Pressemeldung 02.05.2017: Der falsche Kirchenbegriff von
          Politik und Justiz
    
      »Die AfD-Spitze ruft ihre Mitglieder zum Kirchenaustritt auf. Der
      SPD-Chef Martin Schulz kritisiert die Vorwürfe der Partei als
      "unfassbar und abscheulich" und wirft ihr Spaltung vor« (welt.de,
      25.04.2017). Zur Orientierung:
    
S. Papst Pius XII., Enzyklika "Mystici Corporis": "Den Gliedern
      der Kirche aber sind in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad
      der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und
      sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes
      getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige
      kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind." Cf.
      Römischer Katechismus, 1,10,9: "Daher kommt es, dass nur drei
      Menschenklassen von ihr [der Kirche] ausgeschlossen werden:
      erstens die Ungläubigen, dann die Häretiker und Schismatiker,
      endlich die Exkommunizierten ... Es ist jedoch nicht zu leugnen,
      daß sie unter der Gewalt der Kirche stehen, um von ihr vor Gericht
      gerufen, bestraft und mit dem Bannfluche belegt zu werden ... Von
      den übrigen aber, wenn auch noch so gottlosen und verbrecherischen
      Menschen, ist gar kein Zweifel, dass sie noch in der Kirche
      verbleiben". Cf. Katechismus von Papst Pius X., 132: "Wer aus
      eigener Schuld und ohne vollkommene Reue außerhalb der Kirche
      stirbt, findet keine Rettung."
    
Häretiker ist, wer ein Dogma, d.h. eine in der Offenbarung (Bibel
      / Tradition) enthaltene und von der Kirche als unfehlbar wahr
      vorgelegte Lehraussage, bestreitet oder bezweifelt. Wer z.B.
      glaubt, die Kirche sei dem Staat unterworfen, und folglich glaubt,
      der Staat könnte eine häretische Gemeinschaft als katholische
      Kirche bestimmen (Amtsgericht Dorsten, 7 Ls-29 Js 74/08-43/11) /
      "aktivlegitimieren" (Landgericht Bonn, 10 O 586/03), der ist ein
      Häretiker. Und wer gegen jemanden vorgeht, der diese Häresie nicht
      teilt, der macht sich strafbar gem. VStGB §6. Schismatiker ist,
      wer die kirchliche Gemeinschaft verlässt - was z.B. per
      Kirchenaustritt dokumentiert wird; Papst Pius XI. (Enzyklika "Mit
      brennender Sorge") spricht vom "Judasansinnen des
      Kirchenaustrittes". Die Exkommunikation, d.h. der Ausschluss aus
      der kirchlichen Gemeinschaft, tritt bei Häresie und Schisma
      bereits als Tatstrafe ein. Auch wer z.B. eine Abtreibung
      vorsätzlich herbeiführt, verfällt ohne weiteres der
      Exkommunikation. Ferner kann noch bei anderen Vergehen eine
      Exkommunikation ausgesprochen werden.
    
Ungeachtet der derzeitigen Sedisvakanz wäre also ein Aufruf zum
      Kirchenaustritt "unfassbar und abscheulich", weil damit zum
      Schisma und folglich zum Verlust des Seelenheiles aufgerufen
      würde. Allerdings: Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
      Konzils" (V2) ist unanfechtbar gerichtsnotorisch nicht die
      katholische Kirche, sondern eine häretische Gemeinschaft, cf.
      Bundesverfassungsgericht zu LG Hanau, 2 S 231/79. Die V2-Texte
      selbst sind häretisch, s. die Leugnung der Heilsnotwendigkeit der
      Kirche (Unitatis Redintegratio 3). Die V2-symptomatischen
      "Rockmessen", "Karnevalsmessen", "interreligiösen" Spektakel etc.
      sind Angriffe gegen das Christentum. Deshalb muss man "aus der
      Kirche austreten", d.h. in Wahrheit: aus der V2-Gruppe austreten,
      um katholisch sein zu können. Der Verf. verweigert dementsprechend
      grundsätzlich allen eingetragenen V2-Mitgliedern die Sakramente.
    
Hingegen die "Kirchenaustrittsforderungen" seitens der AfD
      basieren auf einer völlig abwegigen, irreführenden und
      verwerflichen Ideologie. Denn die AfD propagiert genau wie Martin
      Schulz und all die anderen BRD-Parteien, dass die V2-Gruppe die
      katholische Kirche sei. Die bekannte Frage, ob die AfD für
      Christen wählbar ist, kann also nicht auf die AfD eingeschränkt
      werden. Die V2-Gruppe müsste mitsamt ihren Kollaborateuren
      umfassend zur Verantwortung gezogen werden.
    
Diese radikale, in ihrer Bedeutung für das Seelenheil nicht zu verharmlosende Falschaussage von der "katholischen V2-Gruppe" ist wirklich "unfassbar und abscheulich".