Video v. 18.12.2017
      Werbung für Abtreibung
      
    
Pressemeldung v. 18.12.2017: Für das
          Menschenrecht auf Informationsfreiheit zum Thema
          Schwangerschaftsabbruch
        Kristina Hänel wurde vom Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro
      Strafe verurteilt, s. Strafgesetzbuch §219a - Verbot von Werbung
      für Schwangerschaftsabbruch. 6.000 Euro dürften viele Ärzte
      bereits aus der Portokasse bezahlen können, und speziell
      Abtreibungen spülen viel Geld in die Kasse. Zum Vergleich: Thomas
      Börner wurde als Chefarzt der Gynäkologie an der Capio
      Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg suspendiert, weil er sich
      weigerte, Abtreibungen vorzunehmen. Und der Lebensschützer Dr.
      Johannes Lerle wurde zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung
      verurteilt. O-Ton der Verurteilung im Berufungsprozess bei
      Landgericht Nürnberg-Fürth, 8 Ns 404 Js 43127/97: "Der Angeklagte
      weiß genau, daß der medizinische Eingriff des [Abtreibers] nicht
      lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat
      sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar
      informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und
      einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17.
      Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden."
      Kristina Hänel hatte wegen des Strafverfahrens eine Petition
      veröffentlicht "Informationsrecht für Frauen zum
      Schwangerschaftsabbruch". Diese Petition v. 18.10.2017 ist in
      weniger als zwei Monaten von über 155.000
      (einhundertfünfundfünzigtausend) Unterstützern unterschrieben
      worden. Zum Vergleich: Pater Rolf Hermann Lingen (der Verf. dieser
      Zeilen) hatte am 22.05.2016 eine Petition veröffentlicht
      "Bedingungslose Straffreiheit bei Kritik an Abtreibung". In über
      anderthalb Jahren haben nur 22 (zweiundzwanzig) Unterstützer
      unterschrieben.
      Die Lingen-Petion blieb auch sonst praktisch vollkommen
      unbeachtet. Hingegen die Hänel-Petition sorgte auch sonst für
      einen medialen Rummel größten Ausmaßes. Politiker und
      Wahrheitspresse zeigten den Wahlberechtigten wieder einmal
      hartnäckig, was man (?) denken (?) muss (?). So gab focus.de der
      Sächsischen Staatskanzlei resp. Petra Köpping, Staatsministerin
      für Gleichstellung und Integration im Freistaat Sachsen;
      unkommentiert eine Plattform mit dem Artikel "Dresden:
      Gleichstellungsministerin Köpping zur Debatte um Abtreibungen
      (Paragraf 219a)", 05.12.2017; ein Ausschnitt: "Der Zugang zu
      sicheren Methoden der Abtreibung und das Recht auf eine
      selbstbestimmte Familienplanung sind wesentliche Errungenschaften
      unserer Gesellschaft, die dürfen nicht infrage gestellt werden."
      Zum Vergleich: Ein Leser schrieb in die Kommentarfunktion dieses
      Artikels: "Zur Korrektur: »Dann muß man auch ein anderes sehr
      schlimmes Verbrechen erwähnen, durch das ein Anschlag auf das Kind
      im Mutterschoß geschieht. [...] Ob man das der Mutter antut oder
      dem Kinde, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du
      sollst nicht töten". Denn beider Leben ist gleich unverletzlich,
      und es zu töten, kann auch der Staatsgewalt nicht erlaubt sein.
      [...] Die Staatsoberhäupter schließlich und Gesetzgeber dürfen
      nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit ist, durch
      entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger zu
      schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet und
      bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören in erster
      Linie die Kindlein im Mutterschoß.« (Papst Pius XI., "Casti
      Connubii" (über die Ehe), 31.11.1930)." Allerdings wurde dieser
      Kommentar wiederum von focus.de rigoros komplett zensiert.
      Fairerweise muss man zugeben, dass keinesfalls nur katholische
      Kleriker wissen, dass das menschliche Leben mit der Befruchtung
      beginnt und dass dementsprechend gilt: "Direkte Tötung des Fötus
      ist immer schwer sündhaft (ein Mord)" (Heribert Jone, Katholische
      Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 171).
