• Gesund und fit im Alter / Psychiatrie
  • Richtigstellungen zur Dorstener Zeitung

    Pressemeldung 28.09.2012: Anmerkungen zum Art. "Gerichtsverfahren gegen falschen Priester endet mit Vergleich"


    Unter der Überschrift "Gerichtsverfahren gegen falschen Priester endet mit Vergleich" hat die "Dorstener Zeitung" (DZ) am 27.09.2012 einen Text gegen den Verf. veröffentlicht. Es geht um einen triumphalen Sieg am 27.09.2012 bei "Amtsgericht Dorsten" für die katholische Kirche. Erzielt wurde dieser Sieg der katholischen Kirche durch einen ihrer Repräsentanten, i.e. den römisch-katholischen Priester Pater Rolf Hermann Lingen (der Verf.), u.z. gegen die kollab-or-ierenden Gruppen des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und die BRD resp. die BRD-Justiz. Einige Richtigstellungen und Anmerkungen zum DZ-Artikel:
    1. Bereits die Überschrift "falscher Priester" ist falsch. Denn dass der Verf. gültig geweihter Priester ist, wird ganz ausdrücklich nicht bestritten - weder von der Justiz noch von der V2-Gruppe. Statt dessen drehte sich (im wahrsten Sinne des Wortes) das gesamte Verfahren nur darum, ob der Verf. sich außer (unbestritten erlaubterweise) als "Pater", i.e. Priester, zusätzlich auch als "römisch-katholisch" bezeichnen durfte.
    2. DZ: "2002 trat der 45-Jährige aus der Amtskirche aus". Der Austritt erfolgte 1995. Man mag zunächst "2002" als Zahlendreher von 1995 entschuldigen, aber tatsächlich ist genau dieses Datum äußerst wichtig. Das wurde - anhand mehrerer Dokumente - sowohl in der Verhandlung selbst erklärt als auch im Plädoyer, welches der DZ schriftlich vorlag, wenigstens wegen der Vorveröffentlichung im Internet. Der Verf. war nämlich bei seiner Priesterweihe bereits kein Mitglied der V2-Gruppe mehr. Schon von daher ist irgendein Urteil der V2-Gruppe über die Weiheerlaubtheit irrelevant - die Weihe fand eben unbestreitbar klar im geschützten katholischen Raum statt.
    3. DZ: "Wie fanatisch der Dorstener („ich werde verfolgt wie der letzte räudige Hund“) ist, erlebten die Prozess-Teilnehmer in aller Deutlichkeit." "Fanatismus" ist eine äußerst schwere Verleumdung. Denn zu den Merkmalen des Fanatismus gehören eine verzerrte Wahrnehmung der Realität, namentlich argumentative Defekte, sowie eine ungeordnete Vertretung einer Meinung. Tatsache ist allerdings, dass der Verf. zwar reihenweise Argumente vorbringt, niemals aber Gegenargumente zu hören oder zu lesen bekommt. Das wurde bei dieser Gerichtsverhandlung wieder einmal aufs deutlichste unterstrichen. Die Justiz überschlug sich hilflos mit notorischen Zirkelschlüssen, die zudem wiederum auf notorischen Absurditäten und Lügen basierten.
