
15.03.26 - Laetare
Die jährliche Osterkommunion muss in der Zeit von Palmsonntag bis
Weißer Sonntag empfangen werden; die jährliche Beichte aller
schweren Sünden wird üblicherweise kurz zuvor abgelegt.
Seit Beginn der Sedisvakanz 1958 ist es immer schwieriger geworden,
diese Sakramente überhaupt noch zu empfangen, weil es immer weniger
katholische Priester gibt. Anderseits haben einige Priester die
Sakramente verantwortungslos gespendet.
Die Pflichten der Osterkommunion und der Jahresbeichte bestehen
natürlich nur dann, wenn sie mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden
können. Z. B. langwierige und teure Reisen müssen nicht durchgeführt
werden. Anderseits müssen Priester darauf hinweisen, dass nur
Katholiken zu den Sakramenten zugelassen sind.
Wer Mitglied in der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils"
ist, ist dadurch aus der Kirche ausgeschlossen. Die
Vatikanum-2-Gruppe verkündet die Häresie, dass nichtkatholische
Gemeinschaften "Mittel des Heiles" sind (Unitatis Redintegratio 3),
d. h. das Dogma von der kirchlichen Heilsnotwendigkeit wird
ausdrücklich geleugnet.
Im Schulterschluss mit der V2-Gruppe vertritt die Leitung der
Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich die Häresie, dass die Kirche
dem Staat unterworfen ist. Ausführlich und v. a. seit vielen Jahren
unwidersprochen dokumentiert ist das beim Falschgutachten von Thomas
Schüller (Amtsgericht Dorsten 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 und Landgericht
Münster 8 C 2489/14). Bereits im Neuen Testament wird klar gelehrt,
dass man bereit sein muss, seinen Glauben vor Königen und
Statthaltern zu bekennen, dass man bereit sein muss, wegen seines
Glaubens den Gerichten ausgeliefert und verurteilt zu werden. Die
absolut unantastbare Vorschrift lautet: "Man muss Gott mehr
gehorchen als den Menschen."