
    Bild: Brunch Rosenmontag 24.02.2020
    
    28.02.202 Fasten in der Fastenzeit 2020
    
    
    Katholischer Katechismus 1949:
    "(161) Das gebotene Fasten besteht darin, daß man nur einmal am Tage
    eine volle Mahlzeit hält und sich am Morgen und Abend mit einer
    kleinen Stärkung begnügt.
    (163) Jeder Katholik, der das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet
    und das sechzigste noch nicht begonnen hat, ist verpflichtet, die
    gebotenen Fasttage zu halten, sofern er nicht entschuldigt ist.
    Vom Fasten sind entschuldigt:
    1. Kranke, Schwache und Genesende;
    2. solche, die entweder schwere Arbeit zu verrichten haben oder
    durch Fasten verhindert würden, ihre Berufspflichten zu erfüllen. -
    Im Zweifel wende man sich an den Beichtvater."
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    Angesichts der heutigen (2020) Anforderungen und Möglichkeiten meine
    persönliche Meinung:
    Man berechnet den täglichen Kalorienbedarf (z.B.
    Harris-Benedikt-Formel). Bei den Stärkungen nimmt man jeweils 10%
    dieser Kalorienmenge und bei der Sättigung dann die restlichen 80%.
    Ich selbst esse seit Jahren nur zweimal am Tag. In der Fastenzeit
    wird das aufgeteilt auf 15% und 85%.
    Es gibt kein "Ersatzfasten", z.B. "weniger [...]". So gut sonstiger
    Verzicht sein mag - damit lässt sich nicht das Fastengebot erfüllen.
    
    Persönlicher
          Speiseplan für die Fastenzeit 2020 als pdf-Datei.