
    17.12.2019 - Zensur bei Lokalkompass
      Pressemeldung
    
      Die Internet-Plattform lokalkompass_de
              hat heute, 17.12.2019, bereits fast alle Beiträge des
              Autors zensiert und weitergehende Zensur in Aussicht
              gestellt. Die Zensur erfolgte mit Verweis auf die AGB
              resp. mit der Behauptung, der Autor habe nicht
              nachweisbare bzw. falsche Tatsachenbehauptungen sowie
              Inhalte verbreitet, die lediglich zum Zweck der
              Verbreitung eines religiösen Bekenntnisses eingestellt
              werden. Namentlich wurden moniert:
              1. "20% der Strafjustiz ist per se illegal": Diese 20%
              sind die "Beleidigungs-Prozesse". Das
              Bundesverfassungsgerichts gesteht höchstselbst, dass eine
              Straftat "Beleidigung" ganz und gar ausschließlich nur aus
              einer "über hundertjährigen Rechtsprechung" erkennbar sein
              soll. Denn die absolut zwingend notwendige gesetzliche
              Bestimmtheit der Straftat fehlt komplett. Cf. gangway_de,
              "Straftaten gegen die Ehre", 28. 03.2016: »Der
              Gesetzestext alleine gibt nicht her, was eine
              "Beleidigung" im Sinne des StGB ist. Äußerungen, die der
              eine beleidigend findet, sind für eine andere Person
              vielleicht normaler Sprachgebrauch.« Damit besteht ein
              unheilbarer eklatanter Verstoß gegen das Rechtsprinzip
              "Keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege). Man
              ist rettungslos hilflos, um überhaupt zu erkennen, ob man
              "beleidigt" hat, und v.a. ist es rettungslos unmöglich,
              sich gegen einen solchen Vorwurf zu verteidigen. Der § 185
              StGB Beleidigung kann, weil radikal inhaltsleer, keinerlei
              Rechtskraft erlangen; jede Anwendung des § 185 StGB ist
              notwendig ein unheilbares "Verbrechen" (Bert Steffens).
              2. "Bekenntnis zum katholischen Glauben wird bestraft":
              Angesichts seiner - z.T. auch von den Medien selbst
              bekannt gemachten - zahlreichen schweren Verurteilungen
              (inkl. zu Gefängnis) wirkt es nicht nur befremdlich, wenn
              man dem Autor vorwirft, er würde hier eine "nicht
              nachweisbare bzw. falsche Tatsachenbehauptung" verbreiten.
              Die sog. "Begründungen" der Justiz in den jeweiligen
              Verurteilungen wurden vom Autor wahrheitsgemäß zitiert.
              Beim letzten großen Strafprozess (Mindeststrafe gem.
              Staatsanwaltschaft zwei Jahre unbedingte Gefängnishaft)
              gab der Richter unmissverständlich zum schriftlichen
              Protokoll: »Im vorliegenden Verfahren geht es auch nicht
              um "den richtigen Glauben" oder "die richtige Kirche".
              [...] Für die Entscheidung des Verfahrens ist es völlig
              unerheblich, ob der Angeklagte in Glaubensfragen Unrecht
              hat oder nicht, ob er die richtige katholische Kirche
              vertritt und die anderen nicht«. Hingegen die Wahrheit
              ist: Ganz genau darum und ausschließlich nur ganz allein
              darum ging es in dem Verfahren. Die Frage war nämlich:
              Darf der Autor sich katholisch nennen oder nicht. Und
              diese Frage ist gem. Dogma ganz ausschließlich ganz allein
              eine Sache der katholischen Kirche. Cf. H. Jone,
              Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 93: "Wer z.B.
              sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate
              unterworfen, der ist ein Häretiker."
              Zugegeben: Die BRD hat ein gerichtliches Gutachten von
              Thomas Schüller finanziert, demzufolge der Autor ein
              Häretiker und somit nicht katholisch ist. Das Problem:
              Eine ausführliche Widerlegung dieses Textes ist seit über
              fünf Jahren an zahlreichen Stellen im Internet
              unbeanstandet und v.a unwiderlegt veröffentlicht, als
              Video ("Falschgutachten - False Expert Reports") und als
              Text (kommentar_tk).
              3. Texte "lediglich zum Zweck der Verbreitung eines (...)
              religiösen Bekenntnisses": In Wahrheit geht es in den
              Texten des Autors um sachliche und v.a. sachlich
              begründete Richtigstellungen zum Begriff der katholischen
              Kirche. Katholische Lehre und "Vatikanum-2"-Irrlehre
              werden gegenübergestellt.
              Von einer Verletzung der lokalkompass-AGB durch den Autor
              kann also gar keine Rede sein.
              Und welche Qualität haben unbeanstandete Texte bei
              lokalkompass?
              1. Sie sind voll von nicht nachweisbaren bzw. falschen
              Tatsachenbehauptungen. Z.B. wird der "menschengemachte
              Klimawandel durch CO2" gepredigt. Recherchen zu
              "Klimalüge" etc. helfen weiter - und bereits der Blick aus
              dem Fenster: Denn es schneit im Winter noch immer.
              2. Vieles dient lediglich zum Zweck der Verbreitung eines
              religiösen Bekenntnisses. Sofern man von "Klimareligion"
              spricht und zumal Greta Thunberg auch von Klima-Predigern
              öffentlich als "moderne Jeanne d'Arc" verehrt wird, könnte
              man auch die Fake News zum Klimawandel als lediglich
              religiöse Propaganda werten. V.a. aber wird permanent
              behauptet, dass die "Vatikanum-2"-Gruppe die katholische
              Kirche sei. Man suche bei lokalkompass nach den
              Schlagworten katholisch resp. Kirche.
              Es besteht also keinerlei berechtigter Grund für eine
              Zensur des Autors resp. für eine Änderung des Autors beim
              Erstellen künftiger Publikationen.
              
              Edit: Keine halbe Stunde nach diesem Text hat lokolkompass
              ohne jede Begründung mein Profil komplett gelöscht.
              
              17.12.2019 Kommentar von Dr. Esther Lingen
              Es ist für die gegenwärtige Situation sehr bezeichnend,
              wenn ein "Kompass" gezielt dafür sorgt, dass
              ausschließlich falsche Richtungen angezeigt werden dürfen.
              Genau wie bei "Fahrenheit 451" die einzige Aufgabe der
              Feuerwehr darin bestand, Brände zu legen.