    4. DZ: »Der 45-Jährige Sedisvakantist (ein Mensch, der der Meinung ist, dass es keinen rechtmäßigen Papst gibt) beleidigte den Gutachter („das ist verquirlter Mist“), den Staatsanwalt („das ist alles Mist, was sie hier erzählen“), schlug mit der Faust auf den Richtertisch, mit der Folge, dass eine Schöffin sich körperlich bedroht fühlte.«
    Diese Feststellungen zur Qualität der Äußerungen von Justiz und "Gutachter" (einem "Professor für katholische Theologie", d.h. ein Repräsentant der V2-Gruppe) waren in keiner Weise "beleidigend", sondern allesamt nüchtern und sachlich begründet. Immerhin hat es sogar der V2-"Professor" vorgezogen, sowohl zu den zahlreichen bereits früher vom Verf. publizierten umfangreichen Würdigungen als auch zu den in der Verhandlung gemachten Erklärungen bzgl. des "Gutachters" zu schweigen. Es war das vollendete Waterloo für BRD und V2-Gruppe. Wenn die Schöffin sich wirklich durch einen bekanntlich absolut gewaltfreien Priester "bedroht" fühlt, nur weil er mit der Faust auf den Tisch schlägt, dann hat sie wohl wirklich ein Problem. Jedenfalls war zu jeder Sekunde offenkundig, dass weder der Verf. noch sonst jemand "ausrastete", sondern dass alle sich jederzeit vollkommen unter Kontrolle hatten. Sätze wurden nach wie vor vollständig und logisch gebildet und artikuliert. Im klaren Bewusstsein konnte jederzeit der Ton zurückgenommen und ggf. auch jegliche Äußerung unterlassen werden. Unbestreitbar war alles sog. "Ausrasten" in Wahrheit nur souverän überlegtes, zielführendes Unterstreichen der Tatsache, dass man mit den über sechzehn Jahren schlimmster und brutalster Verfolgungen bis hin zu Gefängnisstrafe schlichtweg nicht uneingeschränkt einverstanden war. Aber fairerweise ist zu ergänzen, dass die BRD-Bürger an dem permanenten massiven Justizunrecht, das (nicht nur) auf zahlreichen "justizkritischen" Internetseiten belegt ist, zu gutem Teil selbst schuld sind. Im ehernen deutschen Patriotismus suchen die BRD-Bürger nur nach "Germany's next Topmodel", "Germany's next Superstar", "Germany's next Jungleking", "Germany's next Cookmaster" usw. usf. Für die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit bleibt da logischerweise keine Zeit mehr. Anders gesagt: Die BRD-Bürger müssten angesichts dieser so berechtigten und notwendigen Kritik an BRD mitsamt Justiz permanent energisch "mit der Faust auf den Tisch schlagen". Denn wenn die Zustände weiter so hindümpeln, ist die Eskalation unvermeidlich. Wehre den Anfängen. Die Justiz - das pfeifen schon die Spatzen von den Dächern, Stichwort "Rechtsbeugung" - macht, was sie will, und das völlig unbehelligt und dementsprechend hemmungslos. Will man aber eine funktionierende Justiz haben, müssen die Justiz-Leute Angst vor möglichen Strafen haben. Jeder sollte das Gleichnis vom gottlosen Richter kennen: "Ich fürchte zwar Gott nicht und frage nach keinem Menschen. Weil aber diese Witwe mir lästig fällt, will ich ihr zu ihrem Recht verhelfen. Sonst kommt sie noch am Ende und schlägt mich ins Gesicht" (Lk 18,4f).
    5. DZ: "Der fairen und umsichtigen Verhandlungsführung von Richter Timm und Staatsanwalt Kock war es zu verdanken, dass die Situation nicht noch weiter eskalierte." Jeder erkennt sofort, dass es in dieser Angelegenheit nur eine einzige "faire und umsichtige Verhandlungsführung" hätte geben können: U.z. durch den Nachweis, dass der Verf. im Unrecht ist. N.b.: Der Staatsanwalt zog sogar ausdrücklich die Behauptung der Anklageschrift zurück, dass beim Verf. "eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit" vorläge. Ganz im Gegenteil: Der Staatsanwalt gab offen seine Anerkennung für die kognitiven und argumentativen Fähigkeiten des Verf. zu und erklärte im selben Atemzug, dass Leute mit verminderter, geschweige denn fehlender Schuldfähigkeit "ganz anders" wären. Aber selbst wenn man den Verf. ignorieren und ihn keiner Silbe würdigen wollte: Für alle anderen musste man trotzdem noch Argumente vorbringen, dass der Verf. im Unrecht ist. Denn der Verf. zitierte wiederum den felsenfesten kirchlichen Grundsatz: "Gegenüber der Forderung der Kirche auf unbedingten Glauben, unentwegte Gefolgschaft, vertrauensvolle Hingabe hat jeder vernünftige Mensch das Recht, ja die Pflicht, die Legitimation für diese Forderung zu verlangen. Besonders muß die Theologie Rechenschaft geben können darüber, daß die Kirche göttliche Autorität besitzt als das von Gott bestellte Organ für die Vermittlung der Offenbarung und der Heilsgnaden Christi" (A. Lang, Fundamentaltheologie, Bd. 2, München 1954, S. 4). Also selbst wenn man den Verf. nicht zur Menge aller vernünftige Mensch zählen wollte - man könnte - wie BRD und V2-Gruppe - nur dann auf Argumente verzichten, wenn *niemand* vernünftig wäre.
