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  • AfD und Kirchenaustritt

    Pressemeldung 02.05.2017: Der falsche Kirchenbegriff von Politik und Justiz


    »Die AfD-Spitze ruft ihre Mitglieder zum Kirchenaustritt auf. Der SPD-Chef Martin Schulz kritisiert die Vorwürfe der Partei als "unfassbar und abscheulich" und wirft ihr Spaltung vor« (welt.de, 25.04.2017). Zur Orientierung:

    S. Papst Pius XII., Enzyklika "Mystici Corporis": "Den Gliedern der Kirche aber sind in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind." Cf. Römischer Katechismus, 1,10,9: "Daher kommt es, dass nur drei Menschenklassen von ihr [der Kirche] ausgeschlossen werden: erstens die Ungläubigen, dann die Häretiker und Schismatiker, endlich die Exkommunizierten ... Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß sie unter der Gewalt der Kirche stehen, um von ihr vor Gericht gerufen, bestraft und mit dem Bannfluche belegt zu werden ... Von den übrigen aber, wenn auch noch so gottlosen und verbrecherischen Menschen, ist gar kein Zweifel, dass sie noch in der Kirche verbleiben". Cf. Katechismus von Papst Pius X., 132: "Wer aus eigener Schuld und ohne vollkommene Reue außerhalb der Kirche stirbt, findet keine Rettung."

    Häretiker ist, wer ein Dogma, d.h. eine in der Offenbarung (Bibel / Tradition) enthaltene und von der Kirche als unfehlbar wahr vorgelegte Lehraussage, bestreitet oder bezweifelt. Wer z.B. glaubt, die Kirche sei dem Staat unterworfen, und folglich glaubt, der Staat könnte eine häretische Gemeinschaft als katholische Kirche bestimmen (Amtsgericht Dorsten, 7 Ls-29 Js 74/08-43/11) / "aktivlegitimieren" (Landgericht Bonn, 10 O 586/03), der ist ein Häretiker. Und wer gegen jemanden vorgeht, der diese Häresie nicht teilt, der macht sich strafbar gem. VStGB §6. Schismatiker ist, wer die kirchliche Gemeinschaft verlässt - was z.B. per Kirchenaustritt dokumentiert wird; Papst Pius XI. (Enzyklika "Mit brennender Sorge") spricht vom "Judasansinnen des Kirchenaustrittes". Die Exkommunikation, d.h. der Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, tritt bei Häresie und Schisma bereits als Tatstrafe ein. Auch wer z.B. eine Abtreibung vorsätzlich herbeiführt, verfällt ohne weiteres der Exkommunikation. Ferner kann noch bei anderen Vergehen eine Exkommunikation ausgesprochen werden.

    Ungeachtet der derzeitigen Sedisvakanz wäre also ein Aufruf zum Kirchenaustritt "unfassbar und abscheulich", weil damit zum Schisma und folglich zum Verlust des Seelenheiles aufgerufen würde. Allerdings: Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) ist unanfechtbar gerichtsnotorisch nicht die katholische Kirche, sondern eine häretische Gemeinschaft, cf. Bundesverfassungsgericht zu LG Hanau, 2 S 231/79. Die V2-Texte selbst sind häretisch, s. die Leugnung der Heilsnotwendigkeit der Kirche (Unitatis Redintegratio 3). Die V2-symptomatischen "Rockmessen", "Karnevalsmessen", "interreligiösen" Spektakel etc. sind Angriffe gegen das Christentum. Deshalb muss man "aus der Kirche austreten", d.h. in Wahrheit: aus der V2-Gruppe austreten, um katholisch sein zu können. Der Verf. verweigert dementsprechend grundsätzlich allen eingetragenen V2-Mitgliedern die Sakramente.

    Hingegen die "Kirchenaustrittsforderungen" seitens der AfD basieren auf einer völlig abwegigen, irreführenden und verwerflichen Ideologie. Denn die AfD propagiert genau wie Martin Schulz und all die anderen BRD-Parteien, dass die V2-Gruppe die katholische Kirche sei. Die bekannte Frage, ob die AfD für Christen wählbar ist, kann also nicht auf die AfD eingeschränkt werden. Die V2-Gruppe müsste mitsamt ihren Kollaborateuren umfassend zur Verantwortung gezogen werden.

    Diese radikale, in ihrer Bedeutung für das Seelenheil nicht zu verharmlosende Falschaussage von der "katholischen V2-Gruppe" ist wirklich "unfassbar und abscheulich".