Rezensionen von Restaurants bei Google Maps
Pressemitteilung 25.07.2024
Google Maps bietet die Möglichkeit, zu Geschäften, Praxen usw.
Sterne-Bewertungen abzugeben und diese mit Rezensionen zu
kommentieren. Exemplarisch hier zwei Bewertungen von Restaurants im
Kreis Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster in
Nordrhein-Westfalen:
1. Landhaus Föcker Haltern am See, Rezension v. 26.05.21; Mitteilung
von Google v. 07.06.21: "Deine Rezension kommt gut an ... Deine
Rezension war mehr als 100 Mal hilfreich. Danke, dass du sie anderen
Google Maps-Nutzern zur Verfügung gestellt hast"; Mitteilung von
Google v. 09.05.23: "Deine Rezension wurde 1.000-mal aufgerufen.
Dein Erfolg muss gebührend gefeiert werden"; Mitteilung von Google
v. 14.11.23: "Deine Rezensionen sind bei Google Maps sehr beliebt
... Dein Erfolg muss gebührend gefeiert werden. 3.000
Rezensionsaufrufe insgesamt": Ȇber viele Jahre waren wir sehr oft
zu Gast im Landhaus Föcker, ob Frühstück, Mittagessen oder
Abendessen, drinnen und draußen. Ich bin völlig entsetzt über den
gegenwärtigen Zustand unter der Überschrift "Willkommen zurück!
Unsere Außengastronomie hat wieder geöffnet!" Quousque tandem?«
2. XIAO Marl, Rezension v. 28.05.21; Mitteilung von Google v.
07.06.2021: "Deine Rezension kommt gut an ... Deine Rezension war
mehr als 50 Mal hilfreich. Danke, dass du sie anderen Google
Maps-Nutzern zur Verfügung gestellt hast"; Mitteilung von Google v.
16.08.2022: "Deine Rezensionen sind bei Google Maps sehr beliebt.
Dein Erfolg muss gebührend gefeiert werden. 1.000 Rezensionsaufrufe
insgesamt": "Jahrelang waren meine Familie und ich Stammgast in
diesem Restaurant. Die Art und Weise, wie Xiao nun Teil des
Corona-Regimes geworden ist, ist Grund für mich, nie wieder dorthin
zu gehen."
Google erklärte trotzdem am 19.07.24 (zu XIAO Marl) und am 22.07.24
(zu Landhaus Föcker Haltern am See), dass eine Zugriffsbeschränkung
auf die jeweiligen Rezensionen eingerichtet wurde: "Nach einer
Überprüfung informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir folgende
Entscheidungen getroffen haben: Betroffene Inhalte: Beitrag.
Rechtsprechung: Deutschland. Verstößt anscheinend gegen:
Verleumdung".
Verleumdung ist gem. Strafgesetzbuch - § 187 StGB - klar definiert:
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine
unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn
die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines
Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Es ist also zunächst
zwingend notwendig, eine Falschaussage nachzuweisen, dann muss ein
besseres Wissen gegenüber der Falschaussage begründet und
schließlich eine absichtliche Herabwürdigung nachgewiesen werden.
Nichts davon bei Google.
Dementsprechend wurde gegen beide Zugriffsbeschränkungen Widerspruch
bei Google eingereicht; der Wortlaut: "Ich versichere hiermit
eidesstattlich, dass alle Angaben in der Rezension wahr sind. Damit
ist der Vorwurf der "Verleumdung", d. h. "Falschaussage", bereits an
sich komplett illegal. Es wurde außerdem gar nicht genannt, was
konkret eine "Verleumdung" sein soll, und erst recht wurde keine
Begründung für diesen Vorwurf genannt. Und schließlich ist die
Rezension schon mehrere Jahre alt; sie wurde oft aufgerufen, und
noch nicht einmal der Betroffene hat sich bei mir gemeldet oder gar
beschwert. Wenn ungeprüft alles zensiert würde, dann wäre ehrliche
Kommunikation nicht mehr möglich. Gegen die Person, die den Vorwurf
der Verleumdung gegen mich erhoben hat, wird Strafanzeige
erstattet."
Hier geht es ganz ausdrücklich um Inhalte, die "bei Google Maps sehr
beliebt" und "hilfreich" sind, womit an sich schon ein öffentliches
Interesse besteht. Zudem sind die jeweiligen Autoren auch durch
zahlreiche Publikationen auf mehreren Plattformen sehr bekannt.
Diese bekannten Autoren erscheinen nun als "Verleumder", also als
Straftäter, die wider besseres Wissen Falschaussagen verbreiten, um
anderen zu schaden. Das ist eine äußerst schwere Verleumdung der
jeweiligen Autoren und allgemein eine Schädigung ihrer
publizistischen Tätigkeit.
Deshalb wurde gegen die Person, die die jeweiligen Beschwerden bei
Google eingereicht hat, Strafanzeige erstattet.