    6. DZ: "Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit des Dorsteners wurde das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt." Die Frage ist, ob das Fehlen der Einsichtsfähigkeit objektiver oder (rein) subjektiver Art ist. D.h. ob nur der Verf. oder ob niemand ernsthaft, vernünftigerweise glauben kann, dass die V2-Gruppe die katholische Kirche ist. Auch wenn die Justiz zugegebenermaßen insinuierte, dass dieses Fehlen subjektiv ist: Nach der eindeutigen Beweislage ist es objektiv. Denn Beweise für die Legitimation der V2-Gruppe gibt es bis heute nicht, während hingegen massenhaft gravierende Gegenbeweise vorliegen - Stichwort "Sedisvakantismus" ("sedevacantism"). Mit welchem Recht kann man den Koranküsser und Assisi-Götzendiener Karol Wojtyla ("Johannes Paul II.") und den Koranküsser-"Seligsprecher" und Assisi-Götzendiener Joseph Ratzinger ("Benedikt XVI.") für Päpste halten? Weil es so in der Dorstener Zeitung steht? Und in der Bild-Zeitung? Und im "Satiremagazin Titanic"?
    7. DZ: "Richter Timm erklärte in seiner Urteilbegründung, dass der Angeklagte nicht in der Lage sei, zwischen Glaubens- und rechtlichen Fragen zu unterscheiden". Diese Unterscheidung von Glaubens- und rechtlichen Fragen ist tatsächlich von absolut alles entscheidender elementarster fundamentaler Wichtigkeit höchsten Ranges. Cf. Kirchenrechtler H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 36: "Oberste objektive Norm der Sittlichkeit ist das ewige Gesetz, d. h. der ewige Weltplan Gottes, durch den alles geschöpfliche Tun von Ewigkeit her auf das höchste Ziel hingeordnet wird. Seinen Willen hat Gott in der Zeit kundgetan durch das natürliche Sittengesetz und das positiv göttliche Gesetz. Mittelbar tut Gott seinen Willen kund durch das menschliche Gesetz, das von der Kirche oder dem Staate erlassen sein kann. [...] Das Allgemeinwohl fordert, daß ein Gesetz gerecht ist, sittlich gut, möglich, notwendig oder wenigstens nützlich zur Erreichung des Allgemeinwohls. Ein Gesetz, das diese Eigenschaften nicht hat, besitzt keine Rechtskraft." Indem man mit der Justiz dem Rechtspositivismus huldigt, erklärt man sich zur übergöttlichen Instanz und legitimiert so selbst die allerabscheulichsten Verbrechen - Abtreibung, Euthanasie, Sodomie usw. usf.
    Diese wenigen Richtigstellungen und Anmerkungen zum DZ-Artikel sollen hier vorerst genügen, möglichst bis das schriftliche Urteil vorliegt. Doch bereits diese wenigen Notizen werfen die Frage auf, von welchem Charakter Menschen sind, die der Dorstener Zeitung vertrauen.