
        
        22.09.2022 Reiner Fuellmich und Corona-Ausschuss
      Pressemitteilung
    
    »"Er nannte Corona-Maßnahmen"Verbrechen" und versprach eine
    Mega-Klage. Nun erscheinen die Pläne eines Anwalts selbst immer mehr
    als Schwindel. ... Außerhalb der Blase gab es Spott: Das Blog
    "Volksverpetzer", das immer wieder kritisch berichtete, brachte ein
    Sparschwein heraus mit dem Aufdruck: "Fuell mich!"« So bei t-online
    am 22.09.2022: »Vermeintliche Sammelklage wegen Corona. Der
    Billionen-Euro-Schwindel" über den Rechtsanwalt Reiner Fuellmich vom
    sog. "Corona-Ausschuss"«. Anscheinend haben Reiner Fuellmich und
    andere, z. B. Rechtsanwältin Viviane Fischer, recht viel Geld
    bekommen von Menschen, die auf ein Ende der Corona-Maßnahmen hoffen.
    Natürlich wird genau zu prüfen sein, wieviel Geld von wem unter
    welchen Bedigungen gezahlt wurde und ob diesbzgl. Vorwürfe
    berechtigt sind gegen Fuellmich und Fischer, z. B. wegen Betrugs
    oder Veruntreuung.
    Aber offenkundig ist das eigentliche Problem ganz anderer Natur.
    Denn zunächst ist doch die Frage, wie jemand überhaupt bezweifeln
    oder gar direkt bestreiten kann, dass sämtliche Corona-Maßnahmen
    absolut unverzichtbar waren und weiterhin sind. Denn eine
    außerordentliche Bedrohung wird üblicherweise auch mit
    außerordentlichen Schutzmaßnahmen eingedämmt. Und ob Covid-19 eine
    Bedrohung ist oder nicht, dafür entscheidend sind nicht Politiker,
    nicht Mediziner, nicht Wahlberechtigte, sondern schlicht die Fakten.
    Die Zahlen der Krankenfälle und Todesfälle sind jedem offen
    zugänglich. Jeder kann sich sofort problemlos vollkommene Klarheit
    darüber verschaffen. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist
    bekannt, und das Durchschnittsalter derer, die als Corona-Tote
    gezählt werden, ist auch bekannt. Außerdem ist bekannt, wie genau
    die Diagnose "Covid-19" spezifiziert ist und wie genau darauf
    geachtet wird, dass Ärzte nicht fälschlich "Corona" auf den
    Totenschein schreiben. Angesichts der Allgegenwart von Corona in
    allen Bereichen des Alltags hat auch jeder Bürger die unbedingte
    Pflicht, sich darüber zuverlässig zu informieren.
    Und es kann doch jeder sehen, dass selbst ständig belebte Großstädte
    in diesen Zeiten zeitweilig regelrecht Geisterstädte geworden sind.
    Unzählige Betriebe sind in Konkurs gegangen. Unzählige Betriebe
    haben geschlossen und werden nie wieder öffnen können. Welche andere
    Erklärung könnte es dafür geben, als dass unzählige Menschen schwer
    an Corona erkrankt oder gestorben sind? Zwar wäre theoretisch als
    andere Erklärung denkbar, dass das Volk einer Lüge glaubt oder
    wenigstens gehorcht. Aber ein solches Verhalten wäre doch völlig
    unentschuldbar, weil dafür nur verwerfliche Gründe in Betracht kämen
    wie Nicht-Wissen-Wollen (ignorantia affectata) oder Feigheit. Und
    ein solches Volk würde damit nicht handeln "im Bewusstsein seiner
    Verantwortung vor Gott" - aber genau dies sind die Anfangsworte des
    Grundgesetzes. Wer würde behaupten, dass das Volk - oder jedenfalls
    die Mehrheit des Volkes - das Grundgesetz ablehnt?
    Würde jemand an der Existenz von Covid-19 oder wenigstens an der
    Berechtigung von Corona-Schutzmaßnahmen zweifeln, dann würde er
    unstrittig nicht so handeln wie die Mehrheit des Volkes - was auch
    immer die Motive des Volkes sein mögen. Wie wäre ein solches
    Verhalten mit dem Grundsatz der Demokratie zu vereinbaren? Kann die
    Meinung einer Minderheit überhaupt richtig sein?
    Der Vollständigkeit halber noch ein Gedankenspiel: Angenommen, die
    Mehrheit könnte falsch handeln - würde man dann als Anwalt für
    Wahrheit und Gerechtigkeit so handeln wie Fuellmich und der
    Corona-Ausschuss? Wenn man überzeugt wäre, im Recht zu sein, dann
    würde man zunächst fragen, bei wem die Beweislast liegt: Muss der
    Staat begründen, mit welchem Recht er Freiheitsrechte wie das
    Versammlungsrecht einschränkt oder aufhebt? Oder muss das Volk
    begründen, dass es Freiheitsrechte wie das Versammlungsrecht
    grundsätzlich und grundgesetzlich hat, und dass erst die Existenz
    einer Bedrohung bewiesen sein muss? Und erst falls diese Bedrohung
    tatsächlich bewiesen ist: Muss dann noch zusätzlich im einzelnen
    bewiesen werden, welche konkrete Maßnahme warum konkret
    gerechtfertigt ist, und muss das Volk sich seine Freiheitsrechte
    dann erst von der Regierung erbetteln?
