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  • Meinrad Bader, Lehrbuch der Kirchengeschichte als Scan für Amazon Kindle

    30.01.2023 Meinrad Bader, Lehrbuch der Kirchengeschichte als Scan für Amazon Kindle
    Pressemitteilung

    Gescannte Fassung der 10. Auflage (1925) des Buches "Lehrbuch der Kirchengeschichte zum Gebrauche in Schulen und zum Selbstunterricht" von P. Meinrad (Alois) Bader.
    Das "Lehrbuch der Kirchengeschichte zum Gebrauche in Schulen und zum Selbstunterricht" von P. Meinrad (Alois) Bader ist gescannt als Faksimile in Frakturschrift bei Amazon Kindle erhältlich. Einführungspreis: EUR 2,75.

    https://www.amazon.de/dp/B0BTCFWV8F

    Die erste Auflage des Buches "Lehrbuch der Kirchengeschichte" erschien 1892, und der Autor P. Meinrad (Alois) Bader, gest. 1930, schreibt im Vorwort: "Ich hatte bei Abfassung dieses Lehrbuches vorzüglich solche Lehranstalten vor Augen, an denen die klassischen (lateinische und griechische) Sprachen nicht gepflegt werden, voran Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten, habe somit alle lateinischen und griechischen Ausdrücke und Zitate, sowie Fremdwörter möglichst vermieden, weswegen sich das Buch auch zum Selbstunterrichte für jedermann eignen dürfte." Im Vorwort zur neunten Auflage von 1914 heißt es: "Trotz neuer, trefflicher Schulbücher für Kirchengeschichte hat unser Lehrbuch seinen Platz behauptet und sind im Laufe von drei Jahren weitere 5000 Exemplare davon abgesetzt worden. Erfreulich für uns ist die Tatsache, daß es nicht bloß, seiner eigentlichen Bestimmung entsprechend, als Schulbuch seine Dienste tut, sondern auch von Theologiestudierenden neben den obligaten, größeren Lehrbüchern mit Vorliebe benützt wird und endlich zum Privatstudium, zur Wiederholung und als Volksbuch in Verwendung steht." Und im Vorwort zu dieser Auflage von 1925 heißt es: "Um unser Lehrbuch auf der Höhe zu erhalten, hat auch diesmal, wie bei den früheren Auflagen, der hochw. Pater Adjut Troger, em. Gymnasialprofessor zu Hall i. T., Jubiläus, Erzbischöflicher Geistlicher Rat, Schulrat und Regierungsrat, demselben seine stete Aufmerksamkeit, sein reiches Wissen und sein reifes Urteil zugewendet und die Mühen der Korrektur, namentlich der Tabellen und des alphabetischen Registers, mit mir geteilt."
    Der Provikar und Apostolische Protonotar Urban Draxl von der Apostolischen Administratur Innsbruck empfiehlt diese zehnte Auflage von 1925 "nachdrücklich" "für weitere Einführungen in Schulen, sowie zum privaten Studium". Dabei verweist Draxl auch auf die "von vielen Oberhirten des In- und Auslandes" wiederholten Empfehlungen. Sowohl das ausführliche Inhaltsverzeichnis am Anfang als auch das umfangreiche alphabetische Register am Ende helfen zum schnellen Auffinden von Informationen, z. B. zu Ablaß, Canossa, Hexen, Hexenhammer, Inquisition, Kreuzzüge, Luther, Sklaverei, Zölibat.
    Antiquarisch lässt sich das Buch (Stand Januar 2023) gelegentlich für ca. zehn Euro finden, allerdings ggf. nur in älteren Auflagen und nicht immer im besten Zustand. Möge auf diesem Weg das "Lehrbuch der Kirchengeschichte" weiterhin viel Gutes bewirken.

