Eidesstattliche Erklärung zu Dieter Oswald, Rheinische
          Kliniken Langenfeld, 20.07.2014
    
      [Nachfolgender Text wurde mit Unterschriften an verschiedene
      BRD-Stellen verschickt; es gab keinerlei Reaktionen.]
    
Die Unterzeichner erklären hiermit als direkte Augen- und
      Ohrenzeugen folgendes an Eides statt:
      Dieter Oswald, Rheinische Kliniken Langenfeld, hat in öffentlichen
      Gerichtsverhandlungen beim Amtsgericht Dorsten ausdrücklich
      folgende Aussagen gemacht.
      Am 01.04.2008:
      Pater Rolf Hermann Lingen ist "offensichtlich klug".
      Am 26.05.2011:
      a) Die Ausführungen von Pater Rolf Hermann Lingen sind "in sich
      völlig logisch".
      b) Pater Rolf Hermann Lingen ist "voll schuldfähig".
      [Ort, Datum, Unterschriften der Zeugen]
      - Anmerkung zu dieser eidesstattlichen Versicherung -
      Dasselbe Verfahren v. 26.05.2011, in welchem Oswald öffentlich vor
      dem Vorsitzenden Richter Wolfhart Timm die völlige Schuldfähigkeit
      von P. Lingen erklärt hatte, wurde am 27.09.2012 eingestellt mit
      der Behauptung seitens desselben Richters Wolfhart Timm von der
      "fehlenden Schuldfähigkeit" von P. Lingen, s. Urteilsschrift Az. 7
      Ls-29 Js 74/08-43/11:
      "Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht
      festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der
      Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als
      weltliche Bestimmungen."
      Es besteht damit unleugbar ein unlösbarer vollkommener Widerspruch
      zwischen der öffentlichen Erklärung seitens Oswald und der
      Urteilsbegründung seitens Timm.
      Um die somit zwingend notwendige Entscheidung zwischen der
      völligen Schuldfähigkeit und der völlig fehlenden Schuldfähigkeit
      zu erleichtern, wird auf folgende unwiderlegbar bewiesene
      Tatsachen hingewiesen:
      1. Beschluss von Amtsgericht Dorsten 4 XVII L 152 - 27. Januar
      2005 - Direktor Hermann-Josef Huda:
      "Eine Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die
      Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind."
      2. In demselben Beschluss von Amtsgericht Dorsten wird auf die
      psychiatrische Untersuchung von P. Lingen durch Mihail Kivi
      hingewiesen:
      "Nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr.
      Kivi vom 14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische
      Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine
      geistige oder seelische Behinderung.Auch lassen sich seine in
      zahlreichen Schreiben vertretenen Äußerungen, die auch
      beleidigenden Charakter gegenüber Dritten haben, diagnostisch
      nicht einer zum Beispiel paranoiden seelischen Gestörtheit
      zuordnen. [...] Hinsichtlich der  spezifisch gestellten
      Frage, ob Herr Lingen ganz oder teilweise in seiner
      Prozeßfähigkeit beeinträchtigt ist, kommt der Sachverständige im
      genannten Gutachten zum Ergebnis, dass Herr Lingen weder in seiner
      Geschäftsfähigkeit noch in seiner Prozeßfähigkeit ganz oder
      teilweise beeinträchtigt ist."
      3. In demselben Beschluss von Amtsgericht Dorsten wird auf die
      Feststellung von Landgericht Essen hingewiesen:
      "Dem entspricht auch die Einschätzung, die das Landgericht Essen
      in seinem Urteil vom 30.09.2004 - Aktenzeichen 4 O 46/04 -
      gewonnen und dargelegt hat, wonach aufgrund des Eindrucks in der
      mündlichen Verhandlung keine Anhaltspunkte hervorgetreten sind,
      die zu Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit von Herrn Lingen führen
      würden."
      4. Bzgl der Frage nach der Klugheit, dem logischen Denkvermögen
      sowie der Geschäfts- und Prozessfähigkeit von P. Lingen s. auch
      seine guten und sehr guten Bewertungen in verschiedenen Bereichen,
      z.B. Abiturzeugnis (1986; Durchschnitt 1,6), Arbeitszeugnis
      Dresdner Bank (1992), V2-Diplomzeugnis (1995; Prädikat sehr gut).
      5. Zur sonstigen psychischen Auffälligkeit von P. Lingen s. ferner
      die Tatsache, dass er jahrelang "Priesterkandidat" in der
      V2-Gruppe war, die ihm sogar die "Beauftragung zum Lektor"
      (Vorstufe zur "Priesterweihe") verpasst hat. Noch nach Ende des
      Studiums hat der "Regens" eine handgeschriebene Postkarte an P.
      Lingen geschickt (02.07.1995):
      "Auf alle Fälle möchte ich Ihnen nochmals danken für so vieles,
      was Sie der Seminargemeinschaft (mir inkl.) gegeben haben: Orgel,
      Klavier & Gitarre! Kraftraum & Turnhalle (Vorturner!),
      Anregungen, Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ... Gebet. u.s.w.
      Herzlich verbunden im Herrn. Peter Rutz."
      Timm begründet die angebliche fehlende Schuldfähigkeit ganz
      ausdrücklich damit, dass P. Lingen "grundsätzlich der Auffassung
      ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche
      Bestimmungen." Zugegebenermaßen ist P. Lingen tatsächlich dieser
      Auffassung. Allerdings liegt diese Auffassung in der objektiven
      Weltordnung selbst begründet.Auf die Frage, weswegen er trotz
      Gefangenschaft und strengen Verbotes weiterhin den Glauben
      verkündet, antwortet Petrus: "Man muss Gott mehr gehorchen muss
      als den Menschen" (Apg 5,29). Timms Ideologie widerspricht also
      fundamental der Realität. Dementsprechend äußert Timm zusätzlich
      noch schlimmste Verleumdungen, z.B. dass bei P. Lingen "nicht nur
      ein Realitätsverlust vorliegt, sondern die Steuerungsfähigkeit bei
      religiösen Fragen völlig außer Kontrolle geraten ist." Jeder
      Prozesszuschauer konnte sich in der Hauptverhandlung davon
      überzeugen, dass P. Lingen in jedem Moment vollkommene
      Steuerungsfähigkeit besaß. Das, was mit Nachdruck gesagt werden
      musste, sagte er mit dem notwendigen Nachdruck. Das, was in aller
      Ruhe gesagt werden konnte, sagte er in aller Ruhe. Mit völliger
      Konzentration hatte er immer sowohl seine eigenen Argumente als
      auch die Argumentationslosigkeit der Justiz im Blick. Er ließ sich
      bei seinen Ausführungen weder provozieren noch einschüchtern.
      Zur Steuerungsfähigkeit der Justiz s. z.B.
      Willi Geiger, 1982: "In Deutschland kann man, statt einen Prozess
      zu führen, ebenso gut würfeln."
      Wolfgang Nescovik, 1990: "Die Rechtsprechung ist schon seit langem
      konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend."
      Frank Sichau, 2009: "Die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist
      scheinbar vollkommen außer Kontrolle geraten."
      Ralf Eschelbach: Jedes vierte Strafurteil ist ein Fehlurteil.
      Usw. usf. ...