Pressemeldung 02.05.2017: Der falsche Kirchenbegriff von
Politik und Justiz
»Die AfD-Spitze ruft ihre Mitglieder zum Kirchenaustritt auf. Der
SPD-Chef Martin Schulz kritisiert die Vorwürfe der Partei als
"unfassbar und abscheulich" und wirft ihr Spaltung vor« (welt.de,
25.04.2017). Zur Orientierung:
S. Papst Pius XII., Enzyklika "Mystici Corporis": "Den Gliedern
der Kirche aber sind in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad
der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und
sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes
getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige
kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind." Cf.
Römischer Katechismus, 1,10,9: "Daher kommt es, dass nur drei
Menschenklassen von ihr [der Kirche] ausgeschlossen werden:
erstens die Ungläubigen, dann die Häretiker und Schismatiker,
endlich die Exkommunizierten ... Es ist jedoch nicht zu leugnen,
daß sie unter der Gewalt der Kirche stehen, um von ihr vor Gericht
gerufen, bestraft und mit dem Bannfluche belegt zu werden ... Von
den übrigen aber, wenn auch noch so gottlosen und verbrecherischen
Menschen, ist gar kein Zweifel, dass sie noch in der Kirche
verbleiben". Cf. Katechismus von Papst Pius X., 132: "Wer aus
eigener Schuld und ohne vollkommene Reue außerhalb der Kirche
stirbt, findet keine Rettung."
Häretiker ist, wer ein Dogma, d.h. eine in der Offenbarung (Bibel
/ Tradition) enthaltene und von der Kirche als unfehlbar wahr
vorgelegte Lehraussage, bestreitet oder bezweifelt. Wer z.B.
glaubt, die Kirche sei dem Staat unterworfen, und folglich glaubt,
der Staat könnte eine häretische Gemeinschaft als katholische
Kirche bestimmen (Amtsgericht Dorsten, 7 Ls-29 Js 74/08-43/11) /
"aktivlegitimieren" (Landgericht Bonn, 10 O 586/03), der ist ein
Häretiker. Und wer gegen jemanden vorgeht, der diese Häresie nicht
teilt, der macht sich strafbar gem. VStGB §6. Schismatiker ist,
wer die kirchliche Gemeinschaft verlässt - was z.B. per
Kirchenaustritt dokumentiert wird; Papst Pius XI. (Enzyklika "Mit
brennender Sorge") spricht vom "Judasansinnen des
Kirchenaustrittes". Die Exkommunikation, d.h. der Ausschluss aus
der kirchlichen Gemeinschaft, tritt bei Häresie und Schisma
bereits als Tatstrafe ein. Auch wer z.B. eine Abtreibung
vorsätzlich herbeiführt, verfällt ohne weiteres der
Exkommunikation. Ferner kann noch bei anderen Vergehen eine
Exkommunikation ausgesprochen werden.
Ungeachtet der derzeitigen Sedisvakanz wäre also ein Aufruf zum
Kirchenaustritt "unfassbar und abscheulich", weil damit zum
Schisma und folglich zum Verlust des Seelenheiles aufgerufen
würde. Allerdings: Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils" (V2) ist unanfechtbar gerichtsnotorisch nicht die
katholische Kirche, sondern eine häretische Gemeinschaft, cf.
Bundesverfassungsgericht zu LG Hanau, 2 S 231/79. Die V2-Texte
selbst sind häretisch, s. die Leugnung der Heilsnotwendigkeit der
Kirche (Unitatis Redintegratio 3). Die V2-symptomatischen
"Rockmessen", "Karnevalsmessen", "interreligiösen" Spektakel etc.
sind Angriffe gegen das Christentum. Deshalb muss man "aus der
Kirche austreten", d.h. in Wahrheit: aus der V2-Gruppe austreten,
um katholisch sein zu können. Der Verf. verweigert dementsprechend
grundsätzlich allen eingetragenen V2-Mitgliedern die Sakramente.
Hingegen die "Kirchenaustrittsforderungen" seitens der AfD
basieren auf einer völlig abwegigen, irreführenden und
verwerflichen Ideologie. Denn die AfD propagiert genau wie Martin
Schulz und all die anderen BRD-Parteien, dass die V2-Gruppe die
katholische Kirche sei. Die bekannte Frage, ob die AfD für
Christen wählbar ist, kann also nicht auf die AfD eingeschränkt
werden. Die V2-Gruppe müsste mitsamt ihren Kollaborateuren
umfassend zur Verantwortung gezogen werden.
Diese radikale, in ihrer Bedeutung für das Seelenheil nicht zu verharmlosende Falschaussage von der "katholischen V2-Gruppe" ist wirklich "unfassbar und abscheulich".