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  • Begierdetaufe - Bluttaufe - Häresie

    Pressemeldung 08.01.2018: Die Heilsnotwendigkeit der Wassertaufe


    Kann die Wassertaufe (baptismus aquae /fluminis) durch die Begierdetaufe (baptismus flaminis / desiderii) oder die Bluttaufe (baptismus sanguinis) ersetzt werden, oder ist die Möglichkeit einer Bluttaufe / Begierdetaufe eine Häresie? Die Fakten:
    1. Einer der bekanntesten Katechismus-Autoren war Joseph Deharbe (1800 - 1871). Sein Katechismus wurde nach seinem Tod weiterbearbeitet und blieb bis 1955 in Deutschland Standard. In der deutsch-englischen Ausgabe v. 1892 heißt es: »Das erste und wichtigste Sakrament ist die Taufe. [...] Weil ohne die Taufe niemand selig werden kann. [...] Die Taufe wird ertheilt, indem man Wasser über das Haupt des Täuflings gießt und zugleich die Worte ausspricht: Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." [...] Wenn die Wassertaufe unmöglich ist, so kann sie durch die Begierdetaufe und Bluttaufe ersetzt werden.«
    2. Einer der bekanntesten Kirchenrechtler war Heribert Jone (1885 - 1967): In seiner "Katholischen Moraltheologie" (Paderborn (7)1936, 380f, Nr. 470) heißt es: "Notwendig ist die Wassertaufe zur Erlangung der ewigen Glückseligkeit, wie das Mittel notwendig ist zur Erreichung des Zweckes. In Ausnahmefällen aber kann sie ersetzt werden durch die Bluttaufe oder die Begierdetaufe. Die Bluttaufe besteht darin, daß man für Christus den Tod erleidet. [...] Die Begierdetaufe besteht in einem Akt der vollkommenen Liebe und vollkommenen Reue; darin ist wenigstens irgendwie das Verlangen nach der Taufe eingeschlossen. - Begierde- und Bluttaufe aber prägen keinen unauslöschlichen Charakter ein. Es bleib auch immer das Gebot bestehen, die Wassertaufe zu empfangen."
    3. Bereits Thomas von Aquin (1225 - 1274) behandelt das Thema Wassertaufe -Bluttaufe - Begierdetaufe (Summa Theologica 3,66,11f) und verweist dabei auf viel ältere Autoren wie Augustinus (354 - 430).
    4. Das Konzil von Trient (Concilium Tridentinum, 1545 - 1563) lehrt ausdrücklich, dass die Rechtfertigung nicht möglich ist ohne die Taufe oder das Verlangen danach (sine lavacro regenerationis aut eius voto; Denzinger-Schönmetzer (DS), Enchiridion Symbolorum, Nr. 1524).
    5. Im Brevier heißt es zur hl. Märtyrin Emerentiana (23. Januar): Als sie noch eine Katechumenin (Taufbewerberin) war, wurde sie mit ihrem eigenen Blut getauft (adhuc catechumena proprio sanguine baptizata).
    6. Canon 1239 im katholischen Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici / CIC, 1917) lautet (Übersetzung Heribert Jone): "§1 Ungetaufte dürfen nicht kirchlich beerdigt werden. §2 Katechumenen, die ohne ihre Schuld ohne Taufe sterben, müssen den Getauften gleichgeachtet werden. §3 Alle Getauften müssen kirchlich beerdigt werden, sofern ihnen von Rechts wegen die kirchliche Beerdigung nicht aberkannt ist."
    7. Theologische Standardwerke wie Tanquerey, Pohle-Gierens, Diekamp-Jüssen, Premm usw. nennen weitere Argumente für die Lehre von der Begierdetaufe und der Bluttaufe.
    8. Trotzdem leugnete Leonard Feeney (1897 - 1978) ab 1947 öffentlich die Möglichkeit von Begierdetaufe und Bluttaufe. Das Heilige Offizium erklärte deshalb die richtige Bedeutung des Dogmas von der Heilsnotwendigkeit der Kirche (außerhalb der Kirche gibt es kein Heil - extra ecclesiam nulla salus) und nannte ausdrücklich auch das Konzil von Trient. Feeney klagte dann das Heilige Offizium der Häresie an. Feeney wurde 1953 von Papst Pius XII. exkommuniziert und starb außerhalb der katholischen Kirche (DS 3866-3873; Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, 8. Auflage, Regensburg 1971, Nr. 370f).
    Später wurde das Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche ausdrücklich von "Vaticanum 2" (1962 - 1965) geleugnet: Nichtkatholische Gemeinschaften wurde ausdrücklich als "Mittel des Heiles" bezeichnet. Somit ist jedes Mitglied der V2-Gruppe ein Häretiker und deshalb aus der Kirche ausgeschlossen. In der V2-"Theologie" wird konsequenterweise die Begierdetaufe als "Hilfskonstruktion" bezeichnet, die nach V2 unnötig ist (cf. Wolgang Beinert (Hg:), Lexikon der katholischen Dogmatik, Freiburg 1987, Art. Begierdetaufe).
    Feeney wurde 1972 offizielles Mitglied der V2-Gruppe und blieb es bis zu seinem Tode, denn Feeneys Zurückweisung der kirchlichen Lehre entspricht dem Geist der Rebellion und der Lüge. Obwohl Feeney wusste, dass seine Gegner keine Häretiker waren (denn Feeney konnte keine Häresie nachweisen), hat er sie trotzdem als Häretiker verleumdet. Auch damit war Feeney ein Wegbereiter von "Vatikanum 2": Obwohl die V2-Gruppe wusste, dass ich kein Häretiker bin (denn die V2-Gruppe konnte keine Häresie nachweisen), hat sie mich trotzdem in einem öffentlichen Strafprozess als Häretiker verurteilt. S. das Falschgutachten von Thomas Schüller 2014.
    Fazit: Wer heute noch die Lehre von Bluttaufe oder Begierdetaufe als Häresie bezeichnet, handelt faktisch im sog. "Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils".