sie
      dürfen nichts verordnen oder beschließen, was ihr Schaden bringen
      könnte" (zit. nach C. Ulitzka, Lumen de Caelo, Ratibor 1934, 66).
      Also: Die Kirche hat sich immer auch zu politischen Themen zu
      äußern. Man kann den Menschen nicht auseinanderreißen, so als ob
      er nur Sonntags von 9.00-9.45 Uhr Gott verpflichtet wäre, für den
      Rest der Woche aber nicht Gott verpflichtet wäre; vielmehr ist der
      Mensch mit all seinem Tun und Lassen vor Gott verantwortlich, auch
      hinsichtlich seines Wirkens im Staat. Adolf Hitler hatte hingegen
      völlig andere Vorstellungen, die er in seinem Buch "Mein Kampf" so
      formulierte: "Politische Parteien haben mit religiösen Problemen,
      solange sie nicht als volksfremd die Sitte und Moral der eigenen
      Rasse untergraben, nichts zu schaffen; genau so wie Religion nicht
      mit politischem Parteiunfug zu verquicken ist. Wenn kirchliche
      Würdenträger sich religiöser Einrichtungen oder auch Lehren
      bedienen, um ihr Volkstum zu schädigen, so darf man ihnen auf
      diesem Wege niemals folgen und mit gleichen Waffen kämpfen. Dem
      politischen Führer haben religiöse Lehren und Einrichtungen seines
      Volkes immer unantastbar zu sein, sonst darf er nicht Politiker
      sein, sondern soll Reformator werden, wenn er das Zeug hierzu
      besitzt! Eine andere Haltung würde vor allem in Deutschland zu
      einer Katastrophe führen." Soweit Hitler. Hitler vertrat in Wort
      und Tat die Ideologie, dass der Zweck die Mittel heiligt und dass
      es keinerlei Verantwortung vor Gott gebe. Hitler verwirklichte die
      unbedingte Trennung von Religion und Politik v.a. durch eine
      unerbittliche Christenverfolgung. Wer z.B. damals die Enzyklika
      "Mit brennender Sorge" verbreitete, der musste mit schwersten
      Zwangsmaßnahmen rechnen. Wer heute unter einer katholischen
      Adresse die Enzyklika "Mit brennender Sorge" verbreitet, muss mit
      schwersten Zwangsmaßnahmen rechnen, sein Vermögen wird
      beschlagnahmt, er wird als "geistesgestört" diffamiert, und diese
      Verfolgung durch die BRD-Gewalt hört frühestens dann auf, wenn das
      BRD-Opfer - ob nun freiwillig oder nicht - aufhört, unter einer
      katholischen Adresse katholische Inhalte zu verbreiten. Angesichts
      dieser Entwicklung sollte man fragen dürfen: Hat die BRD
      vergessen, was unter Adolf Hitler geschah? Um noch etwas konkreter
      zu werden: Am 25. Januar hatte Bundeskanzler Schröder im Deutschen
      Theater, Berlin, einen Auftritt anlässlich der Gedenkveranstaltung
      des Internationalen Auschwitz Komitees an die Befreiung des
      Konzentrationslagers vor 60 Jahren. Schröder wörtlich: »Für die
      Feinde von Demokratie und Toleranz darf es keine Toleranz geben.
      Meine Damen und Herren, die Überlebenden von Auschwitz fordern uns
      auf, wachsam zu sein, nicht wegzuschauen und nicht wegzuhören. Sie
      fordern uns auf, Verbrechen gegen die Menschenrechte beim Namen zu
      nennen und sie zu bekämpfen.« Ähnlich kämpferisch äußerte sich der
      israelische Außenminister Silvan Schalom bei einer Sondersitzung
      der UNO in New York, der forderte, "kompromisslos gegen jedwede
      Intoleranz gegenüber Menschen aller Glaubensrichtungen und aller
      Volkszugehörigkeiten zu kämpfen." Außenminister Joschka Fischer
      sprach beim selben Anlass von der Verpflichtung Deutschlands zum
      Kampf gegen jede Form von Antisemitismus, Rassismus und
      Fremdenfeindlichkeit. Interessant ist in dem Zusammenhang eine
      Meldung, die im Jahre 1998 von der "Jungen Union" unter der
      Überschrift "Auschwitz 1998" veröffentlicht wurde: »Auschwitz,
      dieses fürchterliche Synonym für die industrielle Vernichtung von
      Menschenleben ist uns allen ins Gedächtnis gebrannt. [...] Der
      Freistaat Bayern hatte in einem Ausführungsgesetz zur neuen
      Abtreibungsregelung festgelegt, daß die Haupteinnahmen einer
      Arztpraxis nicht aus Abtreibungen stammen darf. Hiergegen hatten
      die beiden bayerischen Ärzte Friedrich Stapf und Andreas
      Freudemann geklagt und prompt recht bekommen. Nun können Kinder am
      Fließband vernichtet werden, einer industriellen Tötung steht
      nichts mehr im Wege, sie geschieht förmlich mit
      höchstrichterlicher Billigung und Genehmigung. Mögen diese beiden
      Henker also weiter ihres Amtes walten, denn schnöde Profitgier zu
      befriedigen ist scheinbar ihr Hauptinteresse; mit den hohen
      ethischen Ansprüchen der sonstigen Ärzteschaft hat die
      Berufsauffassung dieser beiden Ärzte nichts mehr zu tun. Aber es
      ist auch bezeichnend für unseren Staat und unsere Gesellschaft,
      daß es auch inzwischen, im Namen des Volkes, zu solchen Urteilen
      kommen kann. [...] Nach dem zweiten Weltkrieg, die
      Schreckensherrschaft der Nazis hinter sich gelassen, sagte man
      "Nie wieder, wehret den Anfängen". Heute haben wir den Grundstein
      zu diesen Anfängen in den Gräbern der abgetriebenen Kinder
      gelegt.« Wie sieht also der Kampf aus, den die Herren Politiker
      und ihre Verbündeten mit Berufung auf Auschwitz führen? Wer die
      Wahrheit über den Nationalsozialismus mit seiner antichristlichen
      Ideologie und seiner brutalen Christenverfolgung ans Licht bringen
      will, wird strafrechtlich verfolgt. Jahr für Jahr werden - nach
      Angaben der Weltgesundheitsorganisation - 60 Millionen Kinder
      abgetrieben; wer sich für die Rechte dieser Schwächsten einsetzt,
      wird strafrechtlich verfolgt. Wer fordert, dass Ehe und Familie in
      rechter Weise geschützt werden, wird strafrechtlich verfolgt.
      Kurz, wer die Herrschaft Gottes anerkennt, wird strafrechtlich
      verfolgt. Das ist der Kampf, der "kompromisslos" geführt wird. In
      der heutigen Lesung haben wir von den Mühen gehört, die der hl.
      Paulus für seine Missionsarbeit zu erdulden hatte: "häufige
      Kerkerhaft, Mißhandlungen über die Maßen und oftmals
      Todesgefahren. [...] Fünfmal empfing ich von den Juden vierzig
      Streiche weniger einen [...] Gefahren von meinem Volke, Gefahren
      von Heiden [...] Mühsal und Elend [...] Zu Damaskus ließ der
      Statthalter des Königs Aretas die Stadt der Damaszener bewachen,
      um mich zu ergreifen." Wenn uns also heute Verfolgung, Schikanen
      und Bespitzelung drohen, wenn wir Opfer dieses antichristlichen
      Kampfes werden, dann unterwerfen wir uns nicht der Diktatur der
      Lüge, sondern bleiben wir standhaft im Glauben. Amen.
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