Rezensionen von Restaurants bei Google Maps
      Pressemitteilung 25.07.2024
    
    Google Maps bietet die Möglichkeit, zu Geschäften, Praxen usw.
    Sterne-Bewertungen abzugeben und diese mit Rezensionen zu
    kommentieren. Exemplarisch hier zwei Bewertungen von Restaurants im
    Kreis Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster in
    Nordrhein-Westfalen:
    1. Landhaus Föcker Haltern am See, Rezension v. 26.05.21; Mitteilung
    von Google v. 07.06.21: "Deine Rezension kommt gut an ... Deine
    Rezension war mehr als 100 Mal hilfreich. Danke, dass du sie anderen
    Google Maps-Nutzern zur Verfügung gestellt hast"; Mitteilung von
    Google v. 09.05.23: "Deine Rezension wurde 1.000-mal aufgerufen.
    Dein Erfolg muss gebührend gefeiert werden"; Mitteilung von Google
    v. 14.11.23: "Deine Rezensionen sind bei Google Maps sehr beliebt
    ... Dein Erfolg muss gebührend gefeiert werden. 3.000
    Rezensionsaufrufe insgesamt": Ȇber viele Jahre waren wir sehr oft
    zu Gast im Landhaus Föcker, ob Frühstück, Mittagessen oder
    Abendessen, drinnen und draußen. Ich bin völlig entsetzt über den
    gegenwärtigen Zustand unter der Überschrift "Willkommen zurück!
    Unsere Außengastronomie hat wieder geöffnet!" Quousque tandem?«
    2. XIAO Marl, Rezension v. 28.05.21; Mitteilung von Google v.
    07.06.2021: "Deine Rezension kommt gut an ... Deine Rezension war
    mehr als 50 Mal hilfreich. Danke, dass du sie anderen Google
    Maps-Nutzern zur Verfügung gestellt hast"; Mitteilung von Google v.
    16.08.2022: "Deine Rezensionen sind bei Google Maps sehr beliebt.
    Dein Erfolg muss gebührend gefeiert werden. 1.000 Rezensionsaufrufe
    insgesamt": "Jahrelang waren meine Familie und ich Stammgast in
    diesem Restaurant. Die Art und Weise, wie Xiao nun Teil des
    Corona-Regimes geworden ist, ist Grund für mich, nie wieder dorthin
    zu gehen."
    Google erklärte trotzdem am 19.07.24 (zu XIAO Marl) und am 22.07.24
    (zu Landhaus Föcker Haltern am See), dass eine Zugriffsbeschränkung
    auf die jeweiligen Rezensionen eingerichtet wurde: "Nach einer
    Überprüfung informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir folgende
    Entscheidungen getroffen haben: Betroffene Inhalte: Beitrag.
    Rechtsprechung: Deutschland. Verstößt anscheinend gegen:
    Verleumdung".
    Verleumdung ist gem. Strafgesetzbuch - § 187 StGB - klar definiert:
    "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine
    unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
    verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
    herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird
    mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn
    die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines
    Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu
    fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Es ist also zunächst
    zwingend notwendig, eine Falschaussage nachzuweisen, dann muss ein
    besseres Wissen gegenüber der Falschaussage begründet und
    schließlich eine absichtliche Herabwürdigung nachgewiesen werden.
    Nichts davon bei Google.
    Dementsprechend wurde gegen beide Zugriffsbeschränkungen Widerspruch
    bei Google eingereicht; der Wortlaut: "Ich versichere hiermit
    eidesstattlich, dass alle Angaben in der Rezension wahr sind. Damit
    ist der Vorwurf der "Verleumdung", d. h. "Falschaussage", bereits an
    sich komplett illegal. Es wurde außerdem gar nicht genannt, was
    konkret eine "Verleumdung" sein soll, und erst recht wurde keine
    Begründung für diesen Vorwurf genannt. Und schließlich ist die
    Rezension schon mehrere Jahre alt; sie wurde oft aufgerufen, und
    noch nicht einmal der Betroffene hat sich bei mir gemeldet oder gar
    beschwert. Wenn ungeprüft alles zensiert würde, dann wäre ehrliche
    Kommunikation nicht mehr möglich. Gegen die Person, die den Vorwurf
    der Verleumdung gegen mich erhoben hat, wird Strafanzeige
    erstattet."
    Hier geht es ganz ausdrücklich um Inhalte, die "bei Google Maps sehr
    beliebt" und "hilfreich" sind, womit an sich schon ein öffentliches
    Interesse besteht. Zudem sind die jeweiligen Autoren auch durch
    zahlreiche Publikationen auf mehreren Plattformen sehr bekannt.
    Diese bekannten Autoren erscheinen nun als "Verleumder", also als
    Straftäter, die wider besseres Wissen Falschaussagen verbreiten, um
    anderen zu schaden. Das ist eine äußerst schwere Verleumdung der
    jeweiligen Autoren und allgemein eine Schädigung ihrer
    publizistischen Tätigkeit.
    Deshalb wurde gegen die Person, die die jeweiligen Beschwerden bei
    Google eingereicht hat, Strafanzeige erstattet.