Zum Zweck der globalen Entmenschlichung ("Transhumanismus") wurde
      Schnupfen umbenannt in Covid-19; zudem umbenannt wurden:
      gewöhnliche Krankheit in gefährlichste Pandemie aller Zeiten,
      gesund in asymptomatisch krank, falsch-positiv in infiziert. Die
      Pandemie wütet so dermaßen bedrohlich, dass reihenweise
      Krankenhäuser geschlossen und massenweise Pflegekräfte entlassen
      werden müssen. Cornelia Leszinski, ärztliche Direktorin im
      Vincentius-Krankenhaus Speyer, bringt die Gefährlichkeit von
      Covid-19 auf den Punkt (SWR, 7.12.2021): "Das ist eine ganz ernste
      Lage. Denn die Patienten hatten überwiegend keine
      Krankheitssymptome." Die Illusion von Wissenschaftlichkeit wird
      gestützt durch einen angeblichen "Corona-Test", zu dem praktisch
      nahezu jeder gezwungen ist, der noch am gesellschaftlichen Leben
      und v. a. am Berufsleben teilnehmen will. Es gibt Zutrittsverbote
      bzw. Arbeitsverbote für "Ungetestete": Kein "Test", kein Beruf.
      Dieser Test selbst ist gefährliche Körperverletzung. Cf. Prof. Dr.
      Werner Bergholz, Gefährdungsanalyse Durchführung von
      Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests, Revisionsstand 6,
      18.12.2021: "Die Antigenschnelltests enthalten Gold Nanopartikel
      und mindestens in einem Fall eine nicht in Europa zugelassene
      Chemikalie, die jetzt eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat. Alle
      diese Stoffe sind gesundheits- und umweltschädlich. Alle bisher
      untersuchten Beipackzettel zu Schnelltests weisen
      gesundheitsgefährdende Chemikalien auf. ... Ein zusätzlicher
      Schaden wird durch die abrasiven Abstrichstäbchen verursacht, da
      diese die Schleimhäute verletzen, häufig zu Nasenbluten führen,
      Fremdkörper auf den Schleimhäuten hinterlassen und im Extremfall
      bei Nasenabstrichen zum Austritt von Gehirnwasser geführt haben.
      ...  Die Durchführung der Tests durch Laien in häuslicher
      Umgebung oder in Klassenräumen verstößt gegen allgemeine
      Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gesundheitsschädlichen
      Chemikalien und in mindestens einem Fall gegen Vorschriften der
      europäischen Chemikalienvorordnung REACH und war somit vor der
      Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtswidrig."
      Für eine so extrem gefährliche Handlung wie einen Corona-Test
      müsste also zwingend eine Notwendigkeit bewiesen sein, die den
      Test als unverzichtbar für das erweist, was die Aufgabe des
      Staates ist, nämlich das Allgemeinwohl. Nochmals Bergholz a.a.O.:
      "Die massenhafte Anwendung der Antigenschnelltests und PCR Tests
      ist sinnlos, da sie bei realistischer Betrachtung keinen positiven
      Effekt auf das Infektionsgeschehen haben kann." Dementsprechend
      wurde ganz am Anfang der angeblichen Pandemie von der WHO und den
      Regierungen das Mantra vorgegeben: "Testen, Testen, Testen". Und
      Realisten haben geantwortet: Kein "Test", keine "Pandemie".
      Realisten haben verwiesen auf einige Vorläufer der
      Covid-Panikwellen, z. B. auf Sars, Vogelgrippe, Schweinegrippe.
      Aber die absolute Mehrheit der Bevölkerung huldigt anscheinend
      lieber der transhumanistischen Ideologie, derzufolge Krankheiten
      und letztlich Tod vollkommen dem Belieben von Menschen unterworfen
      sind. An die Stelle vernünftiger Gesundheitspflege mit Hygiene,
      Ernährung und Sport tritt der Kult um ein angebliches Killervirus.
      Winfried Kretschmann (Parteitag 04.12.2021) bezeichnete die
      angebliche Corona-Pandemie als "Plage biblischen Ausmaßes" und
      prophezeite: "Das Impfen ist der Moses, der uns aus dieser
      Pandemie herausführt." Das Problem der Kretschmann-Metapher: Die
      biblischen Plagen waren real, die Corona-Pandemie ist irreal.
      Immerhin: Bei der Impfung kann man an das Goldene Kalb denken. Es
      bleibt also dabei: Kein "Test", keine "Pandemie".
      Zum "PCR-Test" s. Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner,
      Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akute
      Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen, 05.01.2022: "Die
      Aussagelosigkeit des PCR-Tests wird vom Robert-Koch-Institut
      selbst bestätigt, auf welches sich die Gerichte stets berufen: Das
      RKI stellt fest, dass der Nachweis des SARS-CoV-2-Genoms keinen
      unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten
      darstellt. ... Ein PCR-Test kann zwar ein Genom nachweisen (RNA),
      nicht jedoch infektiöse – also vermehrungsfähige und somit lebende
      -Viruspartikel. Das Verhältnis von nachgewiesener RNA und
      infektiösen Viruspartikeln beträgt nach eigenen Angaben des RKI
      10:1 bis 100:1. Es ist also wahrscheinlich, dass von 100 Personen
      trotz eines positiven Genom-Nachweises durch den PCR-Test nur
      einige wenige Personen auch tatsächlich infektiöse Viruspartikel
      in sich tragen! Die anderen 95 bis 98 positiv getesteten Personen
      sind nicht infektiös! Dies bestätigt sich auch in den Zahlen des
      RKI: Bei über 30 Millionen Testungen zeigten offensichtlich
      lediglich 750.000 typische Symptome einer Viruserkrankung, davon
      jedoch lediglich etwa 10.000 die schwere Folge einer Pneumonie."
      Mit der irreführenden Testerei wird die große Irreführung der
      Corona-Pandemie betrieben, und damit auch das Berufsverbot
      erzwungen. Und bevor man behauptet, dass man ja kein Berufsverbot
      hat, wenn man sich nur testen lässt: Mit Blick auf die
      angekündigte Impfpflicht betont das Netzwerk Kritische Richter und
      Staatsanwälte n.e.V. (Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum
      eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt, 17.12.2021):
      "Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine
      Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene
      Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a
      Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser
      Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen
      (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung
      oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den
      Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb
      doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter
      Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat
      abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die
      Folgen der Impfung." Analog: Wer auf einem Test besteht, besteht
      auf dem Berufsverbot für Ungetestete. Wer eine illegale Anordnung
      des Staates erfüllt, handelt selbst illegal.
      Nochmals: Der Test ist irreführend, d. h. er ist eine in sich
      schlechte Handlung. Ja, es ist wichtig, die gesundheitlichen
      Gefahren des Tests zu kennen, denn diese unterstreichen grell die
      völlige Skrupellosigkeit des ganzen Systems. Entscheidend bleibt
      aber, dass der Test ein Baustein eines Lügensystems ist. Es ist
      eine Lüge, positive "Testergebnisse" als "Corona-Fälle", als
      "Infektionen" zu zählen, und sogar im Mainstream klingen weitere
      Lügen an: zu Intensivbetten, zu Impfquoten usw. Und diese Lügen
      werden wohl nicht enden, solange genügend Bürger sich den
      antichristlichen Forderungen der Staatsgewalt unterwerfen. Cf.
      dagegen Papst Leo XIIIl., Enzyklika Sapientiae Christianae": "Wenn
      aber die Staatsgewalten sich offen gegen das göttliche Recht
      auflehnen ... dann ist Widerstand Pflicht, Gehorsam aber
      Verbrechen."