Pressemeldung 28.01.2014: Zur Online-Petition "Zukunft – Verantwortung – Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens"
      "Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will
      Homosexualität im Schulunterricht stärker zum Thema machen. Die
      Online-Petition dagegen hat nun fast 200.000 Unterstützer
      mobilisiert." So meldete die Welt am 28.01.2014. Im Artikel
      ("192.000 Stimmen gegen Homosexualität an Schulen") wird auch
      Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) zitiert:
      "Wir müssen die Menschen in diesem Land in einem Klima der
      Offenheit und des Respekts gegenüber allen Merkmalen – und eben
      auch gegenüber den Merkmalen der sexuellen Orientierung –
      erziehen." Wieviel "Offenheit und Respekt" darf, ja kann es
      überhaupt für Homosexualität geben? Prof. Dr. F. X. von Hornstein
      und Prof. Dr. med. A. Faller erwähnen in ihrem Buch "Gesundes
      Geschlechtsleben. Handbuch für Ehefragen" (München 1950, 450 S.)
      auch gelegentlich kurz die Homosexualität. Naturgemäß geschieht
      dies v.a. im Art. "Anomalien des Geschlechtstriebes" (143-158) von
      Dozent Dr. med. et phil. et iur. A. Niedermeyer. Daraus einige
      Informationen:
      Eine sog. primäre Homosexualität ist stets anlagemäßig bedingt,
      d.h. angeboren und v.a. "dort anzunehmen, wo man für die
      Triebanomalie organisch bedingte Ursachen (Konstitutionsanomalien,
      Genitalmißbildungen) feststellen kann. Sekundäre Homosexualität
      liegt vor, wo die Triebanomalie erst im Laufe des späteren Lebens
      erworben wird" (148). "Neben der hier behandelten Homosexualität
      im Sinne einer krankhaften Triebanomalie gibt es auch eine
      schuldhafte homosexuelle Betätigung (Sodomie). Die sozial
      gefährlichste Form ist zweifellos die Päderastie. Sie hat ganze
      Völker moralisch und physisch ruiniert. Der Niedergang der
      Griechen und Römer ist zu einem nicht unerheblichen Teile der
      Verbreitung der Päderastie zuzuschreiben ... Es wird oft von
      homosexueller »Veranlagung« gesprochen, wo tatsächlich nur Schuld
      und Verführung vorliegt ... Nicht selten ist die Verführung in
      Internaten, sehr häufig in Gefangenenhäusern, Kasernen,
      Anhaltelagern etc. Dort spielt die homosexuelle Betätigung zwar
      oft mehr die Rolle von »Ersatzhandlungen«; doch wird der Trieb oft
      für die Dauer in homosexueller Richtung festgelegt ... Ein die
      Verführung zur Sodomie sehr unterstützendes Moment ist die Scheu
      vor den Folgen des natürlichen Geschlechtsverkehrs. Zur Verführung
      neigen besonders degenerierte, labile Psychopathen, bei denen sich
      die Sexualbetätigung homo- oder heterosexuell entwickeln kann"
      (149).
      Selbst wenn man die Thematik "Kinderschändung durch Homosexuelle"
      ausklammern wollte und selbst wenn die Opfer homosexueller
      Verführung vornehmlich "degenerierte, labile Psychopathen" sein
      mögen: Auch labile Menschen haben ein Recht, vor Verführung
      geschützt zu werden. Das gilt selbst dann, wenn die Verführung
      bloß dadurch erfolgte, dass diese Labilen z.B. in Gefängnissen
      immer wieder vergewaltigt wurden, so dass sie irgendwann selbst
      ausschließlich homosexuelle Kontakte wünschen.
      Das Elend einer Triebanomalie zeigt sich in vielleicht noch
      größerem Ausmaß bei der sog. "Selbstbefriedigung" (Masturbation,
      Ipsation). Oft haben die "homosexuellen Ersatzhandlungen" eben den
      Zweck der bloßen sexuellen Erregung, schlichtweg ganz ohne jeden
      Gedanken an Liebe zum "Partner". Letztlich wird sich allerdings
      niemand einreden können, dass Sodomie und natürlicher
      Geschlechtsverkehr gleichermaßen dem eigentlichen Sinnziel der
      Sexualität, i.e. der Fortpflanzung dienen: Es bleibt zwangsläufig
      immer bei einem äußerst schwerwiegenden Missbrauch der
      Geschlechtskraft. Auch deshalb lohnt ein Blick auf die
      Ausführungen Niedermeyers zur Ipsation:
      "In der medizinischen Literatur der letzten Jahrzehnte wurde die
      Ipsation als eine natürliche »Ersatzhandlung« aufgefaßt, durch die
      mangels Gelegenheit zu normaler sexueller »Entspannung« die sonst
      »untragbar gewordene Spannung abreagiert« werden könne. Dieser
      Auffassung steht entgegen, daß der Mensch die Selbstbefriedigung
      als Unordnung und mißbräuchliche Störung der Natur und zugleich
      als Erniedrigung seiner Persönlichkeit empfindet. Man kann wohl
      dieses natürliche Gefühl durch falsche Lehren irreführen,
      unterdrücken und abstumpfen und das Bewußtsein der Normwidrigkeit
      trüben - aber man kann es nicht aus der menschlichen Natur
      ausrotten... In der Tat ist ja das Heer der Neurotiker auf
      sexueller Grundlage nicht geringer geworden dadurch, daß man die
      Hemmungen beseitigte, die mit dem Bewußtsein des Unerlaubten und
      Normwidrigen verbunden waren, sondern eher größer... so führt die
      habituelle Ipsation so gut wie ausnahmslos in eine sehr
      gefährliche Seelenhaltung. Diese wird charakterisiert durch einen
      völligen Zusammenbruch des Selbstvertrauens, Verlust des
      Selbstwertbewußtseins, an dessen Stelle sich qualvolle, ständig
      sich steigernde Minderwertigkeitsgefühle festsetzen können"
      (154f).
      Zugegeben: Politiker und große Teile der Bevölkerung lechzen
      lautstark danach, dass bereits Kinder hemmungslos dazu
      indoktriniert werden, Triebanomalien wie Homosexualität und
      Ipsation für "normal" zu halten. Ein solcher permanenter
      Gehirnvollwaschgang wird wohl um so erfolgreicher sein, je labiler
      die jeweiligen Opfer sind. Und wie sittlich gefestigt, wie edel,
      hilfreich und gut die Menschheit ist, das zeigen solche medialen
      Super-Quotenbringer wie das "Dschungelcamp" ("Ich bin ein Star -
      holt mich hier raus!"). Doch selbst wenn sich noch so große Teile
      der Bevölkerung noch so gierig an noch so abartiger Verwahrlosung
      und Entwürdigung ergötzen: Die Natur wird sich nicht bei allen für
      immer vollkommen unterdrücken lassen. Triebanomalie bleibt
      Triebanomalie. Und die Gesellschaft hat das Recht und die Pflicht,
      sich und andere vor abartiger Verwahrlosung und Entwürdigung zu
      schützen.