    Bereits ein Blick (22.09.2022) auf die Homepage des
    Corona-Ausschusses zeigt: Es gab 122 Sitzungen.
    Einhundertzweiundzwanzig. Eine einzelne Sitzung dauert oft weit über
    eine Stunde - also insgesamt mehrere hundert Stunden nur Sitzungen.
    Viele dieser Sitzungen haben "Namen", z. B. 122 "Der Kongress
    tanzt", 116 "Schau‘ alle Wirkenskraft", 112 "Die Schande". Zu jeder
    Sitzung gibt es einen "Themenauszug", z. B. 121 "Warum die
    Mainstream Medien (seit 2020) arbeiten, wie sie es tun" und 108
    "️Warum es die Pandemie nur in den Medien gegeben hat". Nicht alles
    klingt im ersten Moment unbedingt immer völlig uninteressant, aber:
    Wird hier tatsächlich zielführend gearbeitet? Oder wird mit Plaudern
    und Lamentieren Zeit und Geld vernichtet?
    Der Dreh- und Angelpunkt, überhaupt das ganze Herzensanliegen für
    einen Anwalt ist natürlich die Durchsetzung der Gerechtigkeit.
    Immerhin könnte bei erster völlig oberflächlicher Betrachtung
    vielleicht bei manchem die Hoffnung aufkommen, dass der
    Corona-Ausschuss darauf hinarbeitet. So heißt Sitzung 108 "fiat
    iustitia" und 100 "Endstation: Gerechtigkeit". Aber selbst
    hartnäckigste Ignoranten kommen nicht vorbei an Sitzungen 106
    (Kartographie des Elefanten) und 107 (Cancel Unculture): "Carlo
    Maria Viganó – Erzbischof und emeritierter Diplomat der Vatikanstadt
    - ️Perspektive eines Erzbischofs und ehem. Diplomaten der kath.
    Kirche auf die Maßnahmen, den Krieg und die aktuelle Politik" (1.
    und 2. Teil). Niemald hält ernsthaft die Gruppe des sog. "Zweiten
    Vatikanischen Konzils" für die katholische Kirche. Indem Fuellmich
    und Kollegen die Vatikanum-2-These verbreiten, geben sie ihre eigene
    Glaubwürdigkeit klar zu erkennen. Das würde zwar bereits dann
    gelten, wenn der Ausschuss tatsächlich glauben würde, Viganò sei a)
    katholisch und b) Bischof. Aber selbst dann hätte er sich ein
    öffentliches Urteil in einer wichtigen Sache (ewige Seligkeit bzw.
    ewige Verdammnis) innerhalb eines wichtigen Kontextes
    (internationaler kostenintensiver Ausschuss) erlaubt. Bereits ein
    leichtfertiges Urteil wäre hier nicht leicht zu entschuldigen. V. a.
    aber hatte der Ausschuss lange vor seinem Viganò-Interview vom
    Autor, einem sedisvakantistischen Priester, eine kurze
    Zusammenstellung notwendiger Informationen erhalten - und darauf
    auch dem Autor geantwortet. Niemals konnte der Ausschuss vernünftig
    begründen, weshalb er die V2-Gruppe als katholische Kirche
    bezeichnet, eben weil es nicht vernünftig begründbar ist, cf.
    Bundesverfassungsgericht zu Landgericht Hanau zu Landgericht Hanau
    (2 S 231/79 - Hochschule Sankt Georgen) und Amtsgericht Dorsten (7
    Ls-29 Js 74/08-43/11 - Thomas Schüller). Und diese Situation ist für
    den Ausschuss nach seinem Schriftwechsel mit dem Autor nicht besser
    geworden.
    Und hier liegt letztlich das eigentliche Problem von praktisch
    allen, die als "Corona-Kritiker" / "Corona-Leugner" auftreten oder
    bezeichnet werden. Praktisch alle verbreiten die V2-These. Bereits
    diese völlige Verdrehung von Tatsachen widerspricht diametral dem
    Prinzip der Gerechtigkeit. Aber im "Corona-Widerstand" geht es oft
    noch bedeutend weiter: Christliche Grundsätze, namentlich zum
    sechsten Gebot, werden missachtet und sogar direkt bekämpft.
    Zerrbilder des Christentums, radikal antichristliche Systeme wie die
    Anthroposophie von Rudolf Steiner werden verbreitet. Bisweilen
    lamentieren "Corona-Kritiker", dass es keinen einheitlichen
    "Corona-Widerstand" gibt, sondern dass jede Energie verloren geht
    durch Spaltungen, durch Parteiungen. Dabei könnte man fragen:
    Unterscheiden sich die Ziele der "Corona-Kritiker" von den Zielen
    derer, gegen die sie angeblich vorgehen, gegen "die Globalisten",
    gegen "Big Pharma" etc.? Gibt es im "Corona-Widerstand" nur die
    Einheit im Kampf gegen die Wahrheit?