• Gesund und fit im Alter / Meditation
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    Altar Privatkapelle Dorsten

    15.03.26 - Laetare

    Die jährliche Osterkommunion muss in der Zeit von Palmsonntag bis Weißer Sonntag empfangen werden; die jährliche Beichte aller schweren Sünden wird üblicherweise kurz zuvor abgelegt.
    Seit Beginn der Sedisvakanz 1958 ist es immer schwieriger geworden, diese Sakramente überhaupt noch zu empfangen, weil es immer weniger katholische Priester gibt. Anderseits haben einige Priester die Sakramente verantwortungslos gespendet.
    Die Pflichten der Osterkommunion und der Jahresbeichte bestehen natürlich nur dann, wenn sie mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können. Z. B. langwierige und teure Reisen müssen nicht durchgeführt werden. Anderseits müssen Priester darauf hinweisen, dass nur Katholiken zu den Sakramenten zugelassen sind.
    Wer Mitglied in der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" ist, ist dadurch aus der Kirche ausgeschlossen. Die Vatikanum-2-Gruppe verkündet die Häresie, dass nichtkatholische Gemeinschaften "Mittel des Heiles" sind (Unitatis Redintegratio 3), d. h. das Dogma von der kirchlichen Heilsnotwendigkeit wird ausdrücklich geleugnet.
    Im Schulterschluss mit der V2-Gruppe vertritt die Leitung der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich die Häresie, dass die Kirche dem Staat unterworfen ist. Ausführlich und v. a. seit vielen Jahren unwidersprochen dokumentiert ist das beim Falschgutachten von Thomas Schüller (Amtsgericht Dorsten 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 und Landgericht Münster 8 C 2489/14). Bereits im Neuen Testament wird klar gelehrt, dass man bereit sein muss, seinen Glauben vor Königen und Statthaltern zu bekennen, dass man bereit sein muss, wegen seines Glaubens den Gerichten ausgeliefert und verurteilt zu werden. Die absolut unantastbare Vorschrift lautet: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen."