Pressemitteilung 30.12.2008
    
      Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 30.12.2008 eine
      Pressemitteilung »Bezeichnung als "Dummschwätzer" nicht zwingend
      eine Beleidigung«.
      Darin heißt es: »Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen
      Bedenken, dass das Amtsgericht die Bezeichnung des Zeugen als
      "Dummschwätzer" als ein ehrverletzendes Werturteil eingeordnet
      hat.« Das ist bereits gelogen. Es gibt zahlreiche umfangreiche
      Studien, die unwiderlegbar beweisen, dass "Beleidigung" eben keine
      Straftat ist, sondern ein bloßes Willkürinstrument, ein
      Phantomdelikt zur Unterdrückung von berechtigter und notwendiger
      Kritik. Infolge der fehlenden gesetzlichen Bestimmtheit des §185
      StGB, d.h. infolge des Verstoßes gegen den Grundsatz "keine Strafe
      ohne Gesetz" (nulla poena sine lege, cf. Art. 103 Abs. 2 GG, Art.
      7 EMRK, § 1 StGB) ist es schlichtweg unmöglich zu wissen, ob man
      für eine Äußerung "bestraft" wird. Dieser Umstand wird denn auch
      weidlich missbraucht, was sich an vollkommen widersprüchlichen
      Urteilen zu denselben "Beleidigungen" wie z.B. "Idiot" ablesen
      lässt. Eine "Beleidigung" ist eben "nicht zwingend eine
      Beleidigung": Das wird einfach grundgesetz- und
      menschenrechtswidrig im nachhinein vom jeweiligen Gericht nur für
      den jeweiligen Einzelfall beschlossen.
      Und selbst der jetzige Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht
      ist ein Paradebeispiel für rettungslose Orientierungslosigkeit,
      denn das BVerfG hebt damit ja gleich mehrere vorinstanzliche
      Verurteilungen wegen Beleidigung auf. Wenn schon Richter sich
      vollkommen widersprechen, wie soll dann der Bürger irgendeine
      Ahnung haben, ob er "beleidigt" hat resp. wurde?
      Immerhin lässt sich der ganze BRD-"Ehrenschutz" noch auf eine
      Faustregel bringen: "Ehrenschutz ist Täterschutz". Wer also
      berechtigte und notwendige Kritik vorbringt (etwa bzgl.
      Abtreibung, bzgl. Blasphemie etc.), der muss damit rechnen, wegen
      "Beleidigung" verurteilt zu werden. Wer hingegen wegen seiner
      Bemühungen für Moral und Anstand verspottet wird, der muss das
      hinnehmen; und falls er dennoch klagt, bleibt er im günstigsten
      Fall nur auf seinen Kosten sitzen.
      Fairerweise ist einzuräumen, dass hiermit das
      Bundesverfassungsgericht eine jahrzehntelange Tradition wahrt,
      Unrecht zu sprechen und zu zementieren, und das in möglichst allen
      Bereichen. Zu den bekanntesten derartigen Fällen gehören die
      Entscheidungen des BVerfG gegen Menschen im Mutterleib und gegen
      das Kruzifix. Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof für
      Menschenrechte festgestellt, daß die BRD kein wirksamer
      Rechtsstaat ist (Az. EGMR 75529/01 v. 08.06.2006).
      Zu den wichtigsten Rechtsbeugungen des BVerfG zählt insbesondere
      das Konkordatsurteil von 1957, wobei das BVerfG unanfechtbar
      dokumentierte, dass die BRD ein vertragsbrüchiges, schizophrenes
      Gebilde ist. Laut BVerfG gelte zwar das von Adolf Hitler mit dem
      Vatikan geschlossene Reichskonkordat in der BRD fort. Allerdings
      brauche sich die BRD nicht an das Reichskonkordat zu halten, weil
      das Grundgesetz über dem Völkerrecht und damit auch über dem
      Konkordat stehe. Die Artt. 25 und 26 GG sind also gem. BVerfG
      grundgesetzwidrig und folglich nichtig.
      
      Fazit: Der Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht verschafft
      den Bürgern erneut die Sicherheit, dass in der Justiz nur
      grenzenlose, undurchschaubare Willkür herrscht und dass
      insbesondere Meinungsfreiheit in der BRD eine völlige Illusion
      ist.