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    Pressemeldung 23.07.2014: Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg contra katholische Kirche

    Der umfangreiche Strafprozess von Staatsanwaltschaft Essen und Amtsgericht Dorsten Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 wegen angeblichen "Titelmissbrauchs" hatte als Zielscheibe die römisch-katholische Kirche als solche. Bereits die "Anklageschrift" enthielt keinerlei substantiellen Tatvorwurf, sondern stattdessen lauter massive absurde Falschbehauptungen, z.B. bzgl. angeblicher Restriktion des Pater-Titels. Vieles wurde diesbzgl. bereits berichtet und berichtigt, doch nun brachte eine durch einen Anwalt ermöglichte Akteneinsicht einen ganz besonderen Skandal ans Licht: Die von der Justiz begangene Unterschlagung eines Schreibens des sog. "Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg", Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), von der BRD fälschlich als "katholische Amtskirche" tituliert, v. 19.09.1985.
    1. "Betreff: Status von Herrn Georg Schmitz, genannt Pater Georg / Bischof der 'alt-römisch-katholischen Kirche'"
    Zur Richtigstellung: Zwar war Georg Schmitz innerhalb der alt-römisch-katholischen Kirche 1964 zum Priester (durch Friedrich Wiechert) und 1967 zum Bischof (durch Josef-Maria Thiesen; 1968 "sub condtione" durch Thomas Paget-King) geweiht worden. Und 1971 veröffentlichte Schmitz eine kleine Broschüre "Die Alt-Römisch-Katholische Kirche": "Obwohl die Alt-Römisch-Katholische Kirche gegenwärtig nicht in Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhle steht, betrachtet sie sich dennoch als Teil der einen wahren Kirche Christi, der Römisch-Katholischen Kirche" (S. 5). Aber Schmitz wollte die Versöhnung mit der katholischen Kirche, nur konnte er sich mit der V2-Revolution nicht abfinden. Wie viele andere Suchende auch, hoffte er zunächst auf Marcel Lefebvre und dessen Piusbruderschaft. 1976 begannen die Kontakte, und am 24.02.1978 - zehn Jahre vor der "Exkommunikation" Lefebvres am 30.06.1988 wegen "Bischofsweihen" - leistete Pater Georg Schmitz vor Marcel Lefebvre und Franz Schmidberger die Abschwörung: Er wurde in die Piusbruderschaft aufgenommen worden, wo er zwar nur priesterliche Dienste ausübte, aber trotzdem Ring und Pektoralkreuz tragen durfte. Am 27.04.1981 erklärte Schmitz gegenüber Lefebvre schriftlich "alle bisherigen Verbindungen bzw. Beziehungen zur Priesterbruderschaft St. Pius X. als gelöst. Obgleich ich mich jetzt und künftig auch weiterhin zu allen Glaubenssätzen der Katholischen Kirche bekenne, fühle ich mich an die disziplinären Einschränkungen des von Ihnen und mir am 24. Februar 1978 unterzeichneten Dokumentes nicht mehr gebunden." Ab 1981 war Schmitz also weder alt-römisch-katholisch (infolge öffentlicher Abschwörung) noch V2-Sektierer (infolge Trennung von der Lefebvre- / V2-Gruppe), sondern "Sedisvakantist" (öffentliches Bekenntnis zur wahren Kirche). Aufgrund der gegenwärtigen Sedisvakanz ist es allerdings oft unmöglich, kirchenrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Hier ist nach allgemeiner Lehre die Anwendung der Billigkeit (Aequitas, Epikie) angezeigt, so dass Schmitz wegen all seiner Anstrengungen (zum Unmöglichen ist niemand verpflichtet!) dann als römisch-katholischer Bischof betrachtet werden musste. Schmitz hat sich selbst dann auch nicht mehr als alt-röm.-kath. bezeichnet. In den Gemeindebriefen steht nur "Tridentinisches Meßzentrum".
    2. Georg Schmitz "hat sowohl die Priester- wie auch die Bischofsweihe nicht in der Gemeinschaft mit der römisch-katholischen Kirche empfangen."