    Über den Herausgeber dieser Faksimile-Ausgabe 2023:
    Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten
    Kurz-Biographie: geb. 1967 in Recklinghausen; 1986 Abitur (1,6) an der "Klosterschule" Gymnasium Haus Overbach in Jülich; 1987 Wehrdienst bei der Bundeswehr (Obergefreiter); 1988-1989 "Priesterkandidat" für das "Bistum Essen"; 1990-1992 verschiedene Studienfächer und verschiedene Jobs bei verschiedenen Unternehmen; 1993-1995 "Priesterkandidat" für das "Bistum Chur"; am Ende des Studiums "Sedisvakantist"; 1995 "Diplom katholische Theologie" ("Sehr gut") der "Theologischen Hochschule Chur; 1995 Austritt aus der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils"; 1996 Priesterweihe durch Bischof Georg Schmitz; zahlreiche Gerichtsprozesse (Zivilrecht und Strafrecht) wegen "Missbrauchs von Titeln", "Beleidigung" und "Amtsanmaßung"; zahlreiche Verurteilungen; permanente Missachtung aller gerichtlichen Verbote der Glaubensverbreitung.
    Strafprozess 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 - Amtsgericht Dorsten, Schöffengericht (nur für Straferwartung von zwei bis vier Jahren Gefängnis): a) schriftliches Protokoll der Erklärung von Amtsrichter Wolfhart Timm: »Im vorliegenden Verfahren geht es auch nicht um "den richtigen Glauben" oder "die richtige Kirche". [...] Für die Entscheidung des Verfahrens ist es völlig unerheblich, ob der Angeklagte in Glaubensfragen Unrecht hat oder nicht, ob er die richtige katholische Kirche vertritt und die anderen nicht«; b) schriftliches Urteil von Amtsrichter Wolfhart Timm: "Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen."




    11.01.2021 Katholische Kirchengeschichte von Meinrad Bader zu Kreuzzügen, Hexenhammer, Inquisition und mehr


    https://archive.org/details/kirchengeschichte_bader

    Pater Meinrad Bader, Zisterziensermönch und Prior im Stift Stams, gestorben 1930, veröffentlichte das "Lehrbuch der Kirchengeschichte zum Gebrauche in Schulen und zum Selbststudium", Innsbruck 1892. Dieses von vielen Bischöfen nachdrücklich empfohlene Lehrbuch wird nun in der zehnten Auflage von 1925 kostenlos zur Lektüre angeboten - Link zum Internet Archiv auf glaubenskunde.de.

    Einige Begriffe wie Kreuzzüge, Hexenhammer, Inquisition und mehr werden von Feinden der Kirche triumphalistisch genannt, um über die Kirche das Todesurteil zu sprechen. Hingegen manche Christen verschweigen diese Begriffe vor anderen und v.a. vor sich selbst, weil sie die Auseinandersetzung mit diesen Themen scheuen, so als ob die Kirche eigentlich doch das Todesurteil verdienen würde, wenn die Wahrheit über die Kirchengeschichte ans Licht kommt. Als Handreichung gegen die Verlogenheit bestimmter Kirchengegner und gegen die Feigheit bestimmter Christen kann die Kirchengeschichte von Bader dienen.

    Aus der Einleitung (1f): "Die richtige, christliche Auffassung der Geschichte gewinnen wir, wenn wir im Lichte des wahren Glaubens folgende drei Gesichtspunkte erwägen: 1. Es gibt eine Vorsehung. Der Dreipersönliche Gott leitet die Geschicke der Völker ebenso, wie er den Lebensweg des einzelnen Menschen lenkt. 2. Das letzte Ziel von allem, was außer Gott besteht, ist nicht die Verherrlichung des Menschen und die Glückseligkeit des Geschöpfes, sondern die Verherrlichung Gottes. Die ganze Menschengeschichte, das Leben der Gerechten wie der Bösen, dient also diesem Ziele. 3. Das Mittel zur Verherrlichung Gottes seitens der Menschheit ist namentlich unser Erlöser, der Gottmensch Jesus Christus. Er ist auch in der Geschichte der Anfang und das Ende, der Mittelpunkt, auf den sich alle Ereignisse, Vergangenheit wie Zukunft, beziehen. Im christlichen Sinne ist demnach die Geschichte überhaupt: der ganze Lebensweg der Menschheit, auf dem Gott sie geführt hat und leitet zu seiner Verherrlichung in Jesus Christus. Die Kirchengeschichte im besonderen ist, objektiv genommen, der Inbegriff aller Ereignisse, die sich auf das Reich Gottes hienieden beziehen, und subjektiv das Wissen oder die Kenntnis dieser Gegebenheiten."