      Cf. Prof. Dr. Erich Blechschmidt, Wie beginnt das menschliche
      Leben, Stein (6)1989: "Die Entwicklung des Menschen als Individuum
      (Individualentwicklung) beginnt mit der Befruchtung."
      Weitere Beispiele:
      Prof. Dr. Klaus-Ulrich Benner, Der Körper des Menschen, Augsburg
      1990, 9
      Peter Hoff et al., Biologie heute 2G. Ein Lehr- und Arbeitsbuch
      für das Gymnasium, Schroedel Schulbuchverlag Hannover 1990, 385
      Meyers Lexikonverlag, Meyers Memo, Mannheim 1991, 956
      Susanne Ahrndt, Junior Wissen. Der Mensch, Stuttgart 1995, 88
      Dr. Philip Whitfield, Der menschliche Körper, Wien 2003
      (englisches Original: "The Human Body Explained", 1995), 166
      Wenn trotz allem noch manche versuchen, den Beginn des
      menschlichen Lebens auf die Nidation (Einnistung in die
      Gebärmutterschleimhaut, ca. am fünften Tag nach der Befruchtung)
      zu verschieben, dann ist das vollkommen unlogisch und unhaltbar,
      cf. Reinhold Pfandzelter, Menschenkunde, München (7)1989, 166 und
      169.
      Cf. Katrin Weiß, einnistung.com, index.html v. 17.12.2017: "Das
      deutsche Strafrecht sieht den Zeitpunkt der Einnistung als Beginn
      der Schwangerschaft an. In anderen Kulturen und insbesondere in
      einigen religiösen Gruppierungen wird der Beginn der
      Schwangerschaft jedoch bereits bei Befruchtung der Eizelle
      gesehen."
      Es war also unanfechtbar zu jeder Zeit absolut unanfechtbar
      eindeutig, dass die Begründung für die Gefängnisverurteilung des
      Lebensschützers Dr. Johannes Lerle eine reine absurde Lüge ist.
      Zur Ehrenrettung der Justiz ist aber zuzugeben: Diese Verurteilung
      erfolgte wegen "Beleidigung", und unanfechtbar eindeutig ist
      "Beleidigung" »gar nicht rechtserheblich ("justitiabel")« (Schöffe
      Dr. Dr. habil. Richard Albrecht), eben weil "nicht im Strafgesetz
      definiert": Bereits ein Blick auf den § 185 StGB beweist das für
      jeden sofort unanfechtbar. Cf. Bert Steffens: »Es gibt keine
      "Beleidigungsgesetze in Deutschland". Es gibt auch keine
      "Rechtsprechung" bei Anwendung des § 185 StGB - nur
      Unrechtsprechung. Auch ist die Anwendung des § 185 StGB nicht
      "infantil", sondern ein Verbrechen.« Es ist also ausnahmslos immer
      vollkommen gegenstandslos, was als "Beleidigung" jeweils konkret
      juristisch behandelt wird: Bereits jegliches
      "Beleidigungs"-Verfahren an sich ist immer nur ein komplettes
      "Verbrechen". Richtig ist immerhin, dass sich ein klarer Trend bei
      der "Beleidigungsjustiz" durchaus erkennen lässt: Notwendige
      Informationen werden unterdrückt, Rechtschaffene werden - bis zur
      Existenzvernichtung - kriminalisiert, hingegen Straftäter werden
      unterstützt und bestärkt. Die Faustformel resp. das Faustrecht
      lautet: "Ehrenschutz" ist Täterschutz.
      Wie steht es also um das "Informationsrecht für Frauen zum
      Schwangerschaftsabbruch"?
      Zwar leisten Politik, Justiz und Wahrheitsmedien auch hier
      unermüdlich Schwerstarbeit, um einerseits Falschinformationen zu
      fördern und anderseits Richtigstellungen zu unterdrücken. Aber wie
      die sehr unterschiedlichen Ergebnisse der beiden o.g. sehr
      unterschiedlichen Abtreibungs-Petitionen nur einmal mehr beweisen,
      ist es doch eigentlich das Volk, dass diese ganze Entwicklung zu
      verantworten hat: Das Volk hat durchaus die Wahl gehabt, wie das
      "Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch"
      auszusehen hat. Und - cf. Matthäus-Evangelium 7,13f - das Volk hat
      gewählt.