25.02.2019 - Pressemeldung: Fasten in der
        Fastenzeit
    
    "Die Gläubigen sollen in der Fastenzeit als äußeres Zeichen von Buße
    und Besinnung auf Dinge verzichten, die ihnen angenehm und lieb sind
    - etwa auf Schokolade, Alkohol oder das Autofahren. Zudem sollen sie
    nur eine volle Mahlzeit am Tag und je zwei kleinere Stärkungen zu
    sich nehmen" So behauptete am 01.02.2015 die Seite katholisch_de,
    nach Selbstdarstellung "das Internetportal der katholischen Kirche
    in Deutschland", in Wahrheit aber der Gruppe des sog. "Zweiten
    Vatikanischen Konzils" (V2). Ganz im Geist von "Vatikanum 2" meldete
    idowa am 22.02.2019: "Auf was verzichten Sie in der Fastenzeit? -
    Wir waren mit der Kamera unterwegs und haben gefragt, ob die
    Passanten auf etwas verzichten und wenn ja, auf was." Erste Antwort:
    "Ich verzichte auf Alkohol - Wein, Bier". Und sogar die
    "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" (BZgA) wirbt für
    eine "Online-Fastenaktion": "Alkoholfasten - Kannst du ohne?" von
    "Kenn dein Limit". Zur Religiosität der Bundeszentrale s. z.B. ihre
    Präventionskampagne "mach´s mit", wo sie zum Kondomgebrauch aufruft.
    U.a. veröffentlicht die BZgA in der Rubrik "Verhütung" auch ein
    "Kondometer für Jugendliche - Welches Kondom passt dir?" Ist
    Gebrauch der Geschlechtskraft zur bloßen Triebbefriedigung - mit
    gezielter direkter Verhinderung der Fortpflanzung - "gesund"? Kurz:
    Wenn ohne resp. gegen jeden religiösen Hintergrund für Fasten
    geworben wird, ist Vorsicht angebracht.
    Zum kirchlichen Fastengebot: "Das gebotene Fasten besteht darin, daß
    man sich mit einer einmaligen Sättigung begnügt. Am Morgen und Abend
    ist eine kleine Stärkung erlaubt." (Großer katholischer Katechismus,
    München 1948, III.132).
    Im Gegensatz zum "Abnehmfasten" ist also eine einmalige Sättigung
    ausdrücklich vorgesehen. Jeder Christ vom 22.-60. Lebensjahr ist zum
    Fasten verpflichtet. Aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit, schwere
    Arbeit) kann man vom Fasten entschuldigt sein. Weder darf man sich
    frei aussuchen, womit man "fastet" (z.B. vierzigtägiger Verzicht auf
    Facebook, auf Rauchen, auf Ehebruch, auf Mord o.ä.), noch muss man
    einen "Ersatz" leisten, wenn man vom Fasten entschuldigt ist. Der
    Artikel von katholisch_de ist sachlich falsch, weil er mit Verzicht
    auf Schokolade etc. eine Art Ersatzfasten nennt, sogar an erster
    Stelle. V.a. ist aber der Verpflichtungsgrad völlig unklar. Weder
    die Bestimmungen hinsichtlich des Alters noch die
    Entschuldigungsgründe werden genannt. Und während es kein
    Ersatzfasten gibt, verpflichtet hingegen das echte Fasten
    grundsätzlich unter Todsünde. Der Begriff Sünde, namentlich
    Todsünde, ist in der V2-Religion allerdings ohnehin weitgehend
    verpönt, so wie ja auch die Beichte als Ritus praktisch abgeschafft
    ist. Als Sakrament existiert die Beichte angesichts der fehlenden
    Priesterweihe in der V2-Gruppe ohnehin vermutlich gar nicht mehr.
    Einige Anmerkungen zu häufigen Ersatzfasten-Vorschlägen:
    Bereits generell erscheint eine Fasten-Alternative als äußerst
    fragwürdig. Wenn ein Nichtraucher auf Zigaretten oder ein
    Anti-Alkoholiker auf Bier verzichtet, hat er dann gefastet? Wenn
    jemand kein Auto / keinen Führerschein hat, kann er dann mit
    "Auto-Fasten" seiner Fastenpflicht Genüge tun? Konkreter:
    1. Alkohol
    Wein und Bier brechen nicht unbedingt das Fasten. Zudem warnt die
    Kirche vor unmäßigem Alkoholkonsum. Ich persönlich empfehle
    grundsätzlich immer für jeden, niemals mehr als fünf Gramm Alkohol
    pro 24 Stunden einzunehmen (n.b. Alkohol in Weinmenge für die hl.
    Messe: ein bis zwei Gramm!). Schwangere resp. Stillende dürfen nach
    heutigen Erkenntnissen gar keinen Alkohol konsumieren.
    2. Rauchen
    Hier gilt Ähnliches wie für Alkohol. Die katastrophalen Folgen des
    Rauchens lassen sich heute nicht mehr leugnen. Angesichts der
    Erkenntnisse bzgl. Passivrauchen ist Rücksicht auf andere immer
    verpflichtend. Schwangere resp. Stillende sind auch hier immer zu
    völligem Verzicht verpflichtet.
    3. Süßwaren
    Die Dosis ist das Gift (Paracelsus). Die desaströsen Folgen der
    täglichen (großen) Überdosis Zucker sind mittlerweile für jeden
    unstrittig und auch unübersehbar: Übergewicht, Diabetes, Karies usw.
    usf. Also bei Alkohol, Rauchen und Süßigkeiten besteht für jeden
    jederzeit die Pflicht, ein geringes Maß nicht zu überschreiten.
    4. Autofahren
    Sofern man nur "just for fun" Auto fährt ("Ich will Spaß"), ist die
    moralische Frage eines solchen Hobbys jederzeit zu stellen. Es wäre
    allerdings oft unvernünftig, auf das Autofahren zu verzichten,
    namentlich wenn man bestimmte Aufgaben dann kaum oder gar nicht
    ordentlich resp. mit vertretbarem Aufwand bewältigen könnte.
    5. Computerspiele
    Die Computerspiel-Industrie ist m.E. zu komplex für ein eindeutiges
    endgültiges vernichtendes Urteil. Ich persönlich meine, dass
    zumindest manche Computerspiele eine legitime Möglichkeit zur
    Entspannung sein können und sie von daher auch in der Fastenzeit
    durchaus ihre Berechtigung haben können.
    6. Soziale Netzwerke
    Das richtige Maß muss man auch hier immer jederzeit wahren. Eine
    vernünftige Kontaktpflege kann resp. sollte auch in der Fastenzeit
    unverändert beibehalten werden.
    7. Unzucht
    Porno-Fasten wird zwar recht oft genannt. Aber Unzucht, auch
    Anschauen unsittlicher Inhalte, ist etwas in sich Schlechtes, d.h.
    grundsätzlich immer Sünde. Hier gibt es grundsätzlich für jeden
    immer nur den vollständigen Verzicht.
    Abschließend: Wie man die tägliche einmalige Sättigung resp. ggf.
    die zwei Stärkungen jeweils gestaltet, darüber muss sich jeder
    selbst Gedanken machen: "Die Quantität lässt sich wegen
    individueller Verschiedenheiten nicht allgemein bestimmen" (Otto
    Schilling, Grundriss der Moraltheologie, Freiburg (2)1949, 298).
    Jeder muss sich auch fragen, ob er ggf. das Fasten nicht halten muss
    oder ggf. nicht halten darf, eben weil er sonst seine Gesundheit /
    Leistungsfähigkeit zu sehr beeinträchtigen würde.