    Eine ausführliche Liste der Themen steht am Buchanfang, z.B. mit einem eigenen Abschnitt "Die Kreuzzüge". Bader nennt den Misserfolg der Kreuzzüge ein "Gottesgericht" (143), aber er sieht auch trotz allem ihren "vielen Nutzen", darunter die "Förderung der christlichen Liebe unter den Völkern und der Brüderlichkeit unter den verschiedenen Klassen" (144). Diese sachliche Würdigung der Kreuzzüge fehlt oft.

    Ein alphabetisches Register steht am Buchende. Dort findet man z.B. "Hexen" und "Hexenhammer". S. 199: "Prozesse gegen Zauberer und Hexen wurden schon im 13. Jahrhundert und auch von weltlichen Richtern geführt. ... Der Wahnglaube nahm Aufschwung unter dem Einfluß der Halsgerichtsordnung Kalrs V. vom Jahre 1532 (Karolina) und der Lehre Luthers über die erschreckliche Machtsphäre des Teufels. Noch im 17. Jahrhundert, wo die Hexenprozesse wieder an die weltlichen Gerichte übergegangen waren, wurden sie in katholischen und protestantischen Gebieten Deutschlands mit vieler Grausamkeit fortgesetzt". Das Kapitel über den Hexenwahn mahnt einerseits zum Bewusstsein der eigenen Schwäche und damit zur Wachsamkeit gegenüber jedem Aberglauben. Anderseits mahnt es auch zu gerechtem Urteil, wenn jemand mit Verweis auf die Hexenprozesse versucht, den Staat oder den Protestantismus gegenüber dem Katholizismus als "besser", "vernünftiger", "gerechter", "barmherziger" o.ä. zu erweisen.

    Von besonderer Wichtigkeit ist das Kapitel "Inquisition" (188-191), eingeleitet: "Die Inquisition als kirchliche Einrichtung ist die pflichtgemäße Wachsamkeit der Kirche für die Reinerhaltung der Glaubenslehre, verbunden mit der nötigen Untersuchung gegen allfallsige Irrtümer und dem hierauf gegründeten Verfahren gegen die Irrlehrer. Eine solche Inquisition hat in der Kirche immer bestanden und wird auch immer bestehen."
    Man vergleiche dies mit den Worten von Angelo Roncalli, sog. "Papst Johannes XXIII.", bei der Eröffnungsrede 1962 zum sog. "Zweiten Vatikanischen Konzil": "Die Kirche hat diesen Irrtümern zu allen Zeiten widerstanden, oft hat sie sie auch verurteilt, manchmal mit großer Strenge. Heute dagegen möchte die Braut Christi lieber das Heilmittel der Barmherzigkeit anwenden als die Waffe der Strenge erheben. Sie glaubt, es sei den heutigen Notwendigkeiten angemessener, die Kraft ihrer Lehre ausgiebig zu erklären als zu verurteilen."
    Sog. "Konservative" äußern gelegentlich ein gewisses Bedauern, dass von sog. "katholischen Theologen" ungestraft massenweise Häresien verbreitet werden. Eine gewisse Bekanntheit erlangten z.B. Hans Küng und Eugen Drewermann, aber das wichtigste bei der ganzen Häresie-Thematik ist, dass das sog. "Vatikanum 2" selbst eine der für jeden sofort als völlig absurd erkennbaren Häresie verkündet hat, i.e. die Leugnung der Heilsnotwendigkeit der Kirche (Unitatis Redintegratio 3). Das ist die fundamentale Abschaffung der Wahrheit schlechthin. Folglich ersetzte Giovanni Battista Montini, sog. "Papst Paul VI.", die katholischen Sakramente durch ungültige Riten, die sog. "Neue Ordnung" (Novus Ordo). Die "ökumenischen Gottesdienste", die "interreligiösen Gebetstreffen" und v.a. die ständigen Gotteslästerungen bei "Karnevalsmessen", "Rockmessen" etc. sind unübersehbare Monumente der "Neuen Ordnung". Es ging und geht nicht eigentlich um einzelne sog. "mutige", d.h. häretische Theologen in der V2-Gruppe, sondern darum, dass die V2-Gruppe als solche eine häretische Gruppe ist. Wer V2-Mitglied ist, steht außerhalb der katholischen Kirche.

    Die aufmerksame, kritische Lektüre der katholischen Kirchengeschichte von Pater Meinrad Bader ist derzeit also via glaubenskunde.de jedem leicht möglich. Diese Chance, sich zuverlässig zu informieren, sollte man nutzen.