25.02.2019 - Pressemeldung: Fasten in der
Fastenzeit
"Die Gläubigen sollen in der Fastenzeit als äußeres Zeichen von Buße
und Besinnung auf Dinge verzichten, die ihnen angenehm und lieb sind
- etwa auf Schokolade, Alkohol oder das Autofahren. Zudem sollen sie
nur eine volle Mahlzeit am Tag und je zwei kleinere Stärkungen zu
sich nehmen" So behauptete am 01.02.2015 die Seite katholisch_de,
nach Selbstdarstellung "das Internetportal der katholischen Kirche
in Deutschland", in Wahrheit aber der Gruppe des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" (V2). Ganz im Geist von "Vatikanum 2" meldete
idowa am 22.02.2019: "Auf was verzichten Sie in der Fastenzeit? -
Wir waren mit der Kamera unterwegs und haben gefragt, ob die
Passanten auf etwas verzichten und wenn ja, auf was." Erste Antwort:
"Ich verzichte auf Alkohol - Wein, Bier". Und sogar die
"Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" (BZgA) wirbt für
eine "Online-Fastenaktion": "Alkoholfasten - Kannst du ohne?" von
"Kenn dein Limit". Zur Religiosität der Bundeszentrale s. z.B. ihre
Präventionskampagne "mach´s mit", wo sie zum Kondomgebrauch aufruft.
U.a. veröffentlicht die BZgA in der Rubrik "Verhütung" auch ein
"Kondometer für Jugendliche - Welches Kondom passt dir?" Ist
Gebrauch der Geschlechtskraft zur bloßen Triebbefriedigung - mit
gezielter direkter Verhinderung der Fortpflanzung - "gesund"? Kurz:
Wenn ohne resp. gegen jeden religiösen Hintergrund für Fasten
geworben wird, ist Vorsicht angebracht.
Zum kirchlichen Fastengebot: "Das gebotene Fasten besteht darin, daß
man sich mit einer einmaligen Sättigung begnügt. Am Morgen und Abend
ist eine kleine Stärkung erlaubt." (Großer katholischer Katechismus,
München 1948, III.132).
Im Gegensatz zum "Abnehmfasten" ist also eine einmalige Sättigung
ausdrücklich vorgesehen. Jeder Christ vom 22.-60. Lebensjahr ist zum
Fasten verpflichtet. Aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit, schwere
Arbeit) kann man vom Fasten entschuldigt sein. Weder darf man sich
frei aussuchen, womit man "fastet" (z.B. vierzigtägiger Verzicht auf
Facebook, auf Rauchen, auf Ehebruch, auf Mord o.ä.), noch muss man
einen "Ersatz" leisten, wenn man vom Fasten entschuldigt ist. Der
Artikel von katholisch_de ist sachlich falsch, weil er mit Verzicht
auf Schokolade etc. eine Art Ersatzfasten nennt, sogar an erster
Stelle. V.a. ist aber der Verpflichtungsgrad völlig unklar. Weder
die Bestimmungen hinsichtlich des Alters noch die
Entschuldigungsgründe werden genannt. Und während es kein
Ersatzfasten gibt, verpflichtet hingegen das echte Fasten
grundsätzlich unter Todsünde. Der Begriff Sünde, namentlich
Todsünde, ist in der V2-Religion allerdings ohnehin weitgehend
verpönt, so wie ja auch die Beichte als Ritus praktisch abgeschafft
ist. Als Sakrament existiert die Beichte angesichts der fehlenden
Priesterweihe in der V2-Gruppe ohnehin vermutlich gar nicht mehr.
Einige Anmerkungen zu häufigen Ersatzfasten-Vorschlägen:
Bereits generell erscheint eine Fasten-Alternative als äußerst
fragwürdig. Wenn ein Nichtraucher auf Zigaretten oder ein
Anti-Alkoholiker auf Bier verzichtet, hat er dann gefastet? Wenn
jemand kein Auto / keinen Führerschein hat, kann er dann mit
"Auto-Fasten" seiner Fastenpflicht Genüge tun? Konkreter:
1. Alkohol
Wein und Bier brechen nicht unbedingt das Fasten. Zudem warnt die
Kirche vor unmäßigem Alkoholkonsum. Ich persönlich empfehle
grundsätzlich immer für jeden, niemals mehr als fünf Gramm Alkohol
pro 24 Stunden einzunehmen (n.b. Alkohol in Weinmenge für die hl.
Messe: ein bis zwei Gramm!). Schwangere resp. Stillende dürfen nach
heutigen Erkenntnissen gar keinen Alkohol konsumieren.
2. Rauchen
Hier gilt Ähnliches wie für Alkohol. Die katastrophalen Folgen des
Rauchens lassen sich heute nicht mehr leugnen. Angesichts der
Erkenntnisse bzgl. Passivrauchen ist Rücksicht auf andere immer
verpflichtend. Schwangere resp. Stillende sind auch hier immer zu
völligem Verzicht verpflichtet.
3. Süßwaren
Die Dosis ist das Gift (Paracelsus). Die desaströsen Folgen der
täglichen (großen) Überdosis Zucker sind mittlerweile für jeden
unstrittig und auch unübersehbar: Übergewicht, Diabetes, Karies usw.
usf. Also bei Alkohol, Rauchen und Süßigkeiten besteht für jeden
jederzeit die Pflicht, ein geringes Maß nicht zu überschreiten.
4. Autofahren
Sofern man nur "just for fun" Auto fährt ("Ich will Spaß"), ist die
moralische Frage eines solchen Hobbys jederzeit zu stellen. Es wäre
allerdings oft unvernünftig, auf das Autofahren zu verzichten,
namentlich wenn man bestimmte Aufgaben dann kaum oder gar nicht
ordentlich resp. mit vertretbarem Aufwand bewältigen könnte.
5. Computerspiele
Die Computerspiel-Industrie ist m.E. zu komplex für ein eindeutiges
endgültiges vernichtendes Urteil. Ich persönlich meine, dass
zumindest manche Computerspiele eine legitime Möglichkeit zur
Entspannung sein können und sie von daher auch in der Fastenzeit
durchaus ihre Berechtigung haben können.
6. Soziale Netzwerke
Das richtige Maß muss man auch hier immer jederzeit wahren. Eine
vernünftige Kontaktpflege kann resp. sollte auch in der Fastenzeit
unverändert beibehalten werden.
7. Unzucht
Porno-Fasten wird zwar recht oft genannt. Aber Unzucht, auch
Anschauen unsittlicher Inhalte, ist etwas in sich Schlechtes, d.h.
grundsätzlich immer Sünde. Hier gibt es grundsätzlich für jeden
immer nur den vollständigen Verzicht.
Abschließend: Wie man die tägliche einmalige Sättigung resp. ggf.
die zwei Stärkungen jeweils gestaltet, darüber muss sich jeder
selbst Gedanken machen: "Die Quantität lässt sich wegen
individueller Verschiedenheiten nicht allgemein bestimmen" (Otto
Schilling, Grundriss der Moraltheologie, Freiburg (2)1949, 298).
Jeder muss sich auch fragen, ob er ggf. das Fasten nicht halten muss
oder ggf. nicht halten darf, eben weil er sonst seine Gesundheit /
Leistungsfähigkeit zu sehr beeinträchtigen würde.