Flüchtlingskrise und Empfängnisverhütung
      Pressemeldung 09.07.2018: Hinweise zur katholischen Ehelehre
    
      Eine besonders abwegige Verschwörungstheorie lautet: »Die
      katholische Kirche predigt seit Papst Paul II mit seiner Enzyklika
      "Humanae Vitae" das Falsche, weil damit die Empfängnisverhütung
      verboten wurde. Folglich ist die Kirche für das Elend in Afrika
      mit verantwortlich, denn hätte es diese Enzyklika nicht gegeben,
      gäbe es heute einige hundert Millionen Menschen weniger in
      Afrika.«
      Dieses Fehlernest aus gröblichstem Unfug braucht nicht mühsam in
      allen Einzelheiten vollumfänglich widerlegt zu werden.
      Bereits die Spekulation befremdet, ein kirchliches Schweigen über
      - oder ein kirchliches Empfehlen von - Empfängnisverhütung hätte
      den Bevölkerungszuwachs in Afrika beeinflussen können, sogar um
      "einige hundert Millionen Menschen". Zunächst: Wie viele von den
      Afrikanern sind überhaupt Katholiken? Dann: Wie viele Katholiken -
      wo auch immer - halten sich überhaupt an moralische Vorschriften?
      Und wie viele Katholiken kennen resp. berücksichtigen überhaupt
      den Unterschied zwischen naturrechtlichen, positiv göttlichen und
      rein kirchlichen Vorschriften? Diese ganze "Hochrechnung" ist also
      vollkommen absurd.
      Zudem sind empfängnisverhütende Mittel wie Kondome oder "Pille"
      nicht die einzige Möglichkeit, trotz häufigen ehelichen Verkehrs
      die Zahl der Nachkommenschaft zu begrenzen. Konkret zur
      "Ausnützung der Zeiten der natürlichen Sterilität (der sogenannten
      Perioden der Empfängnisfähigkeit) der Frau" erklärte Papst Pius
      XII. (Ansprache an die Hebammen, 29.10.1951): "Wenn die Anwendung
      dieser Theorie nichts weiter bedeuten soll, als daß die Ehegatten
      ihr eheliches Recht auch an den Tagen der natürlichen
      Unfruchtbarkeit ausüben können, so ist dagegen nichts einzuwenden.
      Denn damit hindern oder beeinträchtigen sie durchaus nicht den
      Vollzug des natürlichen Aktes und seine späteren natürlichen
      Folgen. ... Geht man jedoch weiter, das heißt, erlaubt man, daß
      der eheliche Akt ausschließlich an jenen Tagen ausgeführt werde,
      so muß das Verhalten der Eheleute aufmerksamer geprüft werden. ...
      Wenn schon bei Schließung der Ehe wenigstens einer der Ehegatten
      die Absicht gehabt hätte, das eheliche Recht – und nicht nur
      keinen Gebrauch – auf die Zeiten der Unfruchtbarkeit zu
      beschränken, dergestalt, daß der andere Ehegatte an anderen Tagen
      nicht einmal das Recht hätte, den Akt zu verlangen, so würde dies
      einen wesentlichen Mangel des Ehewillens bedeuten, der die
      Ungültigkeit der Ehe zur Folge hätte. ... Der Ehevertrag, der den
      Ehegatten das Recht einräumt, die Neigung der Natur zu
      befriedigen, setzt sie in einen bestimmten Lebensstand ein, eben
      den Ehestand. Den Gatten nun, die von jenem Recht mittels des
      spezifischen Aktes dieses ihres Standes Gebrauch machen, legen
      Natur und Schöpfer die Funktion auf, für die Erhaltung des
      Menschengeschlechts zu sorgen. Dies ist die charakteristische
      Leistung, die den eigentümlichen Wert ihres Standes, das bonum
      prolis (das Gut der Nachkommenschaft) ausmacht. Einzelmensch und
      Gesellschaft, Volk und Staat, die Kirche selbst hängen in ihrem
      Dasein nach der von Gott gesetzten Ordnung von der fruchtbaren Ehe
      ab. In den Ehestand einzutreten, die ihm eigene und nur in ihm
      erlaubte Möglichkeit ständig zu benützen und sich andererseits
      immer und mit Überlegung ohne ernsten Grund sein Hauptpflicht zu
      entziehen, das hieße, sich gegen den Sinn des Lebens selbst zu
      vergehen."
      Die Kirche hat gar kein Recht, die wahre Lehre zu ändern, ganz im
      Gegenteil: Sie hat die Pflicht, die wahre Lehre zu verkünden, auch
      in Bezug auf das Wesen der Ehe und die damit verbundenen
      Pflichten. Dementsprechend erklärte Papst Pius XI. i.J. 1930 in
      der Enzyklika "Casti connubii":
      "Da nun der eheliche Akt seiner Natur nach der Zeugung geweiht
      ist, so handeln die, welche bei seiner Ausübung ihn absichtlich um
      seine natürliche Kraft und Wirkung bringen, gegen die Natur und
      begehen etwas Schimpfliches und in sich Unsittliches. Darum ist
      nicht zu verwundern, daß auch die heilige Schrift bezeugt: die
      göttliche Majestät hasse in höchstem Grade diese abscheuliche
      Handlungsweise und habe sie zuweilen auch mit dem Tode bestraft.
      ... Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die
      Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zu Weckung neuen
      Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der
      Natur; und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer
      Schuld."
      S. dazu Mausbach-Tischleder, Katholische Moraltheologie, Münster
      (8)1937, 173: "Die sorgfältige Wahl und feierliche Form der Worte
      zwingt wohl, hier an eine abschließende Kathedralentscheidung zu
      denken."
      Cf. W. Rauch, Das Gesetz Gottes in der Ehe, Mainz (2)1934, 83f:
      "Dieser aktiven und beabsichtigten Verhütung der Empfängnis beim
      ehelichen Verkehr, auf welche Weise sie auch erstrebt wird, hat
      die katholische Moraltheologie den ausdrucksvollen Namen abusus
      matrimonii, Mißbrauch der Ehe, vorbehalten. ... So liegt auch hier
      die Gegenstellung gegen die Natur (und damit gegen Gott) darin,
      daß eine Kraft, die aus der göttlichen Weisheit und Schöpfermacht
      einen ureigenen Sinn hat, zwar gebraucht, aber gerade dieser Sinn
      in bewußter Tätigkeit ausgeschlossen und unmöglich gemacht wird. -
      Nach ihrem Urbild in Gen. 38,8-10 wird diese Sünde auch
      Ehe-Onanismus genannt (onanismus coniugalis)."
      Wenn Onanie als erlaubt oder gar empfehlenswert, ja sogar als
      zwingend notwendig dargestellt wird, spricht daraus eine
      ungeheuerliche Verwilderung und Verwahrlosung. Absurde
      Verschwörungstheorien, die sich ausschließlich durch Fälschung der
      geschichtlichen Tatsachen sowie durch radikale moralische
      Verkommenheit legitimieren können, verdienen keine Unterstützung.