Pressemeldung 08.01.2018: Die
          Heilsnotwendigkeit der Wassertaufe
    
      Kann die Wassertaufe (baptismus aquae /fluminis) durch die
      Begierdetaufe (baptismus flaminis / desiderii) oder die Bluttaufe
      (baptismus sanguinis) ersetzt werden, oder ist die Möglichkeit
      einer Bluttaufe / Begierdetaufe eine Häresie? Die Fakten:
      1. Einer der bekanntesten Katechismus-Autoren war Joseph Deharbe
      (1800 - 1871). Sein Katechismus wurde nach seinem Tod
      weiterbearbeitet und blieb bis 1955 in Deutschland Standard. In
      der deutsch-englischen Ausgabe v. 1892 heißt es: »Das erste und
      wichtigste Sakrament ist die Taufe. [...] Weil ohne die Taufe
      niemand selig werden kann. [...] Die Taufe wird ertheilt, indem
      man Wasser über das Haupt des Täuflings gießt und zugleich die
      Worte ausspricht: Ich taufe dich im Namen des Vaters und des
      Sohnes und des Heiligen Geistes." [...] Wenn die Wassertaufe
      unmöglich ist, so kann sie durch die Begierdetaufe und Bluttaufe
      ersetzt werden.«
      2. Einer der bekanntesten Kirchenrechtler war Heribert Jone (1885
      - 1967): In seiner "Katholischen Moraltheologie" (Paderborn
      (7)1936, 380f, Nr. 470) heißt es: "Notwendig ist die Wassertaufe
      zur Erlangung der ewigen Glückseligkeit, wie das Mittel notwendig
      ist zur Erreichung des Zweckes. In Ausnahmefällen aber kann sie
      ersetzt werden durch die Bluttaufe oder die Begierdetaufe. Die
      Bluttaufe besteht darin, daß man für Christus den Tod erleidet.
      [...] Die Begierdetaufe besteht in einem Akt der vollkommenen
      Liebe und vollkommenen Reue; darin ist wenigstens irgendwie das
      Verlangen nach der Taufe eingeschlossen. - Begierde- und Bluttaufe
      aber prägen keinen unauslöschlichen Charakter ein. Es bleib auch
      immer das Gebot bestehen, die Wassertaufe zu empfangen."
      3. Bereits Thomas von Aquin (1225 - 1274) behandelt das Thema
      Wassertaufe -Bluttaufe - Begierdetaufe (Summa Theologica 3,66,11f)
      und verweist dabei auf viel ältere Autoren wie Augustinus (354 -
      430).
      4. Das Konzil von Trient (Concilium Tridentinum, 1545 - 1563)
      lehrt ausdrücklich, dass die Rechtfertigung nicht möglich ist ohne
      die Taufe oder das Verlangen danach (sine lavacro regenerationis
      aut eius voto; Denzinger-Schönmetzer (DS), Enchiridion Symbolorum,
      Nr. 1524).
      5. Im Brevier heißt es zur hl. Märtyrin Emerentiana (23. Januar):
      Als sie noch eine Katechumenin (Taufbewerberin) war, wurde sie mit
      ihrem eigenen Blut getauft (adhuc catechumena proprio sanguine
      baptizata).
      6. Canon 1239 im katholischen Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici /
      CIC, 1917) lautet (Übersetzung Heribert Jone): "§1 Ungetaufte
      dürfen nicht kirchlich beerdigt werden. §2 Katechumenen, die ohne
      ihre Schuld ohne Taufe sterben, müssen den Getauften
      gleichgeachtet werden. §3 Alle Getauften müssen kirchlich beerdigt
      werden, sofern ihnen von Rechts wegen die kirchliche Beerdigung
      nicht aberkannt ist."
      7. Theologische Standardwerke wie Tanquerey, Pohle-Gierens,
      Diekamp-Jüssen, Premm usw. nennen weitere Argumente für die Lehre
      von der Begierdetaufe und der Bluttaufe.
      8. Trotzdem leugnete Leonard Feeney (1897 - 1978) ab 1947
      öffentlich die Möglichkeit von Begierdetaufe und Bluttaufe. Das
      Heilige Offizium erklärte deshalb die richtige Bedeutung des
      Dogmas von der Heilsnotwendigkeit der Kirche (außerhalb der Kirche
      gibt es kein Heil - extra ecclesiam nulla salus) und nannte
      ausdrücklich auch das Konzil von Trient. Feeney klagte dann das
      Heilige Offizium der Häresie an. Feeney wurde 1953 von Papst Pius
      XII. exkommuniziert und starb außerhalb der katholischen Kirche
      (DS 3866-3873; Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, 8. Auflage,
      Regensburg 1971, Nr. 370f).
      Später wurde das Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche
      ausdrücklich von "Vaticanum 2" (1962 - 1965) geleugnet:
      Nichtkatholische Gemeinschaften wurde ausdrücklich als "Mittel des
      Heiles" bezeichnet. Somit ist jedes Mitglied der V2-Gruppe ein
      Häretiker und deshalb aus der Kirche ausgeschlossen. In der
      V2-"Theologie" wird konsequenterweise die Begierdetaufe als
      "Hilfskonstruktion" bezeichnet, die nach V2 unnötig ist (cf.
      Wolgang Beinert (Hg:), Lexikon der katholischen Dogmatik, Freiburg
      1987, Art. Begierdetaufe).
      Feeney wurde 1972 offizielles Mitglied der V2-Gruppe und blieb es
      bis zu seinem Tode, denn Feeneys Zurückweisung der kirchlichen
      Lehre entspricht dem Geist der Rebellion und der Lüge. Obwohl
      Feeney wusste, dass seine Gegner keine Häretiker waren (denn
      Feeney konnte keine Häresie nachweisen), hat er sie trotzdem als
      Häretiker verleumdet. Auch damit war Feeney ein Wegbereiter von
      "Vatikanum 2": Obwohl die V2-Gruppe wusste, dass ich kein
      Häretiker bin (denn die V2-Gruppe konnte keine Häresie
      nachweisen), hat sie mich trotzdem in einem öffentlichen
      Strafprozess als Häretiker verurteilt. S. das Falschgutachten von
      Thomas Schüller 2014.
      Fazit: Wer heute noch die Lehre von Bluttaufe oder Begierdetaufe
      als Häresie bezeichnet, handelt faktisch im sog. "Geist des
      Zweiten Vatikanischen Konzils".