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    Rezensionen von Restaurants bei Google Maps
    Pressemitteilung 25.07.2024

    Google Maps bietet die Möglichkeit, zu Geschäften, Praxen usw. Sterne-Bewertungen abzugeben und diese mit Rezensionen zu kommentieren. Exemplarisch hier zwei Bewertungen von Restaurants im Kreis Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster in Nordrhein-Westfalen:
    1. Landhaus Föcker Haltern am See, Rezension v. 26.05.21; Mitteilung von Google v. 07.06.21: "Deine Rezension kommt gut an ... Deine Rezension war mehr als 100 Mal hilfreich. Danke, dass du sie anderen Google Maps-Nutzern zur Verfügung gestellt hast"; Mitteilung von Google v. 09.05.23: "Deine Rezension wurde 1.000-mal aufgerufen. Dein Erfolg muss gebührend gefeiert werden"; Mitteilung von Google v. 14.11.23: "Deine Rezensionen sind bei Google Maps sehr beliebt ... Dein Erfolg muss gebührend gefeiert werden. 3.000 Rezensionsaufrufe insgesamt": »Über viele Jahre waren wir sehr oft zu Gast im Landhaus Föcker, ob Frühstück, Mittagessen oder Abendessen, drinnen und draußen. Ich bin völlig entsetzt über den gegenwärtigen Zustand unter der Überschrift "Willkommen zurück! Unsere Außengastronomie hat wieder geöffnet!" Quousque tandem?«
    2. XIAO Marl, Rezension v. 28.05.21; Mitteilung von Google v. 07.06.2021: "Deine Rezension kommt gut an ... Deine Rezension war mehr als 50 Mal hilfreich. Danke, dass du sie anderen Google Maps-Nutzern zur Verfügung gestellt hast"; Mitteilung von Google v. 16.08.2022: "Deine Rezensionen sind bei Google Maps sehr beliebt. Dein Erfolg muss gebührend gefeiert werden. 1.000 Rezensionsaufrufe insgesamt": "Jahrelang waren meine Familie und ich Stammgast in diesem Restaurant. Die Art und Weise, wie Xiao nun Teil des Corona-Regimes geworden ist, ist Grund für mich, nie wieder dorthin zu gehen."
    Google erklärte trotzdem am 19.07.24 (zu XIAO Marl) und am 22.07.24 (zu Landhaus Föcker Haltern am See), dass eine Zugriffsbeschränkung auf die jeweiligen Rezensionen eingerichtet wurde: "Nach einer Überprüfung informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir folgende Entscheidungen getroffen haben: Betroffene Inhalte: Beitrag. Rechtsprechung: Deutschland. Verstößt anscheinend gegen: Verleumdung".
    Verleumdung ist gem. Strafgesetzbuch - § 187 StGB - klar definiert: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Es ist also zunächst zwingend notwendig, eine Falschaussage nachzuweisen, dann muss ein besseres Wissen gegenüber der Falschaussage begründet und schließlich eine absichtliche Herabwürdigung nachgewiesen werden. Nichts davon bei Google.
    Dementsprechend wurde gegen beide Zugriffsbeschränkungen Widerspruch bei Google eingereicht; der Wortlaut: "Ich versichere hiermit eidesstattlich, dass alle Angaben in der Rezension wahr sind. Damit ist der Vorwurf der "Verleumdung", d. h. "Falschaussage", bereits an sich komplett illegal. Es wurde außerdem gar nicht genannt, was konkret eine "Verleumdung" sein soll, und erst recht wurde keine Begründung für diesen Vorwurf genannt. Und schließlich ist die Rezension schon mehrere Jahre alt; sie wurde oft aufgerufen, und noch nicht einmal der Betroffene hat sich bei mir gemeldet oder gar beschwert. Wenn ungeprüft alles zensiert würde, dann wäre ehrliche Kommunikation nicht mehr möglich. Gegen die Person, die den Vorwurf der Verleumdung gegen mich erhoben hat, wird Strafanzeige erstattet."
    Hier geht es ganz ausdrücklich um Inhalte, die "bei Google Maps sehr beliebt" und "hilfreich" sind, womit an sich schon ein öffentliches Interesse besteht. Zudem sind die jeweiligen Autoren auch durch zahlreiche Publikationen auf mehreren Plattformen sehr bekannt. Diese bekannten Autoren erscheinen nun als "Verleumder", also als Straftäter, die wider besseres Wissen Falschaussagen verbreiten, um anderen zu schaden. Das ist eine äußerst schwere Verleumdung der jeweiligen Autoren und allgemein eine Schädigung ihrer publizistischen Tätigkeit.
    Deshalb wurde gegen die Person, die die jeweiligen Beschwerden bei Google eingereicht hat, Strafanzeige erstattet.