08.07.2022 Impfung und Abtreibung - Weil mein Körper mir
        gehört
      Predigt 10.07.2022
    
    Bei den Debatten für oder gegen Abtreibung und für oder gegen
    Impfung fällt häufig der Satz: "Mein Körper gehört mir." Ähnlich:
    "My body, my choice" - "Mein Körper, meine Entscheidung". Das Recht
    auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung soll einerseits
    begründen, dass Abtreibung in keiner Weise verboten werden darf,
    sondern frei zugänglich sein muss, und soll anderseits begründen,
    dass Ungeimpfte in keiner Weise benachteiligt werden dürfen, sondern
    uneingeschränkt leben und arbeiten dürfen.
    Kürzlich wurde das Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben. Jetzt
    dürfen Ärzte Abtreibungen als medizinische Dienstleistung anpreisen.
    Kürzlich wurde vom Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass
    Soldaten Impfungen tolerieren müssen. Klar ist: Nach christlicher
    Überzeugung ist der Mensch auch nicht unumschränkter Herr seines
    Leibes: Paulus schreibt (1 Korinther 3,16f. 6,9f.19f): "Wisst ihr
    nicht, daß ihr ein Tempel Gottes seid und der Geist Gottes in euch
    wohnt? Wer nun den Tempel Gottes vernichtet, den wird Gott
    vernichten; denn der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr ...
    Oder wisset ihr nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht erben
    werden? Täuschet euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener,
    weder Ehebrecher noch Weichlinge, weder die Knabenschänder noch
    Diebe, weder Habsüchtige noch Trunkenbolde, weder Lästerer noch
    Räuber werden das Reich Gottes erben ... Wisst ihr nicht, dass ihr
    nicht euch selbst gehört. Denn um hohen Preis seid ihr erkauft.
    Verherrlichet Got und traget ihn in eurem Leibe." Im Katechismus
    steht zum fünften Gebot "Du sollst nicht töten": "Gott schützt durch
    das fünfte Gebot das Leben des Leibes und der Seele bei uns und bei
    andem. Es macht uns die Selbstliebe und Nächstenliebe zur Pflicht.
    ... Es gibt eine pflichtgemäße Sorge für Gesundheit, Nahrung,
    Kleidung und Erholung. ... Man darf und muß sein Leben oder seine
    Gesundheit einer Gefahr aussetzen, wenn höhere Pflichten es
    gebieten. Es gibt Berufe, die mehr als andere den Einsatz der ganzen
    Person erfordern (Priester, Arzt, Krankenschwester u. a.). Ferner
    ist es Pflicht, den Glauben zu bekennen, selbst wenn dieses
    Bekenntnis unser Leben in Gefahr brächte (Martyrer). Auch wenn es um
    die Rettung eines anderen Lebens geht, darf man sein Leben opfern."
    Also müssen wir Rechenschaft abgeben, ob wir tatsächlich dem Leben
    dienen, so wie es von Gott befohlen ist. Der Grundsatz der
    Verhältnismäßigkeit ist auch hier von wirklich entscheidender
    Bedeutung: Ist mein jeweiliges Handeln wirklich der jeweiligen
    Situation angemessen? Je spezieller die jeweilige Situation ist,
    desto schwieriger kann es sein, klar zu erkennen, welche Handlung
    ganz konkret hier und jetzt besser oder schlechter bzw. richtig oder
    falsch ist. Die Notwendigkeit von Gebet und Gewissenserforschung
    zeigt sich auch hier. Unbedingt müssen wir die Realität
    respektieren. Ignorantia affectata, also Nicht-Wissen-Wollen,
    mindert niemals die Schuld bei einer falschen Entscheidung, sondern
    vermehrt diese Schuld üblicherweise noch. Wir müssen uns ein Urteil
    erlauben können, indem wir uns ein Urteil erarbeiten: Wir müssen
    unsere Entscheidung vernünftig rechtfertigen können. Wissen ist eine
    Holschuld. Wir müssen Tatsachen nennen können, die für unsere
    Entscheidung sprechen, und wir müssen Aussagen untersuchen, wenn sie
    gegen unsere Entscheidung sprechen. Je bedeutungsvoller die
    jeweilige Entscheidung ist, desto gründlicher muss unser Urteil
    begründet sein. Erst recht wenn es um Leben oder Tod geht, dürfen
    entscheidende Fakten nicht ignoriert und nicht verschwiegen werden.
