Pressemitteilung 30.12.2008
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 30.12.2008 eine
Pressemitteilung »Bezeichnung als "Dummschwätzer" nicht zwingend
eine Beleidigung«.
Darin heißt es: »Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken, dass das Amtsgericht die Bezeichnung des Zeugen als
"Dummschwätzer" als ein ehrverletzendes Werturteil eingeordnet
hat.« Das ist bereits gelogen. Es gibt zahlreiche umfangreiche
Studien, die unwiderlegbar beweisen, dass "Beleidigung" eben keine
Straftat ist, sondern ein bloßes Willkürinstrument, ein
Phantomdelikt zur Unterdrückung von berechtigter und notwendiger
Kritik. Infolge der fehlenden gesetzlichen Bestimmtheit des §185
StGB, d.h. infolge des Verstoßes gegen den Grundsatz "keine Strafe
ohne Gesetz" (nulla poena sine lege, cf. Art. 103 Abs. 2 GG, Art.
7 EMRK, § 1 StGB) ist es schlichtweg unmöglich zu wissen, ob man
für eine Äußerung "bestraft" wird. Dieser Umstand wird denn auch
weidlich missbraucht, was sich an vollkommen widersprüchlichen
Urteilen zu denselben "Beleidigungen" wie z.B. "Idiot" ablesen
lässt. Eine "Beleidigung" ist eben "nicht zwingend eine
Beleidigung": Das wird einfach grundgesetz- und
menschenrechtswidrig im nachhinein vom jeweiligen Gericht nur für
den jeweiligen Einzelfall beschlossen.
Und selbst der jetzige Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht
ist ein Paradebeispiel für rettungslose Orientierungslosigkeit,
denn das BVerfG hebt damit ja gleich mehrere vorinstanzliche
Verurteilungen wegen Beleidigung auf. Wenn schon Richter sich
vollkommen widersprechen, wie soll dann der Bürger irgendeine
Ahnung haben, ob er "beleidigt" hat resp. wurde?
Immerhin lässt sich der ganze BRD-"Ehrenschutz" noch auf eine
Faustregel bringen: "Ehrenschutz ist Täterschutz". Wer also
berechtigte und notwendige Kritik vorbringt (etwa bzgl.
Abtreibung, bzgl. Blasphemie etc.), der muss damit rechnen, wegen
"Beleidigung" verurteilt zu werden. Wer hingegen wegen seiner
Bemühungen für Moral und Anstand verspottet wird, der muss das
hinnehmen; und falls er dennoch klagt, bleibt er im günstigsten
Fall nur auf seinen Kosten sitzen.
Fairerweise ist einzuräumen, dass hiermit das
Bundesverfassungsgericht eine jahrzehntelange Tradition wahrt,
Unrecht zu sprechen und zu zementieren, und das in möglichst allen
Bereichen. Zu den bekanntesten derartigen Fällen gehören die
Entscheidungen des BVerfG gegen Menschen im Mutterleib und gegen
das Kruzifix. Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte festgestellt, daß die BRD kein wirksamer
Rechtsstaat ist (Az. EGMR 75529/01 v. 08.06.2006).
Zu den wichtigsten Rechtsbeugungen des BVerfG zählt insbesondere
das Konkordatsurteil von 1957, wobei das BVerfG unanfechtbar
dokumentierte, dass die BRD ein vertragsbrüchiges, schizophrenes
Gebilde ist. Laut BVerfG gelte zwar das von Adolf Hitler mit dem
Vatikan geschlossene Reichskonkordat in der BRD fort. Allerdings
brauche sich die BRD nicht an das Reichskonkordat zu halten, weil
das Grundgesetz über dem Völkerrecht und damit auch über dem
Konkordat stehe. Die Artt. 25 und 26 GG sind also gem. BVerfG
grundgesetzwidrig und folglich nichtig.
Fazit: Der Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht verschafft
den Bürgern erneut die Sicherheit, dass in der Justiz nur
grenzenlose, undurchschaubare Willkür herrscht und dass
insbesondere Meinungsfreiheit in der BRD eine völlige Illusion
ist.