
        Impfpflicht für Soldaten
      Pressemeldung 13.12.2022
    
    Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen. So titelte das
    Bundesverwaltungsgericht in der Pressemitteilung Nr. 44/2022 vom
    07.07.2022. Mit diesem Urteil spricht sich das BVerwG selbst das
    Urteil - und der gesamten Corona-Politik und dem gesamten
    Corona-Narrativ. Bereits in der Pressemitteilung steht: "Allerdings
    ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, die
    Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu
    überwachen. Denn Daueranordnungen müssen stets daraufhin überprüft
    werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin
    verhältnismäßig und ermessensgerecht sind. Das Nachlassen der
    Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der
    Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die
    eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer
    Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen." "Gefährlichkeit
    des SARS-CoV-2-Virus"? Das ist der ganze Dreh- und Angelpunkt: Worin
    besteht eine "Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus"? Worin besteht
    der Unterschied zwischen "Covid-19" und Grippe? Die "Gefährlichkeit"
    von "Corona" wird kolportiert mit "Fallzahlen" aus einem "PCR-Test".
    S. das Youtube-Video: "What Kary Mullis says about PCR testing" (Was
    der Erfinder von PCR über PCR-Tests sagt): "With PCR, if you do it
    well, you can almost find anything in anybody" (Mit PCR kann man
    fast alles in jedem finden). Von praktisch niemandem wird die
    Existenz eines "Killervirus" überhaupt infrage gestellt. Und wer es
    doch macht, wird als "Corona-Leugner" behandelt: Bei den sog.
    sozialen Netzwerken werden Beiträge oder sogar das gesamte Konto der
    "Corona-Leugner" mit allen Beiträgen gelöscht. In Foren wird gegen
    die "Corona-Leugner" geschrieben. Die Medien beteiligen sich am
    Narrativ. Und ggf. werden auch Hausdurchsuchungen, Strafprozesse
    usw. gegen "Corona-Leugner" durchgeführt. Selbst wer das Narrativ
    nicht glaubt, schweigt lieber und macht brav mit, während die
    absolut überwältigende Mehrheit tatsächlich Angst vor "Corona" hat
    und somit das Vorgehen gegen "Corona-Leugner" befürwortet und
    fordert.
    Objektiv entscheidend ist aber nicht ein Narrativ, sondern die
    Realität. Und die ist eindeutig: Im Jahr mit der sog. tödlichsten
    Pandemie aller Zeiten gab es in Deutschland eine Untersterblichkeit.
    Der Begriff "Intensivbettenlüge" schaffte es sogar in den
    Mainstream. Dann noch die ganzen angeblichen "Mutationen" wie
    "Omicron" und "Delta"; für Freunde von Scrabble: Delta + Omicron =
    Media Control. Spätestens dann muss doch jeder fragen: Was genau
    "testet" der PCR-Test eigentlich? Welche "Mutation" wird da jeweils
    gefunden und wie "gefährlich" ist "BQ.1.1" vulgo "Höllenhund
    Cerberus"? Was bedeutet ein "Corona-Totenschein"? Wie hoch ist das
    Durchschnittsalter der sog. "Corona-Toten" resp. wieviele
    Lebensjahre werden durch "Corona" vernichtet bei Berücksichtigung
    der durchschnittlichen Lebenserwartung? Zwei Beispiele zum Selber
    Rechnen bei Lebenserwartung von 81 Jahren: a) Corona-Tote:
    Durchschnittsalter 82 Jahre; Abtreibung: Durchschnittsalter 0 (null)
    Jahre. Cf. pharmazeutische-zeitung, 11.11.2021: "Covid-Sterberate
    bei Kindern lag bei 2 pro 1 Million Infizierter. Britische Forscher
    haben sich alle Todesfälle von Kindern und Jugendlichen in England
    im Zusammenhang einer SARS-CoV-2-Infektion im ersten Pandemiejahr
    angesehen. Beruhigend: 99,995 Prozent der Minderjährigen mit
    positivem Corona-Test überlebten." Anderseits: Zwar gibt es Kinder,
    die ihre eigene Abtreibung überleben. Das "Oldenburger Baby" Tim
    (tim-lebt) wurde nach seiner Abtreibung noch 21 Jahre alt. "Es waren
    21 superglückliche, schöne Jahre", sagte sein Pflegevater (stern,
    09.01.2019). Melissa Ohden hat mit 39 Jahren zum erstenmal ihre
    Mutter getroffen (brigitte, 25.06.2020). Aber die Todesrate von
    Kindern bei Abtreibung liegt bei nahezu einhundert Prozent.
    worldometers behauptet am 13.12.2022 alleine für 2022 (nur knapp ein
    Jahr) 40.631.251 Abtreibungen und für insgesamt von Januar 2020 bis
    Dez 2022 (knapp drei Jahre) 6.660.703 "Corona-Tote". Soviel zum
    Thema "Schutz von Vulnerablen".