    Konkret zum Thema Abtreibung: Im Jahr 1997 verkündete das
    Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilprozess als Endurteil: Zu
    sagen, dass ein Abtreiber Kinder tötet, "stellt eine Herabsetzung
    dar, da er im Zusammenhang mit Mord geäußert wird und der Eindruck
    erweckt wird, wie wenn der Verfügungskläger lebende Kinder abtöten
    würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen." Und
    im Jahr 1998 verurteilte das Amtsgericht Nürnberg in einem
    Strafprozess mit denselben Beteiligten den Angeklagten wegen
    Beleidigung. Der Angeklagte hatte Abtreibung als "Kindermord"
    bezeichnet. Das Gericht begründet die Verurteilung: "Das Verhalten
    des Angeklagten stellt dann aber einen Mißbrauch der
    Religionsfreiheit dar, wenn er seine Religion über die Religion
    anderer stellt und andere dazu zwingen will, seine moralischen und
    religiösen Ansprüche anzuerkennen."
    Also wer Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet, der macht
    sich gem. Bundesrepublik Deutschland strafbar. Der Staat zwingt die
    Bürger dazu, seine moralischen und religiösen Ansprüche
    anzuerkennen, treu dem Grundsatz: Was die menschliche Führung
    befiehlt, dem muss man folgen. Der Grundsatz des Grundgesetzes: "Im
    Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott", zählt nicht. Der
    Grundsatz, dass man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen, zählt
    nicht. Leider hat die Justiz mit keiner einzigen Silbe irgendwelche
    Quellen angegeben, geschweige denn zitiert, welche beweisen, dass
    die im Mutterleib lebenden Kinder keine lebenden Kinder sind. Warum?
    Zur Ehrenrettung des Gerichts ist aber zuzugegeben, dass es hier um
    Beleidigung ging. Und was Beleidigung ist, ist ohnehin gar nicht
    gesetzlich bestimmt. D. h. nach dem Grundsatz "keine Strafe ohne
    Gesetz" ist jeder Beleidigungsprozess bereits an sich ein
    Verbrechen, denn er ist schrankenlose Willkür. Er verstößt gegen das
    Bestimmtheitsgebot, deshalb sind Tatsachen bei Beleidigungsprozessen
    immer gegenstandslos. Es ist Tatsache, dass Lehrbücher der Biologie
    und Medizin klar lehren: Das menschliche Leben beginnt mit der
    Befruchtung. Also auch die im Mutterleib lebenden Kinder sind
    lebende Kinder. Nun konkret zum Thema Impfung: Das aktuelle Urteil
    des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Impfpflicht für Soldaten
    rechtmäßig ist, steht in einer beeindruckenden Reihe von ähnlichen
    gerichtlichen Entscheidungen. So bestätigte das Verwaltungsgericht
    Trier kürzlich die Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin, weil sie
    sich weigerte, die "Corona-Schutzmaßnahmen" einer JVA einzuhalten.
    Die Beamtin hatte die Maßnahmen bezeichnet als "Propagandazirkus,
    gezielte Angst-und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates".
    Außerdem hatte sie Gefangenen geraten, sich nicht impfen zu lassen,
    da der Impfstoff ein Versuch am Menschen sei. Das Gericht begründete
    die Rechtmäßigkeit der Entlassung damit, es stehe der Beamtin nicht
    zu, die wissenschaftliche Rechtfertigung von Schutzmaßnahmen in
    Frage zu stellen. Leider hat die Justiz mit keiner einzigen Silbe
    irgendwelche Quellen angegeben, geschweige denn zitiert, welche
    beweisen, dass diese Maßnahmen wirkliche Schutzmaßnahmen sind.
    Warum? Es bleibt nur der Grundsatz: Was die menschliche Führung
    befiehlt, dem muss man folgen. Auf das von Gott bestimmte
    Naturrecht, auf die vom Grundgesetz betonte Verantwortung vor Gott
    zu verweisen, gilt als "Missbrauch der Religionsfreiheit".
    Allerdings: Welche Daseinsberechtigung haben dann noch Gebet und
    Gewissenserforschung? Wenn es uns nicht zusteht, Anweisungen der
    menschlichen Führung in Frage zu stellen, mit welchem Recht darf der
    Mensch dann überhaupt noch Wissenschaft betreiben, wissenschaftliche
    Erkenntnisse sich aneignen, wissenschaftliche Erkenntnisse
    weitergeben bzgl. Abtreibung, Impfung, Klima, Familie usw.? Wie will
    der Mensch beim Jüngsten Gericht bestehen, wenn er sich weigert, die
    Wahrheit zu erkennen und zu verbreiten, wenn er sich weigert, Gott
    mehr zu gehorchen als den Menschen, wenn er sich weigert, im
    Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott zu handeln? Nochmals: Der
    Katechismus lehrt: "Ferner ist es Pflicht, den Glauben zu bekennen,
    selbst wenn dieses Bekenntnis unser Leben in Gefahr brächte
    (Martyrer)." Amen.