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  • Fasten in der Fastenzeit 2020

    Brunch Rosenmontag 24.02.2020
    Bild: Brunch Rosenmontag 24.02.2020

    28.02.202 Fasten in der Fastenzeit 2020

    Katholischer Katechismus 1949:
    "(161) Das gebotene Fasten besteht darin, daß man nur einmal am Tage eine volle Mahlzeit hält und sich am Morgen und Abend mit einer kleinen Stärkung begnügt.
    (163) Jeder Katholik, der das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet und das sechzigste noch nicht begonnen hat, ist verpflichtet, die gebotenen Fasttage zu halten, sofern er nicht entschuldigt ist.
    Vom Fasten sind entschuldigt:
    1. Kranke, Schwache und Genesende;
    2. solche, die entweder schwere Arbeit zu verrichten haben oder durch Fasten verhindert würden, ihre Berufspflichten zu erfüllen. - Im Zweifel wende man sich an den Beichtvater."
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    Angesichts der heutigen (2020) Anforderungen und Möglichkeiten meine persönliche Meinung:
    Man berechnet den täglichen Kalorienbedarf (z.B. Harris-Benedikt-Formel). Bei den Stärkungen nimmt man jeweils 10% dieser Kalorienmenge und bei der Sättigung dann die restlichen 80%.
    Ich selbst esse seit Jahren nur zweimal am Tag. In der Fastenzeit wird das aufgeteilt auf 15% und 85%.
    Es gibt kein "Ersatzfasten", z.B. "weniger [...]". So gut sonstiger Verzicht sein mag - damit lässt sich nicht das Fastengebot erfüllen.

    Persönlicher Speiseplan für die Fastenzeit 2020 als pdf-Datei.