    Einmal mehr, und jetzt auch klipp und klar vom "Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg", wird damit von der V2-Gruppe unumstößlich ausdrücklich die Gültigkeit der Priester- und Bischofsweihe bestätigt. Schmitz ist ein von der V2-Gruppe, vulgo "katholischen Amtskirche" anerkannter Bischof. Das musste die Justiz ohnehin von Anfang an ganz genau wissen angesichts der zahlreichen V2-Schreiben über resp. an Schmitz, die bereits der Justiz vorlagen. Dieses "Ordinariats-"Schreiben nun bestätigt also erneut, dass die zahlreichen anderen Schreiben - mit gleicher Grundaussage - authentisch waren. Allerdings standen sie ohnehin seit vielen Jahren unbeanstandet im Internet, so dass deren Authentizität ohnehin nicht ernsthaft bezweifelt werden konnte. Trotzdem. Die Justiz unterschlägt und ignoriert auch dieses neue Schreiben vollkommen. Stattdessen beauftragt sie einen angeblichen "Gutachter", haargenau dieselbe Frage zu beantworten, die auch in dem unterschlagenen Dokument bereits unanfechtbar definitiv beantwortet ist, nämlich ob Schmitz gültig Priester weihen kann. Das kann er natürlich, eben weil er Bischof ist. Die "Erlaubtheit" im V2-Sinne (s. die Lefebvre-Weihen) ist eine vollkommen andere, hier gar nicht gestellte und völlig belanglose, ja absurde (weil bereits negativ beantwortete) Frage: Denn die antikatholische V2-Gruppe hat der römisch-katholischen Kirche schlichtweg gar nichts zu sagen. Der V2-"Gutachter" hingegen fabulierte ausschließlich etwas zu dieser absurden "Erlaubtheits"-Frage und muss sich nun wegen umfangreicher Gutachten-Fälschung verantworten.
    3. "Die sogenannte alt-römisch-katholische Kirche pflegt zwar eine gewisse Nähe zur (vorkonziliaren) Kirche ...".
    Ein V2-"Ordinariat" spricht hier ganz ausdrücklich von der "vorkonziliaren Kirche" - ohne Anführungsstriche. Denn das, was gemeinhin als "konziliare / nachkonziliare / postkonziliare Kirche" bezeichnet, wird, ist eben eine notorisch antikatholische Gemeinschaft. Mit der expliziten Leugnung der kirchlichen Heilsnotwendigkeit (V2, Unitatis Redintegratio 3) wird der Wahrheitsbegriff als ganzer abgeschafft. V2 ist der radikale Abfall vom Glauben (Apostasie). Mit welchem Recht diese "konziliare Kirche" als katholische Kirche firmiert, wird weder hier noch sonst irgendwo erklärt. Die V2-Gruppe huldigt ausschließlich der Häresie der absolut uneingeschränkten Staatsgewalt, indem sie ihr vermeintliches Namensrecht an "katholisch" niemals beweist, sondern ausschließlich mit "gerichtlicher Hilfe" durchsetzt. Aber Unrecht bleibt Unrecht.
    4. "Katholiken, die durch die Zusammenarbeit mit Pater Schmitz Ärgernis geben oder sich die Sakramente von ihm spenden lassen ..."
    a) Die hohe V2-Behörde verwendet höchstselbst den Pater-Titel für Schmitz, wiederum ohne Anführungsstriche und diesmal sogar ohne Klammer. Die eklatant absurde Lüge in der Anklageschrift von der Restriktion des Pater-Titels erhält hiermit erneut ihre vollkommene Verurteilung.
    b) Pater Schmitz kann Sakramente gültig spenden. Das wird hier nochmals uneingeschränkt zugegeben. Bischof Schmitz ist ein "von der katholischen Amtskirche anerkannter Bischof", und dementsprechend steht felsenfest: Jeder von Schmitz geweihter Priester ist ein "von der katholischen Amtskirche anzuerkennender Priester". Unumstößlich und auf ewig!
    Dieses nun ans Tageslicht gekommene Dokument macht es zwingend notwendig, dass sowohl Staatsanwaltschaft Essen als auch Amtsgericht Dorsten nun endlich für die unumstößlich bewiesenen zahlreichen eklatanten Rechtsbeugungen in vollem Umfang bestraft werden. Wegen der besonderen Schwere der Schuld (illegales Strafverfahren gegen die römisch-katholische Kirche als solche; somit Straftat nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch) geht die Sache an Generalbundesanwalt Harald Range.