    In jedem Falle bleibt es dabei: Bis heute gibt es keinen einzigen
    Hinweis auf irgendeine besondere Bedrohung durch "Corona". Das haben
    n. b. bereits ganz am Anfang mehrere Ärzte öffentlich klargemacht,
    von denen heute einige ins Ausland geflüchtet sind. Jens Bengen hat
    Selbstmord begangen. Außerdem: Prof. Dr. John P.A. Ioannidis war
    Geförderter im Förderprogramm "Einstein BIH Visiting Fellows" (2019
    bis 2021). stiftung-charite schrieb im März 2019: "John Ioannidis
    von der Stanford Universität gilt als Koryphäe auf dem Gebiet der
    Meta-Research, also der Forschung über Forschung." Und im Juni 2019
    veröffentlichte die einsteinfoundation den Einstein-Fragebogen von
    John P. A. Ioannidis und kommentiert: "Der Medizin-Professor Dr.
    John P. A. Ioannidis von der Stanford Universität gehört heute zu
    den zehn meist-zitierten Wissenschaftlern auf der Welt. ... John
    Ioannidis ist einer der Urheber der inzwischen breiten Diskussion um
    die Qualität und Integrität medizinischer Forschung." Aber dann kam
    das Corona-Narrativ. Exemplarisch die faz, 14.04.2021: " John
    Ioannidis galt als Ikone für Qualitätsforschung. In der Pandemie
    gibt er den Verharmloser und provoziert mit Machtspielen. Für die
    querdenkenden Populisten reicht das zur Galionsfigur. Die Tragödie
    begann vor ungefähr einem Jahr. Ihre Hauptfigur, John Ioannidis von
    der Universität Stanford, einer der zehn meistzitierten Forscher der
    Welt, war da längst Herakles, und die biomedizinische Welt war sich
    sicher, keine anderen Götter fürchten zu müssen, solange Ioannidis,
    ihr Schutzpatron, die Hand über sie hielt. Wissenschaftliche Evidenz
    hatte ein Gesicht."
    N. b.: "Corona-Verharmloser" und "Corona-Leugner" werden praktisch
    austauschbar verwendet, ob jemand nun generell an Viren, speziell an
    irgendein "neuartiges Coronavirus", an besondere
    Gesundheitsbedrohung durch "Covid-19" glaubt resp. nicht glaubt.
    Diese irreführende Ungenauigkeit ist symptomatisch für das Niveau
    der gesamten Corona-Debatte. Und überhaupt sind der buchstäbliche
    Fall von John Ioannidis und das argumentationsfreie und
    realitätsresistente Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
    symptomatisch für den Stellenwert, den die Wahrheitsliebe in der
    Gesellschaft generell hat. Auf das Thema "Impfung", ganz generell
    und speziell zu Corona und "mRNA-Imfpstoffe", muss natürlich auch im
    geeigneten Rahmen eingegangen werden. Niemand hat heute das Recht,
    sich zu weigern, zuverlässige Informationen zu suchen zu
    "Grippeimpfung wirkungslos", "Impfung Nebenwirkungen",
    "Schweinegrippe Pandemrix". Aber diese indispensable Pflicht zur
    Informationsbeschaffung bestand grundsätzlich schon immer, auch
    schon zu Zeiten des Freimaurers Edward Jenner. In der Corona-Debatte
    besteht ganz besonders die Gefahr, dass nur der zweite Schritt (wie
    notwendig resp. gefährlich ist die mRNA-Impfung) anstelle des ersten
    Schritts (welche Gefahr besteht eigentlich) gemacht wird.
    Deshalb: Das Schlimmste an dem BVerwG-Urteil ist und bleibt, dass
    die "Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus" niemals begründet wird.
    Auf Basis einer auf rein gar nichts basierenden Behauptung wird
    "geurteilt". Nimmt man aber noch hinzu, was Impfungen anrichten,
    sowohl ganz generell als auch Corona-spezifisch, dann wird sich das
    Bundesverwaltungsgericht insbesondere verantworten müssen für sein
    Zitat aus §17a Soldatengesetz: "(2) Der Soldat muss ärztliche
    Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der
    Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2.
    der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
    ... (4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und
    wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt,
    kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist
    eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben
    oder Gesundheit verbunden ist."